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11 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Eigenkontrollsystems"


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Drucksache 672/1/12

... l) zu regeln, dass in Schlachthöfen die Behörde die Installation eines automatisierten Eigenkontrollsystems anordnen kann, das die ordnungsgemäße Betäubung und Entblutung bei jedem einzelnen geschlachteten Tier bemisst und erforderlichenfalls einen automatischen Bandstillstand oder anderweitigen Betriebsstopp veranlasst, und ein Verbot erlassen kann, das Personal für eine Arbeit beim Betäuben, Schlachten und Töten von Tieren im Akkord zu entlohnen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/1/12




1. Zu § 3 Absatz 2 - neu - § 3 ist wie folgt zu ändern:

2. Zu § 4 Absatz 01 - neu - In § 4 ist dem Absatz 1 folgender Absatz 01 voranzustellen:

3. Zu § 4 Absatz 1

4. Zu § 4 Absatz 2 Satz 4

5. Zu § 4 Absatz 5

6. Zu § 4 Absatz 6

7. Zu § 4 Absatz 7 - neu -, § 5 Absatz 4 - neu -, § 15 Absatz 3 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1

9. Zu § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - Dem § 5 Absatz 2 sind folgende Sätze anzufügen:

Zu Satz 2 - neu -:

Zu Satz 3 - neu - :

10. Zu § 5 Absatz 3

11. Zu § 10 Satz 2

12. Zu § 11 Absatz 3 - neu - Dem § 11 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

13. Zu § 12 Absatz 1a - neu - In § 12 ist nach Absatz 1 folgender Absatz 1a einzufügen:

14. Zu § 12 Absatz 2 Satz 2 - neu - Dem § 12 Absatz 2 ist folgender Satz anzufügen:

15. Zu § 12 Absatz 3 Satz 1, Satz 2

16. Zu § 12 Absatz 5 Satz 2 - neu - In § 12 Absatz 5 ist nach Satz 1 folgender Satz 2 einzufügen:

17. Zu § 12 Absatz 9 Satz 2 Nummer 2 erster Halbsatz

18. Zu § 13 Absatz 3 - neu - Dem § 13 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

19. Zu § 15 Absatz 1 Satz 1

20. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 3

21. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 4

22. Zu § 16 Absatz 1 Nummer 6 - neu - § 16 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:

23. Zu § 16 Absatz 2 Nummer 4a - neu - In § 16 Absatz 2 ist nach Nummer 4 folgende Nummer 4a einzufügen:

24. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 2a - neu - In § 16 Absatz 3 ist nach Nummer 2 folgende Nummer 2a einzufügen:

25. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 3a - neu - In § 16 Absatz 3 ist nach Nummer 3 folgende Nummer 3a einzufügen:

26. Zu Anlage 1 Nummer 1.4

27. Zu Anlage 1 Nummer 2.1.4 - neu - In Anlage 1 Nummer 2.1 ist in Nummer 2.1.3 am Ende ein Komma einzufügen und folgende Nummer 2.1.4 anzufügen:

28. Zu Anlage 1 Nummer 2.2 In Anlage 1 Nummer 2.2 sind die Wörter oder Hals zu streichen.

29. Zu Anlage 1 Nummer 5.1.1

30. Zu Anlage 1 Nummer 6.3

31. Zu Anlage 1 Nummer 6.4 - neu - In Anlage 1 ist nach Nummer 6.3 folgende Nummer 6.4 einzufügen:

32. Zu Anlage 1 Nummer 6.8

33. Zu Anlage 1 Nummer 7.9

34. Zu Anlage 1 Nummer 7.10 - neu - Der Anlage 1 ist nach Nummer 7.9 folgende Nummer 7.10 anzufügen:


 
 
 


Drucksache 672/12 (Beschluss)

... l) zu regeln, dass in Schlachthöfen die Behörde die Installation eines automatisierten Eigenkontrollsystems anordnen kann, das die ordnungsgemäße Betäubung und Entblutung bei jedem einzelnen geschlachteten Tier bemisst und erforderlichenfalls einen automatischen Bandstillstand oder anderweitigen Betriebsstopp veranlasst, und ein Verbot erlassen kann, das Personal für eine Arbeit beim Betäuben, Schlachten und Töten von Tieren im Akkord zu entlohnen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/12 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV)

