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88 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Einigungsprozesses"


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Drucksache 517/19

... Mit der Regelung in Absatz 3 wird es Krankenkassen ermöglicht, sich auch weiterhin finanzielle Hilfen im Rahmen eines Vereinigungsprozesses zu gewähren. In der Vergangenheit waren solche Hilfen im Rahmen von Vereinigungen der Hauptanwendungsfall von freiwilligen Hilfen des § 265b in der bis zum Tag der Verkündung geltenden Fassung innerhalb einer Kassenart. Diese Möglichkeit soll grundsätzlich erhalten bleiben. Im Rahmen eines Vereinigungsprozesses können grundsätzlich wirtschaftliche Anreize für gegenseitige Hilfen z.B. zur Vermeidung eines Insolvenzgrundes im Vorfeld einer bevorstehenden Vereinigung gegeben sein. Wirtschaftliche Anreize bestehen z.B. auch dann, wenn die finanzielle Situation eines Partners ohne finanzielle Hilfen zeitnah die Notwendigkeit der Erhöhung des Zusatzbeitrages erforderlich machen würde, was ggf. zu einer Abwanderung von Versicherten führen könnte. Den Vereinigungspartnern soll es daher ermöglicht werden, Verträge zu schließen, die bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Vereinigung finanzielle Hilfen vorsehen. Die Beschränkung auf finanzielle Hilfen innerhalb einer Kassenart entfällt; diese sind vielmehr auch bei kassenartenübergreifenden Vereinigungen möglich.



Drucksache 193/18 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass der kulturelle Reichtum und die Vielfalt Europas Grundpfeiler des europäischen Einigungsprozesses und der europäischen Identität sind und Europa seine Einzigartigkeit in der Welt verleihen. Er teilt ebenfalls die Auffassung, dass das geistesgeschichtliche und kulturelle Erbe Europas zentrale Grundlagen für friedliches, respektvolles und wertschätzendes Zusammenleben der in Europa zusammenlebenden Menschen darstellt. Daher begrüßt der Bundesrat die Absicht der Kommission, der Förderung der Kultur künftig einen größeren Stellenwert beizumessen und damit das Momentum des Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018 zu nutzen.



Drucksache 193/1/18

... 1. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass der kulturelle Reichtum und die Vielfalt Europas Grundpfeiler des europäischen Einigungsprozesses und der europäischen Identität sind und Europa seine Einzigartigkeit in der Welt verleihen. Er teilt ebenfalls die Auffassung, dass das geistesgeschichtliche und kulturelle Erbe Europas zentrale Grundlagen für friedliches, respektvolles und wertschätzendes Zusammenleben der in Europa zusammenlebenden Menschen darstellt. Daher begrüßt der Bundesrat die Absicht der Kommission, der Förderung der Kultur künftig einen größeren Stellenwert beizumessen und damit das Momentum des Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018 zu nutzen.



Drucksache 731/1/17

... 2. Der Bundesrat betont, dass die GAP seit Beginn der europäischen Einigung vor 60 Jahren zu den wichtigsten Aufgabenfeldern europäischer Politik gehört. Er würdigt besonders die in der Kommissionsmitteilung dargestellten Leistungen der europäischen Landwirtschaft für die 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger der EU, die zuverlässig mit sicheren und hochwertigen Nahrungsmitteln zu bezahlbaren Preisen versorgt werden. Die Landwirtschaft trägt darüber hinaus maßgebliche Verantwortung für den Schutz von Klima, Umwelt und einer nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen sowie die Erhaltung der Kulturlandschaften. Grundlage hierfür ist die GAP, durch die der am stärksten integrierte Binnenmarkt geschaffen werden konnte. Sie ist einer der Ausgangspunkte und bis heute einer der am stärksten vergemeinschafteten Politikbereiche der EU. Vor allem die ländlichen Regionen profitieren in einem hohen Maße von den Wertschöpfungsketten der Land-und Forstwirtschaft sowie der Fischerei. Mit den circa 11 Millionen landwirtschaftlichen Betrieben sind insgesamt rund 44 Millionen Arbeitsplätze in der EU verbunden. In Deutschland ist jeder zehnte Arbeitsplatz von dieser Wertschöpfungskette direkt oder indirekt abhängig. Die GAP ist damit ein Bestandteil des europäischen Integrations- und Einigungsprozesses und leistet einen wichtigen Beitrag zum Ziel der Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsverhältnisse in der gesamten EU. Eine Weiterentwicklung der GAP, die sowohl auf die Sicherung der einkommensstabilisierenden Funktionen für die Landwirte als auch darauf ausgerichtet ist, Leistungen für die Gesellschaft stärker zu motivieren und zu honorieren, ist dafür unabdingbar.



