[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

61 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Hochschulabschlüssen"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 149/19

... Ziel dieses Entwurfs ist es, den bereits zum Zeitpunkt des Brexit in Deutschland lebenden oder arbeitenden britischen Staatsangehörigen weiterhin freien Arbeitsmarktzugang zu gewähren. Insbesondere sollen bestehende Arbeitsverhältnisse ohne Unterbrechung und bürokratischen Aufwand fortgesetzt werden können. Dies erfasst auch Arbeitsverhältnisse mit britischen Staatsangehörigen, die bislang nur zeitweise in Deutschland arbeiteten (zum Beispiel als Entsandte, Pendler oder in Arbeitsverhältnissen mit mehreren Arbeitsorten). Nach dem Austritt kann es zudem verstärkt zu Unternehmensverlagerungen nach Deutschland kommen. Daher soll es für einen Zeitraum bis 31. Dezember 2019 gleichermaßen ermöglicht werden, britische Staatsangehörige nach Deutschland zu versetzen, ohne dass für die Aufnahme der Beschäftigung eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nebst einer Anerkennung von Berufs- oder Hochschulabschlüssen erforderlich ist. Vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 soll für britische Staatsangehörige, die vor dem Brexit nicht in Deutschland lebten, für ein weiteres Jahr ein privilegierter Arbeitsmarktzugang wie für Staatsangehörige anderer wichtiger Handelspartner (etwa der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada) gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 1
Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 528/19

... Ziel dieses Entwurfs ist es, den am Tag vor dem Wirksamwerden des Austritts in Deutschland lebenden oder arbeitenden britischen Staatsangehörigen weiterhin freien Arbeitsmarktzugang zu gewähren. Insbesondere sollen bestehende Arbeitsverhältnisse ohne Unterbrechung und bürokratischen Aufwand fortgesetzt werden können. Dies erfasst auch Arbeitsverhältnisse mit britischen Staatsangehörigen, die bislang nur zeitweise in Deutschland arbeiteten (zum Beispiel als Entsandte, Pendler oder in Arbeitsverhältnissen mit mehreren Arbeitsorten). Nach dem Brexit kann es zudem verstärkt zu Unternehmensverlagerungen nach Deutschland kommen. Daher soll es für einen Zeitraum von 14 Monaten gleichermaßen ermöglicht werden, britische Staatsangehörige nach Deutschland zu versetzen, ohne dass für die Aufnahme der Beschäftigung eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nebst einer Anerkennung von Berufs- oder Hochschulabschlüssen erforderlich ist. Nach der Übergangszeit von 14 Monaten soll für britische Staatsangehörige, die vor dem Brexit nicht in Deutschland lebten, für ein weiteres Jahr ein privilegierter Arbeitsmarktzugang wie für Staatsangehörige anderer wichtiger Handelspartner (etwa der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada) gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 528/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 1
Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 210/1/18

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen und Abschlüssen der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland



Drucksache 210/18 (Beschluss)

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen und Abschlüssen der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland



Drucksache 432/1/17

... 31. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Stellungnahme gemäß Artikel 23 Absatz 5 Satz 2 GG und § 5 Absatz 2 EUZBLG maßgeblich zu berücksichtigen, da bei dem Vorhaben im Schwerpunkt die Befugnisse der Länder zur Gesetzgebung im Bereich der Kultur und des Bildungswesens betroffen sind. Die Kommission rekurriert in der Begründung zu dem Empfehlungsvorschlag auf die Bildung betreffendes Primärrecht im AEUV und gerade nicht auf den Arbeitsmarkt betreffende Rechtsgrundlagen. Der Empfehlungsvorschlag zur Werdegang-Nachverfolgung legt einen starken Fokus auf den Hochschulbereich, für den die Kommission sogar eine Pilotphase einer europäischen Werdegang-Nachverfolgung vorschlägt. Dabei geht es weder um wissenschaftliche Forschung noch um Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz bezüglich Hochschulzulassung und Hochschulabschlüssen. Auch betreffend der Nachverfolgung des Werdegangs von Absolventinnen und Absolventen einer schulischen (Aus-)Bildung liegt die alleinige Zuständigkeit in der Kompetenz der Länder.



