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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Lackverordnung"


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Drucksache 590/07

... /EG im Bereich der Fahrzeugreparaturlackierung durch einen niedrigeren Schwellenwert von 0 t für den jährlichen Lösemittelverbrauch ab. Hierdurch kommt es einerseits zu einer Mehrbelastung des betroffenen Gewerbes und der zuständigen Überwachungsbehörden und andererseits zu einer Überregulierung aufgrund der Regelungen der zwischenzeitlich in Kraft getretenen chemikalienrechtlichen Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke (Lösemittelhaltige Farben- und Lackverordnung -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 590/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Zuständigkeit

F. Auswirkungen auf die Selbstverwaltung und die Finanzlage der Gemeinden

G. Finanzielle Auswirkungen auf die Unternehmen und die privaten Haushalte

Verordnung

Anlage
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen - 31. BImSchV

Artikel 1
Änderung der 31. BImSchV

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 590/07 (Beschluss)

... /EG im Bereich der Fahrzeugreparaturlackierung durch einen niedrigeren Schwellenwert von 0 Tonnen für den jährlichen Lösemittelverbrauch ab. Hierdurch kommt es einerseits zu einer Mehrbelastung des betroffenen Gewerbes und der zuständigen Überwachungsbehörden und andererseits zu einer Überregulierung auf Grund der Regelungen der zwischenzeitlich in Kraft getretenen chemikalienrechtlichen Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke (Lösemittelhaltige Farben- und Lackverordnung -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 590/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 190/06

... (z.B. Benzol, Benzoesäure, Nitrotoluol) eingesetzt. In geringeren Mengen wird es als Lösemittel in Aerosolen, Farben, Lacken und Klebstoffen verwendet. Toluol ist als gesundheitsschädlich eingestuft. Mit der vorgesehenen Beschränkung wird der Eintrag in die Gewässer verringert und der Gesundheitsschutz verbessert. 1,2,4-Trichlorbenzol wird hauptsächlich als Zwischenprodukt bei der Herstellung von Herbiziden und als Prozesslösungsmittel in Anlagen verwendet. In kleinen Mengen wird dieser Stoff als Lösemittel, Farbstoffträger und Korrosionshemmstoff eingesetzt. 1,2,4-Trichlorbenzol ist als gesundheitsschädlich und umweltgefährlich eingestuft. Mit Umsetzung der Richtlinie werden alle offenen Anwendungen des Stoffes verboten. Der Bundesrat hat der Lösemittelhaltige Farben- und Lackverordnung (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Chemikalien-Verbots-Verordnung

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Artikel 3
Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Giftinformationsverordnung

Artikel 5
Änderung der Biozid-Meldeverordnung

Artikel 6
Änderung des Chemikaliengesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ziel

2. Hintergrund

3. Kosten und Preiswirkungen

3.1 Kosten der öffentlichen Haushalte

3.1.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

3.1.2 Vollzugsaufwand

3.2 Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3.2.1 Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe

3.2.2 Toluol und 1,2,4-Trichlorbenzol

B. Besonderer Teil (zu den einzelnen Vorschriften)

1. Artikel 1 Änderung der Chemikalien-Verbots-Verordnung

1.1 Zu Nummer 1

1.2 Zu Nummer 2

1.3 Zu Nummer 3

1.4 Zu Nummer 4

1.5 Zu Nummer 5

1.6 Zu Nummer 6

1.6.1 Abschnitt 29

1.6.2 Abschnitt 30

1.6.3 Abschnitt 31

2. Zu Artikel 2 Änderung der Gefahrstoffverordnung

2.1 Zu Nummer 1

3. Zu Artikel 3 Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung

3.1 Zu Nummer 1

3.2 Zu Nummer 2

4. Zu Artikel 4 Änderung der Giftinformationsverordnung

5. Zu Artikel 5 Änderung der Biozid-Meldeverordnung

6. Zu Artikel 6 Änderung des Chemikaliengesetztes

7. Zu Artikel 7


 
 
 


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