Drucksache 543/17 (Beschluss)

... 18. Der Bundesrat betont ferner, dass die GAP als der bis heute am stärksten vergemeinschaftete Politikbereich der EU ein zentraler Bestandteil des europäischen Integrations- und Einigungsprozesses ist und damit einen wesentlichen Beitrag zum Ziel gleichwertiger Lebens- und Arbeitsverhältnisse in der gesamten EU leistet. Er lehnt daher eine pauschale Ausrichtung der Finanzmittel auf abgelegene Gebiete und die ärmsten landwirtschaftlichen Betriebe ab. Die GAP muss auch weiterhin darauf ausgerichtet werden, ihre positive Wirkung in allen Regionen der Mitgliedstaaten zu entfalten. Er bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Stellungnahme vom 16. Dezember 2016 in BR-Drucksache 521/16(B) (Ziffern 16 und 17), wonach die GAP auch nach 2020 integraler Bestandteil des europäischen Projekts bleiben muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/17 (Beschluss)




Zu den BR-Drucksachen 543/17, 444/17, 387/17, 353/17 und 490/17

Globalisierung meistern

Zukunft der EU-Finanzen

Soziale Dimension Europas

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Zukunft der europäischen Verteidigung

Zu BR-Drucksache 543/17

Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen

Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit

Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik

Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik

Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten

Prioritäten in der Förderpolitik

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik

Zu BR-Drucksache 444/17


 
 
 


Drucksache 731/17 (Beschluss)

... 2. Er betont, dass die GAP seit Beginn der europäischen Einigung vor 60 Jahren zu den wichtigsten Aufgabenfeldern europäischer Politik gehört. Der Bundesrat würdigt besonders die in der Kommissionsmitteilung dargestellten Leistungen der europäischen Landwirtschaft für die 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger der EU, die zuverlässig mit sicheren und hochwertigen Nahrungsmitteln zu bezahlbaren Preisen versorgt werden. Die Landwirtschaft trägt darüber hinaus maßgebliche Verantwortung für den Schutz von Klima, Umwelt und einer nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen sowie die Erhaltung der Kulturlandschaften. Grundlage hierfür ist die GAP, durch die der am stärksten integrierte Binnenmarkt geschaffen werden konnte. Sie ist einer der Ausgangspunkte und bis heute einer der am stärksten vergemein-schafteten Politikbereiche der EU. Vor allem die ländlichen Regionen profitieren in einem hohen Maße von den Wertschöpfungsketten der Land-und Forstwirtschaft sowie der Fischerei. Mit den circa 11 Millionen landwirtschaftlichen Betrieben sind insgesamt rund 44 Millionen Arbeitsplätze in der EU verbunden. In Deutschland ist jeder zehnte Arbeitsplatz von dieser Wertschöpfungskette direkt oder indirekt abhängig. Die GAP ist damit ein Bestandteil des europäischen Integrations- und Einigungsprozesses und leistet einen wichtigen Beitrag zum Ziel der Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsverhältnisse in der gesamten EU. Eine Weiterentwicklung der GAP, die sowohl auf die Sicherung der einkommensstabilisierenden Funktionen für die Landwirte als auch darauf ausgerichtet ist, Leistungen für die Gesellschaft stärker zu motivieren und zu honorieren, ist dafür unabdingbar. Sie soll mithin auch zur Erreichung der Klima- und Energieziele der EU sowie des Klimaübereinkommens von Paris beitragen.



Drucksache 543/1/17

... 24. Der Bundesrat betont, dass die GAP als der bis heute am stärksten vergemeinschaftete Politikbereich der EU ein zentraler Bestandteil des europäischen Integrations- und Einigungsprozesses ist und damit einen wesentlichen Beitrag zum Ziel gleichwertiger Lebens- und Arbeitsverhältnisse in der gesamten EU leistet. Der Bundesrat lehnt daher eine pauschale Ausrichtung der Finanzmittel auf abgelegene Gebiete und die ärmsten landwirtschaftlichen Betriebe ab. Die GAP muss auch weiterhin darauf ausgerichtet werden, ihre positive Wirkung in allen Regionen der Mitgliedstaaten zu entfalten. Der Bundesrat bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Stellungnahme vom 16. Dezember 2016 in BR-Drucksache 521/16(B) (Ziffern 16 und 17), wonach die GAP auch nach 2020 integraler Bestandteil des europäischen Projekts bleiben muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/1/17




Globalisierung meistern

Zukunft der EU-Finanzen

Soziale Dimension Europas

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Zukunft der europäischen Verteidigung

