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"GenehmigungsRichtlinie"
Drucksache 334/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 in Bezug auf Vorschriften für Roamingvorleistungsmärkte COM(2016) 399 final
... /EG (Genehmigungsrichtlinie)8,
Drucksache 612/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) - COM(2016) 590 final; Ratsdok. 12252/16
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission im Rahmen ihres Konnektivitätspaketes vom 14. September 2016 auch einen Vorschlag zur Novellierung des Telekommunikationsrechtsrahmens vorgelegt hat, um den zwischenzeitlichen und künftigen Entwicklungen auf dem Telekommunikations- und Breitbandmarkt Rechnung zu tragen. Er betrachtet den vorgelegten Vorschlag als eine gute Grundlage für die anstehenden Diskussionsprozesse auf europäischer Ebene. Richtig ist es auch aus Sicht des Bundesrates, die bisher auf vier Richtlinien verteilten Vorschriften (Rahmen-Richtlinie; GenehmigungsRichtlinie; Zugangs-Richtlinie; Universaldienst-Richtlinie) in einer Vorschrift zusammenzufassen. Er würde sich aber in diesem Zusammenhang eine stärkere textliche Straffung des Kodexes wünschen.
2 Grundsätzliches
2 Ziele
Vetorecht der Kommission bei Abhilfemaßnahmen
2 Frequenzpolitik
2 Zugangsregulierung
2 GEREK
Regulierung für Over-The-Top-Player OTT
2 Universaldienste
2 Verbraucherschutz
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 60/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung des Frequenzbands 470-790 MHz in der Union COM(2016) 43 final
... Dieser Vorschlag trägt dazu bei, das Ziel der Bereitstellung von 1200 MHz für drahtlose Breitbanddienste zu erreichen, was eines der Hauptziele des Beschlusses Nr. 243/2012/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Mehrjahresprogramm für die Funkfrequenzpolitik (RSPP) ist. Außerdem dient der Vorschlag der Entwicklung innovativer audiovisueller Mediendienste entsprechend den RSPP-Zielen und steht im Einklang mit der Genehmigungsrichtlinie3 und der Rahmenrichtlinie4, insbesondere mit den Artikeln 9 und 9a der Rahmenrichtlinie.
Drucksache 689/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents und zur Änderung der Richtlinien 2002/20/EG, 2002/21 /EG und 2002/22 //EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1211/2009 und (EU) Nr. 531/2012 - COM(2013) 627 final
... früher enthaltene Lizenzpflicht ist im Jahr 2004 im Rahmen der Umsetzung der Genehmigungsrichtlinie (Richtlinie 2002/20/EG), in der die Einführung einer Allgemeingenehmigung für alle elektronischen Kommunikationsnetze und -dienste vorgeschlagen wird, entfallen.
Drucksache 689/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents und zur Änderung der Richtlinien 2002/20/EG, 2002/21/EG und 2002/22/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1211/2009 und (EU) Nr. 531/2012 - COM(2013) 627 final
... - Hinsichtlich des Ziels der Beschleunigung des Aufbaus von elektronischen Kommunikationsnetzen wird bezweifelt, dass ein europäischer Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation grenzübergreifende Investitionen in elektronische Kommunikationsnetze fördern würde und dass die einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen zu mehr Wettbewerb bei den digitalen Infrastrukturen und deren Qualität führen dürften. Die unzureichenden Investitionen von Wirtschaftsunternehmen in leitungsgebundene elektronische Kommunikationsnetze haben ihre Ursache darin, dass der Auf- und Ausbau dieser Netze aufgrund der aufwändigen und teuren Bauarbeiten (Erdaushub für die Kabel u. ä.) betriebswirtschaftlich gesehen nicht rentabel ist, und nicht darin, dass Unternehmen Hindernissen beim Auf- und Ausbau von Netzen ausgesetzt sind. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des "Hindernisses" eines Genehmigungsverfahrens. In Deutschland gibt es keine Genehmigung für das Bereitstellen elektronischer Kommunikationsnetze und Kommunikationsdienste. Die im Telekommunikationsgesetz früher enthaltene Lizenzpflicht ist im Jahr 2004 im Rahmen der Umsetzung der Genehmigungsrichtlinie (Richtlinie 2002/20/EG), in der die Einführung einer Allgemeingenehmigung für alle elektronischen Kommunikationsnetze und -dienste vorgeschlagen wird, entfallen.
Drucksache 615/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt - COM(2012) 584 final
... - die Bedingungen für die Genehmigung der Nutzung von Funkfrequenzen nach der Richtlinie 2002/20/EG (Genehmigungsrichtlinie9) innerhalb des Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation,
Drucksache 527/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Förderung der gemeinsamen Nutzung von Funkfrequenzen im Binnenmarkt COM(2012) 478 final
... Sobald eine VGN in einem bestimmten Frequenzband ermittelt und genehmigt wird, kann dies zu einer Teilungsdividende in Form zusätzlicher gemeinsam genutzter Funkfrequenzen führen, wenn die NRB auch über die geeigneten Instrumente für die Genehmigung des gemeinsamen Zugangs zu Funkfrequenzen verfügen. Solche Genehmigungen sollten im Einklang mit geltenden EU- und nationalen Rechtsvorschriften erfolgen, insbesondere mit den Artikeln 3, 5, 6, 7, 13 und 14 der Genehmigungsrichtlinie27 und unter Berücksichtigung der bestehenden Rechte des etablierten Frequenznutzers.
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