[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

71 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Eisenbahnaufsicht"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 10/19

... "(4a) Abweichend von den Absätzen 1a und 1b obliegt dem Bund die Eisenbahnaufsicht über die Einhaltung der Vorschriften der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

§ 32
Teilnahme am Eisenbahnbetrieb durch Wagenhalter

Artikel 3
Änderung des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel der Regelung

II. Bezüge zum und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Alternativen

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VI. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VII. Weitere Kosten

VIII. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO

IX. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5


 
 
 


Drucksache 586/19

... es erforderlich, da das Gesetz in Verbindung mit der Vereinbarung bindende Verfahrensregelungen auch für die Eisenbahnverkehrsverwaltungen und Eisenbahnaufsichtsbehörden der Länder enthält und insoweit für abweichendes Landesrecht keinen Raum lässt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 586/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

§ 1
Versorgungsrechtliche Regelungen

§ 2
Verordnungsermächtigungen

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu den einzelnen Regelungen:

Zu § 1

Zu § 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Artikel 1
Betriebführende Verwaltung

Artikel 2
Grundlagen der Betriebsführung

Artikel 3
Schweizerische Hoheitsrechte

Artikel 4
Bau und Erhaltung

Artikel 5
Verkehr

Artikel 6
Personal

Artikel 7
Sozialversicherung

Artikel 8
Krankenversicherung

Artikel 9
Ruhestandsbeamte, Rentner und ihre Hinterbliebenen

Artikel 10
Gemischte Kommission Aufgaben und Befugnisse

Artikel 11
Zusammensetzung und Verfahren

Artikel 12
Form, Inkrafttreten, Dauer

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 522/19

... Der Bund nimmt die Aufgaben nach Satz 1 durch die für die Eisenbahnaufsicht nach Absatz 2 Satz 1 zuständige Bundesbehörde als Sicherheitsbehörde wahr. Anerkennungen nach Satz 1 erteilt die Sicherheitsbehörde auf Antrag. Unbeschadet des Satzes 1 Nummer 1 Buchstabe a und b obliegt dem Bund die Wahrnehmung der Aufgaben einer benannten Stelle sowie einer bestimmten Stelle, wenn solche Stellen nach dem Recht der Europäischen Union im Zusammenhang mit dem interoperablen Eisenbahnsystem einzurichten sind. Hierzu werden bei der für die Eisenbahnaufsicht nach Absatz 2 Satz 1 zuständigen Bundesbehörde eine benannte Stelle und eine bestimmte Stelle eingerichtet."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 522/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Für Bürgerinnen und Bürger

4.2. Für die Wirtschaft

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage zur
Begründung Umsetzung der Richtlinien (EU) Nr. 2016/798 und (EU) Nr. 2016/797 durch das Gesetz zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets


 
 
 


Drucksache 348/18 (Beschluss)

... Der Bundesrat stellt weiter fest, dass es sich bei Maßgaben zur Durchführung der Eisenbahnaufsicht aufgrund europäischer Rechtsvorschriften nicht um neue gesetzliche Aufgaben, sondern lediglich um die nähere Ausgestaltung bereits bestehender gesetzlicher Aufgaben handelt. Hierauf basierende Überwachungsmaßnahmen sind wie bisher nur dann gebührenpflichtig, wenn im Zuge der Überwachung Rechtsverstöße festgestellt werden.



Drucksache 348/1/18

... c) Der Bundesrat fordert, dass auch zukünftig Gebühren nur für eindeutig individuell zurechenbare öffentliche Leistungen, wie zum Beispiel die Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsgenehmigungen, erhoben werden. Der Bundesrat stellt fest, dass es sich bei der Überwachung prozessorientierter Systeme, wie zum Beispiel eines Sicherheitsmanagementsystems oder eines Instandhaltungssystems, um die Wahrnehmung allgemeiner staatlicher Aufsicht zur Sicherstellung der Einhaltung von Rechtsvorschriften und zum Zwecke der Gefahrenabwehr und nicht um eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung handelt. Der Bundesrat stellt weiter fest, dass es sich bei Maßgaben zur Durchführung der Eisenbahnaufsicht aufgrund europäischer Rechtsvorschriften nicht um neue gesetzliche Aufgaben, sondern lediglich um die nähere Ausgestaltung bereits bestehender gesetzlicher Aufgaben handelt. Hierauf basierende Überwachungsmaßnahmen sind wie bisher nur dann gebührenpflichtig, wenn im Zuge der Überwachung Rechtsverstöße festgestellt werden.



Drucksache 800/16 (Beschluss)

... Ziel des Gesetzentwurfes ist, die bisher dem BMVI unterstellte und beim Eisenbahn-Bundesamt angesiedelte Eisenbahnunfalluntersuchungsstelle des Bundes, der die nach Kapitel V der Richtlinie durchzuführende Untersuchung von Unfällen und Störungen im Eisenbahnbetrieb obliegt, neu zu strukturieren und ihr mehr Unabhängigkeit einzuräumen (Begründung A. Allgemeiner Teil, I Wesentlicher Inhalt des Gesetzes). Für die Länder und die von ihnen wahrgenommenen Aufgaben der Eisenbahnaufsicht sollen nach der Gesetzesbegründung dagegen keine Änderungen bewirkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 800/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5a Absatz 1 Satz 2 AEG Nummer 4 § 5b Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 AEG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 5b Absatz 7 AEG


 
 
 


Drucksache 371/16

... aa) In Absatz 1 Satz 1 werden nach der Angabe "Absatz 2" die Wörter "der zuständigen Eisenbahnaufsichtsbehörde und der Regulierungsbehörde" eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 371/16




§ 33
Ermittlung und Genehmigung der Entgelte in Ausnahmefällen

§ 37
Ausgestaltung der Entgelte für Schienenwege und Personenbahnhöfe für Personenverkehrsdienste im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags

§ 81
Befristungen


 
 
 


Drucksache 104/16

... Absatz 4 beschreibt die Verfahrensweise nach Eingang einer Umrüstungsanzeige gemäß Absatz 2. Diese Vorschrift wird teilweise neu gefasst. Da Teil der Anzeige des Halters oder Betreibers nunmehr eine eigene Einschätzung über die Inbetriebnahmegenehmigungspflichtigkeit des Vorhabens ist (siehe Buchstabe b Doppelbuchstabe bb), bestätigt die Sicherheitsbehörde zukünftig die Einstufung des Anzeigenden (Satz 1). Sollten die im Rahmen der Anzeige nach Absatz 2 Satz 1 vorgelegten Unterlagen in Bezug auf die Einstufung Mängel aufweisen, hat der Anzeigende auch weiterhin Gelegenheit zur Beseitigung dieser Mängel. Neu ist, dass die Sicherheitsbehörm Anzeigenden die vorliegenden Mängel mitteilt, was den Anzeigenden in die Lage versetzt, die Mängel gezielter zu beseitigen. Dies führt zu einer Verfahrensbeschleunigung (Satz 2). Ebenfalls neu ist Satz 4, wonach die Sicherheitsbehörde verpflichtet ist, dem Anzeigenden, ihr bekannte Sicherheitsmängel an dem angezeigten Teilsystem oder an hinsichtlich Bauweise und Funktion vergleichbaren Teilsystemen mitzuteilen. Damit erhalten Halter und Betreiber von Teilsystemen eine zusätzliche Informationsquelle und so die Gelegenheit, mögliche Sicherheitsmängel noch schneller zu beseitigen, was der Sicherheit im Eisenbahnverkehr insgesamt dient. Solange die Sicherheitsmängel an dem angezeigten Teilsystem nicht behoben worden sind, erteilt die Sicherheitsbehörde keine Inbetriebnahmegenehmigung (bei genehmigungspflichtigen Umbauten) bzw. wirkt im Rahmen der Eisenbahnaufsicht (§ 5a Absatz 2 AEG) auf eine Beseitigung der sicherheitsrelevanten Mängel hin.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 104/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Gemeinden

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung

Artikel 2
Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel der Regelungen

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Bund

Länder und Gemeinden

III. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3417: Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 466/16

... "4. bei einer Inanspruchnahme von Eisenbahninfrastrukturunternehmen die zuständige Eisenbahnaufsichtsbehörde."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/16




§ 77p
Genehmigungsfristen für Bauarbeiten

‚Artikel 13 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 14
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung


 
 
 


Drucksache 158/15

... a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "der Hersteller oder der Sicherheitsbehörde" durch die Wörter "der Hersteller, der Sicherheitsbehörde oder der Eisenbahnaufsichtsbehörden der Länder" ersetzt.