Zu BR-Drucksache 543/17

Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen

Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit

Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik

Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik

Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten

Prioritäten in der Förderpolitik

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik

Zu BR-Drucksache 444/17

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 356/15 (Beschluss)

... Dagegen stellen der mit dem EU-Recht eingeführte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung justizieller Entscheidungen und der Grundsatz der Verfügbarkeit eine Neukonzeption der strafrechtlichen Zusammenarbeit dar, die den Anspruch hat, die Rechtsbeziehungen zwischen Justizorganen der EU-Mitgliedstaaten unmittelbar zu regeln. Grundlage sind die in nationales Recht transponierten Rechtsakte des EU-Sekundärrechts, die umfassend und ausschließlich Befugnisse und Grenzen der strafrechtlichen Zusammenarbeit bestimmen; aus einer ursprünglich am Vertragsrecht orientierten völkerrechtlichen Beziehung, in der die Gewährleistung von Rechtshilfe im Kern das Ergebnis eines Einigungsprozesses zwischen anbietender und annehmender Vertragspartei war, ist eine durch das EU-Recht gestiftete und gestaltete Rechtsbeziehung geworden, die einen eigenen Entscheidungsspielraum im Sinne autonomer völkerrechtlicher Subjekte nicht mehr vorsieht.

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Drucksache 356/15 (Beschluss)




Zu Artikel 4 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 356/1/15

... Dagegen stellen der mit dem EU-Recht eingeführte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung justizieller Entscheidungen und der Grundsatz der Verfügbarkeit eine Neukonzeption der strafrechtlichen Zusammenarbeit dar, die den Anspruch hat, die Rechtsbeziehungen zwischen Justizorganen der EU-Mitgliedstaaten unmittelbar zu regeln. Grundlage sind die in nationales Recht transponierten Rechtsakte des EU-Sekundärrechts, die umfassend und ausschließlich Befugnisse und Grenzen der strafrechtlichen Zusammenarbeit bestimmen; aus einer ursprünglich am Vertragsrecht orientierten völkerrechtlichen Beziehung, in der die Gewährleistung von Rechtshilfe im Kern das Ergebnis eines Einigungsprozesses zwischen anbietender und annehmender Vertragspartei war, ist eine durch das EU-Recht gestiftete und gestaltete Rechtsbeziehung geworden, die einen eigenen Entscheidungsspielraum im Sinne autonomer völkerrechtlicher Subjekte nicht mehr vorsieht.

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Drucksache 356/1/15




Zu Artikel 4 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 141/10

... (3) Der Vertrag schreibt auch die Unionsbürgerschaft fest, die die nationale Staatsbürgerschaft der jeweiligen Mitgliedstaaten ergänzt und die ein wichtiges Element für die Stärkung und Sicherung des europäischen Einigungsprozesses ist. Damit die Bürgerinnen und Bürger die europäische Einigung uneingeschränkt unterstützen sollten ihre gemeinsamen Werte sowie ihre gemeinsame Geschichte und Kultur als zentrale Elemente ihrer Zugehörigkeit zu einer Gesellschaft hervorgehoben werden die auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Wahrung der Menschenrechte, der kulturellen Vielfalt, der Toleranz und der Solidarität aufbaut.

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Drucksache 141/10




Vorschlag

Begründung

1. Einleitung

2. Hintergrund

3. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

3.1. Anhörung interessierter Kreise

3.2. Voraussichtliche Auswirkungen

3.3. Wahl des Instruments

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiaritätsprinzip

4.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4.4. Aufbau des Vorschlags

4.4.1. Ziele

4.4.2. Teilnahme an der Aktion

4.4.3. Auswahlverfahren

4.4.4. Kontrolle und Aberkennung des Siegels

4.4.5. Praktische Modalitäten

4.4.6. Evaluierung

4.4.7. Übergangsbestimmungen

5. Ressourcen

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definition

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Teilnahme an der Maßnahme

Artikel 5
Komplementarität mit anderen Initiativen

Artikel 6
Zugang zur Maßnahme

Artikel 7
Kriterien

Artikel 8
Europäische Jury aus unabhängigen Experten

Artikel 9
Bewerbungsformular

Artikel 10
Vorauswahl auf nationaler Ebene

Artikel 11
Endgültige Auswahl auf Unionsebene

Artikel 12
Länderübergreifende Stätten

Artikel 13
Zuerkennung

Artikel 14
Kontrolle

Artikel 15
Aberkennung des Siegels

Artikel 16
Praktische Modalitäten

Artikel 17
Evaluierung

Artikel 18
Übergangsbestimmungen

Artikel 19
Finanzbestimmungen

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Zeitplan

Finanzbogen


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.