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17 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Einlagensicherungsrichtlinie"


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Drucksache 510/1/15

... 106. Ferner lehnt der Bundesrat die Einführung eines vergemeinschafteten europäischen Einlagensicherungssystems ab. Er ist der Auffassung, dass es vorrangige Aufgabe der Mitgliedstaaten ist, die Abwicklungsrichtlinie BRRD und die Einlagensicherungsrichtlinie DGSD vollständig und fristgerecht umzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/1/15




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

86. Hauptempfehlung des U:

87. Hilfsempfehlung des U:

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 510/15 (Beschluss)

... 69. Ferner lehnt der Bundesrat die Einführung eines vergemeinschafteten europäischen Einlagensicherungssystems ab. Er ist der Auffassung, dass es vorrangige Aufgabe der Mitgliedstaaten ist, die Abwicklungsrichtlinie BRRD und die Einlagensicherungsrichtlinie DGSD vollständig und fristgerecht umzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/15 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 640/15 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass mit der Aufnahme der Tätigkeit des einheitlichen Aufsichtsmechanismus und der Errichtung des einheitlichen Abwicklungsmechanismus in der Eurozone sowie der Harmonisierung der Regeln zur Einlagensicherung in allen Mitgliedstaaten der EU - den sogenannten drei Säulen der Bankenunion - wichtige Voraussetzungen für einen stabileren Bankensektor in Europa geschaffen worden sind. Dabei nimmt er zur Kenntnis, dass bisher noch nicht alle Mitgliedstaaten die Abwicklungsmechanismusrichtlinie (BRRD) und die Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD) vollständig umgesetzt haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 640/15 (Beschluss)




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Zur Rechtsgrundlage

Zu den Stufen des Europäischen Einlagensicherungssystems

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 502/1/15

... 10. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Vorgaben der neuen europäischen Einlagensicherungsrichtlinie den Einlagenschutz in der EU weiter deutlich verbessert haben.



Drucksache 640/1/15

... 2. Dabei nimmt er zur Kenntnis, dass bisher noch nicht alle Mitgliedstaaten die Abwicklungsmechanismusrichtlinie (BRRD) und die Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD) vollständig umgesetzt haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 640/1/15




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Zur Rechtsgrundlage

Zu den Stufen des Europäischen Einlagensicherungssystems

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 502/15

... Erstens wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten an der vollständigen Umsetzung der vereinbarten Rechtsvorschriften arbeiten. Der einheitliche Aufsichtsmechanismus, der auf eine unabhängige Aufsicht von einheitlich hoher Qualität abzielt, ist bereits vollständig umgesetzt, und der einheitliche Abwicklungsmechanismus wird ab 1. Januar 2016 eine effektive Abwicklung von notleidenden Banken gewährleisten. Die Kommission wird umfassend von ihren Befugnissen im Rahmen des AEUV Gebrauch machen, um die vollständige und rasche Umsetzung der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (deren Frist im Januar 2015 endete)14 und der Einlagensicherungsrichtlinie (deren Frist im Juli 2015 endete)15 in die nationalen Gesetze sämtlicher Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten sind angehalten, die zwischenstaatliche Vereinbarung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus bis 30. November 2015 zu ratifizieren. 16

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/15




1. Einleitung

2. EIN NEUGESTALTETES Europäisches Semester

2.1. Bessere Integration von nationaler und Euroraum-Dimension

2.2. Stärkere Fokussierung auf Beschäftigung und Soziales

2.3. Förderung von Konvergenz durch Benchmarking und Einhaltung bewährter Praktiken

2.4. Gezieltere Reformförderung durch EU-Fonds und technische Unterstützung

3. Verbesserung des INSTRUMENTARIUMS für die Wirtschaftspolitische Steuerung

3.1. Erhöhung der Transparenz und Vereinfachung der geltenden Haushaltsregeln

3.2. Stärkung des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten

3.3. Schaffung eines Systems nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit

3.4. Schaffung eines beratenden Europäischen Fiskalausschusses

4. AUSSENVERTRETUNG des EURO-WÄHRUNGSGEBIETS

5. Schritte HIN zu einer FINANZUNION

6. EFFEKTIVE DEMOKRATISCHE LEGITIMITÄT, IDENTIFIKATION und Rechenschaftspflicht

7. Vollendung der Wirtschafts- und WÄHRUNGSUNION: VORBEREITUNGEN für STUFE 2

8. Schlussfolgerungen

Tabelle


 
 
