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17 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Euratom-Richtlinie"


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Drucksache 629/14

... Artikel 31 und 32 im Kapitel "Der Gesundheitsschutz" des Euratom-Vertrags sind seit dem Jahr 1959 Rechtsgrundlage für das viele Lebensbereiche betreffende Recht zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung. Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nach der die Artikel 30 ff. EAGV darauf abzielen, einen lückenlosen und wirksamen Gesundheitsschutz der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen sicherzustellen (EuGH, Urt. v. 04.10.1991 - Rs. C-70/88, Slg. 1991 I, S. 4529 ff. Rn. 14), hat das europäische Strahlenschutzrecht kontinuierlich neue Sachverhalte erfasst. Zunächst hatten Euratom-Richtlinien in erster Linie den Schutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte bei der zielgerichteten Nutzung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen im Blick. Die Richtlinie



Drucksache 527/13

... Da die Euratom-Richtlinie über nukleare Sicherheit letztlich auf den Schutz der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren ionisierender Strahlung abzielt, besteht in erster Linie eine Verbindung zu den Euratom-Rechtsvorschriften für den Strahlenschutz, deren wichtigster Rechtsakt die Richtlinie über grundlegende Sicherheitsnormen ist19. Die Arbeitskräfte und die Bevölkerung können nur vor den Gefahren ionisierender Strahlung geschützt werden, wenn die potenziell schädlichen Strahlenquellen unter Kontrolle sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 527/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Begründung und Zielsetzung

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften der EU im Bereich der nuklearen Sicherheit

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation der interessierten Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

3.3. Rechtliche Aspekte

3 Ziele

3 Begriffsbestimmungen

Gesetzes -, Vollzugs- und Organisationsrahmen

3 Transparenz

Ziele im Bereich der nuklearen Sicherheit

Anlage ninterne
Notfallvorsorge und -bekämpfung

Peer Reviews

Angemessene Durchführung der geänderten Richtlinie

Bericht

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. ERLÄUTERNDE Dokumente

Komplexität der Umsetzung der geänderten Richtlinie über nukleare Sicherheit auf nationaler Ebene

Bereits bestehende einzelstaatliche Rechtsvorschriften

Rahmenrichtlinie

Grundsatz der Verhältnismässigkeit

Entwurf

Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss

Artikel 1

Abschnitt 1
Allgemeine Verpflichtungen.

Artikel 7
Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit

Artikel 8
Transparenz

Abschnitt 2
Besondere Verpflichtungen

Artikel 8a
Sicherheitsziel für kerntechnische Anlagen

Artikel 8b
Umsetzung des Sicherheitsziels für kerntechnische Anlagen

Artikel 8c
Methodik für Standortwahl, Auslegung, Bau, Inbetriebnahme, Betrieb und Stilllegung kerntechnischer Anlagen

Artikel 8d
Anlageninterne Notfallvorsorge und -bekämpfung

Kapitel 2a
PEER REVIEWS und Leitlinien

Artikel 8e
Peer Reviews

Artikel 8f
Leitlinien für die Verbesserung der nuklearen Sicherheit

Kapitel 2b
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 9a
Sanktionen

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 331/12 (Beschluss)

... 8. Er bittet die Bundesregierung ferner, in den Ratsverhandlungen vor dem Hintergrund der bestehenden europäischen und deutschen Strahlenschutzvorschriften die notwendigen Vorschläge zur Nachbesserung der Regelungen des Entwurfes der Euratom-Richtlinie zu unterbreiten. Die Bundesregierung möge in diesem Rahmen das aktuelle Regelwerk in Deutschland, insbesondere die Abweichungen vom Vorschlag des Rates, und die bisherigen Erfahrungen der Länder zur Umsetzung der



Drucksache 331/1/12

... 11. Er bittet die Bundesregierung ferner, in den Ratsverhandlungen vor dem Hintergrund der bestehenden europäischen und deutschen Strahlenschutzvorschriften die notwendigen Vorschläge zur Nachbesserung der Regelungen des Entwurfes der Euratom-Richtlinie zu unterbreiten. Die Bundesregierung möge in diesem Rahmen das aktuelle Regelwerk in Deutschland, insbesondere die Abweichungen vom Vorschlag des Rates, und die bisherigen Erfahrungen der Länder zur Umsetzung der



