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72 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"E-commerce"


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Drucksache 497/20

... Bestehende Maßnahmen wie die zwischen der Europäischen Kommission und großen Online-Marktplätzen abgeschlossene Verpflichtungserklärung, die bestimmte Maßnahmen gegen gefährliche Produkte beinhaltet (s. Presseerklärung der Europäischen Kommission vom 25.06.2018 - IP/18/4247), reichen nicht aus, da sie weder Eigenkontrollen der Online-Marktplätze vorsehen noch für alle dort angebotenen rechtswidrigen Produkte gelten. Mit der vorgeschlagenen Regelung würde auch zugleich den Forderungen des Bundesrates nach mehr Fairness im E-Commerce entsprochen (BR-Drs. 345/19).



Drucksache 368/20

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Haftung der Betreiber von E-Commerce-Plattformen



Drucksache 345/19 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates zu Fairness im E-Commerce



Drucksache 345/1/19

Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Haftung der Betreiber von E-Commerce-Plattformen - Antrag des Freistaates Bayern -



Drucksache 345/19

Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Haftung der Betreiber von E-Commerce-Plattformen



Drucksache 152/18

... Laut den Prognosen wird es 2020 mindestens 6 Milliarden mit Internet verbundene Produkte in der EU und 25 Milliarden weltweit geben52. Es ist wichtig sicherzustellen, dass diese Produkte und Technologien für Verbraucher sicher sind, während eine breite Auswahl garantiert und Innovation nicht unterdrückt wird. Die Kommission wird prüfen, ob der derzeitige Rechtsrahmen für Produktsicherheit im Hinblick auf die neuen Herausforderungen, die diese neuen Technologien mit sich bringen, zweckmäßig ist oder ob es Lücken zu schließen gibt. Die Kommission wird in diesem Sinne weiterhin die Zusammenhänge zwischen Cyber-Sicherheit53 und Produktsicherheit untersuchen und dabei Instrumente ermitteln, die die Produktsicherheit und die Auslegungssicherheit verbessern können. Die Kommission hat auch eine Sachverständigengruppe gegründet, die prüfen wird, ob und in welchem Umfang bestehende Haftungssysteme an die entstehenden Marktrealitäten angepasst sind, und dabei der Entwicklung der neuen Technologien im weiten Sinne, einschließlich künstlicher Intelligenz, fortgeschrittener Robotik, des Internets der Dinge und der Themen über Cybersicherheit, folgen. - Mobiler E-Commerce. Die zunehmende Bedeutung mobilen E-Commerce kann Verbraucher in verschiedener Weise gefährden, auch aufgrund der Art und Weise, wie ihnen die verlangten Informationen präsentiert werden. Die Kommission leitet gerade eine Verhaltensstudie ein, die sich auf die Auswirkung von online genutzten Marketing- und Offenlegungspraktiken auf Verbraucher konzentrieren wird. Der Schwerpunkt der Studie liegt auf Finanzdienstleistungen für Privatkunden und insbesondere, wie diese vermarktet und über mobile Geräte verkauft werden.



Drucksache 391/18

... Nach Artikel 7 der Verordnung muss die zuständige Stelle anlassbezogen die Tätigkeiten von Handelsunternehmen im on- und offline- Bereich daraufhin überprüfen, ob durch ihre unternehmerische Tätigkeit Kunden innerhalb der EU diskriminiert werden. Die Bundesnetzagentur ist für die Durchsetzung der Geoblocking-VO geeignet, da sie im Rahmen von Zuständigkeiten für andere europäische Verordnungen bereits über Vorerfahrungen hinsichtlich der Sanktionierung von gesetzwidrigem unternehmerischen Verhalten im Onlinebereich sowie bei der Sicherstellung von Verbraucherschutzrechten (u.a. Netzneutralitätsverordnung) verfügt. Zur Durchsetzung dieser Gesetze hat sie über das Telekommunikationsgesetz die Möglichkeit, Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen und Bußgelder zu verhängen. Diese Form der Durchsetzung ist auch für die Geoblocking-VO zielführend. Zudem wird die Bundesnetzagentur zukünftig für die Durchsetzung der Paket-Verordnung zuständig sein. Die Paket-Verordnung und die Geoblocking-VO wurden von der Kommission im Rahmen der Digitalen Binnenmarktstrategie als kombiniertes Maßnahmenpaket für den E-COMmerce vorgeschlagen. Die einheitliche Zuständigkeit der Bundesnetzagentur ist daher auch aus inhaltlichen Gründen sinnvoll. Damit wird ebenfalls sichergestellt, dass für beide Verordnungen ein einheitlicher Kundenschutz besteht.