Drucksache 432/17 (Beschluss)

... 15. Er fordert die Bundesregierung auf, die Stellungnahme gemäß Artikel 23 Absatz 5 Satz 2 GG und § 5 Absatz 2 EUZBLG maßgeblich zu berücksichtigen, da bei dem Vorhaben im Schwerpunkt die Befugnisse der Länder zur Gesetzgebung im Bereich der Kultur und des Bildungswesens betroffen sind. Die Kommission rekurriert in der Begründung zu dem Empfehlungsvorschlag auf die Bildung betreffendes Primärrecht im AEUV und gerade nicht auf den Arbeitsmarkt betreffende Rechtsgrundlagen. Der Empfehlungsvorschlag zur Werdegang-Nachverfolgung legt einen starken Fokus auf den Hochschulbereich, für den die Kommission sogar eine Pilotphase einer europäischen Werdegang-Nachverfolgung vorschlägt. Dabei geht es weder um wissenschaftliche Forschung noch um Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz bezüglich Hochschulzulassung und Hochschulabschlüssen. Auch betreffend der Nachverfolgung des Werdegangs von Absolventinnen und Absolventen einer schulischen (Aus-)Bildung liegt die alleinige Zuständigkeit in der Kompetenz der Länder.



Drucksache 713/17

... Die bestehende Zusammenarbeit auf EU-Ebene im Bereich allgemeine und berufliche Bildung, die schwerpunktmäßig auf den Austausch von Erfahrungen, gegenseitiges Lernen und die Vermittlung bewährter Verfahren im Bildungsbereich an nationale Entscheidungsträger ausgerichtet ist, würde bis 2025 unter Berücksichtigung der neuen Prioritäten und der Ambitionen zur Schaffung eines europäischen Bildungsraums neue Impulse erhalten. Insbesondere würde ein neuer Prozess eingeleitet ("Sorbonne-Prozess"), mit dem die Arbeiten zum Abbau der verbleibenden Hindernisse bei der Anerkennung von Schul-und Hochschulabschlüssen politisch und technisch begleitet werden, und auf eine bessere grenzübergreifende Validierung von Nachweisen über berufliche Bildung und lebenslanges Lernen hingearbeitet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/17




Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur

1. Eine ambitionierte gemeinsame europäische Agenda für Bildung und Kultur

2. Förderung der Mobilität und der grenzübergreifenden Zusammenarbeit

3. Investitionen in Menschen und ihre Bildung

4. Stärkung des europäischen Identitätsgefühls und des Bewusstseins für das kulturelle Erbe

5. Fazit und Ausblick


 
 
 


Drucksache 386/1/15

... - Bezüglich des Durchschnittsbezugswerts zum Erwerb von Hochschulabschlüssen erinnert der Bundesrat daran, dass hierdurch der Anteil der 30 bis 34-Jährigen mit einem Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss erfasst wird und bei den Zahlen für Deutschland ISCED-4-Abschlüsse mit einzubeziehen sind. Der Bundesrat bemängelt, dass diese Abschlüsse in der Arbeitsunterlage der Kommission nicht berücksichtigt werden und lediglich in einer Fußnote auf andere Definitionen des Indikators in einigen Mitgliedstaaten verwiesen wird.



Drucksache 386/15 (Beschluss)

... - Bezüglich des Durchschnittsbezugswerts zum Erwerb von Hochschulabschlüssen erinnert er daran, dass hierdurch der Anteil der 30- bis 34 Jährigen mit einem Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss erfasst wird und bei den Zahlen für Deutschland ISCED-4-Abschlüsse mit einzubeziehen sind. Der Bundesrat bemängelt, dass diese Abschlüsse in der Arbeitsunterlage der Kommission nicht berücksichtigt werden und lediglich in einer Fußnote auf andere Definitionen des Indikators in einigen Mitgliedstaaten verwiesen wird.



