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"Energie-Richtlinie"


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Drucksache 45/11

... Die unzureichenden Fortschritte beim Erreichen der vereinbarten Ziele und die Notwendigkeit, den Ausbau erneuerbarer Energien in allen Mitgliedstaaten und nicht nur in einigen voranzubringen, zählten zu den Gründen für eine Änderung der politischen Vorgehensweise, die die Verabschiedung der Erneuerbare-Energie-Richtlinie8 im Jahr 2009 dargestellt hat. Die neue Richtlinie erstreckt sich auf den gesamten Energieverbrauch, auch für Heiz- und Kühlzwecke, und legt statt Richtziele rechtsverbindliche nationale Ziele fest, damit in der EU bis 2020 die erneuerbaren Energien einen Anteil von 20 % erreichen. Ferner enthält sie deutlich striktere Bestimmungen zur Erleichterung des Ausbaus erneuerbarer Energien, etwa die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, nationale Aktionspläne für erneuerbare Energie zu erstellen, die Planungsverfahren zu reformieren und die Stromnetze weiter zu entwickeln. Die notwendige Verbesserung der Planungsverfahren (bei gleichzeitiger Beachtung des Vorsorgeprinzips und Begrenzung der Folgen für die Umwelt) war ein weiterer Punkt, der in der Mitteilung der Kommission zu den Infrastrukturprioritäten erörtert wurde. Weitere Anstrengungen sind sowohl hinsichtlich der Infrastruktur für erneuerbare Energien als auch für die Energieinfrastruktur generell erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Erreichen des 20 %-Ziels

....mehr Strom....

Wärme - und Kältesektor.

....sowie Verkehr....

3. Die Investitionslücke schliessen: Bessere stärker Integrierte Finanzierung der Erneuerbaren Energien

Fördersysteme der Mitgliedstaaten.

Mechanismen der Zusammenarbeit.

Die „Mechanismen der Zusammenarbeit“ der Erneuerbare-Energien-Richtlinie

4 Wärmesektor.

4. Schlussfolgerung


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.