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44 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Erkenntnisverfahrens"


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Drucksache 24/15

... Ein Verstoß gegen eine der in § 49 Absatz 1 Nummer 2(neu) bis 5 aufgestellten Zulässigkeitsvoraussetzungen stellt allerdings von sich aus noch keinen Verstoß gegen einen wesentlichen Grundsatz der deutschen Rechtsordnung dar. Zwar ist die Bundesrepublik Deutschland als Vertragspartei an die EMRK und die von ihr ratifizierten Zusatzprotokolle gebunden und hat insofern bei der Durchführung des Strafverfahrens, zu dem auch das Vollstreckungsverfahren gehört, die Garantien der EMRK zu beachten. Das Vollstreckungsverfahren dient aber nicht der Überprüfung des Erkenntnisverfahrens auf etwaige Konventionsverstöße. Ebenso wenig wie die deutsche ordre public Klausel jedoch schlechthin alle im deutschen Verfassungs- und Strafverfahrensrecht enthaltenen Garantien erfasst, muss auch das ausländische Verfahren nicht allen dem deutschen Recht durch die EMRK und ihre Zusatzprotokolle vorgegebenen Rechten und Freiheiten in jeder Hinsicht voll entsprechen, damit eine Vollstreckung des in ihm ergangenen Erkenntnisses in der Bundesrepublik Deutschland möglich ist. Nur der wesentliche Kern der Menschenrechtsgarantien gehört zum völkerrechtlichen Mindeststandard wie auch zum unverzichtbaren Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung. Mängel des ausländischen Verfahrens, die (noch) nicht den Kernbereich der Menschenrechte berühren, wie z.B. die vorübergehende Untersagung des Kontakts eines Häftlings mit seinem Rechtsbeistand, die Nichtbeifügung einer Übersetzung, wenn keine Anhaltpunkte vorliegen, dass die angeklagte Person die Gerichtssprache beherrscht, oder die Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit bei der Urteilsverkündung, sollen der verurteilten Person nicht ein zweites Mal bei der Frage der Vollstreckungsübernahme zum Nachteil gereichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 24/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 54a
Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen

§ 71
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland

§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

Abschnitt 1
Freiheitsentziehende Sanktionen

Unterabschnitt 1
Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

§ 84
Grundsatz

§ 84a
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 84b
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 84c
Unterlagen

§ 84d
Bewilligungshindernisse

§ 84e
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 84f
Gerichtliches Verfahren

§ 84g
Gerichtliche Entscheidung

§ 84h
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 84i
Spezialität

§ 84j
Sicherung der Vollstreckung

§ 84k
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 84l
Durchbeförderung zur Vollstreckung

§ 84m
Durchbeförderungsverfahren

§ 84n
Durchbeförderung auf dem Luftweg

Unterabschnitt 2
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 85
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 85a
Gerichtliches Verfahren

§ 85b
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person

§ 85c
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde

§ 85d
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 85e
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 85f
Sicherung der weiteren Vollstreckung

Abschnitt 4
Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen

Unterabschnitt 1
Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

§ 90a
Grundsatz

§ 90b
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 90c
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 90d
Unterlagen

§ 90e
Bewilligungshindernisse

§ 90f
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 90g
Gerichtliches Verfahren

§ 90h
Gerichtliche Entscheidung

§ 90i
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 90j
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 90k
Überwachung der verurteilten Person

Unterabschnitt 2
Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 90l
Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung

§ 90m
Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person

§ 90n
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 98b
Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Abschnitt : Umsetzung des Rb Freiheitsstrafen

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rb Freiheitsstrafen

III. Vollstreckungshilfe im deutschen Recht

1. Vertraglose Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

1. Vertraglose Vollstreckung inländischer Erkenntnisse im Ausland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

2. Bilaterale und multilaterale Übereinkommen zur Vollstreckungshilfe

3. Notwendige Änderungen im IRG

4. Vollstreckung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ergangenen Erkenntnisses in der Bundesrepublik Deutschland

5. Vollstreckung eines deutschen Erkenntnisses in einem anderen EU-Mitgliedstaat

2. Abschnitt : Umsetzung des Rb Bewährungsüberwachung

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Im Einzelnen

III. Internationale grenzüberschreitende Überwachung von Bewährungsmaßnahmen oder alternativen Sanktionen

IV. Notwendige Änderungen im IRG

1. Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

2. Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

3. Abschnitt : Umsetzung des Rahmenbeschlusses Abwesenheitsentscheidungen

4. Abschnitt : Gesetzgebungskompetenz, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, Gesetzesfolgen; Befristung, Evaluation