Drucksache 725/12

... Die Anerkennung von Hochschulabschlüssen sowie von Abschlüssen, die zur Aufnahme eines Hochschulstudiums berechtigen, steht bereits seit einiger Zeit auf der europäischen Politikagenda. Dank der strukturellen Veränderungen in den Hochschulsystemen nimmt die akademische Mobilität kontinuierlich zu. Verstärkt wird diese Internationalisierung durch Maßnahmen, die die Attraktivität der EU als Studienziel und Forschungsstandort steigern15. Um die EU für Studierende und Forschende jedoch noch attraktiver zu machen, ist es notwendig, wirksamere Konzepte für die Anerkennung zu finden, das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) systematischer und koordinierter anzuwenden und die Bewertung und Nutzung von Lernergebnissen zu verbessern. Damit wird zugleich auch der Aufbau des Europäischen Raums der Kompetenzen und Qualifikationen unterstützt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/12




Mitteilung

1. Bildung und Qualifikationen - zentrale Strategische Faktoren für das Wachstum

2. IM Europäischen Semester aufzugreifende Herausforderungen in den Mitgliedstaaten

2.1. Qualifikationen für das 21. Jahrhundert aufbauen

Querschnittskompetenzen und Grundfertigkeiten

Berufliche Qualifikationen

2.2. Offenes und flexibles Lernen anregen

Qualifikationen sollten so viele Türen öffnen wie möglich

Die Lehrkräfte18 in Europa unterstützen

2.3. Gemeinsame Anstrengungen fördern

Finanzierung der Bildung

5 Partnerschaften

3. Prioritäten für die Mitgliedstaaten

4. Europäische Ebene: Koordinierung und Beiträge

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 330/12

... Der Anteil von Frauen in Spitzenpositionen steht im Widerspruch zum Ausbildungsstand der Frauen in Deutschland. Unter anderem vom Statistischen Bundesamt und vom DIW ermittelte Zahlen belegen, dass der Anteil von Hochschulabsolventinnen bereits 1995 bei mindestens 40 % lag - auch in den Wirtschaftswissenschaften. Seit 2005 liegt der Frauenanteil bei den Hochschulabschlüssen bei über 50 % mit weiter ansteigender Tendenz. Im Jahr 2008 verfügten beispielsweise 67 % der Frauen gegenüber 62 % der Männer über einen Hochschulabschluss. Diese Entwicklung des Qualifikationsniveaus entspricht in keiner Weise der Entwicklung des Frauenanteils bei den Spitzenpositionen der Wirtschaft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 3
Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Artikel 8
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 289b
Erklärung zur Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien

Artikel 12
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 70

Artikel 13
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 14
Gesetz über die Statistik zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (Teilhabestatistikgesetz - TeilhStatG)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

Artikel 15
Änderung des Teilhabestatistikgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gegenwärtige Situation, Ursachen und wirtschaftliche Bedeutung

1. Tatsächliche und rechtliche Situation in Deutschland

2. Tatsächliche und rechtliche Situation in Europa

3. Ursachen geringer Frauenrepräsentanz

4. Bedeutung für die Unternehmen und die Volkswirtschaft

II. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

1. Vereinbarkeit mit Artikel 14 Absatz 1 GG

a Legitimer Zweck der Mindestquote

b Eignung und Erforderlichkeit der Regelungen zur Zweckerreichung

aa Keine milderen, gleich effektiven Mittel zur Zweckerreichung ersichtlich

bb Keine mildere, gleich effektive Sanktionierung möglich

c Verhältnismäßigkeit der Mindestquote

aa Keine unangemessene Einschränkung der Wahlfreiheit

bb Quotenhöhe nicht unzumutbar

cc Härtefallregelung und Ausnahmetatbestand

dd Großzügige Übergangsfristen

2. Artikel 3 Absatz 3 GG

3. Weitere Grundrechte

III. Europarechtliche Zulässigkeit

1. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

2. Primärrecht

3. Sekundärrecht

4. Empfehlungen der Unionsorgane

IV. Zielsetzung der gesetzlichen Regelung

V. Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung

1. Anwendungsbereich

a Börsennotierung

b Mitbestimmung

c Rechtsformen

d Gremium

2. Konkrete Ausgestaltung der Mindestquote

a Quotenhöhe

b Getrennte Betrachtung von Teilgremien in mitbestimmten Unternehmen

c Regelung für mitbestimmte Unternehmen

d Übergangsvorschriften

3. Ausnahmetatbestände

a Arbeitnehmerstruktur

b Kein Ausnahmetatbestand für Familienunternehmen

c Härtefallklausel

4. Sanktion

a Vertreter der Anteilseigner

b Vertreter der Arbeitnehmer

c Verfahren

d Keine alternativen Sanktionsmöglichkeiten

5. Berichtspflicht

B. Besonderer Teil

Zu Art. 1 Änderung des Aktiengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Art. 2 Weitere Änderung des § 96 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz

