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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"CPC-Verordnung"


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Drucksache 9/20 (Beschluss)

... (CPC-Verordnung) ist eine Stärkung behördlicher Befugnisse für die Durchsetzung von Verbraucherschutzgesetzen in grenzüberschreitenden Fällen verbunden. Dagegen beruht die Verbraucherrechtsdurchsetzung bei reinen Inlandssachverhalten auf der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche. Eine Beschränkung des Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes auf grenzüberschreitende Rechtsverstöße führt zu zwei völlig unterschiedlichen Durchsetzungsregimes. Verbraucherinnen und Verbraucher im Inland sind derzeit weniger gut gegen Verstöße deutscher Unternehmen geschützt als Verbraucherinnen und Verbraucher aus dem europäischen Ausland und würden dies auch in Zukunft bleiben. Zur Beseitigung dieser Benachteiligung inländischer Verbraucher sind die Befugnisse der CPC-Verordnung auch zum Schutz der Verbraucher in Deutschland anzuwenden, wenn die Behörde ohnehin auf Grund eines Amtshilfeersuchens oder einer koordinierten Aktion tätig wird. Es geht im Ergebnis um Fälle, in denen von einem grenzüberschreitenden Verstoß in gleicher Weise auch Verbraucherinnen und Verbraucher im Inland betroffen sind. Bereits im Juli 2016 hatte der Bundesrat in diesem Zusammenhang darum gebeten "darauf zu achten, dass es im Zuge der Verordnung und ihrer Umsetzung nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei rein innerstaatlichen Sachverhalten kommt", vergleiche BR-Drucksache 286/16(B), Ziffer 9.

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Drucksache 9/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 3 Absatz 3 Satz 3 VSchDG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 4 VSchDG

§ 4
Befugnisse bei Inländerbetroffenheit

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6 Absatz 2 VSchDG

4. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 7 BfJG


 
 
 


Drucksache 9/20

... Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, weil die neue CPC-Verordnung, die die Änderungen im EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz erforderlich macht, bereits ab dem 17. Januar 2020 anwendbar wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

§ 6
Ergänzende Verfahrensvorschriften

§ 12
Verordnungsermächtigung.

§ 29
Evaluierung

Artikel 2
Folgeänderungen

§ 4e
Unterlassungsanspruch bei innergemeinschaftlichen Verstößen

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz

§ 4
Elektronische Aktenführung; Gewährung von Akteneinsicht

§ 5
Digitalisierung von Dokumenten

§ 6
Elektronische Kommunikation

§ 7
Verordnungsermächtigung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

1. Benennung der zentralen Verbindungsstelle

2. Benennung der zuständigen Behörden

3. Bußgeldvorschriften und Vollstreckung

4. Rechtswegzuweisung

5. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Regelungen im Zusammenhang mit der Verordnung EU Nr. 2017/2394

bb Elektronische Kommunikation

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 2

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4762, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.3 Weitere Kosten

II.4 Umsetzung von EU-Recht

II.5 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 9/1/20

... (CPC-Verordnung) ist eine Stärkung behördlicher Befugnisse für die Durchsetzung von Verbraucherschutzgesetzen in grenzüberschreitenden Fällen verbunden. Dagegen beruht die Verbraucherrechtsdurchsetzung bei reinen Inlandssachverhalten auf der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche. Eine Beschränkung des Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes auf grenzüberschreitende Rechtsverstöße führt zu zwei völlig unterschiedlichen Durchsetzungsregimes. Verbraucherinnen und Verbraucher im Inland sind derzeit weniger gut gegen Verstöße deutscher Unternehmen geschützt als Verbraucherinnen und Verbraucher aus dem europäischen Ausland und würden dies auch in Zukunft bleiben. Zur Beseitigung dieser Benachteiligung inländischer Verbraucher sind die Befugnisse der CPC-Verordnung auch zum Schutz der Verbraucher in Deutschland anzuwenden, wenn die Behörde ohnehin auf Grund eines Amtshilfeersuchens oder einer koordinierten Aktion tätig wird. Es geht im Ergebnis um Fälle, in denen von einem grenzüberschreitenden Verstoß in gleicher Weise auch Verbraucherinnen und Verbraucher im Inland betroffen sind. Bereits im Juli 2016 hatte der Bundesrat in diesem Zusammenhang darum gebeten "darauf zu achten, dass es im Zuge der Verordnung und ihrer Umsetzung nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei rein innerstaatlichen Sachverhalten kommt", BR-Drucksache 286/16(B), Ziffer 9.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 3 Absatz 3 Satz 3 VSchDG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 4 VSchDG