Drucksache 97/18

... Wenn mehrseitige digitale Schnittstellen eingesetzt werden, die eine zugrunde liegende Lieferung von Gegenständen oder Dienstleistungen unmittelbar zwischen Nutzern der Schnittstelle ermöglichen, fallen die von den Nutzern durch diese Transaktionen erzielten Erträge nicht in den Geltungsbereich der Steuer. Die Erträge aus Einzelhandelsaktivitäten, bestehend aus dem Verkauf von Gegenständen oder Dienstleistungen, die online über die Website des Anbieters solcher Gegenstände oder Dienstleistungen gekauft werden (dies kann im Wege des so genannten "e-Commerce" geschehen), unterliegen ebenfalls nicht der Digitalsteuer, da die Wertschöpfung für den Einzelhändler durch die gelieferten Gegenstände oder Dienstleistungen entsteht und die digitale Schnittstelle lediglich als Kommunikationsmittel genutzt wird.



Drucksache 315/17

... /EG (e-commerce-RL).



Drucksache 276/17

... Die Vorgaben der E-Commerce Richtlinie



Drucksache 207/2/17

... freigestellt werden würden. Dabei hätte die Regelung nur für die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags Anwendung finden müssen, nicht aber für kommerzielle Aktivitäten wie insbesondere den E-Commerce-Bereich, die Werbung, das Sponsoring sowie das Merchandising. Der Bundesrat bedauert, dass die vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der 9. GWB-Novelle nicht genutzt worden sind, um größtmögliche Planungssicherheit für die Rundfunkanstalten zu schaffen.



Drucksache 207/17 (Beschluss)

... freigestellt werden würden. Dabei hätte die Regelung nur für die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags Anwendung finden müssen, nicht aber für kommerzielle Aktivitäten wie insbesondere den E-Commerce-Bereich, die Werbung, das Sponsoring sowie das Merchandising. Der Bundesrat bedauert, dass die vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der 9. GWB-Novelle nicht genutzt worden sind, um größtmögliche Planungssicherheit für die Rundfunkanstalten zu schaffen.



Drucksache 288/3/16

... /EG /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt ("Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr" - "e-commerce-Richtlinie").



Drucksache 289/16 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat begrüßt, dass der vorgelegte Verordnungsvorschlag keine Verpflichtung der Händler vorsieht, den grenzüberschreitenden Versand von Waren vorzunehmen, wenn sie diese in einem Mitgliedstaat nicht aktiv anbieten. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen mit ihren begrenzten Ressourcen ist es wichtig, dass sie weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Aktivitäten auf ein oder auf wenige Mitgliedstaaten der EU zu begrenzen. Ansonsten würde die Entwicklung des E-Commerce gerade im KMU-Bereich stark behindert werden und der Markt wenigen großen Anbietern überlassen bleiben.



Drucksache 289/1/16

... 6. Der Bundesrat begrüßt, dass der vorgelegte Verordnungsvorschlag keine Verpflichtung der Händler vorsieht, den grenzüberschreitenden Versand von Waren vorzunehmen, wenn sie diese in einem Mitgliedstaat nicht aktiv anbieten. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen mit ihren begrenzten Ressourcen ist es wichtig, dass sie weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Aktivitäten auf ein oder auf wenige Mitgliedstaaten der EU zu begrenzen. Ansonsten würde die Entwicklung des E-Commerce gerade im KMU-Bereich stark behindert werden und der Markt wenigen großen Anbietern überlassen bleiben.



Drucksache 606/16 (Beschluss)

... Diese Unsicherheiten können dadurch reduziert werden, dass die Vereinbarungen analog zur entsprechenden Regelung für die Presse in § 30 Absatz 2b GWB-E von § 1 GWB freigestellt werden. Dabei greift die Regelung nur für die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags, nicht aber für kommerzielle Aktivitäten wie insbesondere den E-CommerceBereich, die Werbung, das Sponsoring sowie das Merchandising.