Zu Art. 3 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 4 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 5 Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 6 § 17 Satz 2 Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetzes - neu -

Zu Art. 7 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 8 Änderung des § 35 Satz 3 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz

Zu Art. 9 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 10 Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 11 Änderung des Handelsgesetzbuches

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Art. 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 14 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 15 § 2 Absatz 1 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 16 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 1/1/12

... 5. Der Bundesrat verweist darauf, dass in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2010 im Rahmen der Bildungsziele der Europa-2020- Strategie neben Hochschulabschlüssen auch weitere "gleichwertige Abschlüsse" anerkannt werden. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat in Abschnitt 2.3 des vorliegenden Entwurfs die durchgehende Berücksichtigung auch der gleichwertigen Abschlüsse entsprechend der im Rahmen der Europa-2020- Strategie national gesetzten Ziele im Bildungsbereich. In Bezug auf Deutschland sind daher aufgrund der hiesigen Situation im Hinblick auf das berufliche Ausbildungssystem ISCED-4-Abschlüsse bei der Darstellung der erreichten nationalen Prozentwerte durchgehend einzubeziehen.



Drucksache 725/12 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat begrüßt die ausdrückliche Anerkennung der erfolgreichen dualen Ausbildung in Deutschland als "Ausbildungssystem von Weltrang", dem es durch seine Struktur und praktische Ausrichtung zudem gelingt, im europaweiten Vergleich die höchste Jugendbeschäftigungsquote zu erreichen. Hieraus wird zudem deutlich, dass der Arbeitsmarkt offenbar nicht nur, wie von der Kommission behauptet, hoch qualifizierte, im Regelfall tertiär ausgebildete Arbeitskräfte benötigt. Vielmehr ist er auch auf Fachkräfte angewiesen, die in ihrem konkreten Fachbereich über umfassende Kenntnisse, Fähigkeiten und Expertise verfügen. Gleichzeitig ist es vor diesem Hintergrund unverständlich, dass die Kommission betreffend den Anteil der 30- bis 40-Jährigen mit einem Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss weiterhin in Anzeigern oder Länderanalysen die Einbeziehung der ISCED 4-Abschlüsse durch Deutschland ignoriert oder bestenfalls in einer Fußnote erwähnt. Damit setzt sich die Kommission in Widerspruch zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. Juni 2010, in welchen explizit festgehalten wurde, dass auch Abschlüsse, die Hochschulabschlüssen gleichwertig sind, berücksichtigt werden und es Sache der Mitgliedstaaten ist, quantitative Ziele im Bildungsbereich festzulegen.



Drucksache 725/1/12

... 8. Gleichzeitig ist es vor diesem Hintergrund unverständlich, dass die Kommission betreffend den Anteil der 30- bis 40-Jährigen mit einem Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss weiterhin in Anzeigern oder Länderanalysen die Einbeziehung der ISCED 4-Abschlüsse durch Deutschland ignoriert oder bestenfalls in einer Fußnote erwähnt. Damit setzt sich die Kommission in Widerspruch zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. Juni 20 10, in welchen explizit festgehalten wurde, dass auch Abschlüsse, die Hochschulabschlüssen gleichwertig sind, berücksichtigt werden und es Sache der Mitgliedstaaten ist, quantitative Ziele im Bildungsbereich festzulegen.



Drucksache 1/12 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat verweist darauf, dass in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2010 im Rahmen der Bildungsziele der Europa-2020- Strategie neben Hochschulabschlüssen auch weitere "gleichwertige Abschlüsse" anerkannt werden. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat in Abschnitt 2.3 des vorliegenden Entwurfs die durchgehende Berücksichtigung auch der gleichwertigen Abschlüsse entsprechend der im Rahmen der Europa-2020- Strategie national gesetzten Ziele im Bildungsbereich. In Bezug auf Deutschland sind daher aufgrund der hiesigen Situation im Hinblick auf das berufliche Ausbildungssystem ISCED-4-Abschlüsse bei der Darstellung der erreichten nationalen Prozentwerte durchgehend einzubeziehen.