Drucksache 194/12

... Am 27. Oktober 2011 hat der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) eine Stellungnahme zu diesem Vorschlagsentwurf der Kommission abgegeben, in dem unter anderem gefordert wird, dass Radon in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufgenommen wird. Der EWSA verwies auf die Empfehlung der Kommission (2001/928/Euratom) über den Schutz der Öffentlichkeit vor der Exposition gegenüber Radon im Trinkwasser. 1998 war Radongas aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen worden, da eher das Risiko einer Inhalation besteht als der Ingestion über das Trinkwasser. Im Vordergrund des Vorschlagsentwurfs für eine Euratom-Richtlinie hatte die Änderung der Rechtsgrundlage - ohne inhaltliche Änderungen - gestanden, doch die Kommission stimmt der Empfehlung des EWSA zu und hat daher Radongas nunmehr in die Richtlinie einbezogen. Um der speziellen Eigenschaft von Radongas Rechnung zu tragen, wird es als eigenständiger Indikatorparameter aufgenommen, während die langlebigen Radon-Zerfallsprodukte in die Berechnung der Gesamtrichtdosis nach der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/12




Vorschlag

Begründung

1. Begründung des Vorschlags

2. Subsidiarität Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 5
Parameterwerte

Artikel 6
Überwachung

Artikel 7
Probenahmestellen

Artikel 8
Probenahme und Analyse

Artikel 9
Abhilfemaßnahmen und Unterrichtung der Verbraucher

Artikel 10
Umsetzung

Artikel 11
Inkrafttreten

Artikel 12
Adressaten

Anhang I
Parameterwerte für Radon und Tritium und Parameterwerte für die Gesamtrichtdosis für andere radioaktive Stoffe in Wasser für den menschlichen Gebrauch

Anmerkung 1:

Anhang II
Überwachung radioaktiver Stoffe

1. Allgemeine Grundsätze und Überwachungshäufigkeit

2. Radon und Tritium

3. Gesamtrichtdosis

4. Die Kontrollen im Rahmen der Überwachung

Tabelle

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Anhang III
Probenahmeverfahren und Analysemethoden

1. Überprüfung auf Einhaltung der Gesamtrichtdosis GRD

2. Berechnung der Gesamtrichtdosis GRD

3. Leistungsmerkmale und Analysemethoden

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Anmerkung 4:

Anmerkung 5:

Anmerkung 6:


 
 
 


Drucksache 266/11 (Beschluss)

... Die Euratom-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht, je Mitgliedstaat eine Kollektivdosis von einem Personen-Sievert im Kalenderjahr durch alle dort freigegebenen Stoffe einzuhalten und deren Einhaltung durch Berechnung nachzuweisen. Wie in Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/11 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen

1. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 30 Absatz 4 Satz 2 StrlSchV , Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 30 Absatz 4 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - StrlSchV

2. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 41 Absatz 3 Satz 1 StrlSchV , Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 41 Absatz 4 Satz 3 und 4 StrlSchV

Zu a:

Zu b:

3. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 47 Absatz 5 Satz 2 StrlSchV

4. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 70 Absatz 2 Satz 2 StrlSchV

5. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 72 Satz 4 StrlSchV

6. Zu Artikel 1 Nummer 33 Buchstabe b § 83 Absatz 5, 6 - neu - und 7 - neu - StrlSchV

7. Zu Artikel 1 Nummer 59 Buchstabe c Anlage III Erläuterung zu den Spalten 6 und 9a bis 9d StrlSchV

8. Zu Artikel 1 Nummer 59 Buchstabe d Anlage III Tabelle 1 Zeile Eu-155 Spalte 9a StrlSchV

9. Zu Artikel 1 Nummer 60 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Anlage IV Teil A Nummer 2 Satz 2 StrlSchV

10. Zu Artikel 1 Nummer 60 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa Anlage IV Teil C Nummer 1 Satz 1 StrlSchV

11. Zu Artikel 1 Nummer 60 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc Anlage IV Teil C Nummer 4 Satz 5 StrlSchV

12. Zu Artikel 1 Nummer 60 Buchstabe c1 - neu - Anlage IV Teil E Nummer 1 StrlSchV

13. Zu Artikel 1 Nummer 60 Buchstabe d Anlage IV Teil G Nummer 1 und 3 StrlSchV

14. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe a Anlage XII Teil A Nummer 1 StrlSchV

15. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a0 - neu - § 6 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - RöV

16. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe b - neu - § 18a Absatz 3 Satz 2, Satz 3 -neu -, und Satz 4 - neu - RöV

17. Zu Artikel 2 Nummer 30 Buchstabe a0 - neu - § 35 Absatz 4 Satz 3 RöV , Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 35 Absatz 7 Satz 2 Nummer 3 RöV , Buchstabe d - neu - § 35 Absatz 12 - neu - RöV

18. Zu Artikel 2 Nummer 37 Buchstabe h - neu - § 45 Absatz 12 Satz 1 RöV Dem Artikel 2 Nummer 37 ist folgender Buchstabe h anzufügen:


 
 
 


Drucksache 639/1/11

... 13. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in den Ratsverhandlungen vor dem Hintergrund der bestehenden europäischen und deutschen Strahlenschutzvorschriften die notwendigen Vorschläge zur Nachbesserung der Regelungen des Entwurfes der Euratom-Richtlinie zu unterbreiten. Die Bundesregierung möge in diesem Rahmen das aktuelle Regelwerk in Deutschland, insbesondere die Abweichungen vom Vorschlag des Rates und die bisherigen Erfahrungen der Länder zur Umsetzung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 639/1/11




Zur Registrierung bzw. Erlaubnis für industrielle Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien

Zu den Regelungen zur Exposition durch Baumaterialien in Gebäuden

Zu den Regelungen zur Exposition durch Radon in Gebäuden

Zum Schutz der Umwelt vor ionisierender Strahlung

Zur rechtlichen Verbindlichkeit und besseren Lesbarkeit der Richtlinie

Zur Umsetzung der Richtlinie

Zu den Mitteilungspflichten

Zu Regelungen zu den natürlichen Strahlenexpositionen

Zum Verwaltungsaufwand im Landesvollzug


 
 
 


Drucksache 266/1/11

... Die Euratom-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht, je Mitgliedstaat eine Kollektivdosis von einem Personen-Sievert im Kalenderjahr durch alle dort freigegebenen Stoffe einzuhalten und deren Einhaltung durch Berechnung nachzuweisen. Wie in Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 30 Absatz 4 Satz 2 StrlSchV , Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 30 Absatz 4 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - StrlSchV

2. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 41 Absatz 3 Satz 1 StrlSchV , Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 41 Absatz 4 Satz 3 und 4 StrlSchV

Zu a:

Zu b:

3. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 47 Absatz 5 Satz 2 StrlSchV

4. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 70 Absatz 2 Satz 2 StrlSchV

5. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 72 Satz 4 StrlSchV

6. Zu Artikel 1 Nummer 33 Buchstabe b § 83 Absatz 5, 6 - neu - und 7 - neu - StrlSchV

7. Zu Artikel 1 Nummer 59 Buchstabe c Anlage III Erläuterung zu den Spalten 6 und 9a bis 9d StrlSchV

8. Zu Artikel 1 Nummer 59 Buchstabe d Anlage III Tabelle 1 Zeile Eu-155 Spalte 9a StrlSchV

9. Zu Artikel 1 Nummer 60 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Anlage IV Teil A Nummer 2 Satz 2 StrlSchV

10. Zu Artikel 1 Nummer 60 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa Anlage IV Teil C Nummer 1 Satz 1 StrlSchV

11. Zu Artikel 1 Nummer 60 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc Anlage IV Teil C Nummer 4 Satz 5 StrlSchV

12. Zu Artikel 1 Nummer 60 Buchstabe c1 - neu - Anlage IV Teil E Nummer 1 StrlSchV

13. Zu Artikel 1 Nummer 60 Buchstabe d Anlage IV Teil G Nummer 1 und 3 StrlSchV

14. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1 Nummer 65

15. Hilfsempfehlung

Zu Artikel 1 Nummer 65

16. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a0 - neu - § 6 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - RöV

17. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe b - neu - § 18a Absatz 3 Satz 2, Satz 3 -neu -, und Satz 4 - neu - RöV

18. Zu Artikel 2 Nummer 30 Buchstabe a0 - neu - § 35 Absatz 4 Satz 3 RöV , Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 35 Absatz 7 Satz 2 Nummer 3 RöV , Buchstabe d - neu - § 35 Absatz 12 - neu - RöV

