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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung"


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Drucksache 427/12

... Die Verordnungsermächtigung ergibt sich aus § 7 Absatz 1 des Eurojust-Gesetzes (EJG). Danach kann das Bundesministerium der Justiz durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates eine oder mehrere nationale Eurojust-Anlaufstellen benennen oder einrichten und die Zusammenarbeit dieser Anlaufstellen mit Eurojust sowie mit Strafverfolgungsbehörden regeln, die Stellen im Sinne von § 3 Absatz 4 Satz 2 EJG sind. Von der Ermächtigungsgrundlage hat das Bundesministerium der Justiz bereits Gebrauch gemacht, indem mit der Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung vom 17. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3520), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Juli 2006 (BGBl. I S. 1450), dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof die Aufgabe der nationalen Eurojust-Anlaufstelle für Terrorismusfragen übertragen wurde. Die nationalen Eurojust-Anlaufstellen für Terrorismusfragen sind nach Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe b des Eurojust-Beschlusses Teil des nationalen Koordinierungssystems.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 427/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Koordinierung der Zusammenarbeit mit Eurojust (Eurojust-Koordinierungs-Verordnung - EJKoV)

§ 1
Gegenstand der Verordnung

§ 2
Eurojust-Anlaufstellen

§ 3
Eurojust-Kontaktstellen

§ 4
Nationales Eurojust-Koordinierungssystem

Artikel 2
Änderung der Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Relevanter Inhalt des Eurojust-Beschlusses und Verordnungsermächtigung

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

III. Folgenabschätzung

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2171: Verordnung über die Zusammenarbeit mit Eurojust


 
 
 


Drucksache 429/06

Verordnung zur Änderung der Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten Keine.

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Probleme des geltenden Rechts

II .Lösung

III. Ermächtigungsgrundlage

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Ziffer 1 § 1

Zu Ziffer 2 § 2 Absatz 1 Satz 1

Zu Ziffer 3 § 3 Absätze 1 und 2

Zu Ziffer 4 § 5 Absatz 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 429/06 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung der Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung



Drucksache 798/04 (Beschluss)

Verordnung über die Benennung und Einrichtung der nationalen Eurojust-Anlaufstelle für Terrorismusfragen (Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung -



Drucksache 798/04

Verordnung über die Benennung und Einrichtung der nationalen Eurojust-Anlaufstelle für Terrorismusfragen (Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 798/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Nationale Anlaufstelle für Terrorismusfragen

§ 2
Verarbeitung der durch den Generalbundesanwalt erhobenen Informationen

§ 3
Übermittlung von Informationen durch die Staatsanwaltschaften der Länder und deren Prüfung

§ 4
Befugnisse des Generalbundesanwalts in seiner Eigenschaft als nationale Anlaufstelle, Zweckbindung

§ 5
Schutz personenbezogener Informationen

§ 6
Aufsicht

§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel und Hintergrund der Verordnung

II. Umsetzungsbedarf

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

1. Zu § 1 Nationale Anlaufstelle

2. Zu § 2 Verarbeitung der durch den Generalbundesanwalt erhobenen Informationen

3. Zu § 3 Übermittlung von Informationen durch die Staatsanwaltschaften der Länder und deren Prüfung

4. Zu § 4 Befugnisse der nationalen Anlaufstelle, Zweckbindung

5. Zu § 5 Schutz personenbezogener Informationen

6. Zu § 6 Aufsicht

7. Zu § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 433/18 PDF-Dokument



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Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.