Drucksache 848/1/11

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, welcher zusätzliche personelle und finanzielle Aufwand bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) durch die Prüfung der Vergleichbarkeit ausländischer Hochschulabschlüsse mit entsprechenden deutschen Hochschulabschlüssen entsteht und die Kosten mitzuteilen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 848/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 16 Absatz 4 Satz 1 AufenthG , Buchstabe a1 - neu - § 16 Absatz 4 Satz 1a - neu - AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 16 Absatz 5 Satz 3 - neu - AufenthG , Nummer 6a - neu - § 17 Satz 4 - neu - AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c - neu - § 16 Absatz 4 Satz 4 - neu - AufenthG , Nummer 8 § 18b Nummer 2 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a - neu - § 18 Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 18b Nummer 2 AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 18b Nummer 4 AufenthG , Nummer 10 § 19a Absatz 6 Satz 2 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 18c - neu - AufenthG , Nummer 21 Buchstaben c - neu - § 52 Absatz 3a - neu - AufenthG , Nummer 28a - neu - § 99 AufenthG

§ 18c
Aufenthaltstitel zur gesteuerten Anwerbung

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 19 Absatz 2 Nummer 3 AufenthG , Nummer 20 § 51 Absatz 1a AufenthG , Nummer 25 § 81 Absatz 4 AufenthG

11. Hilfsempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 9

12. Zu Artikel 1 Nummer 9* § 19 Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 19 Absatz 2 Nummer 3 AufenthaltG

15. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a Absatz 1 Nummer 3 AufenthG , Artikel 5 Absatz 3 Nummer 8 Abschnitt sbezeichnung, § 41a BeschV

§ 41a
Berufe mit besonderem Bedarf

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Nummer 1 AufenthG ,

17. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a Absatz 3 Satz 1 und 2, Absatz 6 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a AufenthG

19. Artikel 1 Nummer 11a - neu - § 21 Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

20. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 51 Absatz 1a AufenthG

23. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 72 Absatz 7 AufenthG

24. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 113 Absatz 3 SGB VI Nummer 2 § 114 SGB VI

25. Hilfsempfehlung

Zu Artikel 3

Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Ziffern 26 bis 28:

Zu Ziffer 29

Zu Ziffer 30

Zu Ziffer 31


 
 
 


Drucksache 848/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, welcher zusätzliche personelle und finanzielle Aufwand bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) durch die Prüfung der Vergleichbarkeit ausländischer Hochschulabschlüsse mit entsprechenden deutschen Hochschulabschlüssen entsteht und die Kosten mitzuteilen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 848/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 16 Absatz 4 Satz 1 AufenthG , Buchstabe a1 - neu - § 16 Absatz 4 Satz 1a - neu - AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 16 Absatz 5 Satz 3 - neu - AufenthG , Nummer 6a - neu - § 17 Satz 4 - neu - AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a - neu - § 18 Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 18b Nummer 2 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 18b Nummer 4 AufenthG , Nummer 10 § 19a Absatz 6 Satz 2 AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 19 Absatz 2 Nummer 3 AufenthG , Nummer 20 § 51 Absatz 1a AufenthG , Nummer 25 § 81 Absatz 4 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 19 Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Nummer 1 AufenthG , Artikel 5 Absatz 3 Nummer 8 § 41a BeschV

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 72 Absatz 7 AufenthG

14. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 113 Absatz 3 SGB VI Nummer 2 § 114 SGB VI


 
 
 