1. Zu § 3 Absatz 2 - neu -

2. Zu § 4Absatz 01 - neu -

3. Zu § 4 Absatz 1

4. Zu § 4 Absatz 2 Satz 4

5. Zu § 4 Absatz 5

6. Zu § 4 Absatz 6

7. Zu § 4 Absatz 7 - neu -, § 5 Absatz 4 - neu -, § 15 Absatz 3 - neu

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1

9. Zu § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -

Zu Satz 2 - neu -:

Zu Satz 3 - neu - :

10. Zu § 5 Absatz 3

11. Zu § 10 Satz 2

12. Zu § 11 Absatz 3 - neu -

13. Zu § 12 Absatz 1a - neu -

14. Zu § 12 Absatz 2 Satz 2 - neu -

15. Zu § 12 Absatz 5 Satz 2 - neu -

16. Zu § 12 Absatz 9 Satz 2 Nummer 2 erster Halbsatz

17. Zu § 13 Absatz 3 - neu -

18. Zu § 15 Absatz 1 Satz 1

19. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 3

20. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 4

21. Zu § 16 Absatz 1 Nummer 6 - neu -

22. Zu § 16 Absatz 2 Nummer 4a - neu -

23. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 2a - neu -

24. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 3a - neu -

25. Zu Anlage 1 Nummer 1.4

26. Zu Anlage 1 Nummer 2.1.4 - neu -

27. Zu Anlage 1 Nummer 2.2

28. Zu Anlage 1 Nummer 5. 1.1

29. Zu Anlage 1 Nummer 6.3

30. Zu Anlage 1 Nummer 6.4 - neu -

1. Zu Anlage 1 Nummer 6.8

32. Zu Anlage 1 Nummer 7.9

3. Zu Anlage 1 Nummer 7. 10 - neu -


 
 
 


Drucksache 52/11 (Beschluss)

... - Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den entsprechenden Vorschlag für eine grundsätzliche Zulassungspflicht für alle Futtermittelunternehmen zu erstellen und spätestens bis zur Jahresmitte in das Rechtssetzungsverfahren einzubringen. Von der Zulassungspflicht auszunehmen sind Betriebe auf Stufe der Primärproduktion und solche, von denen ein geringes Risiko auf die Futtermittelsicherheit ausgeht. Wie im Aktionsplan ausgeführt, müssen mit dieser Zulassung klare Verpflichtungen an den Futtermittelunternehmer gestellt werden, wie insbesondere Anforderungen an die Sachkenntnis und Zuverlässigkeit des Verantwortlichen, die klare Trennung von Produktströmen sowie das Bestehen eines funktionsfähigen und zertifizierten Eigenkontrollsystems im Betrieb.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/11 (Beschluss)




1. Zur Vorlage allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 1 Nummer 2 LFGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 24aneu - § 40 Absatz 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu -, Absatz 5 - neu - LFGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe 0aneu - § 42 Absatz 2 Nummer 3 LFGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c und Buchstabe e § 44 Absatz 4a, Absatz 5a LFGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c und e § 44 Absatz 4a und 5a LFGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe f Doppelbuchstabe bb § 44 Absatz 6 Satz 3 LFGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc1 - neu - § 60 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d1 - neu - LFGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 42 § 75 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 LFGB

10. Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 52/1/11

... - Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den entsprechenden Vorschlag für eine grundsätzliche Zulassungspflicht für alle Futtermittelunternehmen zu erstellen und spätestens bis zur Jahresmitte in das Rechtssetzungsverfahren einzubringen. Von der Zulassungspflicht auszunehmen sind Betriebe auf Stufe der Primärproduktion und solche, von denen ein geringes Risiko auf die Futtermittelsicherheit ausgeht. Wie im Aktionsplan ausgeführt, müssen mit dieser Zulassung klare Verpflichtungen an den Futtermittelunternehmer gestellt werden, wie insbesondere Anforderungen an die Sachkenntnis und Zuverlässigkeit des Verantwortlichen, die klare Trennung von Produktströmen sowie das Bestehen eines funktionsfähigen und zertifizierten Eigenkontrollsystems im Betrieb.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/1/11




Zur Vorlage allgemein

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 1 Nummer 2 LFGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 24aneu - § 40 Absatz 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu - LFGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 24aneu - § 40 Absatz 5 - neu - LFGB *

8. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe 0aneu - § 42 Absatz 2 Nummer 3 LFGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c und Buchstabe e § 44 Absatz 4a, Absatz 5a LFGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c und e § 44 Absatz 4a und 5a LFGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe f Doppelbuchstabe bb § 44 Absatz 6 Satz 3 LFGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc1 - neu - § 60 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d1 - neu - LFGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 42 § 75 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 LFGB

14. Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.