19. Zu Artikel 2 Nummer 37 Buchstabe h - neu - § 45 Absatz 12 Satz 1 RöV Dem Artikel 2 Nummer 37 ist folgender Buchstabe h anzufügen:


 
 
 


Drucksache 639/11

... ). Diese Euratom-Richtlinie wird die geltende Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 639/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

1.1. Hintergrund und Ziele

1.2. Subsidiarität

1.3. Geltende Rechtsvorschriften

1.4. Vereinfachung

1.5. Internationaler Kontext

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung 2. 1. Interessierte Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3. 1. Kapitel I: Gegenstand und Anwendungsbereich

3.2. Kapitel II: Begriffsbestimmungen

3.3. Kapitel III: Strahlenschutzsystem

3.4. Kapitel IV: Anforderungen an Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Bereich des Strahlenschutzes

3.5. Kapitel V: Rechtfertigung und aufsichtsrechtliche Kontrolle der Tätigkeiten

3.6. Kapitel VI: Schutz von Arbeitskräften, Auszubildenden und Studierenden

3.7. Kapitel VII: Schutz von Patienten und anderen Personen bei medizinischer Exposition

3.9. Kapitel IX: Umweltschutz

3.10. Kapitel X: Anforderungen an die aufsichtsrechtliche Kontrolle

3.11. Kapitel XI: Schlussbestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Ausschluss vom Anwendungsbereich

Kapitel II
Begriffsbestimmungen

Artikel 4

Kapitel III
Strahlenschutzsystem

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Abschnitt 1
Optimierungsinstrumente

Artikel 6
Dosisrichtwerte für berufliche Expositionen und Expositionen der Bevölkerung

Artikel 7
Dosisrichtwerte für medizinische Expositionen

Artikel 8
Referenzwerte

Abschnitt 2
Dosisbegrenzung

Artikel 9
Altersbegrenzung für strahlenexponierte Arbeitskräfte

Artikel 10
Dosisgrenzwerte für berufliche Expositionen

Artikel 11
Schutz von Schwangeren

Artikel 12
Dosisgrenzwerte für Auszubildende und Studierende

Artikel 13
Dosisgrenzwerte für die Exposition der Bevölkerung

Artikel 14
Schätzung der effektiven Dosis und der Äquivalentdosis

Kapitel IV
Anforderungen an Ausbildung, FORTBILDUNG Unterweisung IM Bereich des Strahlenschutzes

Artikel 15
Allgemeine Zuständigkeiten für die Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung

Artikel 16
Fortbildung von strahlenexponierten Arbeitskräften, Auszubildenden und Studierenden und deren Unterweisung

Artikel 17
Unterweisung und Fortbildung von Arbeitskräften, die einer potenziellen Exposition durch herrenlose Strahlenquellen ausgesetzt sind

Artikel 18
Unterweisung und Fortbildung der Notfalleinsatzkräfte

Artikel 19
Ausbildung, Unterweisung und Fortbildung im Bereich medizinischer Exposition

Kapitel V
Rechtfertigung aufsichtsrechtliche Kontrolle der Tätigkeiten

Artikel 20
Rechtfertigung von Tätigkeiten

Artikel 21
Rechtfertigung von Tätigkeiten mit Geräten oder Produkten, die ionisierende Strahlung aussenden

Artikel 22
Verbot von Tätigkeiten

Artikel 23
Tätigkeiten mit einer absichtlichen Exposition von Menschen zu nicht medizinischen Zwecken

Artikel 24
Ermittlung von Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien

Artikel 25
Notifizierung

Artikel 26
Aufsichtsrechtliche Kontrolle

Artikel 27
Genehmigung

Artikel 28
Genehmigungsverfahren

Artikel 29
Freigabe aus der aufsichtsrechtlichen Kontrolle

Kapitel VI
Schutz von Arbeitskräften, AUSZUBILDENDEN Studierenden

Artikel 30
Zuständigkeiten

Artikel 31
Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte

Artikel 32
Konsultation des Strahlenschutzexperten

Artikel 33
Vorkehrungen am Arbeitsplatz

Artikel 34
Einstufung der Arbeitsstätten

Artikel 35
Anforderungen für Kontrollbereiche

Artikel 36
Anforderungen für Überwachungsbereiche

Artikel 37
Radiologische Überwachung des Arbeitsumfeldes

Artikel 38
Kategorien strahlenexponierter Arbeitskräfte

Artikel 39
Individuelle Überwachung

Artikel 40
Überwachung bei unfallbedingter Strahlenexposition

Artikel 41
Erfassung und Übermittlung der Ergebnisse

Artikel 42
Zugang zu den Ergebnissen

Artikel 43

Artikel 44
Medizinische Überwachung strahlenexponierter Arbeitskräfte

Artikel 45
Medizinische Einstufung

Artikel 46
Verbot der Beschäftigung oder Einstufung nicht tauglicher Arbeitskräfte als Kategorie-A-Arbeitskräfte

