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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Geschmacksmusterrichtlinie"


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Drucksache 537/08

... Neben dem Markenrecht existieren auf Gemeinschaftsebene noch weitere Systeme gewerblicher Schutzrechte. Das System des Gemeinschaftsgeschmacksmusters24 wurde 2003 eingeführt und ermöglicht seit dem Beitritt der Gemeinschaft zur Genfer Akte des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle im Jahr 2008 nun auch den Schutz in Drittländern. Auch wenn das Geschmacksmusterrecht der Mitgliedstaaten durch die Geschmacksmusterrichtlinie25 weitgehend harmonisiert wurde, würde die Verabschiedung des Vorschlags zur Liberalisierung des nachgelagerten Ersatzteilmarkts26 für ein kohärenteres System im Binnenmarkt sorgen. Angesichts dieser Entwicklungen und des relativ neuen Gemeinschaftsgeschmacksmustersystems beabsichtigt die Kommission derzeit nicht, dieses System einer Bewertung zu unterziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 537/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderungen

2.1. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile gewerblicher Schutzrechte

2.2. Änderung des Umfelds für Innovation

2.3. Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte

3. Qualität der gewerblichen Schutzrechte

3.1. Patente

3.2. Marken

3.3. Weitere gewerbliche Schutzrechte

3.4. Gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerb

4. Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen

4.1. Verbesserung des Zugangs von KMU zu gewerblichen Schutzrechten

4.2. Verbesserung des Zugangs von KMU zu Streitbeilegungsverfahren

4.3. Hochwertige Unterstützung von KMU beim Management gewerblicher Schutzrechte

5. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie

5.1. Wirksame Durchsetzung durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft

5.2. Initiativen in den Bereichen Grenzschutz und Zoll

5.3. Ergänzende nichtlegislative Maßnahmen

6. Internationale Dimension

6.1. Reform des Markenrechts

6.2. Agenda der Patentrechtsreform

6.3. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern

6.4. Entwicklungsfragen

7. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 537/1/08

... 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die in der Mitteilung befürwortete Verabschiedung der Richtlinie zur Änderung der Geschmacksmusterrichtlinie zur Liberalisierung des nachgelagerten Ersatzteilmarkts nicht die einzige Möglichkeit ist, für ein kohärenteres System im Binnenmarkt zu sorgen. Der Richtlinienvorschlag würde vielmehr im Widerspruch zum Ziel der Mitteilung den Schutz eines wichtigen gewerblichen Schutzrechts zurücknehmen. Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme vom 5. November 2004 zum Richtlinienvorschlag (BR-Drucksache 702/04 (Beschluss)) ausgeführt hat, enthält dieser keine hinreichende Begründung für diesen Schritt.



Drucksache 537/08 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die in der Mitteilung befürwortete Verabschiedung der Richtlinie zur Änderung der Geschmacksmusterrichtlinie zur Liberalisierung des nachgelagerten Ersatzteilmarkts nicht die einzige Möglichkeit ist, für ein kohärenteres System im Binnenmarkt zu sorgen. Der Richtlinienvorschlag würde vielmehr im Widerspruch zum Ziel der Mitteilung den Schutz eines wichtigen gewerblichen Schutzrechts zurücknehmen. Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme vom 5. November 2004 zum Richtlinienvorschlag (BR-Drucksache 702/04 (Beschluss)) ausgeführt hat, enthält dieser keine hinreichende Begründung für diesen Schritt.



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