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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Landes- oder Bezirksliste"


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Drucksache 789/05

... Nach dem rheinlandpfälzischen Landeswahlgesetz, das ebenfalls ein Zweistimmenwahlrecht statuiert (eine Stimme für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine Stimme für die Wahl einer Landes- oder Bezirksliste), ist die Aufstellung einer Ersatzbewerberin oder eines Ersatzbewerbers zwar möglich, aber nicht zwingend vorgeschrieben (so genannte fakultative Ersatzbewerbung). Wurde eine Ersatzbewerberin oder ein Ersatzbewerber benannt und stirbt die Wahlkreisbewerberin oder der Wahlkreisbewerber, erfolgt keine Nachwahl. Eine Nachwahl findet jedoch zum einen statt, wenn sowohl eine Wahlkreisbewerberin oder ein Wahlkreisbewerber als auch die benannte Ersatzperson nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber noch vor der Wahl sterben oder ihre Wählbarkeit verlieren. Dasselbe gilt, wenn von der Möglichkeit der Benennung einer Ersatzbewerberin oder eines Ersatzbewerbers kein Gebrauch gemacht wird. Somit verhindert nur das Gebrauchmachen von der Möglichkeit der Benennung einer Ersatzbewerberin oder eines Ersatzbewerbers eine Nachwahl in den Fällen, in denen die Wahlkreisbewerberin oder der Wahlkreisbewerber zwischen Zulassung und Wahl stirbt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 789/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Artikel 1
Änderung des Bundeswahlgesetzes

Artikel 2
In-Kraft-Treten

A. Allgemeines

1. Problem

2. Denkbare Problemlösungen

2.1 Trennung von Erst- und Zweitstimmenwahl

2.2 Beschränkung der Nachwahl auf Briefwählerinnen und Briefwähler

2.3 Nichtveröffentlichung von Wahlergebnissen am Tag der Hauptwahl

2.4 Ermittlung der Wahlergebnisse der Hauptwahl erst am Tag der Nachwahl

2.5 Obligatorische Aufstellung von Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerbern

2.6 Fakultative Aufstellung von Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerbern

3. Vorschlag für eine Neuregelung

4. Kosten

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 789/05 (Beschluss)

... "Nach dem rheinlandpfälzischen Landeswahlgesetz, das ebenfalls ein Zweistimmenwahlrecht statuiert (eine Stimme für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine Stimme für die Wahl einer Landes- oder Bezirksliste), ist die Aufstellung einer Ersatzbewerberin oder eines Ersatzbewerbers zwar möglich, aber nicht zwingend vorgeschrieben (so genannte fakultative Ersatzbewerbung). Wurde eine Ersatzbewerberin oder ein Ersatzbewerber benannt und stirbt die Wahlkreisbewerberin oder der Wahlkreisbewerber, erfolgt keine Nachwahl. Eine Nachwahl findet jedoch zum einen statt, wenn sowohl eine Wahlkreisbewerberin oder ein Wahlkreisbewerber als auch die benannte Ersatzperson nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber noch vor der Wahl sterben oder ihre Wählbarkeit verlieren. Dasselbe gilt, wenn von der Möglichkeit der Benennung einer Ersatzbewerberin oder eines Ersatzbewerbers kein Gebrauch gemacht wird. Somit verhindert nur das Gebrauchmachen von der Möglichkeit der Benennung einer Ersatzbewerberin oder eines Ersatzbewerbers eine Nachwahl in den Fällen, in denen die Wahlkreisbewerberin oder der Wahlkreisbewerber zwischen Zulassung und Wahl stirbt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 789/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Artikel 1
Änderung des Bundeswahlgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Problem

2. Denkbare Problemlösungen

2.1 Trennung von Erst- und Zweitstimmenwahl

2.2 Beschränkung der Nachwahl auf Briefwählerinnen und Briefwähler

2.3 Nichtveröffentlichung von Wahlergebnissen am Tag der Hauptwahl

2.4 Ermittlung der Wahlergebnisse der Hauptwahl erst am Tag der Nachwahl

2.5 Obligatorische Aufstellung von Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerbern

2.6 Fakultative Aufstellung von Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerbern

3. Vorschlag für eine Neuregelung

4. Kosten

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2


 
 
 


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