Drucksache 498/15

... es erforderlich, weil das Gesetz in Verbindung mit dem Abkommen bindende Verfahrensregelungen auch für die Eisenbahnverkehrsverwaltungen und Eisenbahnaufsichtsbehörden der Länder enthält und insoweit für abweichendes Landesrecht keinen Raum lässt und es Regelungen im Sinne des Artikels 87e Absatz 1 bis 4 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 498/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Artikel 1
Ziel des Abkommens

Artikel 2
Gegenstand des Abkommens

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Zusammenarbeit der Eisenbahnaufsichtsbehörden

Artikel 5
Zusammenarbeit im Eisenbahnverkehr über die gemeinsame

Artikel 6
Zusammenarbeit der Betreiber der Infrastruktur

Artikel 7
Zusammenarbeit der Eisenbahnunternehmen

Artikel 8
Eisenbahnverkehr über die gemeinsame Staatsgrenze

Artikel 9
Erleichterter Durchgangsverkehr

Artikel 10
Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen

Artikel 11
Aufenthalt und Rücknahme von natürlichen Personen, die Dienstleistungen im Eisenbahnverkehr erbringen oder von Mitarbeitern der Eisenbahnunternehmen und der Betreiber der Infrastruktur

Artikel 12
Datenschutz

Artikel 13
Gemeinsame Arbeitsgruppe

Artikel 14
Lösung von Meinungsverschiedenheiten

Artikel 15
Änderungen der Anlagen

Artikel 16
Inkrafttreten und Geltungsdauer des Abkommens

Anlage 1
zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs über die deutschpolnische Staatsgrenze

Anlage 2
zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs über die deutschpolnische Staatsgrenze

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 646/1/14

... "Prüfsachverständige prüfen im Auftrag der Eisenbahnen, der Hersteller, der Sicherheitsbehörde oder der Eisenbahnaufsichtsbehörden der Länder"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 646/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4b Absatz 1 erster Halbsatz und Absatz 2 AEG


 
 
 


Drucksache 646/14 (Beschluss)

... "Prüfsachverständige prüfen im Auftrag der Eisenbahnen, der Hersteller, der Sicherheitsbehörde oder der Eisenbahnaufsichtsbehörden der Länder"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 646/14 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 389/1/13

... - dass die zuständigen Eisenbahnaufsichtsbehörden gegenüber den Eisenbahnen die Möglichkeit zur Anordnung von Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der Allgemeinheit erhalten,



Drucksache 389/13 (Beschluss)

... - dass eine mangelnde Tragfähigkeit im Schienenpersonenfernverkehr und im Schienengüterverkehr nicht zu zusätzlichen Belastungen im Schienenpersonennahverkehr führt, - dass die zuständigen Eisenbahnaufsichtsbehörden gegenüber den Eisenbahnen die Möglichkeit zur Anordnung von Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der Allgemeinheit erhalten,



Drucksache 11/1/13

... , die eine Anordnungsbefugnis der Eisenbahnaufsichtsbehörden gegenüber den Eisenbahnen für Maßnahmen zum Schutz der Umwelt vorsieht.*

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 11/1/13




1. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 2, § 67 Absatz 11 - neu - BImSchG , Artikel 2 § 3 Satz 2, Anlage 2 der 16. BImSchV

'Artikel 1

'Artikel 2 Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung

2. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 2 und 3 BImSchG , Artikel 2 Inkrafttreten

'Artikel 1

3. Zu Artikel 1a - neu - § 47e Absatz 4 - neu - BImSchG

'Artikel 1a Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

4. Zu Artikel 1b - neu - § 5a Absatz 2a - neu - AEG

'Artikel 1b Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

5. Zu Artikel 1b - neu - § 14h - neu - AEG

'Artikel 1b Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

§ 14h
Lärmmonitoring

6. Zu Artikel 1b - neu - § 14i - neu -, § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1e - neu -, § 28 Absatz 1 Nummer 5 - neu -, 5a - neu - AEG

'Artikel 1b Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

§ 14i
Betrieb auf Schienenwegen im Bereich von empfindlichen Gebieten

7. Zu Artikel 1b - neu - § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AEG

'Artikel 1b Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes


 
 
 


Drucksache 11/13 (Beschluss)

... , die eine Anordnungsbefugnis der Eisenbahnaufsichtsbehörden gegenüber den Eisenbahnen für Maßnahmen zum Schutz der Umwelt vorsieht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 11/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 2 und 3 BImSchG , Artikel 2 Inkrafttreten

'Artikel 1

2. Zu Artikel 1a - neu - § 47e Absatz 4 - neu - BImSchG

'Artikel 1a Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 118/12

"Das jeweilige Land und der Bund können miteinander vereinbaren, die Eisenbahnaufsicht, die Befugnis zur Erteilung von Genehmigungen sowie die Untersuchung von Unfällen und gefährlichen Ereignissen ganz oder teilweise dem Bund zu übertragen. Der mit den übertragenen Aufgaben verbundene Aufwand ist dabei dem Bund zu erstatten." ‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 118/12




Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes.

‚Artikel 2 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten.


 
 
 


Drucksache 327/12

... Um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den oben genannten, gefassten Beschlüssen des Deutschen Bundestages sowie der Verkehrsministerkonferenz Rechnung zu tragen, sieht die Änderungsverordnung vor, dass auf Nebenbahnen bei Mehrzugbetrieb die Strecken mit Zugbeeinflussungseinrichtung auszurüsten sind, wenn Reisezugverkehr stattfindet oder - im Falle ausschließlichen Güterzugverkehrs - wenn mehr als 50 km/h zugelassen sind. Für Schmalspurbahnen wird eine Befugnis der zuständigen Eisenbahnaufsichtsbehörden vorgesehen, die Ausrüstung mit einem Zugbeeinflussungssystem oder mit technischen Einrichtungen anzuordnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 327/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Gemeinden

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Sechste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

§ 3a
Grenzbetriebsstrecken und Durchgangsstrecken

§ 65
Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen

§ 15
Zugbeeinflussung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Gemeinden

4 Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

1. Nachrüstungspflicht mit Zugbeeinflussung der Funktionalität PZB 90 von Hauptbahnen, auf denen weniger als 100 km/h zugelassen sind, § 15 Absatz 2 linke Hälfte der Seite EBO

2. Ausrüstungspflicht mit Zugbeeinflussung der Funktionalität PZB 90 von Nebenbahnen, auf denen mehr als 80 km/h zugelassen sind, § 15 Absatz 2 Satz 1 rechte Hälfte der Seite EBO

3. Ausrüstungspflicht mit Zugbeeinflussung von Nebenbahnen, auf denen eine Geschwindigkeit von bis zu 80 km/h zugelassen ist, § 15 Absatz 2 Satz 2 EBO

4. Ausrüstungspflicht mit technischen Einrichtungen von Nebenbahnen mit Zugleitbetrieb, § 15 Absatz 2 Satz 3 EBO

5. Ausrüstungspflicht von Fahrzeugen mit der entsprechenden Zugbeeinflussungseinrichtung, § 28 Absatz 1 Nummer 4a und 4b EBO

6. Instandhaltungskosten

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Weitere Kosten

Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2035: Sechste Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 353/12

... "(8a) Die Eisenbahnaufsichtsbehörde kann natürliche oder juristische Personen des Privatrechts beauftragen, an der Erfüllung der Aufgaben mitzuwirken."‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 353/12




§ 7h
Kosten


 
 
 


Drucksache 559/2/12

... "Die Verpflichtung nach Satz 2 gilt nicht für Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit einem zusammenhängenden Streckennetz von weniger als 100 Kilometer Länge. In Einzelfällen, insbesondere bei schwachem Verkehr, kann die Eisenbahnaufsichtsbehörde weitere Ausnahmen zulassen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/2/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 ERegG

3. Zu Artikel 1 Inhaltsverzeichnis ERegG § 2 Absatz 2 ERegG § 52 Absatz 2 Satz 1 und 3 ERegG § 61 ERegG § 71 Absatz 1 Nummer 5 ERegG

§ 61
Missbräuchliches Verhalten von marktmächtigen Unternehmen beim Vertrieb von Fahrausweisen und Bahnstrom

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 ERegG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Nummer 10 ERegG § 15 Absatz 1 Nummer 1 ERegG § 16 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Absatz 6 ERegG § 22 Absatz 5 ERegG

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 10 - neu - ERegG

7. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 ERegG

8. Zu Artikel 1 § 31 Satz 2 ERegG

9. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 3 - neu - und § 38 Satz 2 - neu - ERegG , zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9 Absatz 2 AEG