§ 4
Befugnisse bei Inländerbetroffenheit

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6 Absatz 2 VSchDG

4. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 7 BfJG


 
 
 


Drucksache 152/18

... Die CPC-Verordnung bildet die Grundlage für ein Netzwerk aus nationalen Durchsetzungsbehörden zur Sicherstellung der durchgehenden grenzüberschreitenden Durchsetzung der wichtigsten EU-Verbraucherschutzgesetze. Die überarbeiteten Vorschriften gelten in den Mitgliedstaaten ab 20. Januar 202033. Mit Inkrafttreten der neuen CPC-Verordnung gibt es eine Reihe von Mindestbefugnissen für die nationalen Behörden, ein neues Verfahren zur Bekämpfung weitverbreiteter Verstöße gegen den Verbraucherschutz auf Unionsebene und ein besseres Überwachungssystem. Die Kommission wird eine stärkere

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Drucksache 152/18




1. Einleitung

1.1. Aufbau eines fairen Binnenmarkts für Verbraucher und Unternehmen

1.2 Einführung der Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher

2. Modernisierung des GEMEINSCHAFTLICHEN BESITZSTANDS IM VERBRAUCHERSCHUTZ

- Neue Instrumente für Verbraucher - individuelle Rechtsbehelfe.

- Mehr Transparenz für Verbraucher auf Online-Marktplätzen.

- Ausweitung des Verbraucherschutzes auf kostenlose Dienste.

- Entlastung für Unternehmen.

3. Besserer Rechtsschutz für Verbraucher, wirksame DURCHSETZUNG sowie verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem FAIREN und SICHEREN Binnenmarkt

3.1 Besserer Rechtsschutz für Verbraucher

- Nutzung des vollen Potenzials behördlicher Verfügungen zur Sicherstellung des Rechtsschutzes für Verbraucher bei Massenschadensereignissen.

- Stärkung der vorhandenen Instrumente für Verbraucher - Alternative Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung.

3.2 Wirksame Durchsetzung und verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem fairen und sicheren Binnenmarkt

a Wirksamerer Sanktionen, vor allem für weitverbreitete Verstöße

b Hilfe für die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung für die neue CPC-Verordnung

c Aufbau von Kapazitäten

- Finanzierung und Koordinierung für die E-Enforcement Academy.

- Es liefert den Mitgliedstaaten Unterstützung zur Sicherstellung,

d Koordinierte Durchsetzung

3.3 Einführung von Rechtsvorschriften für die Sicherheit von Non-Food-Produkten

a Modernisierung des Schnellwarnsystems

b Die beste Nutzung der koordinierten Marktüberwachung

4. Internationale Zusammenarbeit

a Kooperationsvereinbarungen zum Ausbau der Koordinierung mit Partnern außerhalb der EU

b Produktsicherheit: eine globale Herausforderung

5. Sicherstellung der GLEICHBEHANDLUNG von VERBRAUCHERN IM Binnenmarkt: Bekämpfung des Problems der ZWEIERLEI QUALITÄT von VERBRAUCHSGÜTERN

6. BEWUSSTSEINSBILDUNG und AUFBAU von KAPAZITÄTEN

6.1 Dialog mit den Verbrauchern und Informationskampagne

6.2 Ausbildung, Schulung, Ausbau von Kapazitäten und andere Informationsinstrumente

7. Vorbereitung der VERBRAUCHERPOLITIK für ZUKÜNFTIGE Herausforderungen

- Künstliche Intelligenz.

- Internet der Dinge.

- Nachhaltiger Verbrauch.

8. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 153/18 PDF-Dokument



Drucksache 155/18 PDF-Dokument



Drucksache 286/16 PDF-Dokument



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