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17 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bundesverfassungsrichter"


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Drucksache 394/20 (Beschluss)

... es in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht Frau Prof. Dr. Ines H ä r t e l als Nachfolgerin für Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Johannes M a s i n g in den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt.



Drucksache 254/20 (Beschluss)

... Frau Prof. Dr. Astrid W a l l r a b e n s t e i n als Nachfolgerin für Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dres. h.c. Andreas V o ß k u h l e in den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt.



Drucksache 320/18 (Beschluss)

... es in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Henning R a d t k e als Nachfolger für Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Michael E i c h b e r g e r in den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt.



Drucksache 367/16 (Beschluss)

... es in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht Frau Prof. Dr. Christine L a n g e n f e l d als Nachfolgerin für Bundesverfassungsrichter Prof. Herbert L a n d a u in den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt.



Drucksache 588/16 (Beschluss)

... Frau Dr. Yvonne O t t als Nachfolgerin für Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Reinhard G a i e r in den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt.



Drucksache 736/11 (Beschluss)

... es in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht Frau Dr. Sibylle Kessal-Wulf und Herrn Peter Müller als Nachfolger für Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff und Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio in den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt.



Drucksache 827/10 (Beschluss)

... es in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht Frau Prof. Dr. Gabriele Britz als Nachfolgerin für Bundesverfassungsrichterin Dr. Christine Hohmann-Dennhardt in den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt.



Drucksache 255/08 (Beschluss)

... es in Verbindung mit §§ 5, 7 und 9 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht Herrn Prof. Dr. Andreas Voßkuhle als Nachfolger für Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Winfried Hassemer in den Zweiten Senat und zugleich zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt.



Drucksache 114/08 (Beschluss)

... es in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht Herrn Prof. Dr. Johannes Masing als Nachfolger für Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem in den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt.



Drucksache 63/1/07

... Die Juristische Hochschule Potsdam-Eiche war die Hochschule des MfS und hatte die Aufgabe, den juristischen Nachwuchs des Staatssicherheitsdienstes zu schulen. Diese Ausbildung, in der für ein rechtswissenschaftliches Studium grundlegende Gebiete wie das Zivilrecht nur eine untergeordnete Rolle spielten, war nur dem Namen, nicht aber dem Inhalt nach ein juristisches Studium. Aus diesem Grunde ist gemäß Einigungsvertrag Anlage I, Kapitel III, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 8 Buchstabe y Doppelbuchstabe ee, ff, gg, hh und jj dort erworbenen juristischen Diplomen jegliche Anerkennung für die Ausübung juristischer Berufe versagt worden. Demgegenüber sehen weder die bisherige Regelung des Einigungsvertrags Anlage I Kapitel III Sachgebiet F Abschnitt III Buchstabe a noch die bisherige Fassung des Artikels 5 des Gesetzentwurfs für Bundesverfassungsrichter eine solche Einschränkung ausdrücklich vor. Daher sollte nunmehr in § 3 Abs. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/1/07




1. Zu Artikel 4 § 1 Abs. 1 Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts

2. Zu Artikel 5 § 3 Abs. 2 BVerfGG

3. Zu Artikel 16

4. Zu Artikel 38

5. Zu Artikel 56

6. Zu Artikel 79 Abs. 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 63/07 (Beschluss)

... Die Juristische Hochschule Potsdam-Eiche war die Hochschule des MfS und hatte die Aufgabe, den juristischen Nachwuchs des Staatssicherheitsdienstes zu schulen. Diese Ausbildung, in der für ein rechtswissenschaftliches Studium grundlegende Gebiete wie das Zivilrecht nur eine untergeordnete Rolle spielten, war nur dem Namen, nicht aber dem Inhalt nach ein juristisches Studium. Aus diesem Grunde ist gemäß Einigungsvertrag Anlage I, Kapitel III, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 8 Buchstabe y Doppelbuchstabe ee, ff, gg, hh und jj dort erworbenen juristischen Diplomen jegliche Anerkennung für die Ausübung juristischer Berufe versagt worden. Demgegenüber sehen weder die bisherige Regelung des Einigungsvertrags Anlage I Kapitel III Sachgebiet F Abschnitt III Buchstabe a noch die bisherige Fassung des Artikels 5 des Gesetzentwurfs für Bundesverfassungsrichter eine solche Einschränkung ausdrücklich vor. Daher sollte nunmehr in § 3 Abs. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 4 § 1 Abs. 1 Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts

2. Zu Artikel 5 § 3 Abs. 2 BVerfGG

3. Zu Artikel 16

4. Zu Artikel 38

5. Zu Artikel 56

6. Zu Artikel 79 Abs. 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 249/06 (Beschluss)

als Nachfolger für Bundesverfassungsrichter Dr. Dieter H ö m i g in den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt.



Drucksache 677/05 (Beschluss)

... Bundesverfassungsrichter Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim J e n t s c h in den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt.



Drucksache 766/05

... Die Parlamentarische Versammlung unterstützte nach teilweise kontroverser Debatte grundsätzlich die Reform des Gerichtshofs. Dabei wurden aber auch Vorbehalte gegen die Neufassung von Art. 35 (Einschränkung der Petitionsfreiheit) sowie gegen die Möglichkeit, zusätzliche Richter zu berufen (Art. 20 EMRK) in die Resolution aufgenommen. Im Rahmen der Neuwahl der Richter des EGMR wurde Frau Bundesverfassungsrichterin Renate Jäger mit 97 Stimmen von 170 zur neuen Richterin gewählt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 766/05




Anlage 1
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01. Januar - 30. Juni 2004

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

IV. Parlamentarische Versammlung PV

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen KGRE

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates

1. Menschenrechtsfragen

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

4. Terrorismusbekämpfung

5. Sozialpolitik

6. Raumordnerische Zusammenarbeit, Kommunal- und Regionalpolitik

7. Sport

8. Bildung und Kultur

5 Demokratieerziehung

Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit

5 Geschichtsunterricht

5 Fremdsprachen

5 Lehrerfortbildungsprogramm

9. Medien

Anlage 1
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004

Anlage 2
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004

Anlage 3
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004

Anlage 4
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004

Anlage 2
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01. Juli - 31. Dezember 2004

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates

Anlage 1
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004

Anlage 2
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004

Anlage 3
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004

Anlage 4
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.