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"EURATOM-Richtlinie"
Drucksache 629/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Euratom-Vertrags
... Artikel 31 und 32 im Kapitel "Der Gesundheitsschutz" des Euratom-Vertrags sind seit dem Jahr 1959 Rechtsgrundlage für das viele Lebensbereiche betreffende Recht zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung. Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nach der die Artikel 30 ff. EAGV darauf abzielen, einen lückenlosen und wirksamen Gesundheitsschutz der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen sicherzustellen (EuGH, Urt. v. 04.10.1991 - Rs. C-70/88, Slg. 1991 I, S. 4529 ff. Rn. 14), hat das europäische Strahlenschutzrecht kontinuierlich neue Sachverhalte erfasst. Zunächst hatten Euratom-Richtlinien in erster Linie den Schutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte bei der zielgerichteten Nutzung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen im Blick. Die Richtlinie
Drucksache 527/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/71 /Euratom des Rates über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen - Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss - COM(2013) 343 final
... Da die Euratom-Richtlinie über nukleare Sicherheit letztlich auf den Schutz der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren ionisierender Strahlung abzielt, besteht in erster Linie eine Verbindung zu den Euratom-Rechtsvorschriften für den Strahlenschutz, deren wichtigster Rechtsakt die Richtlinie über grundlegende Sicherheitsnormen ist19. Die Arbeitskräfte und die Bevölkerung können nur vor den Gefahren ionisierender Strahlung geschützt werden, wenn die potenziell schädlichen Strahlenquellen unter Kontrolle sind.
Drucksache 331/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung - COM(2012) 242 final
... 8. Er bittet die Bundesregierung ferner, in den Ratsverhandlungen vor dem Hintergrund der bestehenden europäischen und deutschen Strahlenschutzvorschriften die notwendigen Vorschläge zur Nachbesserung der Regelungen des Entwurfes der Euratom-Richtlinie zu unterbreiten. Die Bundesregierung möge in diesem Rahmen das aktuelle Regelwerk in Deutschland, insbesondere die Abweichungen vom Vorschlag des Rates, und die bisherigen Erfahrungen der Länder zur Umsetzung der
Drucksache 331/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung - COM(2012) 242 final
... 11. Er bittet die Bundesregierung ferner, in den Ratsverhandlungen vor dem Hintergrund der bestehenden europäischen und deutschen Strahlenschutzvorschriften die notwendigen Vorschläge zur Nachbesserung der Regelungen des Entwurfes der Euratom-Richtlinie zu unterbreiten. Die Bundesregierung möge in diesem Rahmen das aktuelle Regelwerk in Deutschland, insbesondere die Abweichungen vom Vorschlag des Rates, und die bisherigen Erfahrungen der Länder zur Umsetzung der
Drucksache 194/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Anforderungen an den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hinsichtlich radioaktiver Stoffe in Wasser für den menschlichen Gebrauch - COM(2012) 147 final; Ratsdok. 8483/12
... Am 27. Oktober 2011 hat der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) eine Stellungnahme zu diesem Vorschlagsentwurf der Kommission abgegeben, in dem unter anderem gefordert wird, dass Radon in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufgenommen wird. Der EWSA verwies auf die Empfehlung der Kommission (2001/928/Euratom) über den Schutz der Öffentlichkeit vor der Exposition gegenüber Radon im Trinkwasser. 1998 war Radongas aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen worden, da eher das Risiko einer Inhalation besteht als der Ingestion über das Trinkwasser. Im Vordergrund des Vorschlagsentwurfs für eine Euratom-Richtlinie hatte die Änderung der Rechtsgrundlage - ohne inhaltliche Änderungen - gestanden, doch die Kommission stimmt der Empfehlung des EWSA zu und hat daher Radongas nunmehr in die Richtlinie einbezogen. Um der speziellen Eigenschaft von Radongas Rechnung zu tragen, wird es als eigenständiger Indikatorparameter aufgenommen, während die langlebigen Radon-Zerfallsprodukte in die Berechnung der Gesamtrichtdosis nach der Richtlinie
Drucksache 266/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung strahlenschutz rechtlicher Verordnungen
... Die Euratom-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht, je Mitgliedstaat eine Kollektivdosis von einem Personen-Sievert im Kalenderjahr durch alle dort freigegebenen Stoffe einzuhalten und deren Einhaltung durch Berechnung nachzuweisen. Wie in Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 der Richtlinie
