5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"EG-Tierschutztransportverordnung"
Drucksache 766/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV )
... Der Bundesrat verweist auf seine Entschließung zum Befähigungsnachweis nach der EG-Tierschutztransportverordnung (BR-Drucksache 574/07 - Beschluss -, Anlage 2, Ziffer 4) vom 12. Oktober 2007 und bittet die Bundesregierung, auf EU-Ebene nachdrücklich auf eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 im Sinne der Ziffer 4 der Entschließung hinzuwirken, wonach Tierhalter für den Transport von eigenen Tieren über 65 Kilometer ebenfalls nur den Artikeln 3 und 27 der EG-Verordnung unterfallen sollen.
1. Zu § 2a - neu -
§ 2a Zulassungsnummer
2. Zu § 3 Abs. 3
3. Zu § 4 Satz 1 Nr. 1
4. Zu § 6, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8
§ 8 Nachnahmeversand
5. Zu § 9 Abs. 1 Satz 2 - neu -
6. Zu § 10 Abs. 4 - neu -Dem § 10 ist folgender Absatz 4 anzufügen:
7. Zu Abschnitt 4
8. Zu § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
9. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1 und § 16 Satz 1
10. Zu § 20 Abs. 2 Nr. 2
11. Zu § 20 Abs. 3
12. Zu § 22
13. Zu Anlage 1 Nr. 1
14. Zu Anlage 2 Nr. 2
15. Zu Anlage 2 Nr. 4.2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 766/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV )
... 1. Der Bundesrat verweist auf seine Entschließung zum Befähigungsnachweis nach der EG-Tierschutztransportverordnung (BR-Drucksache 574/07 - Beschluss -, Anlage 2, Ziffer 4) vom 12. Oktober 2007 und bittet die Bundesregierung, auf EU-Ebene nachdrücklich auf eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 im Sinne der Ziffer 4 der Entschließung hinzuwirken, wonach Tierhalter für den Transport von eigenen Tieren über 65 Kilometer ebenfalls nur den Artikeln 3 und 27 der EG-Verordnung unterfallen sollen.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV)
A Änderungen
1. Zu § 2a - neu -
§ 2a Zulassungsnummer
2. Zu § 3 Abs. 3
3. Zu § 4 Satz 1 Nr. 1
4. Zu § 6, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8
§ 8 Nachnahmeversand
5. Zu § 9 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 9 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:
6. Zu § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3
7. Zu § 10 Abs. 4 - neu -Dem § 10 ist folgender Absatz 4 anzufügen:
8. Zu Abschnitt 4
9. Zu § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
10. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1 und § 16 Satz 1
11. Zu § 20 Abs. 2 Nr. 2
12. Zu § 20 Abs. 3
13. Zu § 22
14. Zu Anlage 1 Nr. 1
15. Zu Anlage 2 Nr. 2
16. Zu Anlage 2 Nr. 4.2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
B Entschließung
Drucksache 574/07
Verordnungsantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport
... /EWG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 (nachfolgend EG-Tierschutztransportverordnung) benötigt derjenige, der Tiere weiter als 65 km in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit befördert einen Befähigungsnachweis gemäß Artikel 17 Abs. 2.
Drucksache 574/07 (Beschluss)
... für den Transport ihrer Tiere erfüllen, gilt dies gleichermaßen für die Befähigung im Sinne des Artikels 17 der EG-Tierschutztransportverordnung. Daher ist diesen Personen, die ihre Ausbildung ab dem Zeitpunkt der Geltung der EG-Tierschutztransportverordnung abschließen, ohne zusätzlichen Lehrgang und Prüfung ein Befähigungsnachweis zu erteilen. Personen, die diese berufliche Qualifikation bereits vor diesem Zeitpunkt erworben haben, haben die besonderen Anforderungen der EG-Tierschutztransportverordnung nachzuweisen. Einzelheiten des Lehrgangs und der Anerkennung der Prüfung regeln die nach Landesrecht zuständigen Behörden. Damit wird eine europarechtskonforme Regelung geschaffen, die sowohl den Interessen des Tierschutzes als auch den Interessen der betroffenen Berufsgruppen Rechnung trägt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Anlage 1 Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierschutztransportverordnung
Artikel 1
Artikel 2
Anlage 2 Entschließung zum Befähigungsnachweis nach der EG-Tierschutztransportverordnung
Drucksache 574/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport - Antrag des Landes Schleswig-Holstein -
... /EWG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 (nachfolgend EG-Tierschutztransportverordnung) vorgegebenen Lehrgangs- und Prüfungsinhalte zum Erhalt eines Befähigungsnachweises nach Artikel 17 entsprechen mit Ausnahme von Absatz 4 Satz 4 Nr. 2 Buchstabe a weitestgehend den Anforderungen des § 13 der seit 1999 geltenden nationalen
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.