Drucksache 13/16

... - für den E-Commerce geeignete Etikettierungs- und Kennzeichnungssysteme



Drucksache 287/16

... 20. Siehe beispielsweise Copenhagen Economics, Principles of e-commerce delivery prices (2016).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 287/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Hintergrund

1.2. Ziele

1.3. Politischer Hintergrund

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Standpunkte der Interessenträger

2.2. Fachgutachten

2.3. Abschätzung der Folgen des Verordnungsvorschlags

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität

3.3. Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

3.5. Aufbau des Vorschlags und hauptsächliche Rechte und Pflichten

Gegenstand und Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Artikel 1 und 2

Bereitstellung von Informationen Artikel 3

Transparenz von Tarifen und Endgebühren Artikel 4 und Anhang

Bewertung der Erschwinglichkeit von Tarifen Artikel 5

Transparenz und nicht diskriminierender grenzüberschreitender Zugang Artikel 6

Sanktionen Artikel 7

Überprüfungsklausel Artikel 8

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Regulierungsaufsicht

Artikel 3
Informationspflicht

Artikel 4
Transparenz der Tarife und Endgebühren

Artikel 5
Bewertung der Erschwinglichkeit von Tarifen

Artikel 6
Transparenter und nicht diskriminierender grenzüberschreitender Zugang

Kapitel III
Durchführung, Überprüfung und Inkrafttreten

Artikel 7
Sanktionen

Artikel 8
Überarbeitung

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Inkrafttreten

Anhang
Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Paketzustelldienste {SWD(2016) 166 final} {SWD(2016) 167 final}

Anhang
Postsendungen, für die den nationale Regulierungsbehörden die öffentliche Liste der inländischen und aller grenzüberschreitenden Tarife für die Zustellung in anderen Mitgliedstaaten vorzulegen ist:


 
 
 


Drucksache 606/1/16

... Diese Unsicherheiten können dadurch reduziert werden, dass die Vereinbarungen analog zur entsprechenden Regelung für die Presse in § 30 Absatz 2b GWB-E von § 1 GWB freigestellt werden. Dabei greift die Regelung nur für die Erfüllung des öffentlichrechtlichen Rundfunkauftrags, nicht aber für kommerzielle Aktivitäten wie insbesondere den E-CommerceBereich, die Werbung, das Sponsoring sowie das Merchandising.



Drucksache 212/15 (Beschluss)

... 27. Der Bundesrat begrüßt darüber hinaus, dass die Kommission bei der Überprüfung der Telekommunikationsvorschriften darauf hinarbeiten will, gleiche Ausgangsbedingungen für die Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer zu gewährleisten, die auch Dienste umfassen sollen, die von den Endnutzern zunehmend als Substitute für herkömmliche elektronische Kommunikationsdienste genutzt werden. Er begrüßt deshalb die Absicht der Kommission, eine umfassende Untersuchung der Rolle von Plattformen und Mittlern vorzunehmen. Die von der Kommission in den Blick genommenen Plattformen (zum Beispiel Suchmaschinen, soziale Medien, e-Commerce-Plattformen, App-Stores, Preisvergleichs-Websites) haben durch auswertende und aggregierende Aktivitäten einen Einfluss darauf, auf welche Inhalte die Nutzerinnen und Nutzer aufmerksam werden. Dieser Einfluss wird zum Teil von marktstarken Unternehmen ausgeübt. Neben den von der Kommission genannten Aspekten (unter anderem Transparenz) ist insbesondere die Diskriminierungsfreiheit über das bestehende allgemeine Wettbewerbsrecht hinaus europaweit zu gewährleisten. Spielräume der Mitgliedstaaten zur Sicherung von Meinungsvielfalt und kommunikativer Chancengerechtigkeit sind dabei zu erhalten.



Drucksache 268/15

... Gegenstand des Gutachtens ist eine wettbewerbsökonomische und wettbewerbsrechtliche Analyse der Marktstrukturen ausgewählter digitaler Märkte. Untersucht werden unter anderem Suchdienste, soziale Netzwerke und Teile des E-Commerce. Die Monopolkommission macht Vorschläge zur Weiterentwicklung des Ordnungsrahmens insbesondere in den Bereichen Kartell-, Urheber-, Datenschutz- und Verbraucherschutzrecht.