Drucksache 639/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung - Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss KOM (2011) 593 endg; Ratsdok. 14450/11
... 13. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in den Ratsverhandlungen vor dem Hintergrund der bestehenden europäischen und deutschen Strahlenschutzvorschriften die notwendigen Vorschläge zur Nachbesserung der Regelungen des Entwurfes der Euratom-Richtlinie zu unterbreiten. Die Bundesregierung möge in diesem Rahmen das aktuelle Regelwerk in Deutschland, insbesondere die Abweichungen vom Vorschlag des Rates und die bisherigen Erfahrungen der Länder zur Umsetzung der
Drucksache 266/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung strahlenschutz rechtlicher Verordnungen
... Die Euratom-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht, je Mitgliedstaat eine Kollektivdosis von einem Personen-Sievert im Kalenderjahr durch alle dort freigegebenen Stoffe einzuhalten und deren Einhaltung durch Berechnung nachzuweisen. Wie in Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 der Richtlinie
Drucksache 639/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung - Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss KOM (2011) 593 endg.; Ratsdok. 14450/11
... ). Diese Euratom-Richtlinie wird die geltende Richtlinie
Drucksache 639/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung - Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss KOM (2011) 593 endg; Ratsdok. 14450/11
... 11. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in den Ratsverhandlungen vor dem Hintergrund der bestehenden europäischen und deutschen Strahlenschutzvorschriften die notwendigen Vorschläge zur Nachbesserung der Regelungen des Entwurfes der Euratom-Richtlinie zu unterbreiten. Die Bundesregierung möge in diesem Rahmen das aktuelle Regelwerk in Deutschland, insbesondere die Abweichungen vom Vorschlag des Rates und die bisherigen Erfahrungen der Länder zur Umsetzung der
Drucksache 48/09
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente (Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung - AtAV )
... /Euratom mit der Euratom-Richtlinie
Drucksache 697/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über die Anwendung der Guten Klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln zur Anwendung am Menschen (GCP -Verordnung - GCP -V)
... einzuführen. Das BMU sieht keine rechtliche Verpflichtung, die Fristen der GCP-RL im Bereich des Strahlenschutzrechts umzusetzen. Arzneimittel- und Strahlenschutzrecht setzen unterschiedliche europäische Richtlinien um, die ihrerseits auf unterschiedlichen europäischen Vertragswerken beruhen. Während das Arzneimittelrecht auf dem EG-Vertrag fußt, beruhen die Vorschriften zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung auf Artikel 30 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) (EAGV). Die auf Grund des EAGV erlassenen Euratom-Richtlinien
Drucksache 89/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse U - AS - Fz - G - In - K - Wi 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen
... Das schon in der alten Fassung schwer zu verstehende Regel-Ausnahme-System der §§ 19 und 20 wird durch die Hinzufügung weiterer Ausnahmen und Rückausnahmen völlig unverständlich. Um die zur Umsetzung der EURATOM-Richtlinie erforderlichen Regelungen in anwenderfreundlicher Form einfügen zu können, muss das System der Vorschriften anders konstruiert werden. Inhaltlich besteht gegenüber der von der Bundesregierung vorgesehenen Fassung kein Unterschied.
2 A
§ 19 Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung
§ 20 Anzeigepflichtige grenzüberschreitende Verbringung
§ 21 Ausnahmen, andere Vorschriften
2 B
Drucksache 939/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur
Überwachung und Kontrolle der Verbringungen
radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente
KOM (2004) 716 endg.; Ratsdok. 14686/04
... 1.3.1 Übereinstimmung mit den jüngsten
Euratom-Richtlinien
Drucksache 86/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Drucksache 274/16
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
Drucksache 736/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2019-2020) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 - COM(2017) 698 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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