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Im Einzelnen:

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 84

Zu § 84a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84c

Zu Absatz 2

Zu § 84d

Zu § 84e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84h

Zu § 84i

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84j

Zu § 84k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 85a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85c

Zu § 85d

Zu § 85e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 26

Zu § 90a

Zu § 90b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 90i

Zu § 90j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 90n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3030: Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

a. Regelungsinhalt

b. Erfüllungsaufwand

Rahmenbeschluss Freiheitsstrafen

5 Informationspflichten


 
 
 


Drucksache 766/13 (Beschluss)

... Der komplizierte Negativkatalog in Artikel 2 Nummer 2 Verordnung (EG) Nr. 861/2007 stellt den befassten Richter vor erhebliche Aufklärungs- und Bewertungsprobleme, da er insbesondere den Ort der Vertragserfüllung und den Ort, an dem der die Forderung begründende Sachverhalt entstanden ist, schon bei Verfahrensbeginn feststellen muss, um den Anwendungsbereich der Verordnung anzunehmen. Insofern sind die in der Norm genannten Anknüpfungstatbestände für eine in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht eindeutige Beurteilung zu unbestimmt formuliert. Gleiches gilt für den Begriff des "Ortes der Urteilsvollstreckung" in Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Buchstabe d Verordnung (EG) Nr. 861/2007. Da eine Vollstreckung von Geldforderungen grundsätzlich überall dort möglich ist, wo sich Vermögen der unterlegenen Partei befindet und die Vollstreckung andererseits noch mehrere Jahre nach der Durchführung des Erkenntnisverfahrens möglich ist, kann bei weiter Auslegung dieser Regelung allein die - faktisch nicht widerlegbare - Behauptung, dass möglicherweise eine Vollstreckung im Ausland stattfinden könne, zu einem grenzüberschreitenden Bezug führen. Die damit verbundene Ausweitung des Anwendungsbereichs ist nicht hinnehmbar.



Drucksache 766/1/13

... Der komplizierte Negativkatalog in Artikel 2 Nummer 2 Verordnung (EG) Nr. 861/2007 stellt den befassten Richter vor erhebliche Aufklärungs- und Bewertungsprobleme, da er insbesondere den Ort der Vertragserfüllung und den Ort, an dem der die Forderung begründende Sachverhalt entstanden ist, schon bei Verfahrensbeginn feststellen muss, um den Anwendungsbereich der Verordnung anzunehmen. Insofern sind die in der Norm genannten Anknüpfungstatbestände für eine in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht eindeutige Beurteilung zu unbestimmt formuliert. Gleiches gilt für den Begriff des "Ortes der Urteilsvollstreckung" in Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Buchstabe d Verordnung (EG) Nr. 861/2007. Da eine Vollstreckung von Geldforderungen grundsätzlich überall dort möglich ist, wo sich Vermögen der unterlegenen Partei befindet und die Vollstreckung andererseits noch mehrere Jahre nach der Durchführung des Erkenntnisverfahrens möglich ist, kann bei weiter Auslegung dieser Regelung allein die - faktisch nicht widerlegbare - Behauptung, dass möglicherweise eine Vollstreckung im Ausland stattfinden könne, zu einem grenzüberschreitenden Bezug führen. Die damit verbundene Ausweitung des Anwendungsbereichs ist nicht hinnehmbar.



Drucksache 816/12

... § 187 Absatz 2 GVG-E dient der Umsetzung von Artikel 3 der Richtlinie 2010/64/EU, der den Anspruch auf Übersetzung inhaltlich konkretisiert. Die Richtlinie sieht in Artikel 3 Absatz 1 insbesondere vor, dass von der förmlichen Mitteilung der Beschuldigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Erkenntnisverfahrens alle Unterlagen zu übersetzen sind, die mit Blick auf die Wahrnehmung der Verteidigung und die Wahrung des Rechts auf ein faires Verfahren notwendig sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 816/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 187

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

1. Umsetzung der Richtlinie 2010/64/EU über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren

2. Umsetzung der Richtlinie 2012/13/EU über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 187

Zu § 187

Zu § 187

Zu § 187

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2325: Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren

3 Zusammenfassung

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 173/12 (Beschluss)

