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"Investment-Gesellschaften"


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Drucksache 905/1/04

... In der Praxis würde der Änderungsvorschlag im Bereich "Corporate Finance" Anwendung finden, also bei Techniken zur steueroptimierten (Fremd-) Finanzierung des Erwerbs oder der Übernahme von Unternehmen. Namentlich für den so genannten Leveraged-Buy-Out, bei dem die Mittel zur Erwerbsfinanzierung von Kreditinstituten oder Investment-Gesellschaften bereitgestellt und durch das Vermögen der zu erwerbenden Gesellschaft gesichert werden, herrscht durch die Richtlinienvorgaben und deren Umsetzung eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Angesichts der in der Praxis üblichen vielfältigen Gestaltungen kann die vorgeschlagene und aufwändige Lockerung des Artikels 23 des Vorschlags nicht überzeugen. Vor einer Änderung der Zulässigkeit von Finanzierungsmodellen beim Erwerb eigener Aktien muss zunächst der Anwendungsbereich geklärt und konkretisiert werden. Im Übrigen ist das in den Artikeln 23 ff. des Vorschlags geregelte Verfahren sehr aufwändig, aber auf Grund der Vielzahl der rechnerischen Größen auch sehr anfällig für missbräuchliche Gestaltungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 905/1/04




1. Zum Richtlinienvorschlag allgemein

2. Zu Artikeln 10 a, 10 b, 11 und 27

3. Zu Artikel 19

4. Zu Artikeln 23, 23 a und 23 b

5. Zu Artikel 32

6. Zu Artikel 39 b


 
 
 


Drucksache 905/04 (Beschluss)

... In der Praxis würde der Änderungsvorschlag im Bereich "Corporate Finance" Anwendung finden, also bei Techniken zur steueroptimierten (Fremd-) Finanzierung des Erwerbs oder der übernahme von Unternehmen. Namentlich für den so genannten Leveraged-Buy-Out, bei dem die Mittel zur Erwerbsfinanzierung von Kreditinstituten oder Investment-Gesellschaften bereitgestellt und durch das Vermögen der zu erwerbenden Gesellschaft gesichert werden, herrscht durch die Richtlinienvorgaben und deren Umsetzung eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Angesichts der in der Praxis üblichen vielfältigen Gestaltungen kann die vorgeschlagene und aufwändige Lockerung des Artikels 23 des Vorschlags nicht überzeugen. Vor einer Änderung der Zulässigkeit von Finanzierungsmodellen beim Erwerb eigener Aktien muss zunächst der Anwendungsbereich geklärt und konkretisiert werden. Im übrigen ist das in den Artikeln 23 ff. des Vorschlags geregelte Verfahren sehr aufwändig, aber auf Grund der Vielzahl der rechnerischen Größen auch sehr anfällig für missbräuchliche Gestaltungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 905/04 (Beschluss)




Zum Richtlinienvorschlag allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikeln 10

Zu Artikel 19

Zu Artikeln 23

Zu Artikel 32

6. Zu Artikel 39 b


 
 
 


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