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"EU-SILC-Verordnung"
Drucksache 279/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze
... Aufgrund der hohen Sensibilität der EU-rechtlich vorgegebenen Erhebungsmerkmale in Bezug auf Einkommen und Lebensbedingungen ist mit einer Zunahme von Auskunftsverweigerungen und erheblicher Verärgerung seitens auskunftspflichtiger Privatpersonen zu rechnen. Als Konsequenz ist mit einer deutlich sinkenden Bereitschaft zur vollständigen und richtigen Beantwortung der Erhebungsmerkmale sowie mit deutlich steigendem Nachfrage-, Erinnerungs- und Mahnaufwand seitens der zuständigen Statistikstellen zu rechnen. Zudem dürfte der Wahrheitsgehalt von Angaben aufgrund der normativen Unbestimmtheit vieler Erhebungsmerkmale (siehe im Einzelnen: § 8 Absatz 1 Nummer 5 MZG-E, zum Beispiel "hochwertige Mahlzeit" oder "abgewohnte Möbel") vielfach erst gar nicht erkennbar sein; diese begriffliche Unbestimmtheit dürfte zugleich eine Durchsetzbarkeit der wahrheitsgemäßen Auskunftserteilung in vielen Fällen unmöglich machen. Insgesamt ist somit bei der Normierung einer entsprechenden Auskunftspflicht insbesondere im Hinblick auf die Erhebungen zur Umsetzung der Anforderungen der EU-SILC-Verordnung von gravierenden Qualitätseinbußen auszugehen, die nicht zuletzt die Durchführbarkeit und den gebotenen Zielverwirklichungsgrad des Gesetzentwurfs generell in Frage stellen. Aus diesem Grund sollten insbesondere auch die in § 8 Absatz 1 Nummer 5 MZG-E enthaltenen Merkmale der materiellen Deprivation auf freiwilliger Basis erhoben werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 MZG
3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe b MZG
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 - neu - MZG
5. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe c bis e MZG :
6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 MZG
7. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Nummer 01 - neu - MZG
8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 1 MZG
9. Zu Artikel 1 § 13 MZG
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 279/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze
... Aufgrund der hohen Sensibilität der EU-rechtlich vorgegebenen Erhebungsmerkmale in Bezug auf Einkommen und Lebensbedingungen ist mit einer Zunahme von Auskunftsverweigerungen und erheblicher Verärgerung seitens auskunftspflichtiger Privatpersonen zu rechnen. Als Konsequenz ist mit einer deutlich sinkenden Bereitschaft zur vollständigen und richtigen Beantwortung der Erhebungsmerkmale sowie mit deutlich steigendem Nachfrage-, Erinnerungs- und Mahnaufwand seitens der zuständigen Statistikstellen zu rechnen. Zudem dürfte der Wahrheitsgehalt von Angaben aufgrund der normativen Unbestimmtheit vieler Erhebungsmerkmale (siehe im Einzelnen: § 8 Absatz 1 Nummer 5 MZG-E, zum Beispiel "hochwertige Mahlzeit" oder "abgewohnte Möbel") vielfach erst gar nicht erkennbar sein; diese begriffliche Unbestimmtheit dürfte zugleich eine Durchsetzbarkeit der wahrheitsgemäßen Auskunftserteilung in vielen Fällen unmöglich machen. Insgesamt ist somit bei der Normierung einer entsprechenden Auskunftspflicht insbesondere im Hinblick auf die Erhebungen zur Umsetzung der Anforderungen der EU-SILC-Verordnung von gravierenden Qualitätseinbußen auszugehen, die nicht zuletzt die Durchführbarkeit und den gebotenen Zielverwirklichungsgrad des Gesetzentwurfs generell in Frage stellen. Aus diesem Grund sollten insbesondere auch die in § 8 Absatz 1 Nummer 5 MZG-E enthaltenen Merkmale der materiellen Deprivation auf freiwilliger Basis erhoben werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 MZG
3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe b MZG
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 - neu - MZG
5. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe c bis e MZG :
6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 MZG
7. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Nummer 01 - neu - MZG
8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 1 MZG
9. Zu Artikel 1 § 13 MZG
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
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