... angelehnt und sieht wie dieser vor, dass die nachträgliche Therapieunterbringung - ungeachtet des Umstandes, dass sie wegen ihrer Nachträglichkeit in dem ersten Teil der Hauptverhandlung gar nicht hätte angeordnet werden können - in einem neuen, zweiten Teil des zugrundeliegenden Erkenntnisverfahrens angeordnet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein Begriff der Sicherungsverwahrung

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsübersicht des StGB ,

§ 65
Nachträgliche Therapieunterbringung

§ 65a
Einrichtungen für den Vollzug der nachträglichen Therapieunterbringung

'Artikel 2a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

'Artikel 3 Änderung der Strafprozessordnung

§ 275b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 67a Absatz 2 Satz 2 StGB


 
 
 


Drucksache 313/12

... Wird im Räumungstermin durch den Gerichtsvollzieher ein Dritter in der Wohnung angetroffen, der weder im Vollstreckungstitel noch in der Vollstreckungsklausel genannt ist, kann die Räumung der Mietsache in diesem Termin bisher nicht weiter betrieben werden. Diese Rechtslage kann missbraucht werden, um die berechtigte Räumung der Wohnung zu verhindern. In diesen Fällen soll die Räumung durch eine (ergänzende) einstweilige Verfügung auch gegen diese Personen angeordnet werden können, sofern dem Vermieter die Besitznahme nicht bekannt war. Der Vermieter kann so künftig zeitnah einen (ergänzenden) Räumungstitel beantragen und, wenn das Gericht ihn erlässt, die Vollstreckung schnell abschließen. Diese Regelung eröffnet ohne Abstriche am Rechtsschutz - zuständig für die Entscheidung ist der Richter - ein schnelles und kostensparendes summarisches Erkenntnisverfahren gegen einen Mitbesitzer.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 555a
Erhaltungsmaßnahmen

§ 555b
Modernisierungsmaßnahmen

§ 555c
Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen

§ 555d
Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist

§ 555e
Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen

§ 555f
Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen

§ 556c
Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten, Verordnungsermächtigung

§ 559
Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 283a
Sicherungsanordnung

§ 885a
Beschränkter Vollstreckungsauftrag

§ 940a
Räumung von Wohnraum

Artikel 5
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 6
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 7
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 8
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Rahmenbedingungen der Reform

1. Wohnungswirtschaftliche Hintergründe

2. Energieeinsparung und Klimaschutz

3. Die Aufgabe des Mietrechts

II. Die Schwerpunkte der Reform

1. Energetische Modernisierung

2. Einheitlicher Rechtsrahmen für die Umstellung auf Contracting gewerbliche Wärmelieferung durch Dritte

3. Vereinfachte Durchsetzung von Räumungsansprüchen

4. Kündigungsschutz bei Umwandlung in Eigentumswohnung nach dem Münchener Modell

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen; Nachhaltigkeit

VI. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 555a

Zu § 555b

Zu § 555c

Zu § 555d

Zu § 555e

Zu § 555f

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 885

Zu § 885

Zu § 885

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1754: Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (BMJ)


 
 
 


Drucksache 173/1/12

... angelehnt und sieht wie dieser vor, dass die nachträgliche Therapieunterbringung - ungeachtet des Umstandes, dass sie wegen ihrer Nachträglichkeit in dem ersten Teil der Hauptverhandlung gar nicht hätte angeordnet werden können - in einem neuen, zweiten Teil des zugrundeliegenden Erkenntnisverfahrens angeordnet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein Begriff der Sicherungsverwahrung

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsübersicht des StGB ,

§ 65
Nachträgliche Therapieunterbringung

§ 65a
Einrichtungen für den Vollzug der nachträglichen Therapieunterbringung

'Artikel 2a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

'Artikel 3 Änderung der Strafprozessordnung

§ 275b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 67a Absatz 2 Satz 2 StGB , Buchstabe b § 67a Absatz 4 Satz 2 StGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 67a Absatz 2 Satz 2 StGB *


 
 
 


Drucksache 503/12 (Beschluss)

... § 130a gilt nicht nur für das Erkenntnisverfahren im ersten Rechtszug, sondern grundsätzlich für alle schriftlichen Anträge und Erklärungen nach der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 503/12 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 49c
Einreichung von Schutzschriften