10. Zu Artikel 1 § 37 ERegG

§ 37
Kapitalverzinsung

11. Zu Artikel 1 § 38 ERegG

12. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 Satz 4 - neu - ERegG

13. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 2 ERegG

14. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 3 und 4 - neu - ERegG

15. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 5 ERegG

16. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 ERegG

17. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 5 - neu - ERegG

18. Zu Artikel 1 § 45 Absatz 3 ERegG

19. Zu Artikel 1 § 45a - neu -, § 70 Absatz 2a - neu -, § 71 Absatz 1a - neu - ERegb

§ 45a
Betrieb auf Schienenwegen im Bereich von empfindlichen Gebieten

20. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 1 und 3 ERegG

21. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 ERegG

22. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 4 ERegG

23. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 ERegG

24. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - 5a Absatz 2a - neu - AEG , Nummer 12 Buchstabe 0a - neu -, 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AEG

25. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 9c AEG

§ 9c
Überwachung der Entflechtungsvorschriften

26. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 12 Absatz 3 Satz 2 AEG

27. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 AEG

28. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - AEG

29. Zu Artikel 2 Nummer 10a - neu - § 14a AEG

§ 14a
Lärmmonitoring

30. Zu Artikel 2a - neu - § 25 DBGrG

'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft

Zu § 25

Zu § 25

31. Zu Artikel 3a - neu - Inhaltsübersicht § 7a - neu -,§§ 8a und b - neu - BSWAG

'Artikel 3a Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

§ 7a
Infrastruktur- und Zustandsbericht

§ 8a
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 8b
Übertragung regionaler Netze und neue Betreibermodelle

Zu § 7a

Zu § 7a

Zu § 8a

Zu § 8a

Zu § 8b

32. Zu Artikel 3b - neu - § 43 Absatz 1 Satz 2 BImSchG *

'Artikel 3b Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

33. Zu Artikel 3b - neu - § 47e Absatz 4 - neu - BImSchG

'Artikel 3b Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

34. Zu Artikel 4a - neu - § 26 BEZNG

'Artikel 4a Änderung des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26


 
 
 


Drucksache 121/11 (Beschluss)

... ) gegenüber der Landeseisenbahnaufsicht, wenn diese die Netzaufsicht nach § 5 Absatz 1 c AEG ausübt.



Drucksache 121/11

... es oder eine Sicherheitsgenehmigung nach § 7c des Allgemeinen Eisenbahngesetzes erteilt oder deren bestellter Betriebsleiter durch die zuständige Eisenbahnaufsichtsbehörde bestätigt worden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

4 Bund

Länder und Gemeinden

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften2

Artikel 1
Verordnung über die Erteilung der Fahrberechtigung an Triebfahrzeugführer sowie die Anerkennung von Personen und Stellen für Ausbildung und Prüfung (Triebfahrzeugführerscheinverordnung - TfV)

Erster Abschnitt

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Fahrberechtigung

§ 4
Geografischer Geltungsbereich, ausstellende Stelle und Eigentum

Zweiter Abschnitt

§ 5
Voraussetzungen

§ 6
Ausbildung

§ 7
Prüfungen

§ 8
Erteilung des Triebfahrzeugführerscheins

§ 9
Ausstellung der Zusatzbescheinigung

Dritter Abschnitt

§ 10
Register der Triebfahrzeugführerscheine und Zusatzbescheinigungen

§ 11
Regelmäßige Überprüfungen

§ 12
Überwachung der Triebfahrzeugführer

§ 13
Beendigung oder Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses

Vierter Abschnitt

§ 14
Anerkennung von Personen und Stellen für die Ausbildung - Ausbildungsorganisation

§ 15
Anerkennung von Personen und Stellen für die Prüfung - Prüfungsorganisation

§ 16
Anerkennung von Ärzten und Psychologen

§ 17
Gemeinsame Bestimmungen für die Ausbildungs-, Prüfungs- und Überwachungsorganisation

§ 18
Rechts- und Fachaufsicht

Fünfter Abschnitt

§ 19
Kontrollen durch die zuständige Behörde

§ 20
Ordnungswidrigkeiten

Sechster Abschnitt

§ 21
Übergangsvorschriften

Anlage 1
(zu § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, § 5 Absatz 1 und § 8 Absatz 2 und 3) Gemeinschaftsmodell für den Triebfahrzeugführerschein

A. Anfertigung des Triebfahrzeugführerscheins

B. Gestaltung des Triebfahrzeugführerscheins

C. Nummerierung des Triebfahrzeugführerscheins

D. Gemeinschaftsmodell für den Triebfahrzeugführerschein

Anlage 2
(zu § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und § 5 Absatz 2) Gemeinschaftsmodell für die Zusatzbescheinigung

A. Inhalt

B. Äußere Merkmale der Zusatzbescheinigung

C. Fälschungsschutz

D. Gemeinschaftsmodell für die Zusatzbescheinigung

Anlage 3
(zu § 5 Absatz 1 und § 8 Absatz 2) Muster eines vorläufigen Führerscheins

Anlage 4
(zu § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4, § 12 Absatz 4 sowie § 16) Medizinische und psychologische Anforderungen

1. Allgemeine Anforderungen

1.1. Ein Triebfahrzeugführer

1.2. Sehvermögen

1.3. Anforderungen an das Hör- und Sprachvermögen

2. Mindestinhalt der Einstellungsuntersuchung

2.1. Ärztliche Untersuchungen

2.2. Psychologische Untersuchungen

3. Mindestinhalt der regelmäßigen ärztlichen Untersuchung

Anlage 5
(zu § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und § 6 Absatz 1) Allgemeine Fachkenntnisse für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins

1. Ziele der allgemeinen Ausbildung

2. Ausbildungsinhalte

Anlage 6
(zu § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, § 6 Absatz 1 und § 7 Absatz 7) Fahrzeugbezogene Fachkenntnisse für den Erwerb der Zusatzbescheinigung

1. Prüfungen und Kontrollen

2. Kenntnis der Fahrzeuge

3. Bremsberechnung und Bremsprobe

4. Führen des Zuges ohne Schädigung von Anlagen und Fahrzeugen

5. Unregelmäßigkeiten, Störungen und Unfälle

6. Bedingungen für die Weiterfahrt nach einer technischen Unregelmäßigkeit an Fahrzeugen

7. Stillstand des Zuges

Anlage 7
(zu § 5 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 7, § 14 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c und § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe e) Infrastrukturbezogene Fachkenntnisse für den Erwerb der Zusatzbescheinigung

1. Bremsberechnung

2. Zulässige Geschwindigkeit des Zuges in Bezug auf die Infrastruktur

3. Kenntnis über Bahnanlagen

4. Führen des Zuges

5. Unregelmäßigkeiten, Störungen und Unfälle Der Triebfahrzeugführer muss

6. Sprachprüfungen

Anlage 8
(zu § 6 Absatz 3) Ausbildungsmethode

Anlage 9
(zu § 10 Absatz 2 und 3) Register der Triebfahrzeugführerscheine

1. Register der Triebfahrzeugführerscheine

Teil 1
Aktueller Status des Triebfahrzeugführerscheins

Teil 2
Informationen über den erteilten Triebfahrzeugführerschein (entsprechend Anlage 1 TfV)

Teil 3
Angaben zum früheren Status des Triebfahrzeugführerscheins

Teil 4
Angaben zu den grundlegenden Anforderungen bei der Erteilung eines Triebfahrzeugführerscheins und zu den Ergebnissen der regelmäßigen Überprüfungen

2. Auskunftsrechte

Anlage 10
(zu § 10 Absatz 4 und 6) Register der Zusatzbescheinigungen für Triebfahrzeugführer

1. Register der Zusatzbescheinigungen

Teil 1
Angaben zum Triebfahrzeugführerschein

Teil 2
Informationen über die erteilte Zusatzbescheinigung (entsprechend Anlage 2 TfV)

Teil 3
Aufzeichnungen zum Status der Zusatzbescheinigung

Teil 4

2. Auskunftsrechte

Anlage 11
(zu § 11) Häufigkeit der regelmäßigen Überprüfungen

1. Häufigkeit der regelmäßigen Untersuchungen

2. Häufigkeit der Überprüfungen

Anlage 12
(zu § 13 Absatz 2) Gemeinschaftsmodell für den Nachweis einer Zusatzbescheinigung

1. Nachweis einer Zusatzbescheinigung

2. Äußere Merkmale des Gemeinschaftsmodells des Nachweises einer Zusatzbescheinigung

3. Fälschungsschutz

4. Gemeinschaftsmodell für den Nachweis einer Zusatzbescheinigung

Artikel 2
Änderung der Eisenbahn-Sicherheitsverordnung

Artikel 3
Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

3 Ermächtigungsgrundlagen

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand:

