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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bausparkassen-Verordnung"


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Drucksache 436/1/15

... Nach derzeitiger Rechtslage haben die Bausparkassen bereits die Möglichkeit, die Mittel aus der Zuteilungsmasse zur Gewährung von Darlehen zur Vor- oder Zwischenfinanzierung nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 BausparkassenG zu verwenden. Konkrete Vorgaben dazu enthält § 1 der Bausparkassen-Verordnung, eine Genehmigung der Bundesanstalt ist lediglich bei Abweichungen davon erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 436/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BausparkassenG

2. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e § 7 Absatz 8 BausparkassenG


 
 
 


Drucksache 436/15 (Beschluss)

... Nach derzeitiger Rechtslage haben die Bausparkassen bereits die Möglichkeit, die Mittel aus der Zuteilungsmasse zur Gewährung von Darlehen zur Vor- oder Zwischenfinanzierung nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 BausparkG zu verwenden. Konkrete Vorgaben dazu enthält § 1 der Bausparkassen-Verordnung, eine Genehmigung der Bundesanstalt ist lediglich bei Abweichungen davon erforderlich.

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Drucksache 436/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BausparkG

2. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e § 7 Absatz 8 BausparkG


 
 
 


Drucksache 436/15 PDF-Dokument



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