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 130c
Aktenausdruck

§ 130d
Elektronische Akte

§ 130e
Akteneinsicht; Abschriften

§ 130f
Datenträgerarchiv

§ 174a
Zustellung mittels elektronischer Übermittlung

§ 187
Veröffentlichung der Benachrichtigung

§ 371b
Beweiskraft gescannter öffentlicher Urkunden

§ 945a
Einreichung von Schutzschriften

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 46f
Aktenausdruck

Artikel 5
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 6
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

Artikel 9
Änderung der Patentanwaltsordnung

Artikel 10
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 50a
Bekanntmachungsorgan des Vereins

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

§ 38

§ 39

§ 40

§ 168

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 13
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 14
Änderung der Handelsregisterverordnung

Artikel 15
Änderung des Signaturgesetzes

§ 5a
Vergabe von Organisationszertifikaten

§ 7a
Inhalt von Organisationszertifikaten

§ 8a
Sperrung von Organisationszertifikaten

Artikel 16
Änderung des Verschollenheitsgesetzes

§ 20

Artikel 17
Änderung des Wechselgesetzes

Artikel 18
Änderung des Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen

Artikel 19
Änderung des Personenstandsgesetzes

Artikel 20
Änderung der Grundbuchordnung

§ 137
Form elektronischer Dokumente

Artikel 21
Änderung der Grundbuchverfügung

Artikel 22
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 23
Änderung des Gesetzes über die Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 24
Änderung der Kostenordnung

Artikel 25
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 26
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 27
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

Artikel 28
Weitere Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 29
Weitere Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 30
Weitere Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 31
Weitere Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 32
Weitere Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 33
Weitere Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 34
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Errichtung der Infrastruktur für ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach und obligatorischer elektronischer Rechtsverkehr für professionelle Einreicher

2. Empfangsbekenntnis elektronische Eingangsbestätigung als Zustellungsnachweis

3. Zulassung weiterer sicherer Verfahren der elektronischen Identifikation im elektronischen Rechtsverkehr und Schaffung einer neuen Organisationssignatur

4. Schaffung besonderer elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten innerhalb gerichtlicher Verfahren

5. Elektronisches Schutzschriftenregister

6. Papierbekanntmachungen und -veröffentlichungen

7. Gebührenrechtliche Folgen der Übersendung von Originalschriftsätzen per Telefax und Gebührenanreize für die elektronische Einreichung

8. Mahnverfahren bei den Arbeitsgerichten

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu den §§ 130c

Zu § 130e

Zu § 130f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu den Buchstabe n

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu den Nummer n

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 2

Absatz 4

Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu den Nummern 4 bis 6

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 21

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 22

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 23

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 24

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Artikel 31 bis 33
(Weitere Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung, des Sozialgerichtsgesetzes und der Finanzgerichtsordnung)

Zu Artikel 34


 
 
 


Drucksache 808/10

... Schließlich wird es den Ländern bei einem verbesserten Kostendeckungsgrad (Zurückführung des Zuschussbedarfs der Länder) möglich sein, zusätzliche Leistungsanreize für Gerichtsvollzieher zu schaffen. Die haushaltsneutrale Weitergabe an die Gerichtsvollzieher kann im Rahmen einer leistungsorientierten Vergütung erfolgen. Dies ist dringend erforderlich, um Zwangsvollstreckungsaufträge zeitnah und auf hohem Qualitätsniveau bearbeiten zu können. Maßnahmen zur Beschleunigung des Erkenntnisverfahrens werden ihrer Wirksamkeit beraubt, wenn nicht eine effektive Zwangsvollstreckung dem Erkenntnisverfahren auf dem Fuße folgt. Dazu sind aber bestens motivierte Gerichtsvollzieher erforderlich. Mit verstärkten Leistungsanreizen für Gerichtsvollzieher werden Zahl und Höhe der Forderungsausfälle spürbar zurückgehen, was für Handwerk und mittelständische Wirtschaft existenzsichernd wirkt. Zusätzliche Leistungsanreize sind bei der angespannten Haushaltslage der Länder aber nur finanzierbar, wenn der entstehende Aufwand durch höhere Gebühreneinnahmen kompensiert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258)