Drucksache 440/15

... Die Vorgaben der E-Commerce Richtlinie (Richtlinie



Drucksache 601/15 (Beschluss)

... -Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zwingend gelten, sollen auch auf Online-Shops ausgeweitet werden. Gerade für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) im Bereich E-Commerce bedeutet dies einen erheblichen Verwaltungsaufwand, der diese massiv am Markteintritt hindert und negative Auswirkungen auf ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit hat. Dies wird weder in der Folgenabschätzung noch im Regelungsvorschlag ausreichend berücksichtigt. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Belange von KMU im Bereich E-Commerce stärker Berücksichtigung finden sollten, etwa in Form von entsprechenden Ausnahmeregelungen.



Drucksache 601/1/15

... -Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zwingend gelten, sollen auch auf Online-Shops ausgeweitet werden. Gerade für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) im Bereich E-Commerce bedeutet dies einen erheblichen Verwaltungsaufwand, der diese massiv am Markteintritt hindert und negative Auswirkungen auf ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit hat. Dies wird weder in der Folgenabschätzung noch im Regelungsvorschlag ausreichend berücksichtigt. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Belange von KMU im Bereich E-Commerce stärker Berücksichtigung finden sollten, etwa in Form von entsprechenden Ausnahmeregelungen.



Drucksache 60/13

... 21. Quelle: Eurostat, Gemeinschaftserhebung über IKT-Einsatz und E-Commerce in Unternehmen, 2011.



Drucksache 680/13

... Zu einer gerechten Steuerpolitik gehört schließlich auch der Kampf gegen Steuerhinterziehung und gegen aggressive Steuergestaltungen. Mit der Verabschiedung eines Aktionsplanes gegen die Gewinnkürzung und -verlagerung multinationaler Unternehmen (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) haben die Finanzminister und Notenbankgouverneure der G20-Staaten bei ihrem Treffen am 19./20. Juli 2013 in Moskau einen Meilenstein in der internationalen Steuerpolitik erreicht. Hintergrund der Aktivitäten ist die Beobachtung, dass multinationale Unternehmen unter Ausnutzung von international nicht abgestimmten Steuerregeln ihre Steuerlast erheblich reduzieren. Dies gilt insbesondere für den Bereich der digitalen Wirtschaft (E-Commerce). Dadurch entstehen erhebliche Mindereinnahmen. Der jetzt verabschiedete Aktionsplan ist ein Katalog von 15 Maßnahmen, auf dessen Grundlage bis Ende 2015 wirksame und international abgestimmte Regelungen gegen BEPS erarbeitet werden sollen.



Drucksache 746/12

... 9. "Focus on the Future" von BCG, Mai 2012; IMRG; ACSEL; "Intracommunity crossborder parcel delivery", FTI 2011; eine Reihe nationaler Online-Barometer von eBay; "The Evolution of the European postal market since 1997", ITA/WIK 2009; IPC Cross border E-commerce report 2010, Eurobarometer, "Consumer market study on the functioning of ecommerce and Internet marketing and selling techniques in the retail of goods", Civic 2011.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 746/12




Grünbuch Ein integrierter Paketzustellungsmarkt für das Wachstum des elektronischen Handels in der EU Text von Bedeutung für den EVR

1. Einleitung

2. Derzeitige Marktlage und Vorausschau

2.1 Der europäische Markt für den elektronischen Handel und die Bedeutung der Zustellung

2.2 Der europäische Zustellungsmarkt

2.3 Der Verbund des Marktes für den elektronischen Handel und des Zustellungsmarktes

3. Zentrale Herausforderungen für die verschiedenen Akteure

3.1 Erfahrung und Erwartungen der Verbraucher

3.2 Herausforderungen für Online-Einzelhändler bei der Lieferung der Waren an ihre Kunden

3.3 Herausforderungen für Zustelldienstbetreiber

4. Die Angemessenheit des derzeitigen rechtlichen und institutionellen Rahmens

5. Auf dem Weg zu einem echten integrierten europäischen Paketzustellungsmarkt

5.1 Verbesserung von Verbrauchererlebnis und -komfort

5.1.1 Erhöhung der Transparenz

5.1.2 Eine bessere Dienstleistung und mehr Garantien für die Verbraucher

5.2 Kosteneffizientere und wettbewerbsfähigere Zustelllösungen

5.2.1 Kostendämpfung

5.2.2 Wettbewerbsfähige und zugleich nachhaltige Preise Die Notwendigkeit nachhaltiger Tarife

5.3 Verbesserung der Interoperabilität entlang der Zustellkette

5.3.1 Investitionen in den verstärkten Technologieeinsatz

5.3.2 Vertiefte Partnerschaften zwischen Online -Einzelhändlern und Zustelldienstbetreibern

5.3.3 Miteinander verbundene Netze und Plattformen

6. Steuerung eines integrierten europäischen Paketzustellungsmarkts

7. Folgemaßnahmen und nächste Schritte:


 
 
 


Drucksache 21/12

... 16. "Bringing e-commerce benefits to consumers", Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen im Anhang 2 dieser Mitteilung.



