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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Geschmacksmusterverordnung"


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Drucksache 540/15

... Eine ausdrückliche Regelung für einstweilige Verfügungsverfahren fehlt bislang. Durch den neuen Satz 2 wird klargestellt, dass die Einrede der Nichtigkeit in einstweiligen Verfügungsverfahren weiterhin zulässig ist. Dies ist bei einem ungeprüften Schutzrecht sachgerecht und stellt einen Gleichlauf zu Artikel 90 Absatz 2 der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung her. Im summarischen, seiner Natur nach nur vorläufigen Verfügungsverfahren besteht das Interesse an der Reinhaltung des Registers nicht in gleichem Maße wie in Klageverfahren nach Satz 1. Zudem soll die Verteidigungsmöglichkeit des Antragsgegners nicht über Gebühr eingeschränkt werden.



Drucksache 13/06

... Geschmacksmusterverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/06




Begründung

1. Einleitung

2. Die Genfer Akte

3. Rechtsgrundlage

4. Verfahren für den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Genfer Akte

5. Erklärungen im Rahmen des Beitritts der Europäischen Gemeinschaft zur Genfer Akte

6. Erläuterung zu den Artikeln

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

7. Weitere Maßnahmen, die durch den Beitritt der Gemeinschaft zu Genfer Akte erforderlich werden

8. Schlussfolgerungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Genfer Akte vom 2. Juli 1999 EINLEITENDE Bestimmungen

Artikel 1
Abkürzungen

Artikel 2
Anwendbarkeit sonstiger Schutzvorschriften nach dem Recht der Vertragsparteien und bestimmten internationalen Verträgen

Kapitel I
Internationale Anmeldung und Internationale Eintragung

Artikel 3
Berechtigung zur Einreichung einer internationalen Anmeldung

Artikel 4
Verfahren zur Einreichung einer internationalen Anmeldung

Artikel 5
Inhalt der internationalen Anmeldung

Artikel 6
Priorität

Artikel 7
Benennungsgebühren

Artikel 8
Berichtigung von Mängeln

Artikel 9
Anmeldedatum der internationalen Anmeldung

Artikel 1015
Internationale Eintragung, Datum der internationalen Eintragung, Veröffentlichung und vertrauliche Kopien der internationalen Eintragung

Artikel 11
Aufschiebung der Veröffentlichung

Artikel 12
Schutzverweigerung

Artikel 13
Besondere Erfordernisse hinsichtlich der Einheitlichkeit des Musters oder Modells

Artikel 14
Wirkungen der internationalen Eintragung

Artikel 15
Ungültigerklärung

Artikel 16
Eintragung von Änderungen und sonstigen Angaben hinsichtlich internationaler

Artikel 17
Erste Schutzfrist und Verlängerung der internationalen Eintragung und Schutzdauer

Artikel 18
Auskunft über veröffentlichte internationale Eintragungen

Kapitel II
Verwaltungsbestimmungen

Artikel 19
Gemeinsames Amt mehrerer Staaten

Artikel 20
Mitgliedschaft im Haager Verband

Artikel 21
Versammlung

Artikel 22
Internationales Büro

Artikel 23
Finanzen

Artikel 24
Ausführungsordnung

Kapitel III
Revision und Änderung

Artikel 25
Revision dieses Abkommens

Artikel 26
Änderung bestimmter Artikel durch die Versammlung

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 27
Möglichkeit, Vertragspartei dieses Abkommens zu werden

Artikel 28
Tag des Wirksamwerdens der Ratifikation und des Beitritts

Artikel 29
Verbot von Vorbehalten

Artikel 31
Anwendbarkeit der Fassungen von 1934 und 1960

Artikel 32
Kündigung dieses Abkommens

Artikel 33
Sprachen dieses Abkommens; Unterzeichnung Unterschrift

Artikel 34
Verwahrer

4 Erklärung

4 Erklärung

4 Erklärung


 
 
 


Drucksache 14/06

... Am 12. Dezember 2001 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (im Folgenden „Geschmacksmusterverordnung“) erlassen.1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/06




Begründung

1. Einleitung

2. Der Aufbau des Kommissionsvorschlags

3. Die Genfer Akte

4. Rechtsgrundlage

5. Die Artikel

Artikel 1
Absatz 1

Artikel 1
Absatz 2

Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 2
- Internationale Eintragungen, in denen die Europäische Gemeinschaft benannt ist

Artikel 2

Artikel 3

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 106a
Anwendung der Bestimmungen

Artikel 106b
Verfahren zur Einreichung einer internationalen Anmeldung

Artikel 106c
Benennungsgebühren

Artikel 106
d Wirkung internationaler Eintragungen, in denen die Europäische Gemeinschaft benannt ist

Artikel 106e
Eintragungshindernisse

Artikel 106f
Erklärung der Nichtigkeit der Wirkungen einer internationalen Eintragung

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


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