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfs

1. Verbesserung des Erfolgsbezugs

2. Verbesserung der Kostendeckung

3. Alternativen

4. Veränderung des Gebührenaufkommens

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe r

Zu Nummer 400

Zu Nummer 401

Zu Nummer 402

Zu Nummer 403

Zu Buchstabe s

Zu Buchstabe y

Zu Buchstabe z

Zu Buchstabe a10

Zu Buchstabe a11

Zu Buchstabe a12

Zu Buchstabe a13

Zu Artikel 2

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 34/10

... Um eine ausreichende Flexibilität in der Handhabung zu ermöglichen, ist dieser Ablehnungsgrund als fakultatives Bewilligungshindernis ausgestaltet worden. Trägt der Betroffene vor, sein im Rahmen des Erkenntnisverfahrens geäußerter Einwand, für das vorgeworfene Verhalten nicht verantwortlich zu sein, habe keine Berücksichtigung gefunden, und beabsichtigt die Bewilligungsbehörde das Ersuchen nicht zu bewilligen, leitet sie vor einer Entscheidung das nach Artikel 7 Absatz 3 RbGeld vorgesehene Verfahren ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 34/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 77a
Elektronische Kommunikation und Aktenführung

§ 77b
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Geldsanktionen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 86
Vorrang

Unterabschnitt 2
Eingehende Ersuchen

§ 87
Grundsatz

§ 87a
Vollstreckungsunterlagen

§ 87b
Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 87c
Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung

§ 87d
Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung

§ 87e
Beistand

§ 87f
Bewilligung der Vollstreckung

§ 87g
Gerichtliches Verfahren

§ 87h
Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch

§ 87i
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung

§ 87j
Rechtsbeschwerde

§ 87k
Zulassung der Rechtsbeschwerde

§ 87l
Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte

§ 87m
Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister

§ 87n
Vollstreckung

Unterabschnitt 3
Ausgehende Ersuchen

§ 87o
Grundsatz

§ 87p
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 98
Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Wesentliche Neuerungen des RbGeld

III. Gründe für die Umsetzung des RbGeld im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG

IV. Änderungsbedarf im deutschen Recht aufgrund des RbGeld

V. Grundzüge des Verfahrensgangs

VI. Verhältnis des RbGeld zu anderen Übereinkommen

VII. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

VIII. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

1. Zur Neufassung der Inhaltsübersicht Nummer 1 und 2

2. Zu § 55 IRG – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit Nummer 3

3. Zu § 74 IRG – Zuständigkeit des Bundes Nummer 4

4. Zu §§ 77a und 77b – Elektronische Kommunikation und Aktenführung Nummer 5

5. Zu § 86 IRG-E – Vorrang Nummer 6

6. Zu § 87 IRG-E – Grundsatz

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

7. Zu § 87a IRG-E – Vollstreckungsunterlagen

9. Zu § 87b IRG-E – Zulässigkeitsvoraussetzungen

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

9. Zu § 87c IRG-E – Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung

10. Zu § 87d IRG-E – Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Bewilligungshindernisse

11. Zu § 87e IRG-E – Beistand

12. Zu § 87f IRG-E – Bewilligung der Vollstreckung

13. Zu § 87g IRG-E – Gerichtliches Verfahren

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

14. Zu § 87h IRG-E – Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch

a Zu Absatz 1 und 2

b Zu Absatz 3

c Zu Absatz 4

15. Zu § 87i IRG-E – Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

f Zu Absatz 6

16. Zu § 87j IRG-E – Rechtsbeschwerde

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2 und Absatz 3

c Zu Absatz 4

d Zu Absatz 5 und Absatz 6

17. Zu § 87k IRG-E – Zulassung der Rechtsbeschwerde

18. Zu § 87l IRG-E – Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte

19. Zu § 87m IRG-E – Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister

20. Zu § 87n IRG-E – Vollstreckung

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

f Zu Absatz 6

21. Zu § 87o IRG-E – Grundsatz

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

22. Zu § 87p IRG-E – Inländisches Vollstreckungsverfahren

24. Zu § 98 IRG-E – Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung

II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

1. Zu § 5 Absatz 4 JVKostO Nummer 1

III. Zu Artikel 3 – Änderung des Gerichtskostengesetzes

1. Zu § 1 GKG Nummer 1

2. Zur Änderung des Kostenverzeichnisses Nummer 2

Zu Teil 3

IV. Zu Artikel 4 – Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

1. Zur Gliederung des Vergütungsverzeichnisses zum RVG Nummer 1

2. Zu Teil 6 Abschnitt 1 VV RVG Nummer 2

V. Zu Artikel 5 – Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 457: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen


 
 
 


Drucksache 808/10 (Beschluss)