Drucksache 132/10

... O. in der Erwägung, dass 58,9 % der Diplome an den Universitäten der Union im Jahre 2008 von Frauen erworben wurden, dass sie in den Studiengängen Wirtschaft, Management und Jura die Mehrheit darstellen, aber in Führungspositionen in Unternehmen, Verwaltungen und politischen Gremien weiterhin unterrepräsentiert bleiben; in Erwägung der geringen Anzahl von Frauen mit Hochschulabschlüssen in Informatik, Ingenieurwesen oder Physik, was eine Unterrepräsentation von Frauen im Privatsektor zur Folge hat - der von ausschlaggebender Bedeutung für den wirtschaftlichen Aufschwung ist; in der Erwägung, dass das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen im IT-Sektor mit der Zeit tendenziell eher noch großer anstatt kleiner geworden sind,



Drucksache 732/10

... 2.3.2. Aufwändige und unzuverlässige Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Berufsqualifikationen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 732/10




Bericht

1. Einleitung

2. die Alltäglichen Hindernisse für Bürger angehen

2.1. Bürger als Privatpersonen

2.1.1. Ungeklärte Eigentumsrechte bei internationalem Ehepaaren

2.1.2. Bürokratische und teure grenzüberschreitende Anerkennung zivilrechtlicher Dokumente und Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Zugang zur Justiz

2.1.3. Unzureichender Schutz von Verdächtigten, Beschuldigten und von Verbrechensopfern in Strafsachen

2.1.4. Probleme der Besteuerung in grenzüberschreitenden Situationen insbesondere Fahrzeugregistrierungssteuern

2.1.5. Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung für europäische Bürger und bei elektronischen Gesundheitsdiensten eHealth

2.1.6. Unvollständige Umsetzung des Rechts auf konsularischen Schutz für in Drittstaaten in Not geratene Unionsbürger

2.2. Bürger als Verbraucher

2.2.1. Mangelnde Information über die Rechte der Bürger in ihrer Rolle als Passagiere und Urlauber und beim Kauf von Urlaubspaketen und unzureichende Durchsetzung

2.2.2. Fehlen einheitlicher Verbraucherschutzregelungen, mangelnde Kenntnis bestehender Beschwerdemöglichkeiten und unzulängliche Beschwerdemöglichkeiten

2.3. Bürger als Einwohner, Studenten und Berufstätige

2.3.1. Divergierende und inkorrekte Anwendung des EU-Rechts und aufwändige Verwaltungsverfahren – Freizügigkeitshindernisse

2.3.2. Aufwändige und unzuverlässige Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Berufsqualifikationen

2.3.3. Unterschiedliche Sozialversicherungssysteme als Hindernis für die Mobilität von Arbeitnehmern

2.4. Bürger als politische Akteure

2.5. Mangel an leicht zugänglicher Information und Unterstützung für Bürger

2.6. Mangelndes Bewusstsein für die Bedeutung der Unionsbürgerschaft

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 113/3/10

... 2. Vor dem Hintergrund der am 25./26. März 2010 angenommenen Schlussfolgerungen des Europäischen Rates sieht sich der Bundesrat gezwungen, seine Ablehnung quantitativer spezifischer Zielvorgaben für einzelne Mitgliedstaaten im Bildungsbereich nochmals zu erläutern - vgl. zuletzt: BR-Drucksache 113/10 (Beschluss) -. Die von der Kommission geforderte Setzung nationaler Ziele zum Anteil der Schulabbrecher und zur Quote der Hochschulabschlüsse weist der Bundesrat als nicht vertragskonform zurück, da sie dem Kompetenzgefüge der Verträge widerspricht und die Bildungshoheit der Mitgliedstaaten bzw. in Deutschland der Länder verletzt. (bei Annahme entfällt Ziffer 12)



Drucksache 426/10

... 61. sieht sowohl kurz- als auch langfristig eine größere Mobilität der Wissenschaftler über nationale Grenzen hinweg sowie zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – unter angemessener Berücksichtigung des Nichtdiskriminierungsgrundsatzes – als erforderlich an, um den Wissenstransfer zu verstärken; fordert daher die Mitgliedstaaten und die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die vorhandenen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen sorgfältig zu überprüfen und unnötige Mobilitätsbarrieren zu beseitigen, wobei besonderes Augenmerk auf die Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und den Abbau von Bürokratie gelegt werden sollte; fordert die Hochschulen auf, flexiblere und parallele Laufbahnen für ihr Personal einzuführen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 426/10




