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"Bekanntgabefiktion"


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Drucksache 580/08

... Die Aufnahme einer Regelentscheidungsfrist von drei Monaten soll Signalwirkung entfalten und ermöglicht die Einführung einer in sich geschlossenen Fiktionsregelung im Fachrecht durch einfache Bezugnahme auf die Vorschrift. Ist diese Regelentscheidungsfrist zu lang oder zu kurz, sind im Fachrecht abweichende Bearbeitungsfristen zu regeln. Das Fachrecht kann die Entscheidungsfristen durch Rechtsvorschrift festlegen. Es kann sie aber auch durch aufgrund entsprechender Rechtsvorschriften erlassene behördliche Fristenpläne regeln, wenn deren Geltung verbindlich angeordnet ist und sie vorab öffentlich bekannt gemacht wurden. Die tatsächlich zur Verfügung stehende Bearbeitungszeit wird durch die Zugangsfiktion nach § 41 Abs. 2 verkürzt, da eine ablehnende Entscheidung entsprechend früher abgesandt werden müsste. Ist der Verwaltungsakt im Ausland bekannt zu geben, führt dies im Anwendungsbereich der Vorschriften über das Verfahren über eine einheitliche Stelle dazu dass bei Versendung per Post durch die in § 71b Abs. 6 Satz 1 geregelte Bekanntgabefiktion die Bearbeitungszeit effektiv um einen Monat verkürzt wird. Dies ist bei der Bemessung der dem jeweiligen Genehmigungsverfahren angemessenen Frist zu berücksichtigen. Die Behörde muss die Möglichkeit haben, nach sorgfältiger Prüfung des Antrags eine ablehnende Entscheidung rechtzeitig vor Eintritt der Genehmigungsfiktion bekannt zu geben. Außerhalb des Anwendungsbereichs der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 42a
Genehmigungsfiktion

Abschnitt 1a
Verfahren über eine einheitliche Stelle

§ 71a
Anwendbarkeit

§ 71b
Verfahren

§ 71c
Informationspflichten

§ 71d
Gegenseitige Unterstützung

§ 71e
Elektronisches Verfahren

Artikel 2
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (FNA 860-10-1)

Artikel 3
Änderung des Personenstandsgesetzes (FNA 211-1)

Artikel 4
Änderung des Konsulargesetzes (FNA 27-5)

Artikel 5
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (FNA 303-8)

§ 73a
Einheitliche Stelle

Artikel 6
Änderung des Steuerberatungsgesetzes (FNA 610-10)

Artikel 7
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (FNA 701-1)

§ 10
Aufgabenübertragung und öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss

Artikel 8
Änderung der Handwerksordnung (FNA 7110-1)

§ 5b
Verfahren über eine einheitliche Stelle

Artikel 9
Änderung des Luftverkehrsgesetzes (FNA 96-1)

Artikel 10
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

III. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. Einführung einer neuen besonderen Verfahrensart Verfahren über eine einheitliche Stelle

2. Einführung von Regelungen über die Genehmigungsfiktion

3. Einführung von Öffnungsklauseln, damit die Länder bestimmten Berufskammern die Aufgaben der einheitlichen Stelle übertragen können und Einführung von Regelungen zur Anordnung der Geltung des neuen Verfahrensmodells und der Genehmigungsfiktion in einigen Berufskammergesetzen.

IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft.

2. Bürokratiekosten für die Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

VI. Rechtsvereinfachung

VII. Befristung

VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 71a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 71b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 71c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 71d

Zu § 71e

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 595: Viertes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften / Gesetz zur verwaltungsrechtlichen Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.