4 Bund

Länder und Gemeinden

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Zu Anlage 5

Zu den Anlagen 6 und 7

Zu Anlage 8

Zu den Anlagen 9 und 10

Zu Anlage 11

Zu Anlage 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 2

Zu Gebührenposition 10.1

Zu Gebührenposition 10.2

Zu Gebührenposition 10.3

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Anlage
Umsetzung der Richtlinie 2007/59/EG

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1468: Entwurf einer Fünften Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 527/11

... "(1f) Dem Bund obliegt die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb auf Eisenbahninfrastrukturen, die seiner Eisenbahnaufsicht unterliegen. Der Bund nimmt die Aufgabe nach Satz 1 durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung als Untersuchungsbehörde wahr. Dieses kann jederzeit widerruflich das Eisenbahn-Bundesamt mit Untersuchungshandlungen beauftragen. Im Falle der Beauftragung hat das Eisenbahn-Bundesamt die Befugnisse der Untersuchungsbehörde, soweit die Befugnisse zur Durchführung der beauftragten Untersuchungshandlungen erforderlich sind."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 527/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3 Bund

Länder und Gemeinden

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 4
Sicherheitspflichten, Zuständigkeiten des Eisenbahn-Bundesamtes

§ 1
31 Selbstständige Teilnahme am Eisenbahnbetrieb

Artikel 2

Allgemeiner Teil

3 Allgemeines

3 Gesetzgebungskompetenz

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

4 Bund

Länder und Gemeinden

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (NKR-Nr. 1752)


 
 
 


Drucksache 527/11 (Beschluss)

... "4a. die Eisenbahnaufsicht über Halter, deren Fahrzeuge im Fahrzeugeinstellungsregister nach § 25a registriert sind;" '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 527/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 1a - neu - AEG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 5 Absatz 1 e Nummer 4a - neu - AEG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 5 Absatz 2 Satz 2 AEG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und Buchstabe b - neu - § 5a Absatz 2 und Absatz 2a - neu - AEG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 14 Absatz 4 Satz 3a - neu - AEG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d § 26 Absatz 8 Satz 1 AEG


 
 
 


Drucksache 121/1/11

... ) gegenüber der Landeseisenbahnaufsicht, wenn diese die Netzaufsicht nach § 5 Absatz 1c AEG ausübt.



Drucksache 527/1/11

... "4a. die Eisenbahnaufsicht über Halter, deren Fahrzeuge im Fahrzeugeinstellungsregister nach § 25a registriert sind;" '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 527/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 1a - neu - AEG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 7 - neu - AEG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 5 Absatz 1e Nummer 4a - neu - AEG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 5 Absatz 2 Satz 2 AEG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und Buchstabe b - neu - § 5a Absatz 2 und Absatz 2a - neu - AEG

6. [auch auf Grund anderer Gesetze und Verordnungen] treffen.

7. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 14 Absatz 4 Satz 3a - neu - AEG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d § 26 Absatz 8 Satz 1 AEG


 
 
 


Drucksache 122/11

... "(1) Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an die für die Eisenbahn, bei der er zum Zeitpunkt der Antragstellung beschäftigt ist, zuständige Aufsichtsbehörde zu richten. Sind für verschiedene Unternehmensbereiche der Eisenbahn unterschiedliche Aufsichtsbehörden zuständig, so genügt die Antragstellung bei einer der zuständigen Aufsichtsbehörden. Liegt kein Beschäftigungsverhältnis vor oder soll die Prüfung unabhängig von einem solchen abgelegt werden, ist der Antrag bei der für die Landeseisenbahnaufsicht zuständigen Behörde in dem Land zu stellen, in dem sich der Hauptwohnsitz des Bewerbers befindet."



Drucksache 358/09

... (8) Den nach § 5 Abs. 1a zuständigen Eisenbahnaufsichtsbehörden obliegt bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach Absatz 1 auch die Bearbeitung von Beschwerden über einen mutmaßlichen Verstoß einer Eisenbahn oder eines Reiseveranstalters oder Fahrkartenverkäufers im Sinne des Artikels 3 Nr. 6 oder Nr. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 gegen die Vorschriften dieser Verordnung oder einer auf Grund des § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a erlassenen Rechtsverordnung. Die Zuständigkeit für Beschwerden wegen Gesetzesverstößen eines Reiseveranstalters oder Fahrkartenverkäufers bestimmt sich nach der Zuständigkeit für die Eisenbahn, deren Fahrkarten der Reiseveranstalter oder Fahrkartenverkäufer verkauft. Soweit das Eisenbahn-Bundesamt nicht selbst zuständige Eisenbahnaufsichtsbehörde ist, leitet es eine Beschwerde unverzüglich an die zuständige Eisenbahnaufsichtsbehörde weiter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/09




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz)

§ 1

§ 2

Artikel 2
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 3
Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 5
Beförderungsbedingungen

§ 14
Informationen

§ 17
Verspätung im Schienenpersonennahverkehr

§ 37
Schlichtungsstelle

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 182/09

... 3. als Arzt oder Psychologe Tauglichkeitsuntersuchungen für die Erteilung, Aussetzung oder Entziehung des Triebfahrzeugführerscheins durchführt oder unter seiner Aufsicht durchführen lässt, bedarf der Anerkennung durch die zuständige Behörde nach Maßgabe einer auf Grund des § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, 5 und 16 ergangenen Rechtsverordnung. Satz 1 gilt nicht für Eisenbahnen, die Schulungseinrichtungen nach Satz 1 Nr. 1 betreiben, wenn ihnen eine Sicherheitsbescheinigung oder Sicherheitsgenehmigung erteilt worden ist oder sie einen Eisenbahnbetriebsleiter bestellt haben, dessen Bestellung durch die zuständige Eisenbahnaufsichtsbehörde bestätigt worden ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

4 Bund

4 Länder

4 Gemeinden

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

§ 7d
Anerkennungen

Artikel 2
Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

4 Bund

4 Länder

4 Gemeinden

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1 (AEG) Nr. 1 (§ 5 Abs. 1e)

Nr. 3

Nr. 8

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Artikel 2
(BEVVG)

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 814: Sechstes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der RL 2007/59/EG (Triebfahrzeugführerscheinrichtlinie)


 
 
 


Drucksache 358/1/09

... Den nach § 5 Abs. 1a zuständigen Eisenbahnaufsichtsbehörden

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/1/09




1. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 5a Absatz 8 AEG

2. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 5 Satz 2 EVO

3. Zu Artikel 3 Nummer 6 Überschrift zu § 17, § 17 Absatz 1 Satz 1 EVO

4. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 17 Absatz 1 Nummer 2 EVO


 
 
 


Drucksache 759/08 (Beschluss)

... Den nach § 5 Abs. 1a zuständigen Eisenbahnaufsichtsbehörden

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 759/08 (Beschluss)




6. Zu Artikel 1

7. Zu Artikel 1 § 1 Satz 1 Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz

8. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe c § 5a Abs. 8 AEG

9. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, Satz 2 AEG

10. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 1 Satz 3 EVO Nr. 5 § 14 Abs. 2 EVO

11. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 1 Satz 3 EVO

12. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 5 Satz 2 EVO

13. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 8 Abs. 3 Satz 2 - neu - EVO

14. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Satz 1 EVO

15. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO

16. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 2 EVO

17. Zu Artikel 3 Nr. 10 § 37 Abs. 1 Satz 2 - neu - EVO

18. Zu Artikel 3 Nr. 10 § 37 Abs. 2 Satz 3 - neu - EVO

Zu Artikel 3

23. Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 716/08 Eisenbahnaufsicht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 716/08




Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen

II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen

III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte

IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs

V. Anreizregulierung

VI. Internationale Kontakte

VII. Öffentlichkeitsarbeit


 
 
 


Drucksache 759/1/08

... Den nach § 5 Abs. 1a zuständigen Eisenbahnaufsichtsbehörden

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 759/1/08




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

8. Zum Gesetzentwurf allgemein Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob eine Bagatellgrenze von vier Euro notwendig ist.

9. Zum Gesetzentwurf allgemein Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob die Mitnahmemöglichkeiten von Fahrrädern in Fernzügen deutlich ausgeweitet werden können.