 


Drucksache 502/15 (Beschluss)

... Er ist der Auffassung, dass die Vorgaben der neuen europäischen Einlagensicherungsrichtlinie den Einlagenschutz in der EU weiter deutlich verbessert haben. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Bundesrepublik Deutschland laut vorliegender Mitteilung bisher lediglich als einer von 16 Mitgliedstaaten die BRRD-Richtlinie und als einer von 10 Mitgliedstaaten die Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD-Richtlinie) vollständig fristgerecht umgesetzt hat. Er sieht es als kritisch an, dass 18 Mitgliedstaaten die neue Einlagensicherungsrichtlinie am 19. Oktober 2015 nicht oder noch nicht vollständig umgesetzt hatten. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es die vorrangige Aufgabe aller Mitgliedstaaten ist, die BRRD-Richtlinie und die DGSD-Richtlinie - wo dies noch nicht geschehen ist - umgehend umzusetzen und damit für den Aufbau stabiler und leistungsfähiger Einlagensicherungssysteme in Europa Sorge zu tragen. Die neuen Regeln müssen von allen Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt werden.



Drucksache 436/10

... Zehn Jahre nach Inkrafttreten der Anlegerentschädigungsrichtlinie und unmittelbar nach der Finanzkrise ist es jetzt an der Zeit, das Funktionieren der Richtlinie zu überprüfen. Es liegen keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, dass es im Zuge der Finanzkrise zu einer verstärkten Geltendmachung von Ansprüchen auf Entschädigung aus den aufgrund der Richtlinie geschaffenen Systemen gekommen wäre. Allerdings sind in den vergangenen Jahren bei der Kommission zahlreiche Beschwerden von Anlegern eingegangen, bei denen es um die Anwendung der Anlegerentschädigungsrichtlinie in einer Reihe wichtiger Fälle ging, in denen Anlegern beträchtliche Verluste entstanden sind. Die Beschwerden betrafen hauptsächlich Deckung und Finanzierung der Systeme sowie Verzögerungen bei der Auszahlung der Entschädigung. Darüber hinaus ist die Überarbeitung der Anlegerentschädigungsrichtlinie – wie auch die Überarbeitung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme4 (Einlagensicherungsrichtlinie) und die Überprüfung des Schutzes von Versicherungsnehmern – eine wichtige Komponente der Kommissionspolitik zur Stärkung des EU-Regulierungsrahmens für Finanzdienstleistungen, wie dies in der Mitteilung "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 436/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung interessierter Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.3. Detaillierte Erläuterung des Vorschlags

4.3.1. Anpassung an die MiFID – Von der Richtlinie erfasste Dienstleistungen und Einstufung der Kunden – Artikel 1 Absatz 2 und Anhang I

4.3.2. Zahlungsunfähigkeit eines als Verwahrer tätigen Dritten – Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 12

4.3.3. Zahlungsunfähigkeit einer OGAW-Verwahrstelle – Artikel 1 Absatz 4, Artikel 2 Absatz 1, Artikel 4a, Artikel 5, Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 12

4.3.4. Ausschluss von Ansprüchen in Fällen von Marktmissbrauch – Artikel 3 und Artikel 9 Absatz 3

4.3.5. Höhe der Entschädigung – Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 3

4.3.6. Finanzierungsgrundsätze – Artikel 4a

4.3.7. Kreditmechanismus zwischen den nationalen Systemen als letztes Mittel – Artikel 4b

4.3.8. Entschädigungsobergrenze Prinzip des Selbstbehalts – Artikel 4 Absatz 4 und Artikel 8 Absatz 1

4.3.9. Auszahlungsfristen – Artikel 2 und Artikel 9 Absatz 2

4.3.10. Information der Anleger – Artikel 10 Absatz 1

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Richtlinie 97/9/EG

Artikel 3

Artikel 4a

Artikel 4b

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 12

Artikel 13a

Artikel 13b

Artikel 13c

Artikel 14a

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 437/1/10

... 10. Nach Artikel 1 Absatz 2 sollen die institutsbezogenen Sicherungssysteme des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie der Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen zukünftig in den Anwendungsbereich der Einlagensicherungsrichtlinie fallen, sofern sie sich als Einlagensicherungssystem anerkennen lassen. Der Bundesrat lehnt die Anwendung der Einlagensicherungsrichtlinie auf institutsbezogene Sicherungssysteme generell ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 437/1/10




