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10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Elterngeldanspruch"


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Drucksache 884/1/09

... In der derzeitigen Fassung des Gesetzentwurfs ist eine Differenzierung nach Lohnsteuerklasse I (für nicht Verheiratete) und Lohnsteuerklasse III (für Verheiratete) vorgesehen. Die einheitliche Festlegung der anzuwendenden Lohnsteuerklasse vereinfacht den Verwaltungsvollzug deutlich. Für eine differenzierte Festlegung, welche Lohnsteuerklasse der Situation des jeweiligen Selbstständigen gerecht wird, fehlen im Rahmen der Ermittlung des Elterngeldanspruchs Erkenntnisse.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 884/1/09




Entwurf

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Vereinfachte Einkommensermittlung bei nichtselbständige Tätigkeit

2. Pauschalierung von Steuer und Abgaben bei Gewinneinkünften

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 7

Im Einzelnen:

Sätze 1 bis 3

Sätze 4 bis 7

Satz 4

Satz 5

Satz 6

Satz 7

Satz 8

Satz 9

Zu Absatz 8

Im Einzelnen:

Satz 1

Satz 4

Satz 5

Sätze 6 und 8

Satz 9

Zu Absatz 9

Sätze 1 bis 3

Satz 4

Zu § 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 27

Zu Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe b

Nummer 4

Nummer 5

Sätze 5 und 6

Satz 7

Zu Buchstabe c

Satz 4 Nummer 3

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5


 
 
 


Drucksache 225/08

... Nach bisheriger Rechtslage ist die von den Eltern im Antrag getroffene Festlegung der Bezugszeiträume verbindlich und kann nur einmal und nur in Fällen besonderer Härte geändert werden. Die bisherige Härtefallregelung ist sehr streng und führt zu vielen Streitfällen (z.B. ein arbeitsloser Elternteil nimmt für zwölf Monate Elterngeld in Anspruch, findet dann aber überraschend einen Vollzeitarbeitsplatz; nimmt er ihn an, verliert er den Elterngeldanspruch; nach dem Wortlaut der Härtefallregelung ist eine Übertragung der frei gewordenen Monate auf den anderen Elternteil nicht möglich).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 225/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit

§ 5
Zusammentreffen von Ansprüchen; Verbindlichkeit des Antrags

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Vereinfachte Einkommensermittlung bei nichtselbständiger Tätigkeit

II. Vereinfachung der Gewinnermittlung bei Gewinneinkünften

III. Pauschalierung von Steuer und Abgaben bei Gewinneinkünften

IV. Lockerung der Verbindlichkeit der Festlegung auf Bezugszeiträume

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 5

Zu § 22

Zu § 27

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 225/08 (Beschluss)

... Nach bisheriger Rechtslage ist die von den Eltern im Antrag getroffene Festlegung der Bezugszeiträume verbindlich und kann nur einmal und nur in Fällen besonderer Härte geändert werden. Die bisherige Härtefallregelung ist sehr streng und führt zu vielen Streitfällen (z.B. ein arbeitsloser Elternteil nimmt für zwölf Monate Elterngeld in Anspruch, findet dann aber überraschend einen Vollzeitarbeitsplatz; nimmt er ihn an, verliert er den Elterngeldanspruch; nach dem Wortlaut der Härtefallregelung ist eine Übertragung der frei gewordenen Monate auf den anderen Elternteil nicht möglich). Die Neuregelung sieht als Abhilfe die Zulassung einer einmaligen Änderung ohne weitere Voraussetzungen vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 225/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit

§ 5
Zusammentreffen von Ansprüchen; Verbindlichkeit des Antrags

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Vereinfachte Einkommensermittlung bei nichtselbstständiger Tätigkeit

2. Vereinfachung der Gewinnermittlung bei Gewinneinkünften

3. Pauschalierung von Steuer und Abgaben bei Gewinneinkünften

4. Lockerung der Verbindlichkeit der Festlegung auf Bezugszeiträume

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 5

Zu § 22

Zu § 27

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 968/08 Elterngeldanspruch

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 968/08




Artikel 1
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 – WoGVwV 2009)

2 Abkürzungsverzeichnis

Begründung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 787: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes – WoGVwV 2009


 
 
 


Drucksache 341/08

... Diese haben vor Dienstantritt regelmäßig noch kein höheres Erwerbseinkommen erzielt. Bei späteren Wehrübungen kommt es bereits aufgrund der Kürze der Unterbrechung durch das Ausklammern der betroffenen Monate nur zu einem geringfügig höheren Elterngeldanspruch.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 341/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Problem und Lösung

2. Gesetzgebungszuständigkeit

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

4. Sonstige Kosten

5. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 437: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes


 
 
 


Drucksache 426/06

... • Nicht alle Eltern nehmen den Elterngeldanspruch in vollem Umfang in Anspruch.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 426/06




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)

Abschnitt 1
Elterngeld

§ 1
Berechtigte

§ 2
Höhe des Elterngeldes

§ 3
Anrechnung von anderen Leistungen

§ 4
Bezugszeitraum

§ 5
Zusammentreffen von Ansprüchen

§ 6
Auszahlung und Verlängerungsmöglichkeit

§ 7
Antragstellung

§ 8
Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen

§ 9
Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers

§ 10
Verhältnis zu anderen Sozialleistungen

§ 11
Unterhaltspflichten

§ 12
Zuständigkeit; Aufbringung der Mittel; Verordnungsermächtigung

§ 13
Rechtsweg

§ 14
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 2
Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 15
Anspruch auf Elternzeit

§ 16
Inanspruchnahme der Elternzeit

§ 17
Urlaub

§ 18
Kündigungsschutz

§ 19
Kündigung zum Ende der Elternzeit Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.

§ 20
Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte

§ 21
Befristete Arbeitsverträge

Abschnitt 3
Statistik und Schlussvorschriften

§ 22
Bundesstatistik

§ 23
Auskunftspflicht; Datenübermittlung

§ 24
Übermittlung

§ 25
Bericht

§ 26
Anwendung der Bücher des Sozialgesetzbuches

§ 27
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Folgeänderungen sonstiger Vorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit eines Elterngeldgesetzes

II. Ziele

III. Wesentliche Neuerungen

1. Dynamische Leistung in Anknüpfung an das Erwerbseinkommen, Mindestelterngeldleistung

2. Flexible Bezugsmöglichkeiten und Berücksichtigung kurzer Geburtenfolgen

3. Die Partnermonate als Bonus zur Kernzeit des Elterngeldes

4. Übernahme der Regelungen zur Elternzeit

IV. Gesetzgebungszuständigkeit

V . Finanzielle Auswirkungen

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu §§ 17

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Artikel 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu den Absätzen 9 und 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu den Absätzen 19 bis 21

Zu Absatz 22

Zu den Absätzen 23 und 24

Zu Absatz 25

Zu Absätzen 26 bis 27

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 284/17 PDF-Dokument



Drucksache 356/19 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 356/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 628/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.