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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kostenverantwortung"


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Drucksache 185/16

... Absatz 1a Satz 1 regelt für alle Fälle der unbegleiteten Einreise von minderjährigen Ausländern ab dem 1.11.2015, dass die Kosten der Jugendhilfe unabhängig vom Zeitpunkt des Beginns der Gewährung von Jugendhilfe stets vom Land zu erstatten sind, da die bisher geltende Monatsfrist in diesen Fällen - anders als bei der Gewährung von Jugendhilfe bei begleiteter Einreise - kein sachgerechtes Kriterium für die Zuordnung der Kostenverantwortung mehr darstellt. Satz 2 stellt klar, dass Kosten grundsätzlich nur bei rechtmäßiger Leistungserbringung erstattet werden. Hierzu gehört insbesondere auch die Einhaltung der Pflicht zur Inobhutnahme, sobald das Jugendamt von der unbegleiteten Einreise Kenntnis erlangt. Satz 3 eröffnet die Möglichkeit, durch Landesrecht zu regeln, dass eine Kostenerstattung auch in Fällen erfolgt, in denen bei der Gewährung von Jugendhilfe wegen der hohen Zugangszahlen nicht alle einschlägigen rechtlichen Vorgaben beachtet werden konnten. Dies ermöglicht es den Ländern, flexibel auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zu reagieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Erfüllungskosten

F. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 576/12

... Das hätte die Folge, dass dann der Bund bis auf die Kosten der Unterkunft sowie die Kosten für die Mehrbedarfe in der Kostenverantwortung steht. Die Länder und Kommunen tragen gegenwärtig ausschließlich für die im AsylbLG geregelten Personenkreise alle Kosten. Dies obwohl kein Grund erkennbar ist, warum für die im AsylbLG geregelten Personenkreise nicht die allgemeine Kostenverteilungsregelung für die aus dem Sozialstaatsprinzip resultierende Sicherstellungsverpflichtung des Existenzminimums gelten soll. Aus Sicht der Länder und der Kommunen ist hier ein dringender Änderungsbedarf offensichtlich.



Drucksache 608/1/12

... Die vorgeschlagene Regelung der Finanzierung unmittelbar in § 5 Absatz 4 NotSanG unterfällt der Regelungskompetenz des Bundes für Angelegenheiten der sozialen Sicherungssysteme. Einer solchen allgemeinen Regelung der Kostenverantwortung der Krankenkassen steht die Tatsache, dass es sich um ein Berufszulassungsgesetz handelt, nicht entgegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 3 und § 8 Nummer 1 NotSanG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c NotSanG

4. Zu Artikel 1 § 4a - neu - NotSanG

§ 4a
Befugnis zur Ausübung der Heilkunde

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 4 NotSanG

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 4 NotSanG

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 - neu - NotSanG

§ 5
Dauer, Struktur und Kosten der Ausbildung

8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 7

Zu Artikel 2a

'Artikel 2a Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

9. Zur Regelung der Finanzierung der Ausbildung nach dem Notfallsanitätergesetz

10. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und § 31 Absatz 2 NotSanG

11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 NotSanG

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 - neu - und 2 NotSanG

13. Zu Artikel 1 § 9 NotSanG

14. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - NotSanG

15. Zu Artikel 1 § 15 NotSanG

16. Zu Artikel 1 § 21 NotSanG

17. Zu Artikel 1 § 31a - neu - NotSanG

§ 31a
Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes

18. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 NotSanG und Artikel 5 Satz 2 Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 608/12 (Beschluss)

... Die vorgeschlagene Regelung der Finanzierung unmittelbar in § 5 Absatz 4 NotSanG unterfällt der Regelungskompetenz des Bundes für Angelegenheiten der sozialen Sicherungssysteme. Einer solchen allgemeinen Regelung der Kostenverantwortung der Krankenkassen steht die Tatsache, dass es sich um ein Berufszulassungsgesetz handelt, nicht entgegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 3 und § 8 Nummer 1 NotSanG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c NotSanG

4. Zu Artikel 1 § 4a - neu - NotSanG

§ 4a
Befugnis zur Ausübung der Heilkunde

5. Zu Artikel 1 § 5 Überschrift und Absatz 4 - neu - NotSanG

§ 5
Dauer, Struktur und Kosten der Ausbildung

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 4 NotSanG

7. Zu Artikel 1 § 9 NotSanG

8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - NotSanG

9. Zu Artikel 1 § 15 NotSanG

10. Zu Artikel 1 § 21 NotSanG

11. Zu Artikel 1 § 31a - neu - NotSanG

§ 31a
Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes

12. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 NotSanG und Artikel 5 Satz 2 Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 950/04

... · Verbleib der neuen Rentenfälle in der Kostenverantwortung der jeweiligen Berufsgenossenschaft. Sollte ein Unternehmen die Berufsgenossenschaft wechseln, bleibt die finanzielle Verantwortung bei der bisherigen Berufsgenossenschaft, die deshalb Rückstellungen bilden muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 950/04




Anlage
Entschließung des Bundesrates für eine nachhaltige Reform der gewerblichen Unfallversicherung und des Insolvenzgeldes Unternehmen entlasten ­ Arbeitsschutz sichern

I. Reformbedarf in der gewerblichen Unfallversicherung und beim Insolvenzgeld

II. Eckpunkte für eine grundlegende Reform der gewerblichen Unfallversicherung

1. Überwindung des Dualismus im Arbeitsschutz

2. Vereinfachte Regelungen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit

3. Vereinfachte Regelungen für Betriebsärzte

4. Förderung der Prävention in den Unternehmen

5. Einheitlicher Mindestbeitrag für Unternehmen ohne ständig Beschäftigte

6. Obligatorische Abfindung von Renten

7. Umkehrung des Vorrangprinzips beim Zusammentreffen von Renten

8. Mehr Wirtschaftlichkeit beim Abschluss von Verträgen über die Vergütungen der Leistungserbringer

III. Öffnung der gewerblichen Berufsgenossenschaften für den Wettbewerb

IV. Entlastung der Unternehmen beim Insolvenzgeld

V. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,


 
 
 


Drucksache 814/1/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.