10. Zu Artikel 1

11. Zu Artikel 1 § 1 Satz 1 Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz

12. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe c § 5a Abs. 8 AEG

13. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, Satz 2 AEG

14. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 1 Satz 3 EVO Nr. 5 § 14 Abs. 2 EVO

15. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 1 Satz 3 EVO

16. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 5 Satz 2 EVO

19. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 8 Abs. 3 Satz 2 - neu - EVO

20. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Satz 1 EVO

21. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO

22. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, 2 - neu - EVO

23. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 2 EVO

24. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 2 EVO

25. Zu Artikel 3 Nr. 10 § 37 Abs. 1 Satz 2 - neu - EVO

26. Zu Artikel 3 Nr. 10 § 37 Abs. 2 Satz 3 - neu - EVO

27. Zu Artikel 3 Nr. 10 § 37 EVO

31. Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 99/08

... Dank der auf dieser Grundlage in den zurückliegenden Jahren geleisteten Anstrengungen zur Umsetzung der festgelegten Maßnahmen auf Seiten der Eisenbahnen des Bundes sowie nichtbundeseigener Eisenbahnen, gestützt auch auf das insoweit einhellige Handeln der Eisenbahnaufsichtsbehörden, sind seither Bahnbetriebsunfälle mit der vorgenannten Ursache vermieden worden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 99/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Allgemeiner Teil

3 Ermächtigungsgrundlage

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

4 Bund

4 Länder

4 Gemeinden

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

1. § 15 Abs. 2

2. § 28 Abs. 1 Nr. 4

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer vierten Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung


 
 
 


Drucksache 759/08

... Für die Überwachung der Einhaltung der zusätzlichen Pflichten der Eisenbahnverkehrsunternehmen, Fahrkartenverkäufer und Reiseveranstalter nach der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 sowie für die Bearbeitung von Beschwerden der Fahrgäste wegen mutmaßlicher Verstöße gegen diese Verordnung entsteht voraussichtlich zusätzlicher jährlicher Vollzugsaufwand in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro. Davon entfallen rund 2 Millionen Euro auf das Eisenbahn-Bundesamt und rund 0,5 Millionen Euro auf die Behörden der Länder, die die Eisenbahnaufsicht nicht auf das Eisenbahn-Bundesamt übertragen haben. Bei diesen Kosten handelt es sich fast ausschließlich um Personalkosten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 759/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz)

§ 1

§ 2

Artikel 2
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 3
Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 5
Beförderungsbedingungen

§ 14
Informationen

§ 17
Verspätung im Schienenpersonennahverkehr

§ 37
Schlichtungsstelle

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel der Regelung

II. Notwendigkeit einer Regelung

1. Bisherige Rechtslage

2. Rechtslage nach Inkrafttreten der Verordnung EG Nr. 1371/2007

3. Anpassung des nationalen Rechts

III. Inhalt der Regelung

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VI. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VII. Sonstige Kosten

VIII. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 620: Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr


 
 
 


Drucksache 100/07

... Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz in seiner 79. Sitzung am 1. Februar 2007 verabschiedet. Im Gesetz ist vorgesehen, dass die Sicherheitsbehörde beim Bund errichtet wird, bei der ein Beirat zur Berücksichtigung der Länderbelange eingerichtet wird. Die Sicherheitsbehörde hat dabei folgende Aufgaben: Genehmigung struktureller Teilsysteme, Überwachung der Interoperabilitätskomponenten, Erteilung der Sicherheitsbescheinigungen und -genehmigungen und deren Überwachung, Genehmigung und Überwachung von Schulungseinrichtungen, Überwachung und Weiterentwicklung der nationalen Sicherheitsvorschriften und schließlich das Führen des nationalen Einstellungsregisters für Fahrzeuge. Zudem obliegt dem Bund die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb auf Eisenbahninfrastrukturen, die seiner Eisenbahnaufsicht unterliegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/07




Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 321/07

... "(1b) Für die Eisenbahnaufsicht und für Genehmigungen ist, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, zuständig



Drucksache 529/07

... (3) Die benannten Stellen haben den Aufsichtsbehörden anderer Mitgliedstaaten alle für die Durchführung der Eisenbahnaufsicht erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 529/07




Artikel 1
Verordnung über die Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems (Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung - TEIV)

Erster Teil

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Erfüllung der grundlegenden Anforderungen

§ 4
Technische Spezifikationen für die lnteroperabiliät

Zweiter Teil

§ 5
Ausnahmen von der Anwendung von Technischen Spezifikationen

§ 6
Inbetriebnahmegenehmigung von strukturellen Teilsystemen

§ 7
Vereinfachte Inbetriebnahmegenehmigung für Fahrzeuge einer zugelassenen Bauart

§ 8
Vereinfachte Inbetriebnahmegenehmigung für Fahrzeuge mit ausländischer Inbetriebnahmegenehmigung

§ 9
Umfangreiche Umrüstung und Erneuerung von strukturellen Teilsystemen

Dritter Teil

§ 10
Inverkehrbringen und Verwenden von Interoperabilitätskomponenten

§ 11
Beeinträchtigung der grundlegenden Anforderungen

Vierter Teil

§ 12
Pflichten der Eisenbahnen und der Halter von Eisenbahnfahrzeugen

§ 13
Mitwirkungspflichten

§ 14
Aufbewahrungspflichten

Fünfter Teil

§ 15
Aufgaben der benannten Stellen

§ 16
Unterauftragsvergabe

§ 17
Sonstige Pflichten der benannten Stellen

§ 18
Übertragungsverfahren für benannte Stellen

§ 19
Rücknahme, Widerruf

Sechster Teil

§ 20
Inhalt des Fahrzeugeinstellungsregisters

§ 21
Zugang zum Fahrzeugeinstellungsregister

Siebter Teil

§ 22
Ordnungswidrigkeiten

Anlage 1
(zu § 1)

Anlage 2
(zu § 4) Umsetzung von Entscheidungen der Kommission über die Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI)

Anlage 3
(zu § 9 Abs. 3)

A. Teilsystem Infrastruktur

B. Teilsystem Energie

C. Teilsystem Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung:

D. Teilsystem Fahrzeuge:

Artikel 2
Verordnung über die Sicherheit des Eisenbahnsystems (Eisenbahn-Sicherheitsverordnung - ESiV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Sicherheitsvorschriften

§ 4
Beantragung von Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsgenehmigungen

§ 5
Unterrichtungspflichten

§ 6
Sicherheitsbericht

§ 7
Jahresbericht

§ 8
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb (Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordung - EUV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Untersuchungs- und Meldepflicht

§ 3
Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten, der Agentur und den Ländern

§ 4
Maßnahmen an der Unfallstelle

§ 5
Untersuchungsbericht

§ 6
Sicherheitsempfehlungen

§ 7
Jahresbericht

§ 8
Aufbewahrungsfristen

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 4
Änderung der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung

Artikel 5
Änderung der Eisenbahnbetriebsleiter-Prüfungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 555/07

... Zur Sicherung seiner Rechte nach § 30 des Verwaltungsverfahrensgesetzes hat jeder, der nach diesem Gesetz zur Vorlage von Informationen an eine Eisenbahnaufsichtsbehörde verpflichtet ist, mit der Vorlage diejenigen Teile zu kennzeichnen, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. In diesem Fall muss er zusätzlich eine Fassung vorlegen, die ohne Preisgabe von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen eingesehen werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die teilweise Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft (DBPrivG)

§ 1
Privatisierungserlaubnis

§ 2
Vollzug der Veräußerung

Artikel 2
Gesetz über die Struktur der Eisenbahnen des Bundes (Bundeseisenbahnenstrukturgesetz - BESG)

§ 1
Übertragung der Anteile an den Eisenbahninfrastrukturunternehmen

§ 2
Stimmrechtsvollmacht zugunsten der Deutschen Bahn AG

§ 3
Zustimmungspflichtige Maßnahmen

§ 4
Aufsichtsrat

§ 5
Ende der Sicherungsübertragung

§ 6
Ende der Sicherungsübertragung in sonstigen Fällen

§ 7
Wertausgleich

§ 8
Befreiung von der Grunderwerbsteuer

Artikel 3
Gesetz über die Erhaltung und den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (Bundesschienenwegegesetz - BSEAG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Erhaltung der Schienenwege

Teil 1
Grundregeln der Erhaltung der Schienenwege

§ 3
Verpflichtung zur Erhaltung der Schienenwege

Teil 2
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 4
Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 5
Geltungsdauer von Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen

Teil 3
Kontrolle der Erhaltung der Schienenwege

§ 6
Der Infrastrukturzustands- und Entwicklungsbericht

§ 7
Befugnisse des Bundes

Teil 4
Pflichtverletzungen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes

§ 8
Pflichtverletzungen durch Nichteinhaltung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 9
Verletzungen sonstiger Pflichten