Artikel 47
Gesundheitsakten

Artikel 48
Besondere medizinische Überwachung

Artikel 49
Rechtsbehelfe

Artikel 50
Schutz externer Arbeitskräfte

Artikel 51
Gesondert genehmigte Strahlenexpositionen

Artikel 52
Berufsbedingte Notfallexposition

Artikel 53
Radon am Arbeitsplatz

Kapitel VII
Schutz von Patienten Anderen Personen bei medizinischer Exposition

Artikel 54
Rechtfertigung

Artikel 55
Optimierung

Artikel 56
Zuständigkeiten

Artikel 57
Verfahren

Artikel 58
Fortbildung

Artikel 59
Ausrüstung

Artikel 60
Besondere Anwendungen

Artikel 61
Besonderer Schutz während Schwangerschaft und Stillzeit

Artikel 62
Unfallbedingte und unbeabsichtigte Expositionen Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass

Artikel 63
Abschätzung der Bevölkerungsdosis

Kapitel VIII
Schutz der Bevölkerung

Abschnitt 1
Schutz der Bevölkerung UNTER normalen Bedingungen

Artikel 64
Grundsätze des Schutzes der Bevölkerung

Artikel 65
Schutz der Bevölkerung

Artikel 66
Abschätzung der Dosen für Einzelpersonen der Bevölkerung

Artikel 67
Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe

Artikel 68
Aufgaben der Unternehmen

Artikel 69
Umweltüberwachungsprogramm

Abschnitt 2
NOTFALL-EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 70
Notfalleinsätze

Artikel 71
Informationen für die von einem Notfall wahrscheinlich betroffene Bevölkerung

Artikel 72
Informationen für die von einem Notfall tatsächlich betroffene Bevölkerung

Abschnitt 3
Bestehende EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 73
Kontaminierte Bereiche

Artikel 74
Radon in Wohnräumen und öffentlich zugänglichen Gebäuden

Artikel 75
Baumaterialien

Kapitel IX
Umweltschutz

Artikel 76
Umweltkriterien

Artikel 77
Genehmigte Ableitungsgrenzwerte

Artikel 78
Unfallbedingte Freisetzungen

Artikel 79
Umweltüberwachung

Kapitel X
Anforderungen an die aufsichtsrechtliche Kontrolle

Abschnitt 1
Institutionelle Infrastruktur

Artikel 80
Zuständige Behörde

Artikel 81
Anerkennung von Diensten und Fachleuten

Artikel 82
Arbeitsmedizinische Dienste

Artikel 83
Dosimetrie-Dienste

Artikel 84
Strahlenschutzexperte

Artikel 85
Medizinphysik-Experte

Artikel 86
Strahlenschutzbeauftragter

Abschnitt 2
Kontrolle Umschlossener Strahlenquellen

Artikel 87
Allgemeine Anforderungen

Artikel 88
Anforderungen an die Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Artikel 89
Besondere Anforderungen an die Zulassung für den Umgang mit hoch radioaktiven umschlossenen Strahlenquellen

Artikel 90
Aufzeichnungen des Unternehmens

Artikel 91
Aufzeichnungen der zuständigen Behörden

Artikel 92
Sicherung hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Abschnitt 3
herrenlose Strahlenquellen

Artikel 93
Entdeckung herrenloser Strahlenquellen

Artikel 94
Metall-Kontaminierung

Artikel 95
Bergung, Handhabung und Entsorgung herrenloser Strahlenquellen

Artikel 96
Finanzielle Absicherung für den Umgang mit herrenlosen Strahlenquellen

Abschnitt 4
NOTFALL-EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 97
Notfallmanagementsystem

Artikel 98
Notfallvorsorge

Artikel 99
Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt 5
Bestehende EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 100
Programme für bestehende Expositionssituationen

