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143 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bewertungsansätze"


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Drucksache 300/18

... es für Bundesstatistiken aufgestellten allgemeinen Anforderungen angelehnt. Auch Mietspiegel sind Statistiken, die unter Verwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und bei sachgerechter Methodenwahl sowie sachgerechter Anwendung von Informationstechniken erstellt werden müssen. Letztgenannter Aspekt spielt besonders bei der Erstellung von Regressionsmietspiegeln mit komplexen mathematischen Berechnungen eine wichtige Rolle. Besonderheiten der Mietspiegelstatistik ergeben sich oft auch aus dem Umstand, dass die örtlichen Gegebenheiten schon bei den Bewertungsansätzen zu berücksichtigen sind. Viele Daten müssen von vornherein für die Abfrage und Bewertung sinnvoll kategorisiert werden, worin ein wichtiger Unterschied gegenüber reinen Datenstatistiken liegt. Besonders deutlich zeigt sich dies bei der Lageeinteilung, die häufig eine Gewichtung beschreibender Standortfaktoren erfordert, aber zusätzlich vielfach auch sogenannte weiche Faktoren wie die Beliebtheit bestimmter Stadteile beinhaltet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

§ 558e
Verordnungsermächtigung und Datenübermittlung

Artikel 2
Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ... [einsetzen: die zum Verkündungszeitpunkt auf die letzte folgende Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Mietrechtsanpassungsgesetz vom [einsetzen: Datum der Ausfertigung des Gesetzes]

Artikel 3
Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954

§ 22
Übergangsregelung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Satz 5

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3 und 4

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 428/1/17

... 9. Die Kommission geht zudem davon aus, dass eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Bildung und Wirtschaft die Faktenlage verbessern und zu einem Konsens führen kann, was mit Investitionen in die Bildung erreicht werden kann. Der Bundesrat weist darauf hin, dass es bei Investitionen in die Bildung nicht nur um rein ökonomische Erträge geht und manche in pädagogischer und gesellschaftspolitischer Hinsicht sinnvolle Investitionen gerade nicht wirtschaftlich messbar sind. Eine Bewertung von Bildungsausgaben allein aus wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Perspektive ist unzureichend und wird dem Eigenwert von Bildung nicht gerecht. Die Qualität von Bildungsausgaben stellt einen vielschichtigen Fragenkomplex dar, der sich simplen Lösungs- und Bewertungsansätzen entzieht (vergleiche bereits die Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Oktober 2015, BR-Drucksache 386/15(B), Ziffer 9 und die Stellungnahme des Bundesrates vom 6. Februar 2015, BR-Drucksache 583/14(B), Ziffer 10).



Drucksache 428/17 (Beschluss)

... 9. Die Kommission geht zudem davon aus, dass eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Bildung und Wirtschaft die Faktenlage verbessern und zu einem Konsens führen kann, was mit Investitionen in die Bildung erreicht werden kann. Der Bundesrat weist darauf hin, dass es bei Investitionen in die Bildung nicht nur um rein ökonomische Erträge geht und manche in pädagogischer und gesellschaftspolitischer Hinsicht sinnvolle Investitionen gerade nicht wirtschaftlich messbar sind. Eine Bewertung von Bildungsausgaben allein aus wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Perspektive ist unzureichend und wird dem Eigenwert von Bildung nicht gerecht. Die Qualität von Bildungsausgaben stellt einen vielschichtigen Fragenkomplex dar, der sich simplen Lösungs- und Bewertungsansätzen entzieht (vergleiche bereits die Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Oktober 2015, BR-Drucksache 386/15(B), Ziffer 9 und die Stellungnahme des Bundesrates vom 6. Februar 2015, BR-Drucksache 583/14(B), Ziffer 10).



Drucksache 515/1/16

... Nach einer ersten, nur an wenigen Einzelbetrieben in Baden-Württemberg durchgeführten Verprobung der Bewertungsansätze lässt sich feststellen, dass die neuen Bewertungsansätze im Einzelfall deutliche Auswirkungen auf die Höhe der Grundsteuerwerte haben können. Vor diesem Hintergrund und dem Ziel einer aufkommensneutralen Grundsteuerreform kommt der Festlegung der Steuermesszahlen, die künftig auf Länderebene erfolgen kann, eine entscheidende Bedeutung für die künftige Höhe der Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe zu. In der Begründung zum Gesetzentwurf wird hierzu ausgeführt, dass "ein Festlegen der Steuermesszahlen erst möglich ist, wenn eine statistisch valide Kenntnis der neuen Grundsteuerwerte gegeben ist".