... Schließlich wird es den Ländern bei einem verbesserten Kostendeckungsgrad (Zurückführung des Zuschussbedarfs der Länder) möglich sein, zusätzliche Leistungsanreize für Gerichtsvollzieher zu schaffen. Die haushaltsneutrale Weitergabe an die Gerichtsvollzieher kann im Rahmen einer leistungsorientierten Vergütung erfolgen. Dies ist dringend erforderlich, um Zwangsvollstreckungsaufträge zeitnah und auf hohem Qualitätsniveau bearbeiten zu können. Maßnahmen zur Beschleunigung des Erkenntnisverfahrens werden ihrer Wirksamkeit beraubt, wenn nicht eine effektive Zwangsvollstreckung dem Erkenntnisverfahren auf dem Fuße folgt. Dazu sind aber bestens motivierte Gerichtsvollzieher erforderlich. Mit verstärkten Leistungsanreizen für Gerichtsvollzieher werden Zahl und Höhe der Forderungsausfälle spürbar zurückgehen, was für Handwerk und mittelständische Wirtschaft existenzsichernd wirkt. Zusätzliche Leistungsanreize sind bei der angespannten Haushaltslage der Länder aber nur finanzierbar, wenn der entstehende Aufwand durch höhere Gebühreneinnahmen kompensiert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht

Artikel 1
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Verbesserung des Erfolgsbezugs

2. Verbesserung der Kostendeckung

3. Alternativen

4. Veränderung des Gebührenaufkommens

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe r

Zu Nummer 400

Zu Nummer 401

Zu Nummer 402

Zu Nummer 403

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe y

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe a10

Zu Buchstabe a11

Zu Buchstabe a12

Zu Buchstabe a13

Zu Artikel 2

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 65/09

... (2) Gegenstand dieser Verständigung dürfen nur die Rechtsfolgen sein, die Inhalt des Urteils und der dazugehörigen Beschlüsse sein können, sonstige verfahrensbezogene Maßnahmen im zugrundeliegenden Erkenntnisverfahren sowie das Prozessverhalten der Verfahrensbeteiligten. Bestandteil jeder Verständigung soll ein Geständnis sein. Der Schuldspruch, die Ankündigung, auf Rechtsmittel zu verzichten, sowie Maßregeln der Besserung und Sicherung dürfen nicht Gegenstand einer Verständigung sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 160b

§ 202a

§ 212

§ 257b

§ 257c

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

1. Probleme des geltenden Rechts

2. Lösung

II. Besonderheiten im Jugendstrafverfahren und im Bußgeldverfahren

III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 257b

Zu § 257c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 834: Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren


 
 
 


Drucksache 304/08 (Beschluss)

... Die dargestellten Mängel beeinträchtigen die Wirksamkeit der Zwangsvollstreckung insgesamt. Die Informationsdefizite des Gläubigers führen in einer Vielzahl von Fällen dazu, dass eine Vollstreckung mangels Erfolgsaussichten gar nicht erst eingeleitet wird oder aber ergebnislos bleibt. Überflüssiger und vergeblicher Vollstreckungsaufwand belastet Verfahrensbeteiligte und Justiz. Die erschwerte Durchsetzbarkeit von Forderungen ist ein wirtschaftlicher Standortnachteil und schadet zudem der Zahlungsmoral. Die individuellen, volkswirtschaftlichen und fiskalischen Kosten dieses Zustands sind erheblich; er ist auch geeignet die Bemühungen der Justiz um eine Optimierung des Erkenntnisverfahrens zu entwerten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/08 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 754
Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung

§ 755
Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners

Titel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 802a
Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers

§ 802b
Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Stundung

§ 802c
Vermögensauskunft des Schuldners

§ 802d
Erneute Vermögensauskunft

§ 802e
Zuständigkeit

§ 802f
Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft

§ 802g
Erzwingungshaft

§ 802h
Unzulässigkeit der Haftvollstreckung

§ 802i
Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners

§ 802j
Dauer der Haft; erneute Haft

§ 802k
Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse

§ 802l
Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers

§ 807
Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch

§ 829a
Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden

Titel 6
Schuldnerverzeichnis

§ 882b
Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

§ 882c
Eintragungsanordnung

§ 882d
Vollziehung der Eintragungsanordnung

§ 882e
Löschung

§ 882f
Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

§ 882g
Erteilung von Abdrucken

§ 882h
Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses

Artikel 2
Änderung der Abgabenordnung

§ 284
Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners

§ 338
Gebührenarten

§ 341a
Gebühr für die Abnahme der Vermögensauskunft

§ 341b
Gebühr für den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls

§ 341c
Gebühr für die Einholung von Drittauskünften

§ 341d
Gebühr für den Einspruch gegen die Anordnung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

