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"Kulturgutschutzrichtlinie"


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Drucksache 155/06

... Im neuen § 6 Abs. 2 ist die Pflicht zur Rückgabe von Kulturgütern vorgesehen, die unrechtmäßig aus Vertragsstaaten des UNESCO-Kulturgutübereinkommens verbracht worden sind und zuvor vom Herkunftsstaat als besonders bedeutsam bezeichnet wurden. Diese Parallele ist möglich, da Artikel 5 Buchstabe b des UNESCO-Kulturgutübereinkommens die Vertragsstaaten zur Aufstellung und Führung eines solchen Verzeichnisses desjenigen wichtigen Kulturguts, dessen Ausfuhr das nationale kulturelle Erbe merklich verringern würde, verpflichtet. In Deutschland handelt es sich dabei um das Verzeichnis des national wertvollen Kulturgutes und das Verzeichnis national wertvoller Archive, die auf der Grundlage des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung vom 6. August 1955 (BGBl. I S. 501), neugefasst durch Bekanntmachung vom 8. Juli 1999 (BGBl. I S. 1754) und zuletzt geändert durch Artikel 71 der Verordnung vom 29.10.2001 BGBl. I S. 2785), aufgestellt wurden. Aus Gründen der Rechtssicherheit, die auch schon bei der Umsetzung der europäischen Kulturgutschutzrichtlinie maßgeblich waren müssen die aufgelisteten Gegenstände individuell identifizierbar in öffentlich zugänglichen Verzeichnissen erfasst sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Zentralstellen Die Länder benennen ihre Zentralstellen.

§ 4
Rückgabeanspruch gegen andere Vertragsstaaten

§ 5
Eigentum

§ 6
Voraussetzungen der Rückgabepflicht

§ 7
Rückgabegläubiger, Rückgabeschuldner

§ 8
Durchführung und Sicherung der Rückgabe

§ 9
Eigentum an zurückgegebenem Kulturgut

§ 10
Entschädigung

§ 11
Verjährung und Erlöschen des Rückgabeanspruchs

§ 12
Aufgaben des Bundes und der Zentralstellen der Länder

§ 13
Rückgabeklage des ersuchenden Staats

§ 14
Genehmigungspflicht

§ 15
Genehmigung

§ 16
Mitwirkung der Zollbehörden

§ 17
Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollstellen

§ 18
Aufzeichnungspflichten im Kunst- und Antikenhandel sowie im Versteigerergewerbe

§ 19
Auskunfts- und Zutrittsrecht

§ 20
Strafvorschriften

§ 21
Bußgeldvorschriften

§ 22
Befugnisse der Zollbehörden

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 4
Gesetz zur Ausführung der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten

§ 1
Rückgabepflicht

§ 2
Verbringungsverbot und Beschlagnahme

§ 3
Durchführung der Rückgabe und Sicherstellung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Regelungsvorschläge

III. UNIDROIT - Übereinkommen

IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Verhältnis zu Regelungen der Europäischen Union

VI. Kosten

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zur Fußnote

Zu Artikel 1

Zur Überschrift des Gesetzes

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu §§ 14

Zu §§ 16

Zu §§ 18

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Suchbeispiele:


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