Drucksache 298/12

... Das Internet hat die Art und Weise, wie Verbraucher einkaufen und Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen bewerben und verkaufen, grundlegend verändert. Es hat innovative Formen der Aufmachung, des Austauschs und der Bewertung von Informationen sowie des Informationszugriffs hervorgebracht; diese Informationen betreffen zum Beispiel Preise, technische Produkteigenschaften und Qualitätsbewertungen. Die Nutzung von Suchmaschinen, Websites für den Vergleich von Preisen und Produkten, Online-Gütezeichen/Vertrauenssiegel und Verbraucherbewertungen ist heutzutage weit verbreitet und ein immer festerer Bestandteil im Verbraucherverhalten und in Geschäftsmodellen. Der elektronische Handel kann den Verbrauchern erhebliche Vorteile bringen, da sie online mindestens doppelt so viel Auswahl haben wie "offline". Insbesondere das Cloud-Computing kann flexiblere Leistungen anbieten, die unabhängig vom Gerät oder der Plattform sind. Berechnungen zufolge beliefe sich der Gesamtgewinn für die Verbraucher, wenn der E-Commerce-Anteil am Einzelhandel bei 15 % läge und alle Schranken innerhalb des Binnenmarktes beseitigt wären, auf rund 204 Milliarden EUR (1,7 % des BIP der EU)11.



Drucksache 176/11

... Wie stark diese Online-Dienste in den einzelnen Mitgliedstaaten der Union nachgefragt werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es überrascht in diesem Zusammenhang nicht, dass im Vereinigten Königreich der Markt derzeit am größten ist, denn dort ist auch das Volumen des E-Commerce-Markts doppelt so hoch wie im EU-Durchschnitt16. Interessant ist dagegen die Feststellung, dass der Markt in Mitgliedstaaten, die eher restriktiv regulieren, (d.h. Frankreich, Deutschland, Italien und Schweden) im Jahr 2008 mit den größten Umfang erreichte.



Drucksache 413/11 (Beschluss)

... E-Commerce-Richtlinie



Drucksache 413/1/11

... E-Commerce-Richtlinie



Drucksache 232/11

... 31. Arbeitsunterlage „Consumer Empowerment in the EU“, erstellt auf der Grundlage der Eurobarometer-Umfrage Nr. 342 und angenommen am 7. April 2011 (SEK(2011) 469), und Schätzungen der Kommissionsdienststellen auf der Grundlage der in der Studie „Mystery Shopping Evaluation of CrossBorder E-Commerce in the EU“ von YouGovPsychonomics (2009) veröffentlichten Daten.



Drucksache 732/10

... 37. Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen: Bericht über den grenzüberschreitenden elektronischen Handelsverkehr in der EU („Report on cross-border e-commerce in the EU“) – SEK(2009) 283, S. 11.



Drucksache 843/10

... endgültig) vom 22.10.2009 und Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen „Report on cross-border e-commerce in the EU“, SEK(2009) 283 (nur englischer Sprache verfügbar).



Drucksache 444/10

... 40. fordert die Kommission auf, weiterhin die Forschungsprojekte im Bereich des Internets der Dinge im 7. Rahmenprogramm zu finanzieren und die entsprechenden Finanzmittel aufzustocken, um den europäischen IKT-Sektor zu stärken, und billigt den Einsatz des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) zur Förderung seiner Verbreitung; fordert insbesondere die Entwicklung von Pilotprojekten, die in den Bereichen der elektronischen Dienste (e-Health, e-Learning, e-Commerce, e-Accessibility) und der Energieeffizienz eine unmittelbar positive Auswirkung auf das Alltagsleben der europäischen Bürger haben können; ist indes angesichts des bürokratischen Aufwands beim EU-Rahmenprogramm besorgt und fordert die Kommission auf, diesen durch die Neugestaltung der Verfahren des Rahmenprogramms und die Schaffung eines Nutzergremiums zu beseitigen;



Drucksache 35/10

... E-Commerce-Richtlinie



Drucksache 174/09

... E-Commerce-Richtlinie



Drucksache 727/09

... Die Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie kommt nicht nur den Rechteinhabern zugute, sondern ist auch im Sinne anderer Akteure, wie Importeure, Fair-Trade-Organisationen und Einzelhandel einschließlich E-Commerce-Plattformen.