Artikel 3
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

§ 22a
Entschädigung von Auskunftsstellen

Artikel 4
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 5
Übergangsbestimmungen

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

3. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

a Informationsbeschaffung des Gläubigers bei Vollstreckungsbeginn

b Modernisierung des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft

c Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses

d Förderung der gütlichen Einigung

e Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden

f Verwaltungsvollstreckung

4. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

a Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes und der Länder

b Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

5. Gesetzgebungskompetenz

6. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 802a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 802c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 802d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802e

Zu § 802f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 802g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802h

Zu § 802i

Zu § 802j

Zu § 802k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 802l

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 882b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu 882c

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 882d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 882e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 882f

Zu § 882g

Zu § 882h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 304/08

... Die dargestellten Mängel beeinträchtigen die Wirksamkeit der Zwangsvollstreckung insgesamt. Die Informationsdefizite des Gläubigers führen in einer Vielzahl von Fällen dazu dass eine Vollstreckung mangels Erfolgsaussichten gar nicht erst eingeleitet wird oder aber ergebnislos bleibt. Überflüssiger und vergeblicher Vollstreckungsaufwand belastet Verfahrensbeteiligte und Justiz. Die erschwerte Durchsetzbarkeit von Forderungen ist ein wirtschaftlicher Standortnachteil und schadet zudem der Zahlungsmoral. Die individuellen, volkswirtschaftlichen und fiskalischen Kosten dieses Zustands sind erheblich; er ist auch geeignet, die Bemühungen der Justiz um eine Optimierung des Erkenntnisverfahrens zu entwerten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/08




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 754
Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung

§ 755
Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners

Titel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 802a
Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers

§ 802b
Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Stundung

§ 802c
Vermögensauskunft des Schuldners

§ 802d
Erneute Vermögensauskunft

§ 802e
Zuständigkeit

§ 802f
Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft

§ 802g
Erzwingungshaft

§ 802h
Unzulässigkeit der Haftvollstreckung

§ 802i
Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners

§ 802j
Dauer der Haft; erneute Haft

§ 802k
Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse

§ 802l
Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers

§ 807
Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch

Titel 6
Schuldnerverzeichnis

§ 882b
Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

§ 882c
Eintragungsanordnung

§ 882d
Vollziehung der Eintragungsanordnung

§ 882e
Löschung

§ 882f
Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

§ 882g
Erteilung von Abdrucken

§ 882h
Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses

Artikel 2
Änderung der Abgabenordnung

§ 284
Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners

Artikel 3
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

§ 22a
Entschädigung von Auskunftsstellen

Artikel 4
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 5
Übergangsbestimmungen

§ 35

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

3. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

a Informationsbeschaffung des Gläubigers bei Vollstreckungsbeginn

b Modernisierung des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft

c Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses

d Allgemeines Vollstreckungsrecht

e Verwaltungsvollstreckung

4. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

a Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes und der Länder

b Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

5. Gesetzgebungskompetenz

6. Zustimmungsbedürftigkeit

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 802a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 802c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 802d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802e

Zu § 802f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 802g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802h

Zu § 802i

Zu § 802j

Zu § 802k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 802l

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu § 882b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 882c

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 882d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 882e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 882f

Zu § 882g

Zu § 882h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu den Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 397/05

... Die Änderung ist system- und sachgerecht. Sie ist folgerichtiger Teil eines ZPO-Erkenntnisverfahrens und vermeidet eine sonst auftretende Spaltung des Rechtsmittelsystems und der Rechtsmittelzüge, die bei einem Verbleiben der bisherigen Notarversteigerung gegeben wäre. In der Sache gewährleistet sie im Interesse des Gläubigers ein rasches, professionelles Handeln und im Interesse des Schuldners eine bessere Ausschöpfung des Marktes und ein bewährtes Schutzsystem.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 397/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

§ 43
Zuständigkeit

§ 44
Bezeichnung der Wohnungseigentümer in der Klageschrift

§ 45
Zustellung

§ 46
Anfechtungsklage

§ 47
Prozessverbindung

§ 48
Beiladung, Wirkung des Urteils

§ 49
Kostenentscheidung

§ 50
Streitwert

§ 62
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

1. § 10 wird wie folgt geändert:

2. Dem § 45 wird folgender Absatz 3 angefügt:

3. § 52 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

4. Dem § 156 Abs. 1 werden folgende Sätze angefügt:

Artikel 3
Änderung anderer Vorschriften

1. In § 23 Nr. 2 wird nach Buchstabe b folgender Buchstabe c eingefügt:

2. In § 119 Abs. 1 Nr. 1 wird nach Buchstabe c folgender Buchstabe d angefügt:

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 3
Abs. 3 und 4 dieses Gesetzes treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am ... (einsetzen: Datum des ersten Tages des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats) in Kraft.