§ 10
Wiederholte Pflichtverletzungen

§ 11
Schadensersatz

Abschnitt 3
Ausbau von Schienenwegen

§ 12
Ausbau der Schienenwege

§ 13
Bedarfsplan, Einzelmaßnahmen

§ 14
Gegenstand des Bedarfsplans

§ 15
Überprüfung des Bedarfs

§ 16
Planungszeitraum

§ 17
Unvorhergesehener Bedarf

§ 18
Berichtspflicht

§ 19
Finanzierung

§ 20
Finanzierungsvereinbarung und Baudurchführung

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

§ 21
Nahverkehr

§ 22
Rückzahlung von Mitteln des Bundes

§ 23
Übergangsregelungen

Anlage
(zu § 12 Abs. 1) Bedarfsplan für die Bundesschienenwege

Artikel 4
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung

Artikel 8
Aufhebung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

Artikel 9
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Beschluss des Deutschen Bundestages

3. Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1
Gesetz über die teilweise Kapitalprivatisierung der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (DBPrivG)

§ 1

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 2

Artikel 2
Gesetz über die Struktur der Eisenbahnen des Bundes (Bundeseisenbahnenstrukturgesetz - BESG)

4 Allgemeines

Zu den Bestimmungen im Einzelnen

§ 1

§§ 2 und 3

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

Artikel 3
Gesetz über die Erhaltung und den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (Bundesschienenwegegesetz - BSEAG)

4 Allgemeines

Zu den einzelnen Bestimmungen

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§§ 8 bis 11

§ 8

§ 9

§ 10

§ 11

§ 12

§ 13

§ 14

§ 15

§ 16

§ 17

§ 18

§ 19

§ 20

§ 21

§ 22

§ 23

Artikel 4
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Nummer 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 4

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 5

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 11

Nummer 12

Nummer 13

Artikel 5
Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

§ 5

§ 6

Artikel 6
Änderung des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Artikel 8
Aufhebung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

Artikel 9
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Eisenbahnen des Bundes (EBNeuOG)


 
 
 


Drucksache 818/06

... a) Absatz 1b wird wie folgt gefasst: (1b) Für die Eisenbahnaufsicht und Genehmigungen ist, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, zuständig

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 818/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

zu § 5

II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 357/06

... • einer Ausweitung der Anordnungsbefugnis der Eisenbahnaufsichtsbehörden auf Bevollmächtigte von Herstellern von Interoperabilitätskomponenten sowie auf benannte Stellen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 357/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Allgemeiner Teil

3 Allgemeines

3 Gesetzgebungskompetenz

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

4 Bund

4 Länder

4 Gemeinden

Sonstige Kosten

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 4

Zu Nr. 4

Zu Nr. 4b

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 626/06 (Beschluss)

... - Ausdehnung der Bundeszuständigkeit für Eisenbahnaufsicht auf den gesamten öffentlichen Eisenbahnbetrieb, ausgenommen nichtbundeseigene Regionalnetze und Regionalbahnen sowie deren Serviceeinrichtungen;



Drucksache 626/3/06

... - Ausdehnung der Bundeszuständigkeit für Eisenbahnaufsicht auf den gesamten öffentlichen Eisenbahnbetrieb, ausgenommen nichtbundeseigene Regionalnetze und Regionalbahnen sowie deren Serviceeinrichtungen;



Drucksache 626/06

... 5. die Eisenbahnaufsicht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 626/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand:

4 Bund

4 Länder

4 Gemeinden

Sonstige Kosten

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

Nr. 1

zu Nr. 1

zu Nr. 2

zu Nr. 3

zu Nr. 4

zu Nr. 5

zu Nr. 6

Nr. 2

§ 5a

Nr. 3

§ 6 Abs. 5

Nr. 4

§ 7a

§ 7b

§ 7c

§ 7d

§ 7e

Nr. 5

§ 14 Abs. 7 bis 9

Nr. 6

§ 26

Nr. 7

§ 28

Nr. 8

§ 29 Abs. 2

Nr. 9

§ 35a

Nr.10

§ 38 Abs. 5a

§ 38 Abs. 5b

§ 38 Abs. 5c

§ 38 Abs. 5d

Artikel 2

Nr. 1

§ 3 Abs. 1 Nr. 7

Nr. 2

§ 5

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 156/06

... Aufhebung des Gesetzes über die Eisenbahnaufsicht (930-3-a)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 156/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gender Mainstreaming

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Aufhebung der Verordnung zur Überleitung des Bundeswasserstraßenrechts nach Berlin (West) und in das in Artikel 3 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 genannte Gebiet (105-5-2)

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container (188-15)

Artikel 3
Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung (2129-8-16)

Artikel 4
Aufhebung der 8. Ostsee-Umweltschutz-Änderungsverordnung (2129-22)

Artikel 5
Auflösung des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes (213-1/1)

Artikel 6
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Wohnbeihilfen (2330-2-5)

Artikel 7
Auflösung des Vierten Bergarbeiterwohnungsbauänderungsgesetzes (2330-4/1)

Artikel 8
Auflösung des Fünften Bergarbeiterwohnungsbauänderungsgesetzes (2330-4/2)

Artikel 9
Auflösung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1980 (2330-21)

Artikel 10
Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Reichsheimstättengesetzes (2332-1-2)

Artikel 11
Änderung des Bundeskleingartengesetzes (235-12)

Artikel 12
Aufhebung des Gesetzes über eine Untersuchung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (910-5)

Artikel 13
Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (910-6)

Artikel 14
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (911-1-1)

Artikel 15
Aufhebung des Überleitungsgesetzes für die Bundesfernstraßen im Saarland (911-1-6)

Artikel 16
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (9231-1-1/1)

Artikel 17
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (9231-1-5)

Artikel 18
Auflösung der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (9232-1-1-2)

Artikel 19
Auflösung der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (9232-1-1-3)

Artikel 20
Auflösung der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (9232-1-1-4)

Artikel 21
Auflösung der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (9232-1-1-5)

Artikel 22
Auflösung der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (9232-1-1-6)

Artikel 23
Auflösung der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (9232-1-1-7)

Artikel 24
Änderung der 23. Ausnahmeverordnung zur StVZO (9232-1-23)

Artikel 25
Aufhebung der 48. Ausnahmeverordnung zur StVZO (9232-1-48)

Artikel 26
Auflösung der Siebenten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (9232-4-1)

Artikel 27
Aufhebung der Verordnung über die Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien (9234-4)

Artikel 28
Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (9234-5)

Artikel 29
Änderung der Straßenbahn-Betriebsleiter-Prüfungsverordnung (9234-6)

Artikel 30
Auflösung des Tarifaufhebungsgesetzes (9241-1-8)

Artikel 31
Aufhebung des Gesetzes über den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen (9241-2)

Artikel 32
Aufhebung der Verordnung über die Einführung einer neuen Numerierung der Gefahrklassen bei der Beförderung gefährlicher Güter im internationalen Straßen- und Eisenbahnverkehr (9241-15-1)

Artikel 33
Aufhebung der Verordnung zur Übertragung gefahrgutrechtlicher Ermächtigungen auf den Bundesminister für Verkehr (9241-23-11)

Artikel 34
Aufhebung des Gesetzes über eine Statistik des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (9282-4)

Artikel 35
Aufhebung des Gesetzes über die Eisenbahnaufsicht (930-3-a)

Artikel 36
Änderung des Verkehrssicherstellungsgesetzes (930-6)

Artikel 37
Änderung der Eisenbahn-Unfallkasse Kostenerstattungsverordnung (931-4-3)

Artikel 38
Aufhebung der Verordnung zur Auflösung und Überführung von Verwaltungseinrichtungen der Verkehrsverwaltung im Vereinigten Wirtschaftsgebiet und in den Ländern Baden, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern (940-5)

Artikel 39
Änderung des Gesetzes über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschifffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse (940-8)

Artikel 40
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes (940-9)

Artikel 41
Änderung der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz über die Regelung, Beschränkung oder Untersagung des Gemeingebrauchs (940-9-3-3)

Artikel 42
Aufhebung der Verordnung zum Übergang eines Teils der Bundeswasserstraße Saar auf das Saarland (940-9-4)

Artikel 43
Aufhebung der Verordnung zum Übergang von Nebenarmen der Bundeswasserstraße Elbe auf das Land Niedersachsen (940-9-5)

Artikel 44
Aufhebung der Verordnung zum Übergang einer Teilstrecke der Bundeswasserstraße Kleine Weser auf das Land Bremen (940-9-7)

Artikel 45
Aufhebung der Verordnung zum Übergang des zur Bundeswasserstraße Elbe gehörenden Reiherstiegs auf die Freie und Hansestadt Hamburg (940-9-9)

Artikel 46
Aufhebung der Verordnung über den rechtlichen Status der Bundeswasserstraße Stichkanal Dörpen (940-9-11)

Artikel 47
Aufhebung der Verordnung über den Übergang einer Teilstrecke der Bundeswasserstraße Krückau auf die Stadt Elmshorn (940-9-14)