Artikel 101
Festlegung von Strategien

Artikel 102
Durchführung der Strategien

Artikel 103
Radon-Maßnahmenplan

Abschnitt 6
Durchsetzungssystem

Artikel 104
Inspektionen

Artikel 105
Durchsetzung

Artikel 106
Sanktionen

Kapitel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 107
Umsetzung

Artikel 108
Aufhebung

Artikel 109
Inkrafttreten

Artikel 110
Adressaten

Anhang I
Bandbreiten für Referenzwerte für die Exposition der Bevölkerung

Anhang II
Aktivitätswerte zur Definition hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Anhang III
Inverkehrbringen von Geräten oder Produkten

Anhang IV
Tätigkeiten, die mit einer Exposition zwecks nicht medizinischer Bildgebung verbunden sind

Anhang V
Liste industrieller Tätigkeiten mit Einsatz natürlich vorkommender radioaktiver Materialien

Anhang VI
Freistellungs- und Freigabekriterien

1. Freistellung

2. Freistellungs- und Freigabewerte

3. Allgemeine Freistellungs- und Freigabekriterien

Anhang VII
Definition und Verwendung des Aktivitätskonzentrationsindex für die von Baumaterialien emittierte Gammastrahlung

Anhang VIII
Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung

Allgemeine Bestimmungen

A: Daten, die in das Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung aufzunehmen sind

B: Daten zu externen Arbeitskräften, die über das Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung zu übermitteln sind

C. Bestimmungen für den persönlichen Strahlenschutzpass

Anhang IX

A. Im Rahmen eines Notfallmanagementsystems zu berücksichtigende Aspekte

B. Im Rahmen eines Notfallplans zu berücksichtigende Aspekte

Anhang X

A. Im Voraus bereitzustellende Informationen für die in einer Notfallsituation voraussichtlich betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung

B. In einem Notfall bereitzustellende Informationen für die betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung

Anhang XI
Als Anhaltspunkt dienende Liste von Baumaterialien, für die Kontrollmaßnahmen hinsichtlich der emittierten Gammastrahlen in Betracht zu ziehen sind

Anhang XII
Informationen in den Aufzeichnungen über hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen

Anhang XIII
Bereitstellung von Daten über hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen

Anhang XIV
Anforderungen an für hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen zuständige Unternehmen

Anhang XV
Identifizierung und Kennzeichnung hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Anhang XVI
Als Anhaltspunkt dienende Liste von Punkten, die im nationalen Maßnahmenplan zum Umgang mit langfristigen Risiken von Radon-Expositionen enthalten sein sollten


 
 
 


Drucksache 639/11 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in den Ratsverhandlungen vor dem Hintergrund der bestehenden europäischen und deutschen Strahlenschutzvorschriften die notwendigen Vorschläge zur Nachbesserung der Regelungen des Entwurfes der Euratom-Richtlinie zu unterbreiten. Die Bundesregierung möge in diesem Rahmen das aktuelle Regelwerk in Deutschland, insbesondere die Abweichungen vom Vorschlag des Rates und die bisherigen Erfahrungen der Länder zur Umsetzung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 639/11 (Beschluss)




Zur Registrierung bzw. Erlaubnis für industrielle Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien

Zu den Regelungen zur Exposition durch Baumaterialien in Gebäuden

Zu den Regelungen zur Exposition durch Radon an Arbeitsplätzen und in Gebäuden

Zum Schutz der Umwelt vor ionisierender Strahlung

Zur rechtlichen Verbindlichkeit und besseren Lesbarkeit der Richtlinie

Zur Umsetzung der Richtlinie

Zu den Mitteilungspflichten

Zu Regelungen zu den natürlichen Strahlenexpositionen

Zum Verwaltungsaufwand im Landesvollzug


 
 
 


Drucksache 48/09

... /Euratom mit der Euratom-Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 48/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Einheitlicher Begleitschein

§ 5
Verbringungsverbot, Genehmigung

§ 6
Antragstellung

§ 7
Eingangsbestätigung und Informationsersuchen

§ 8
Verbringung in einen Mitgliedstaat

§ 9
Verbringung in ein Drittland

§ 10
Verbringung in das Inland aus einem Drittland

§ 11
Verbringung durch das Inland

§ 12
Unterrichtungen

§ 13
Übermittlung und Mitführen von Unterlagen

§ 14
Zustimmung zur Verbringung in das Inland aus einem Mitgliedstaat

§ 15
Zustimmung zur Durchfuhr

§ 16
Genehmigung durch andere Mitgliedstaaten

§ 17
Nicht zu Ende geführte Verbringungen

§ 18
Bestätigung über den Erhalt

§ 19
Sprachenregelung

§ 20
Mitwirkung der Zollstellen

§ 21
Aufbewahrung der einheitlichen Begleitscheine nach Abschluss des Verfahrens

§ 22
Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 23
Ordnungswidrigkeiten