2 Allgemeines

Ausnahmeregelung für institutsbezogene Sicherungssysteme

Beschränkungen für ein höheres Schutzniveau

Finanzierung der Einlagensicherungssysteme

2 Auszahlungsfrist


 
 
 


Drucksache 170/09

... Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) beruht auf den europäischen Vorgaben der EU-Einlagensicherungsrichtlinie (94/19/EG) und der EU-Anlegerentschädigungsrichtlinie (97/9/EG).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

§ 9
Prüfung der Institute

§ 19
Anwendungsbestimmung und Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes zum 31. Dezember 2010

Artikel 3
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 5
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Investmentgesetzes

§ 147
Übergangsvorschrift zur Verwahrung und Verwaltung von Anteilscheinen

Artikel 7
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Bürger

3. Bürokratiekosten der Verwaltung

VI. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte und Auswirkungen auf das Preisniveau

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer n

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 844: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 778/1/08

... 1. Der Bundesrat begrüßt im Grundsatz das vor dem Hintergrund der internationalen Finanzmarktkrise zeitlich vorgezogene Vorhaben der Kommission, die EU-Einlagensicherungsrichtlinie von 1994 zu überarbeiten, die neuen Regeln kurzfristig in Kraft zu setzen und deren Umsetzung in den nationalen Gesetzen bis zum 31. Dezember 2008 zu fordern. Die EU-Richtlinie über die Einlagensicherungssysteme wirkt vertrauensbildend und damit stabilisierend für den Finanzsektor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 778/1/08




2 Allgemeines

Rückwirkende Geltung der neuen Entschädigungsgrenzen zum 15. Oktober 2008

Anhebung des Entschädigungsanspruchs auf 100 000 € zum 31. Dezember 2009

2 Auszahlungsfristen

Differenzierte Darstellung der in den Mitgliedstaaten bestehenden Einlagen- und Institutssicherungssysteme


 
 
 


Drucksache 778/08 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat lehnt Vorschläge auf eine EU-weit geltende Begrenzung der Deckungssumme für Einlagensicherungssysteme auf maximal 100 000 Euro ab. Durch eine Maximalharmonisierung würden die Mitgliedstaaten bei der Festlegung der Deckungssumme beschränkt. Die in dem Richtlinienvorschlag vorgesehene Mindestdeckungssumme hingegen belässt den Mitgliedstaaten genügend Spielraum, um in Einzelfällen individuelle Maßnahmen treffen zu können, mit denen das Einlegervertrauen kurzfristig durch höhere Deckungssummen auf nationaler Ebene gestärkt werden kann. Auch angesichts der unterschiedlichen Sparquoten in den Mitgliedstaaten muss die Möglichkeit höherer Deckungssummen gewährleistet bleiben. So betrug die Sparquote in Prozent des verfügbaren Einkommens laut OECD im Jahr 2003 in Finnland weniger als 1 Prozent, in Deutschland 11 Prozent und in Italien sogar 15 Prozent. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich gegen Bestrebungen auszusprechen, die eine Maximalharmonisierung in der Einlagensicherungsrichtlinie fordern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 778/08 (Beschluss)




2 Allgemeines

Anhebung des Entschädigungsanspruchs auf 100 000 € zum 31. Dezember 2009

2 Auszahlungsfristen

Differenzierte Darstellung der in den Mitgliedstaaten bestehenden Einlagen- und Institutssicherungssysteme


 
 
 


Drucksache 217/16 PDF-Dokument



Drucksache 637/14 PDF-Dokument



Drucksache 640/15 PDF-Dokument



Drucksache 686/09 PDF-Dokument



Drucksache 686/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.