Drucksache 232/09

... "e-commerce") von der WTO umschrieben wird als Produktion, Vermarktung, Verkauf und Vertrieb von Waren auf elektronischem Weg,



Drucksache 548/08 (Beschluss)

... b) Der moderne Geschäfts- und insbesondere der Dienstleistungsverkehr sowie die Zunahme von Internethandel und E-Commerce erfordern - wie es der vorliegende Gesetzentwurf insbesondere mit seinen Regelungen zum Scoring-Verfahren vorsieht - klare und rechtssichere Regelungen für alle Beteiligten.



Drucksache 732/08

... Mit der Richtlinie 2000/46/EG wurde in der Europäischen Union ein harmonisierter Binnenmarkt für E-Geld geschaffen. Allerdings bestehen noch einige Hindernisse, die auf europäischer Ebene beseitigt werden müssen. E-Commerce ist naturgemäß ein globales Geschäft und nationale Alleingänge würden die E-Geld-Entwicklung behindern. Ein gemeinschaftsweiter Ansatz ist angemessen, weil Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer nur dann erreicht werden können, wenn in allen Mitgliedstaaten dieselben Regeln und Grundsätze gelten.



Drucksache 951/08

... 11. Des Weiteren fehlt den Verbrauchern das Wissen über die verschiedenen Arten von Durchsetzungs- und Rechtsschutzinstrumenten, die ihnen, insbesondere beim grenzüberschreitenden Einkauf – ganz gleich, ob dieser persönlich vor Ort oder über den E-Commerce getätigt wird –, zur Verfügung stehen. Auch scheint es an Vertrauen in die derzeitigen Systeme zu mangeln, was die Verbraucher von Reklamationen abhält; dies hat wiederum zur Folge, dass sie nicht zu ihrem Recht kommen. 51 % der Verbraucher, die bei einem Gewerbetreibenden reklamierten und mit dem Ergebnis nicht zufrieden waren, haben keine weiteren Maßnahmen ergriffen14. Aus einer Untersuchung der britischen Wettbewerbsbehörde zur Verbraucherbenachteiligung geht beispielsweise hervor, dass nur 62 % der Verbraucher im Vereinigten Königreich im Falle einer Schädigung Klage einreichen, bei einem Kaufwert von weniger als 10 GBP fällt der Anteil sogar auf 54 %15. Auf die Frage nach möglichen Problemen des grenzüberschreitenden Einkaufs nannten Verbraucher an erster Stelle die Schwierigkeiten, Probleme zu lösen (33 %)16.



Drucksache 310/08

... Y. in der Erwägung, dass die Beteiligung von Frauen im TIMES-Sektor (Telekommunikation, Internet, Medien, E-Commerce und Software), der eine fundamentale Säule der Kulturwirtschaft darstellt, mit 30 % außerordentlich gering ist, und in der Erwägung, dass lediglich 20 % der neuen Unternehmen in diesem Sektor von Frauen gegründet werden;



Drucksache 858/08

... – elektronischer Geschäftsverkehr (E-Commerce),



Drucksache 548/1/08

... b) Der moderne Geschäfts- und insbesondere der Dienstleistungsverkehr sowie die Zunahme von Internethandel und E-Commerce erfordern -wie es der vorliegende Gesetzentwurf insbesondere mit seinen Regelungen zum Scoring-Verfahren vorsieht - klare und rechtssichere Regelungen für alle Beteiligten.



Drucksache 695/07

... E-Commerce-Richtlinie



Drucksache 825/07

... E-Commerce-Richtlinie



Drucksache 54/07

... E-Commerce-Richtlinie



Drucksache 556/06

... "- Verfahren) besteht. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden voraussichtlich bis Mitte 2007 vorliegen und mit den Mitgliedstaaten im Rahmen der von der Kommission eingerichteten Expertengruppe E-Commerce erörtert werden.



