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"Entsorgungsrichtlinie"
Drucksache 324/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zur Änderung anderer Gesetze (Standortauswahlgesetz - StandAG )
... 7. Der Bundesrat bekräftigt, dass das Prinzip der Inlandsendlagerung der radioaktiven Abfälle beibehalten werden muss. Es darf keine Ausfuhr hoch radioaktiver Abfälle zum Zweck der Endlagerung ins Ausland erfolgen. Eine Prüfung der entsprechenden Exportregelung unter Berücksichtigung des Gedankens der weltweiten Nichtverbreitung von hochangereichertem Kernbrennstoff soll die Bundesregierung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der EU-Entsorgungsrichtlinie durchführen.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
11. Zu Artikel 1 § 8 Satz 2 StandAG
12. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 1 StandAG
13. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 23d Satz 2 AtG
Drucksache 324/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zur Änderung anderer Gesetze (Standortauswahlgesetz - StandAG )
... 7. Der Bundesrat bekräftigt, dass das Prinzip der Inlandsendlagerung der radioaktiven Abfälle beibehalten werden muss. Es darf keine Ausfuhr hoch radioaktiver Abfälle zum Zweck der Endlagerung ins Ausland erfolgen. Eine Prüfung der entsprechenden Exportregelung unter Berücksichtigung des Gedankens der weltweiten Nichtverbreitung von hochangereichertem Kernbrennstoff soll die Bundesregierung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der EU-Entsorgungsrichtlinie durchführen.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
11. Zu Artikel 1 § 8 Satz 2 StandAG
12. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 1 StandAG
13. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 23d Satz 2 AtG
Drucksache 831/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energiefahrplan 2050 KOM (2011) 885 endg.
... 10. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass die Szenarien alle Erzeugungskosten berücksichtigen. Hierzu gehören bei der Kernenergienutzung auch der Aufwand für den Transport von radioaktiven Abfällen, den Rückbau stillgelegter Anlagen, die Suche nach einem Endlager und die Endlagerkosten. Außerdem müssen für die Restnutzungsdauer von Kernkraftwerken die einheitlichen hohen Sicherheitsstandards schnellstmöglich weiterentwickelt werden. Gleiches gilt für Zwischenlager oder bereits abgeschaltete Anlagen bis zum endgültigen Rückbau. Bei der Umsetzung der Entsorgungsrichtlinie vom 19. Juli 2011 sind strenge Maßstäbe anzulegen.
Drucksache 831/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energiefahrplan 2050 KOM (2011) 885 endg.
... 8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass die Szenarien alle Erzeugungskosten berücksichtigen. Hierzu gehören bei der Kernenergienutzung auch der Aufwand für den Transport von radioaktiven Abfällen, den Rückbau stillgelegter Anlagen, die Suche nach einem Endlager und die Endlagerkosten. Außerdem müssen für die Restnutzungsdauer von Kernkraftwerken die einheitlichen hohen Sicherheitsstandards schnellstmöglich weiterentwickelt werden. Gleiches gilt für Zwischenlager oder bereits abgeschaltete Anlagen bis zum endgültigen Rückbau. Bei der Umsetzung der Entsorgungsrichtlinie vom 19. Juli 2011 sind strenge Maßstäbe anzulegen.
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
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