Begründung

Allgemeiner Teil

I. Eine Prüfung durch die Bundesregierung hat ergeben,

II. Der Entwurf sieht folgende Neuregelungen vor:

1. Erleichterungen der Willensbildung der Wohnungseigentümer

2. Verbesserung der Informationsmöglichkeiten über Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft

3. Harmonisierung der Gerichtsverfahren

4. Harmonisierung des Wohnungseigentumsgesetzes mit Landesbauvorschriften

5. Stärkung der Stellung der Wohnungseigentümer gegenüber Kreditinstituten bei der Geltendmachung von Hausgeldforderungen in der Zwangsversteigerung

III. Nicht aufgenommen in den Entwurf

IV. Kosten

V. Gleichstellung

VI. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 - Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes -

1. Zu Nummer 1 - § 5 Abs. 4 Satz 2 und 3 WEG neu -

2. Zu Nummer 2 - § 7 Abs. 4 Satz 3 bis 5 WEG neu -

3. Zu Nummer 3 - § 10 WEG neu -

4. Zu Nummer 4 - § 12 Abs. 4 WEG neu -

5. Zu Nummer 5 - § 16 WEG neu -

6. Zu Nummer 6 - § 17 Satz 2 WEG neu -

7. Zu Nummer 7 - § 19 Abs. 1 WEG neu -

8. Zu Nummer 8 - § 21 Abs. 7 und 8 WEG neu -

9. Zu Nummer 9 - § 22 Abs. 1 bis 4 WEG neu -

10. Zu Nummer 10 - § 23 Abs. 4 WEG neu -

11. Zu Nummer 11 - § 24 WEG neu -

12. Zu Nummer 12 - § 26 WEG neu -

13. Zu Nummer 13 - § 27 Abs. 1 Nr. 5 WEG neu -

14. Zu Nummer 14 - § 32 Abs. 2 Satz 4 bis 6 WEG neu -

15. Zu Nummer 15 - Streichung des 1. Abschnitts mit der Überschrift im III. Teil des Wohnungseigentumsgesetzes -

16. Zu Nummer 16 - Ersetzung der §§ 43 bis 50 WEG -

17. Zu Nummer 17 - Aufhebung des 2. und 3. Abschnitts mit den §§ 51 bis 58 WEG sowie des § 59 WEG -

18. Zu Nummer 18 - § 62 WEG neu -

II. Zu Artikel 2 - Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung ZVG -

1. Zu Nummer 1 - § 10 ZVG neu -

2. Zu Nummer 2 - § 45 Abs. 3 ZVG neu -

3. Zu Nummer 3 - § 52 Abs. 2 Satz 2 ZVG neu -

4. zu Nummer 4 - § 156 Abs. 1 Satz 2 und 3 ZVG neu -

III. Zu Artikel 3 - Änderung anderer Vorschriften -

Zu Nummer 2

IV. Zu Artikel 4 - Inkrafttreten -


 
 
 


Drucksache 458/04 (Beschluss)

... Schließlich soll die Position des Gläubigers allgemein verbessert werden. Hierzu sind Änderungen des Erkenntnisverfahrens, insbesondere die Einführung einer vorläufigen Zahlungsanordnung, des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 458/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte (Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand/Vollzugsaufwand)

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG)

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen

Artikel 6
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 7
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Verordnung über Abschlagszahlungen

Artikel 9
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

Artikel 11
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 12
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 14
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 15
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 16
Überleitungsvorschrift zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen

II. Allgemeine Zielsetzung des Entwurfs

1. Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs

2. Änderungen der Zivilprozessordnung

3. Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und des Aktiengesetzes

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

- Qualifiziertes Privatgutachten

- Gerichtliches Sachverständigengutachten

- Zweifelhafter Gegenbeweis

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17


 
 
 


Drucksache 503/12 PDF-Dokument



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