Drucksache 386/1/15

... - Insbesondere berühren die prioritären Bereiche "Verstärkte Unterstützung der Lehrkräfte" und "Nachhaltige Investitionen sowie Leistung und Effizienz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung" den Kernbereich mitgliedstaatlicher Kompetenzen. Der Bundesrat lehnt die Bewertung der mitgliedstaatlichen Systeme auf europäischer Ebene als klar kompetenzwidrig ab. - Dass nach dem Arbeitspapier der Kommission Effektivität und Effizienz von Bildungsausgaben im Fokus der weiteren Arbeit einer Expertengruppe stehen sollen, sieht der Bundesrat ebenfalls aus kompetenziellen Gründen äußerst skeptisch und bekräftigt erneut seine grundsätzliche Ablehnung einer Bewertung der nationalen Bildungsinvestitionen durch die europäische Ebene. Zudem erinnert er daran, dass eine Bewertung von Bildungsinvestitionen allein aus wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Perspektive unzureichend ist und dem Eigenwert von Bildung nicht gerecht wird. Die Qualität von Investitionen in Bildung stellt einen vielschichtigen Fragenkomplex dar, der sich simplen Lösungs- und Bewertungsansätzen entzieht (BR-Drucksache 583/14(B), Ziffer 10).



Drucksache 386/15 (Beschluss)

... - Insbesondere berühren die prioritären Bereiche "Verstärkte Unterstützung der Lehrkräfte" und "Nachhaltige Investitionen sowie Leistung und Effizienz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung" den Kernbereich mitgliedstaatlicher Kompetenzen. Der Bundesrat lehnt die Bewertung der mitgliedstaatlichen Systeme auf europäischer Ebene als klar kompetenzwidrig ab. - Dass nach dem Arbeitspapier der Kommission Effektivität und Effizienz von Bildungsausgaben im Fokus der weiteren Arbeit einer Expertengruppe stehen sollen, sieht der Bundesrat ebenfalls aus kompetenziellen Gründen äußerst skeptisch und bekräftigt erneut seine grundsätzliche Ablehnung einer Bewertung der nationalen Bildungsinvestitionen durch die europäische Ebene. Zudem erinnert er daran, dass eine Bewertung von Bildungsinvestitionen allein aus wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Perspektive unzureichend ist und dem Eigenwert von Bildung nicht gerecht wird. Die Qualität von Investitionen in Bildung stellt einen vielschichtigen Fragenkomplex dar, der sich simplen Lösungs- und Bewertungsansätzen entzieht (BR-Drucksache 583/14(B), Ziffer 10).



Drucksache 583/1/14

... 7. Ungeachtet der wichtigen Rolle von Bildung für nachhaltiges und stabiles Wirtschaftswachstum betont der Bundesrat, dass eine Bewertung von Bildungsinvestitionen allein aus wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Perspektive unzureichend ist. Der Eigenwert von Bildung ist nicht quantifizierbar. Die Qualität von Investitionen in Bildung stellt einen vielschichtigen Fragenkomplex dar, der sich simplen Lösungs- und Bewertungsansätzen entzieht. Der Bundesrat weist darüber hinaus darauf hin, dass die Höhe der Gesamtinvestitionen innerhalb eines Bildungssystems keine Rückschlüsse auf dessen Qualität zulässt (siehe auch BR-Drucksache 837/07(B) sowie BR-Drucksache 141/07(B)). Zudem unterliegt die Ausgestaltung der Finanzierung des Bildungswesens allein der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, in Deutschland der Länder (vergleiche BR-Drucksache 725/12(B)).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 583/1/14




Zu den BR-Drucksachen 583/14 und 584/14

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 583/14 (Beschluss)

... 10. Ungeachtet der wichtigen Rolle von Bildung für nachhaltiges und stabiles Wirtschaftswachstum betont der Bundesrat, dass eine Bewertung von Bildungsinvestitionen allein aus wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Perspektive unzureichend ist. Der Eigenwert von Bildung ist nicht quantifizierbar. Die Qualität von Investitionen in Bildung stellt einen vielschichtigen Fragenkomplex dar, der sich simplen Lösungs- und Bewertungsansätzen entzieht. Der Bundesrat weist darüber hinaus darauf hin, dass die Höhe der Gesamtinvestitionen innerhalb eines Bildungssystems keine Rückschlüsse auf dessen Qualität zulässt (siehe auch BR-Drucksache 837/07(B) sowie BR-Drucksache 141/07(B)). Zudem unterliegt die Ausgestaltung der Finanzierung des Bildungswesens allein der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, in Deutschland der Länder (vergleiche BR-Drucksache 725/12(B)).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 583/14 (Beschluss)




Zu BR-Drucksache 583/14

Zu den BR-Drucksachen 583/14 und 584/14

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 290/13

... Über die Europäische Plattform für Klimaanpassung (CLIMATE-ADAPT28) könnten Informationen über wetterbezogene Versicherungsmodelle oder Risikobewertungsansätze in den Mitgliedstaaten gesammelt und zugänglich gemacht werden. Alternativ könnten diese Informationen im Rahmen eines umfassenden Informationspakets zum Katastrophenmanagement bereitgestellt werden.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.