Lebenslanges Lernen

Mobilität, Partnerschaften und Lehrpläne

2 Forschung

Bewährte Verfahren


 
 
 


Drucksache 401/1/08

... 10. Er gibt zu bedenken, dass der Zugang zu wissenschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen im Ausland durch teilweise strenge Regelungen für die Anerkennung von Berufs- und Hochschulabschlüssen sowie durch die fehlende Transparenz der legislativen und administrativen Anforderungen zur Erreichung einer gegenseitigen Anerkennung erschwert wird. Es ist daher sicherzustellen, dass z.B. die gegenseitige Anerkennung von Berufs- und Hochschulabschlüssen auf der Grundlage der bestehenden Richtlinien der EU in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht durch nationale Regelungen und unverhältnismäßig hohe administrative Anforderungen verschärft oder verhindert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 401/1/08




Offene Einstellungsverfahren und Portabilität von Finanzhilfen

Sozialversicherung und zusätzliche Altersversorgung mobiler Forscher

Attraktive Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen

Verbesserung der Ausbildung, Fähigkeiten und Erfahrung europäischer Forscher


 
 
 


Drucksache 401/08 (Beschluss)

... Er gibt zu bedenken, dass der Zugang zu wissenschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen im Ausland durch teilweise strenge Regelungen für die Anerkennung von Berufs- und Hochschulabschlüssen sowie durch die fehlende Transparenz der legislativen und administrativen Anforderungen zur Erreichung einer gegenseitigen Anerkennung erschwert wird. Es ist daher sicherzustellen, dass z.B. die gegenseitige Anerkennung von Berufs- und Hochschulabschlüssen auf der Grundlage der bestehenden Richtlinien der EU in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht durch nationale Regelungen und unverhältnismäßig hohe administrative Anforderungen verschärft oder verhindert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 401/08 (Beschluss)




Offene Einstellungsverfahren und Portabilität von Finanzhilfen

Sozialversicherung und zusätzliche Altersversorgung mobiler Forscher

Attraktive Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen

Verbesserung der Ausbildung, Fähigkeiten und Erfahrung europäischer Forscher


 
 
 


Drucksache 302/08

... Im Zuge der Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit von Hochschulabschlüssen in Europa ist in Deutschland das Hochschulstudium im Fach Diplom-Psychologie zunehmend in einen Bachelor-Masterstudiengang übergegangen. Daher ist es notwendig, auch in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung

§ 25a
Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins

§ 25b
Ausstellung des Internationalen Führerscheins

§ 29
Ausländische Fahrerlaubnisse

§ 29a
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen

1 Sehtest

2 Mindestanforderungen an die zentrale Tagessehschärfe und die übrigen Sehfunktionen § 9a Abs. 5

2.1 Mindestanforderungen an die zentrale Tagessehschärfe

2.2 Mindestanforderungen an die übrigen Sehfunktionen

Anlage 8b
(zu § 25b Abs. 2) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926

Anlage 8c
(zu § 25b Abs. 3) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968

Artikel 2
Aufhebung der Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr

Artikel 3
Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Anlage 7
.2 (zu § 6 Abs. 2) Ausbildungsbescheinigung für den praktischen Unterricht der Klassen M, A, A1, B, BE, C1, C1E, C, CE und T (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 StVG)

Artikel 4
Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 6
Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Artikel 7
Neufassung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Gender Mainstreaming

II. Kosten

1. Kosten ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Kosten für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssysteme

4. Auswirkungen auf das Preisniveau sowie auf die Verbraucherinnen und Verbraucher

5. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten für die Wirtschaft

b Bürokratiekosten Bürger

aa Neue Informationspflichten

bb Geänderte Informationspflichten

cc Wegfall von Informationspflichten

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Zu den einzelnen Vorschriften zu Artikel 1 Nr. 2:

Zu Artikel 1

zu Artikel 1

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 369: Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung


 
 
 


Drucksache 172/06 (Beschluss) Hochschulabschlüssen


Drucksache 172/1/06

... 6. Er sieht es daher als unzulässigen Eingriff in seine Zuständigkeiten, wenn die Kommission über das ETI als rechtlich selbständiger Einrichtung Regelungen zur Vergabe von Hochschulabschlüssen vornimmt. Artikel 149 EGV stellt hierfür keine Rechtsgrundlage dar.