Drucksache 286/05 (Beschluss)

... 1. E-Commercerichtlinie (Richtlinie



Drucksache 600/05

... E-Commerce-Richtlinie



Drucksache 569/05

... . Durch IKT-Initiativen in den Dörfern in Kombination mit IT-Ausrüstung, Vernetzung und Schulung in e-Skills durch Gemeinschaftsstrukturen können Größenvorteile erreicht werden. Derartige Initiativen können die Einführung von IKT in landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen im ländlichen Raum sowie die Verbreitung von e-Business und e-Commerce wesentlich erleichtern. Um Standortnachteile auszugleichen, müssen die Möglichkeiten des Internet und der Breitbandkommunikation in vollem Umfang genutzt werden, z.B. mit Unterstützung regionaler Programme im Rahmen der Strukturfonds20.



Drucksache 286/1/05

... Die Informationspflichten sind nicht untereinander abgestimmt. Unternehmer, die unterschiedliche Vertriebswege verwenden, müssen ihre Informationen jeweils entsprechend vorhalten. Insbesondere für mittelständische Unternehmen ist die Vielzahl der Informationspflichten nicht überschaubar. Es ist zu bezweifeln, ob der organisatorische Aufwand stets in einem angemessenen Verhältnis zum Informationsgewinn beim Verbraucher steht. Es ist vielmehr zu befürchten, dass der Verbraucher durch eine Informationsflut verunsichert und abgeschreckt wird. Die Informationspflichten der e-Commerce, der Preisangaben- und der Pauschalreiserichtlinie werden dabei als solche nicht in Frage gestellt, es wird lediglich eine Konsolidierung bzw. Abstimmung der Vorschriften angestrebt.



Drucksache 942/05

... Es handelt sich hierbei weniger um eine gesellschaftsrechtliche Bestimmung als um eine Angelegenheit aus dem Bereich des E-Commerce. Da die



Drucksache 285/05

... Services in the Internal Market Recognition of professional qualifications Health insurance Retailfinancial services Postal services and Services of General Interest Data on consumers in the Internal Market Consumer detriment E-commerce directive

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 285/05




1. Einleitung

1.1. Was möchten unsere Bürger?

1.2. Weshalb ein gemeinsamer Ansatz?

2. Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger Europas

2.1. Gemeinsame Zielvorgaben für die Bereiche Gesundheit und Verbraucherschutz

2.2. Gemeinsame Maßnahmen

3. Mehr Gesundheit für die Bürger Europas

3.1. Unser Ausgangspunkt

3.2. Unsere nächsten Schritte

3.2.1.Stärkere Überwachung und Kontrolle von Gesundheitsgefahren

3.2.2.Reaktion auf Gesundheitsgefahren neuer Aktionsbereich

3.2.3.Gesundheitsförderung durch Berücksichtigung gesundheitsrelevanter Faktoren

3.2.4.Prävention von Krankheiten und Verletzungen neuer Aktionsbereich

3.2.5.Erzielung von Synergien zwischen nationalen Gesundheitssystemen neuer Aktionsbereich

3.2.6.Ausarbeitung und Verbreitung von mehr und besseren Gesundheitsinformationen für die Bürger, Gesundheitsexperten und politischen Entscheidungsträger

4. EIN europäischer Markt für Europas Verbraucher

4.1. Unser Ausgangspunkt

4.2. Unsere nächsten Schritte

4.2.1.Besseres Verständnis von Verbrauchern und Märkten Dies umfasst Folgendes:

4.2.2.Bessere Regelung des Verbraucherschutzes Dies umfasst Folgendes:

4.2.3.Bessere Durchsetzung, Überwachung und besserer Rechtsschutz

4.2.4.Verbraucher, die besser unterrichtet sind und ihre Rechte kennen

5. Fazit

Vorschlag

Artikel 1
Festlegung des Programms

Artikel 2
Zielvorgaben

Artikel 3
Durchführungsmethoden

Artikel 4
Durchführung des Programms

Artikel 5
Finanzierung

Artikel 6
Ausschuss

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Beteiligung von Drittländern

Artikel 9
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 10
Überwachung, Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 11
Aufhebung

Artikel 12
Übergangsmaßnahmen

Artikel 13
Schlussbestimmungen

Anhang 1
- Stärkung der Synergien durch gemeinsame Maßnahmen und Instrumente

Anhang 2
- Gesundheit

Anhang 3
: Verbraucherpolitik - Aktionen und Fördermaßnahmen


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.