Drucksache 76/07
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes (JuSchVerbG)
... vor, der die Herstellung, Verbreitung und Zugänglichmachung virtueller Killerspiele unter Strafe stellt. Damit sollen Spielprogramme erfasst werden, die grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an solchen Gewalttätigkeiten ermöglichen. Verhindert werden sollen aber auch reale Gewaltspiele, wie z.B. Paintball oder Gotcha. Dazu soll ein neuer § 118a in das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten eingefügt werden, der die Veranstaltung und die Teilnahme an menschenverachtenden Spielen mit einer Geldbuße belegt. Weitere Änderungen sieht der Gesetzentwurf im Jugendschutzrecht vor. Es geht dabei um das Verbot offensichtlich schwer jugendgefährdender Trägermedien, strengere Anforderungen an Bildschirmspielgeräte sowie Verbesserungen bei der Indizierung von Medien und bei der Freiwilligen Selbstkontrolle. Einher gehen diese Maßnahmen mit einer Erhöhung des Bußgeldrahmens im
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 3 Änderung des Jugendschutzgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 4
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