Drucksache 578/04

... (c) Verbesserung der Konvergenz von in Europa erworbenen Hochschulabschlüssen und Berufsqualifikationen auf tertiärer Ebene;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 578/04




Begründung

1. Einleitung

2. Der Weg nach vorn

2.1. Ein integriertes Programm für die allgemeine und die berufliche Bildung

2.2. Mehr Substanz

2.3. Vereinfachung

2.4. Dezentralisierung

3. Vorgeschlagener Beschlusstext

3.1. Titel I: Allgemeine Bestimmungen

3.2. Titel II, Kapitel I bis IV: Comenius, Erasmus, Leonardo da Vinci und Grundtvig

3.3. Titel II, Kapitel V: Querschnittsprogramm

3.4. Titel II, Kapitel VI: Programm Jean Monnet

3.5. Anhang mit Verwaltungs- und Finanzbestimmungen

4. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Kapitel I
Integriertes Programm

Artikel 1
Festlegung des integrierten Programms

Artikel 2
Einzelprogramme

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Zugang zum integrierten Programm

Artikel 5
Aktionen der Gemeinschaft

Artikel 6
Aufgaben der Kommission und der Mitgliedstaaten

Artikel 7
Teilnahme von Drittländern

Artikel 8
Internationale Zusammenarbeit

Kapitel II
Durchführung des integrierten Programms

Artikel 9
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 10
Ausschuss

Artikel 11
Sozialpartner

Artikel 12
Bereichsübergreifende Fragen

Artikel 13
Gemeinsame Aktionen

Artikel 14
Kohärenz und Komplementarität

Kapitel III
Finanzvorschriften – Evaluierung

Artikel 15
Finanzierung

Artikel 16
Überprüfung und Evaluierung

Titel II
Einzelprogramme

Kapitel I
Programm Comenius

Artikel 17
Zugang zum Programm Comenius

Artikel 18
Operative Ziele

Artikel 19
Aktionen

Artikel 20
Budget

Artikel 21
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel II
Programm Erasmus

Artikel 22
Zugang zum Programm Erasmus

Artikel 23
Operative Ziele

Artikel 24
Aktionen

Artikel 25
Budget

Artikel 26
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel III
Programm Leonardo da Vinci

Artikel 27
Zugang zum Programm Leonardo da Vinci

Artikel 28
Operative Ziele

Artikel 29
Aktionen

Artikel 30
Budget

Artikel 31
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel IV
Programm Grundtvig

Artikel 32
Zugang zum Programm Grundtvig

Artikel 33
Operative Ziele

Artikel 34
Aktionen

Artikel 35
Budget

Artikel 36
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel V
Querschnittsprogramm

Artikel 37
Operative Ziele

Artikel 38
Aktionen

Artikel 39
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel VI
Programm Jean Monnet

Artikel 40
Zugang zum Programm Jean Monnet

Artikel 41
Operative Ziele

Artikel 42
Aktionen

Artikel 43
Budget

Artikel 44
Durchführungsmaßnahmen

Titel III
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 45
Übergangsbestimmung

Artikel 46
Inkrafttreten

Anhang Verwaltung
und Finanzierung

A. Verwaltung

1. Abwicklung über nationale Agenturen NA-Verfahren

1.1 Verfahren 1

1.2 Verfahren 2

2. Abwicklung durch die Kommission Kommissionsverfahren

B. Finanzierung

1. Im NA-Verfahren verwaltete Aktionen

2. Benennung von Empfängern

3. Empfänger

4. Pauschalfinanzierungen, Stückkostensätze und Preise

5. Einrichtungen, die Ziele von allgemeinem europäischem Interesse verfolgen

6. Fachkenntnisse und berufliche Qualifikationen der Antragsteller

7. Teilnahme von Partnern aus Drittländern

8. Mindesthöhe der Mittelausstattung

9. Nationale Agenturen

10. Technische Unterstützung

11. Betrugsbekämpfung


 
 
 


Drucksache 20/16 PDF-Dokument



Drucksache 194/18 PDF-Dokument



Drucksache 210/18 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.