Artikel 48
Aufhebung der Verordnung über den Übergang einer Teilstrecke der Bundeswasserstraße Schwinge auf die Stadt Stade (940-9-17)

Artikel 49
Aufhebung der Verordnung über den Übergang einer Teilstrecke des zur Bundeswasserstraße Mittellandkanal gehörenden Hildesheimer Zweigkanals auf die Stadt Hildesheim (940-9-21)

Artikel 50
Aufhebung der Verordnung über die Änderung des rechtlichen Status der Teilstrecke des Teltowkanals von km 34,10 bis 36,60 (940-9-24)

Artikel 51
Aufhebung der Verordnung über den Übergang des zur Bundeswasserstraße Rhein gehörenden Altarms Ginsheimer Altrhein auf die Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg (940-9-26)

Artikel 52
Aufhebung des Gesetzes über den rechtlichen Status der Bundeswasserstraße Saar (940-10)

Artikel 53
Aufhebung des Gesetzes über den rechtlichen Status der Bundeswasserstraße Elbe-Seitenkanal (940-11)

Artikel 54
Änderung des Zweiten Gesetzes über den rechtlichen Status der Main-Donau-Wasserstraße (940-13)

Artikel 55
Aufhebung der Ersten Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung (940-13-1)

Artikel 56
Aufhebung der Zweiten Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung (940-13-2)

Artikel 57
Aufhebung der Dritten Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung (940-13-3)

Artikel 58
Aufhebung der Vierten Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung (940-13-4)

Artikel 59
Änderung des Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum und über die Beitragsleistung bei der Kanalisierung des Neckars von Mannheim bis Plochingen und des Mains von Aschaffenburg bis Bamberg sowie zum Ausbau der Donau von Passau bis Kelheim (942-1)

Artikel 60
Aufhebung der Dritten Verordnung zur Durchführung der Arbeitsbeschaffung (942-3)

Artikel 61 Änderung der Donauschifffahrtspolizeiverordnung (9501-45) § 8 der Donauschifffahrtspolizeiverordnung vom 27. Mai 1993 (BGBl. I S. 741, 1994 I S. 523, 1995 I S. 95), die zuletzt durch Artikel 112 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) geändert worden ist, wird aufgehoben.

Artikel 62
Änderung der Verordnung zur Einführung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (9501-46)

Artikel 63 Änderung der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung (9501-47) § 10 der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung vom 21. Februar 1995 (BGBl. I S. 226), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 20. Januar 2006 (BGBl. I S. 220) geändert worden ist, wird aufgehoben.

Artikel 64

Artikel 65
Änderung der Verordnung zur Einführung der Lotsenordnung für den Oberrhein (9503-6)

Artikel 66
Änderung der Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen (9504-7)

Artikel 67

Artikel 68
Änderung des Gesetzes zu den Änderungen vom 21. Mai 1965 des Übereinkommens über ein einheitliches System der Schiffsvermessung (9517-4)

Artikel 69 Änderung der Verordnung zu den Änderungen vom 21. Mai 1965 des Übereinkommens über ein einheitliches System der Schiffsvermessung (9517-4-1) § 2 der Verordnung zu den Änderungen vom 21. Mai 1965 des Übereinkommens über ein einheitliches System der Schiffsvermessung vom 21. März 1972 (BGBl. 1972 II S. 273) wird aufgehoben.

Artikel 70
Änderung des Gesetzes zu dem Internationalen Schiffsvermessungs- Übereinkommen vom 23. Juni 1969 (9517-5)

Artikel 71
Auflösung des Gesetzes über Zuständigkeiten in der Luftverkehrsverwaltung (96-1/2)

Artikel 72
Auflösung der Unterschallverordnung (96-1-24)

Artikel 73
Aufhebung der Flugsicherungssystembeschaffungsverordnung (96-1-37)

Artikel 74 Änderung weiterer Rechtsvorschriften (1) § 2 Abs. 2 des Gesetzes über den Grunderwerb für die Kanalisierung der Mittelweser in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 942-4 veröffentlichten bereinigten Fassung wird wie folgt geändert.

Artikel 75

Begründung

2 Allgemeines:

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Art. 1:

Zu Art. 2:

Zu Art. 3:

Zu Art. 4:

Zu Art. 5:

Zu Art. 6:

Zu Art. 7:

Zu Art. 8:

Zu Art. 9:

Zu Art. 10:

Zu Art. 11:

Zu Art. 12:

Zu Art. 13:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Art. 14:

Zu Art. 15:

Zu Art. 16:

Zu Art. 2:

Zu Art. 3

Zu Art. 17:

Zu Art. 2:

Zu Art. 3:

Zu Art. 18:

Zu Art. 5

Zu Art. 19:

Zu Art. 2 und 4:

Zu Art. 5:

Zu Art. 20:

Zu Art. 2 und 3:

Zu Art. 8:

Zu Art. 21:

Zu Art. 2:

Zu Art. 4:

Zu Art. 22:

Zu Art. 2:

Zu Art. 4:

Zu Art. 23:

Zu Art. 2:

Zu Art. 3:

Zu Art. 24:

Zu Art. 25:

Zu Art. 26:

Zu Art. 4:

Zu Art. 5 Satz 2:

Zu Art. 27:

Zu Art. 28:

Zu Art. 29

Zu Art. 30:

Zu Art. 31:

Zu Art. 32:

Zu Art. 33:

Zu Art. 34:

Zu Art. 35:

Zu Art. 36:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Art. 37:

Zu Art. 38:

Zu Art. 39:

Zu Art. 40:

Zu Art. 41:

Zu Art. 42 bis 50:

Zu Art. 51:

Zu Art. 52 bis 58:

Zu Art. 59:

Zu Art. 60:

Zu Art. 61:

Zu Art. 62:

Zu Art. 63:

Zu Art. 64:

Zu Art. 65:

Zu Art. 66:

Zu Art. 67-71:

Zu Art. 72:

Zu Art. 3:

Zu Art. 73:

Zu Art. 74:

Zu Abs. 1 :

Zu Abs. 2 :

Zu Art. 75:


 
 
 


Drucksache 665/06

... 2. transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystem einzurichten ist. Hierzu wird bei der für die Eisenbahnaufsicht nach Absatz 2 Satz 1 zuständigen Bundesbehörde eine benannte Stelle eingerichtet."



Drucksache 818/06 (Beschluss)

... "(1b) Für die Eisenbahnaufsicht und für Genehmigungen ist, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, zuständig

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 818/06 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

1. § 5 wird wie folgt geändert:

2. § 12 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 12

Zu § 12

Zu § 12

II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 91/05 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im Zuge dieses Gesetzgebungsvorhabens eine Präzisierung der Befugnisse der Eisenbahnaufsichtsbehörden in § 5a Abs. 2



Drucksache 91/1/05

... Der Bundesrat bittet, im Zuge dieses Gesetzgebungsvorhabens eine Präzisierung der Befugnisse der Eisenbahnaufsichtsbehörden in § 5a Abs. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 91/1/05




2 A.

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 1a
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Haftpflichtversicherung der Eisenbahnen (EBHaftPflV)

Artikel 1b
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

2 B.


 
 
 


Drucksache 249/05

... (1) Zur Beseitigung von Störungen des Bahnbetriebs hat der Betreiber der Schienenwege alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Der Betreiber der Schienenwege hat in Abstimmung mit der zuständigen Eisenbahnaufsichtsbehörde einen Notfallplan aufzustellen, nach dessen Maßgabe die Eisenbahnaufsichtsbehörde über gefährliche Ereignisse im Bahnbetrieb zu unterrichten ist und indem die Stellen benannt sind, die darüber hinaus bei gefährlichen Ereignissen im Bahnbetrieb zu unterrichten sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 249/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und über die Grundsätze zur Erhebung von Entgelt für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur (Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung - EIBV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Leistungen, Fahrgastinformationen

§ 4
Schienennetz-Benutzungsbedingungen

§ 5
Sicherheitsleistung, Geschäftsgeheimnis

§ 6
Antragstellung

§ 7
Zusammenarbeit bei der Zuweisung von Zugtrassen in mehreren Netzen

§ 8
Zuweisungsverfahren

§ 9
Netzfahrplanerstellung, Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Schienenwege