§ 24
Übergangsbestimmung

§ 25
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
Einheitlicher Begleitschein für die Überwachung und Kontrolle von Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente (Richtlinie 2006/117/Euratom des Rates)

Allgemeine Bemerkungen

Abschnitt
A-1 Antrag auf Genehmigung von (einer) Verbringung(en) radioaktiver Abfälle

Abschnitt
A-2 Empfangsbestätigung für den Antrag auf Verbringung radioaktiver Abfälle – Informationsersuchen

Abschnitt
A-3 Zustimmung oder Verweigerung der Zustimmung durch die betroffenen zuständigen Behörden

Abschnitt
A-4a Genehmigung der Verbringung radioaktiver Abfälle

Abschnitt
A-4b Verweigerung der Genehmigung der Verbringung radioaktiver Abfälle

Abschnitt
A-5 Beschreibung der Lieferung radioaktiver Abfälle und Liste der Gebinde

Abschnitt
A-6 Empfangsbestätigung für die radioaktiven Abfälle

Abschnitt
B-1 Antrag auf Genehmigung einer Verbringung/mehrerer Verbringungen von abgebrannten Brennelementen

Abschnitt
B-2 Empfangsbestätigung für den Antrag auf Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente – Informationsersuchen

Abschnitt
B-3 Zustimmung oder Verweigerung der Zustimmung für (die) Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente durch die betroffenen zuständigen Behörden

Abschnitt
B-4a Genehmigung der Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente

Abschnitt
B-4b Verweigerung der Genehmigung der Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente

Abschnitt
B-5 Beschreibung der Lieferung abgebrannter Brennelemente und Liste der Gebinde

Abschnitt
B-6 Empfangsbestätigung für die abgebrannten Brennelemente

Erläuterungen zu den einzelnen Rubriken der Abschnitte A-1 bis A-6 und B-1 bis B-6 des einheitlichen Begleitscheins

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Lösung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

2. Bürokratiekosten für die Bürger und Bürgerinnen

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Allgemeine Änderungen

Im gesamten Verordnungstext

Titel

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

§ 10

§ 11

§ 12

§ 13

§ 14

§ 15

§ 16

§ 17

§ 18

§ 19

§ 20

§ 21

§ 22

§ 23

§ 24

§ 25

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente (AtAV)


 
 
 


Drucksache 697/06

... einzuführen. Das BMU sieht keine rechtliche Verpflichtung, die Fristen der GCP-RL im Bereich des Strahlenschutzrechts umzusetzen. Arzneimittel- und Strahlenschutzrecht setzen unterschiedliche europäische Richtlinien um, die ihrerseits auf unterschiedlichen europäischen Vertragswerken beruhen. Während das Arzneimittelrecht auf dem EG-Vertrag fußt, beruhen die Vorschriften zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung auf Artikel 30 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) (EAGV). Die auf Grund des EAGV erlassenen Euratom-Richtlinien

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 697/06




Zusammenfassend ist Folgendes auszuführen:

Im Einzelnen:

Weitere Anmerkungen der Länder:


 
 
 


Drucksache 89/1/05

... Das schon in der alten Fassung schwer zu verstehende Regel-Ausnahme-System der §§ 19 und 20 wird durch die Hinzufügung weiterer Ausnahmen und Rückausnahmen völlig unverständlich. Um die zur Umsetzung der EURATOM-Richtlinie erforderlichen Regelungen in anwenderfreundlicher Form einfügen zu können, muss das System der Vorschriften anders konstruiert werden. Inhaltlich besteht gegenüber der von der Bundesregierung vorgesehenen Fassung kein Unterschied.



Drucksache 939/04

... 1.3.1 Übereinstimmung mit den jüngsten Euratom-Richtlinien



Drucksache 86/17 PDF-Dokument



Drucksache 274/16 PDF-Dokument



Drucksache 736/17 PDF-Dokument



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