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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Baustellenbereich"


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Drucksache 327/11

... (1) Ohne den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze und das bestehende Kondominium zu verändern, gilt der Baustellenbereich der Grenzbrücke und nach ihrer Fertigstellung die Grenzbrücke selbst hinsichtlich der Mehrwertsteuer als Hoheitsgebiet des Großherzogtums Luxemburg, soweit es sich um Lieferungen von Gegenständen und sonstige Leistungen sowie den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Einfuhr von Gegenständen handelt, die für die Erneuerung und die Erhaltung der Grenzbrücke bestimmt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 327/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Gegenstand des Abkommens

Artikel 2
Planung und Bauausführung

Artikel 3
Baurecht und Grunderwerb

Artikel 4
Abnahme

Artikel 5
Erhaltung

Artikel 6
Kosten

Artikel 7
Zahlungen

Artikel 8
Betretungsrecht, Aufenthaltstitel

Artikel 9
Steuerbestimmungen

Artikel 10
Datenschutz

Artikel 11
Gemischte Kommission

Artikel 12
Meinungsverschiedenheiten

Artikel 13
Geltungsdauer, Abkommensänderungen und Vorabanwendungsklausel

Artikel 14
Inkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 642/08

... (1) Unabhängig vom tatsächlichen Verlauf der Staatsgrenze zwischen den Hoheitsgebieten der Vertragsparteien werden der Baustellenbereich für die Grenzbrücke und nach ihrer Fertigstellung die Grenzbrücke selbst, soweit sie sich auf das Hoheitsgebiet der Republik Polen erstrecken, für die Anwendung des Mehrwertsteuerrechts der Republik Polen und des Umsatzsteuerrechts der Bundesrepublik Deutschland als Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland betrachtet, soweit es sich um Lieferungen von Gegenständen, um den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen und um Dienstleistungen handelt, die für den Bau oder die Instandhaltung der Grenzbrücken nach Anlage A oder B bestimmt sind, wenn das mit dem Bau oder der Instandhaltung betraute zuständige Eisenbahninfrastrukturunternehmen seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung

Abschnitt 1
Gegenstand des Vertrags

Artikel 1
Umfang des Vertrags

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Bau von Grenzbrücken

Artikel 3
Erneuerung und Neubau

Artikel 4
Anwendung technischer Normen und Bauvorschriften

Artikel 5
Abnahme

Artikel 6
Baukosten

Artikel 7
Abstimmung

Abschnitt 3
Instandhaltung von Grenzbrücken

Artikel 8
Gegenstand der Instandhaltung

Artikel 9
Durchführung der Instandhaltung

Artikel 10
Austausch von Unterlagen

Artikel 11
Informationen über geplante Arbeiten

Artikel 12
Kosten der Instandhaltung

Artikel 13
Durchführung von Prüfungen

Abschnitt 4
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 14
Informationen

Artikel 15
Betretungsrecht

Artikel 16
Steuerrechtliche Regelungen

Artikel 17
Datenschutz

Artikel 18
Arbeitsrechtliche Regelungen

Artikel 19
Gemeinsame Arbeitsgruppe

Abschnitt 5
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Meinungsverschiedenheiten

Artikel 21
Geltungsdauer

Artikel 22
Änderung der Anlagen

Artikel 23
Inkrafttreten

Anlage
A zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung

Anlage
B zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 643: Gesetz zum Vertrag vom 26. Februar 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienen wegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung


 
 
 


Drucksache 301/08

... c) Ein Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen zielt dagegen darauf ab, auf Grund von erheblichen Baumaßnahmen auf dem westlichen Kölner Ring (Herstellung eines Betonbauwerkes im Rahmen des 6-streifigen Ausbaus) das derzeitige Lkw-Fahrverbot auf der A 1 über das Autobahnkreuz Leverkusen-West hinaus bis zum Autobahnkreuz Köln-West auszudehnen, und zwar bis zum Jahre 2011 einschließlich geeignete Umleitungsstrecken sind für diesen Zeitraum vorhanden. Der Baustellenbereich kann in den Samstagen der Ferienreisezeit wegen des hohen Verkehrsaufkommens auf dem Kölner Ring keinen Lkw-Verkehr aufnehmen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen wird das Lkw-Fahrverbot wieder aufgehoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 301/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gender Mainstreaming

Verordnung

Achte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

1. Inhalt

2. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

3. Bürokratiekosten

II. Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 471: Achte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung


 
 
 


Drucksache 166/07

... 10. fordert die Kommission in Anbetracht der großen Zahl an Unfällen und Todesopfern an Straßenbaustellen auf, gemeinsame Richtlinien für die Anforderungen an sichere Baustellenbereiche auszuarbeiten, denen die Erkennung und der Austausch bewährter Praktiken zugrunde liegen;



Drucksache 301/06

... (1) Ohne den Verlauf der Staatsgrenzen zwischen den jeweiligen Hoheitsgebieten zu verändern, gelten der Baustellenbereich der Grenzbrücke und nach ihrer Fertigstellung die Grenzbrücke selbst, soweit sie sich auf das Hoheitsgebiet des Königreichs der Niederlande erstrecken, für die Anwendung des Umsatzsteuerrechts der Bundesrepublik Deutschland und des Mehrwertsteuerrechts des Königreichs der Niederlande als Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, soweit es sich um Lieferungen von Gegenständen und sonstige Leistungen handelt die für den Bau der Grenzbrücke oder für ihre Instandsetzung und Erneuerung bestimmt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 301/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über den Zusammenschluss der deutschen Bundesstraße B 56n und der niederländischen Regionalstraße N 297n an der gemeinsamen Staatsgrenze durch Errichtung einer Grenzbrücke

Artikel 1
Gegenstand und Ziel des Vertrages

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Planung und Bauausführung

Artikel 4
Baurecht und Grunderwerb

Artikel 5
Abnahme

Artikel 6
Erhaltung und Verkehrssicherung

Artikel 7
Kosten

Artikel 8
Zahlungen

Artikel 9
Betretungsrecht, Arbeitsgenehmigungen

Artikel 10
Steuer- und Zollbestimmungen

Artikel 11
Datenschutz

Artikel 12
Gemeinsame Grenzbrückenkommission

Artikel 13
Streitbeilegung

Artikel 14
Geltungsdauer und Vertragsänderungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.