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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Fernabsatzbereich"


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Drucksache 772/2/11

... 16. Der Bundesrat regt an, insbesondere die Vorschriften zu den Informationspflichten der Unternehmer (Artikel 10) dahingehend zu überarbeiten, dass der Unternehmer nicht verpflichtet ist, den Verbraucher auf seinen Geschäftsunterlagen über die Möglichkeit und das Procedere der außergerichtlichen Streitbeilegung und alle Stellen für die alternative Streitbeilegung (AS-Stellen) zu informieren. Dies gilt insbesondere in dem Fall, dass der Unternehmer zu einer außergerichtlichen Streitbeilegung nicht bereit ist. Die Ermittlung aller AS-Stellen und die Informationspflichten sind mit einem massiven Kosten- und Zeitaufwand verbunden. Dies ist den Unternehmen weder zumutbar noch praktisch handhabbar. Vorzugswürdig wäre eine zentrale Informationsstelle, die die Unternehmen entsprechend entlasten würde. Angesichts der - insbesondere im Fernabsatzbereich - bereits bestehenden umfassenden Informationspflichten sollten den Unternehmen nicht noch zusätzliche Bürokratielasten auferlegt werden.



Drucksache 774/1/11

... 11. Der Bundesrat regt an, insbesondere die Vorschriften zu den Informationspflichten der Unternehmer (Artikel 13) mit dem Ziel der Bürokratiekostenentlastung vor allem der kleinen und mittleren Unternehmen zu überarbeiten. Die Unternehmer sollten nicht verpflichtet sein, den Verbraucher über die Möglichkeiten und das Procedere der außergerichtlichen Streitbeilegung im Rahmen der OS-Plattform zu informieren. Dies gilt insbesondere in dem Fall, dass der Unternehmer zu einer außergerichtlichen Streitbeilegung nicht bereit ist. Angesichts der - insbesondere im Fernabsatzbereich - bereits bestehenden umfassenden Informationspflichten sollten den Unternehmen nicht noch zusätzliche Bürokratielasten auferlegt werden.



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.