§ 10
Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Serviceeinrichtungen

§ 11
Rechte an Zugtrassen

§ 12
Besonderes Kündigungsrecht

§ 13
Rahmenverträge

§ 14
Gelegenheitsverkehr

§ 15
Sondermaßnahmen bei Störungen

§ 16
Überlastete Schienenwege

§ 17
Kapazitätsanalyse

§ 18
Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität

§ 19
Besondere Schienenwege

§ 20
Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege

§ 21
Entgeltgrundsätze für Schienenwege

§ 22
Ausnahmen von den Entgeltgrundsätzen für Schienenwege

§ 23
Entgeltnachlässe für Schienenwege

§ 24
Entgelte für Serviceeinrichtungen

§ 25
Veröffentlichungen, Bekanntmachungen

Begründung

Allgemeiner Teil


 
 
 


Drucksache 186/05

... bleiben unberührt. Die Regulierungsbehörde und die Eisenbahnaufsichtsbehörden sowie die Kartellbehörden und die nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 186/05




Drittes Gesetz

'Artikel 2 Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 460/05

... "(2) Die Eisenbahnaufsichtsbehörden können in Wahrnehmung ihrer Aufgaben gegenüber Eisenbahnverkehrsunternehmen, Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Haltern von Eisenbahnfahrzeugen sowie Herstellern und Inverkehrbringern von Infrastruktur, Eisenbahnfahrzeugen oder Teilen derselben die Maßnahmen treffen, die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und zur Verhütung künftiger Verstöße gegen die in § 5 Abs. 1 genannten Vorschriften erforderlich sind."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 460/05




I. Die Gesetzesbezeichnung wird wie folgt gefasst;

II. Artikel 1 wird wie folgt gefasst:

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

III. Nach Artikel 1 werden folgende neue Artikel 2 und 3 eingefügt:

,Artikel 2 Änderung der Eisenbahnhaftpflichtversicherungsverordnung

Artikel 3
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

IV. Der bisherige Artikel 2 wird neuer Artikel 4 und wie folgt geändert:

Artikel 4
Neubekanntmachung.

V. Der bisherige Artikel 3 wird neuer Artikel 5;

Artikel 5
Inkrafttreten.


 
 
 


Drucksache 269/04

... (1) Beeinträchtigt ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen das Recht auf Zugang zur Eisenbahninfrastruktur, hat das Eisenbahn-Bundesamt dem Unternehmen als Eisenbahnaufsichtsbehörde aufzugeben, diese Beeinträchtigung zu unterlassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 269/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

1. § 2 wird wie folgt geändert:

2. § 3 wird wie folgt gefasst:

3. Dem § 4 wird folgender Absatz 3 angefügt:

4. In § 5 Abs. 1a wird nach dem Wort sind folgender Halbsatz eingefügt:

5. § 6 wird wie folgt geändert:

6. Dem § 8 wird folgender Absatz 3 angefügt:

7. § 9 wird wie folgt geändert:

8. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt:

9. In § 12 Abs. 3 Satz 1 wird die Angabe § 3 Nr. 1 durch die Angabe § 3 Abs. 1 Nr. 1 ersetzt

10. § 14 wird wie folgt gefasst:

11. Nach § 14 werden folgende §§ 14a und 14b eingefügt:

12. § 26 wird wie folgt geändert:

13. § 28 wird wie folgt geändert:

14. § 34 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Anpassung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 4
Neufassung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Allgemeines

Zugang zur Eisenbahninfrastruktur

Struktur der Eisenbahnen

Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur

5 Gesetzgebungskompetenz

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 1

§ 2
Abs. 3a

§ 2
Abs. 3b

Nummer 2

Nummer 2

Nummer 2

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 5

Nummer 5

Nummer 5

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 6

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 12

Nummer 12

Nummer 13

Nummer 13

Nummer 14

Artikel 2
Allgemeines

Artikel 3

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Artikel 4

Artikel 5


 
 
 


Drucksache 269/3/04

... Nach dem Gesetzentwurf wären die Eisenbahnaufsichtsbehörden nicht nur für die Erteilung der Sicherheitsbescheinigung für die ihrer Aufsicht unterliegenden Eisenbahnverkehrsunternehmen zuständig, sondern auch für all die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Schienenwege eines nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturbetreibers benutzen wollen. Der damit einhergehenden Verwaltungsmehraufwand wird abgelehnt. Auch kann den Eisenbahnaufsichtsbehörden der Länder nicht zugemutet werden, mit der Zuweisung der Zuständigkeit für die Erteilung der Sicherheitsbescheinigung die fachliche Verantwortung für ein Eisenbahnverkehrsunternehmen zu übernehmen das der Aufsicht einer anderen Behörde unterliegt. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen unterliegen regelmäßigen Kontrollen der nach § 5 Abs. 1a und 1b

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 269/3/04




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 724/1/04

... In § 5 Abs. 1d AEG-E ist vorgesehen, dass der Bund künftig ausschließlich für die Eisenbahnaufsicht und die Genehmigung von Eisenbahninfrastrukturen und Fahrzeugen, die auf dieser Eisenbahninfrastruktur verkehren, zuständig sein soll soweit der Betrieb des transeuropäischen konventionellen Eisenbahnnetzes betroffen ist. Damit werden die Aufsichts- und Genehmigungskompetenzen für Strecken des transeuropäischen Netzes und für Fahrzeuge, die auf diesem Netz verkehren, neu geregelt. Dabei wird abweichend von der bisher in § 5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 724/1/04




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 5 Abs. 1d AEG

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 5 Abs. 1e AEG


 
 
 


Drucksache 891/04

... (1) Zur Beseitigung von Störungen des Bahnbetriebs hat der Betreiber der Schienenwege alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Der Betreiber der Schienenwege hat in Abstimmung mit der zuständigen Eisenbahnaufsichtsbehörde einen Notfallplan aufzustellen, nach dessen Maßgabe die Eisenbahnaufsichtsbehörde über gefährliche Ereignisse im Bahnbetrieb zu unterrichten ist und in dem die Stellen benannt sind, die darüber hinaus bei gefährlichen Ereignissen im Bahnbetrieb zu unterrichten sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 891/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Leistungen, Fahrgastinformationen

§ 4
Schienennetz-Benutzungsbedingungen

§ 5
Sicherheitsleistung, Geschäftsgeheimnis

§ 6
Antragstellung

§ 7
Zusammenarbeit bei der Zuweisung von Zugtrassen in mehreren Netzen

§ 8
Zuweisungsverfahren

§ 9
Netzfahrplanerstellung, Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Schienenwege

§ 10
Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Eisenbahninfrastruktureinrichtungen

§ 11
Rechte an Zugtrassen

§ 12
Besonderes Kündigungsrecht

§ 13
Rahmenverträge

§ 14
Gelegenheitsverkehr

§ 15
Sondermaßnahmen bei Störungen

§ 16
Überlastete Schienenwege

§ 17
Kapazitätsanalyse

§ 18
Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität

§ 19
Besondere Schienenwege

§ 20
Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege

§ 21
Entgeltgrundsätze für Schienenwege

§ 22
Ausnahmen von den Entgeltgrundsätzen für Schienenwege

§ 23
Entgeltnachlässe für Schienenwege

§ 24
Entgelte für Eisenbahninfrastruktureinrichtungen

§ 25
Schlussbestimmungen, Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu §§ 3, 21 und 24) Für die Zugangsberechtigten zu erbringende Leistungen

Anlage 2
(zu § 4 Abs. 2) Inhalt der Schienennetz-Benutzungsbedingungen

Artikel 2
Änderung der Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

3 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

§ 10

§ 12

§ 13

§ 14

§ 15

§ 16

§ 17

§ 19

§ 20

§ 21

§ 22

§ 23

§ 24

§ 25

Anlage n

Artikel 3

4 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 4
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der neuen Regelungen und das Außerkrafttreten der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung vom 17. Dezember 1997.


 
 
 


Drucksache 891/1/04

... In Artikel 1 § 18 Abs. 1 sind nach den Wörtern "überlasteten Schienenwege" die Wörter "sowie des betroffenen Landes" und nach den Wörtern "zuständige Eisenbahnaufsichtsbehörde" die Wörter "sowie den betroffenen Ländern" einzufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 891/1/04




1. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 3 Satz 1 und 2 EIBV

2. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 4 Satz 2 EIBV

3. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 EIBV

4. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 3 Satz 4 - neu - EIBV

5. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 4 - neu - EIBV

6. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2a - neu - EIBV

7. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 3 Satz 1 EIBV

8. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 5 - neu - EIBV


 
 
 


Drucksache 891/04 (Beschluss)

... In Artikel 1 § 18 Abs. 1 sind nach den Wörtern "überlasteten Schienenwege" die Wörter "sowie des betroffenen Landes" und nach den Wörtern "zuständige Eisenbahnaufsichtsbehörde" die Wörter "sowie den betroffenen Ländern" einzufügen.



Drucksache 724/04

die Eisenbahnaufsicht und die Genehmigung von Eisenbahninfrastrukturen und



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.