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"Basis-Verordnung"
Drucksache 72/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit besonderen Vorschriften für den Obst- und Gemüsesektor und zur Änderung bestimmter Verordnungen KOM (2007) 17 endg.; Ratsdok. 5572/07
... /EG unterliegen als Lebensmittel vollständig den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen, z.B. der Basis-Verordnung, der Pestizidrückstände-Höchstgehalts-Verordnung (EG) Nr. 396/2005 und der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über die amtlichen Kontrollen im Bereich Lebens- und Futtermittelsicherheit. Die Aufteilung der Vorschriften für die Fruchtsäfte auf zwei Rechtsgebiete führt unnötigerweise in den Mitgliedstaaten zur Überwachung in zwei Kontrollsystemen. Auch für die Rechtsanwender wird die Situation erschwert, wenn die Regelungen zu verbindlich vorgegebenen Verkehrsbezeichnungen in einem anderen Rechtsgebiet, nämlich dem Marktordnungsrecht, niedergelegt werden. Für den Verbraucher bleiben die vorgeschriebenen Verkehrsbezeichnungen die wichtigste Informationsquelle über die Zusammensetzung und Herstellungsverfahren dieser Produkte, die in der zurückliegenden Zeit als bedeutender Bestandteil einer gesunden Ernährung, insbesondere für Kinder, allseits hervorgehoben wurden. Eine Einbindung der Vorschriften zur Verkehrsbezeichnung, Zusammensetzung und zu den Herstellungsverfahren in das dem Schutz der Verbraucher auch vor Täuschung und Irreführung dienende
Drucksache 72/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit besonderen Vorschriften für den Obst- und Gemüsesektor und zur Änderung bestimmter Verordnungen KOM (2007) 17 endg.; Ratsdok. 5572/07
... /EG unterliegen als Lebensmittel vollständig den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen, z.B. der Basis-Verordnung, der Pestizidrückstände-Höchstgehalts-Verordnung (EG) Nr. 396/2005 und der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über die amtlichen Kontrollen im Bereich Lebens- und Futtermittelsicherheit. Die Aufteilung der Vorschriften für die Fruchtsäfte auf zwei Rechtsgebiete führt unnötigerweise in den Mitgliedstaaten zur Überwachung in zwei Kontrollsystemen. Auch für die Rechtsanwender wird die Situation erschwert, wenn die Regelungen zu verbindlich vorgegebenen Verkehrsbezeichnungen in einem anderen Rechtsgebiet, nämlich dem Marktordnungsrecht, niedergelegt werden. Für den Verbraucher bleiben die vorgeschriebenen Verkehrsbezeichnungen die wichtigste Informationsquelle über die Zusammensetzung und Herstellungsverfahren dieser Produkte, die in der zurückliegenden Zeit als bedeutender Bestandteil einer gesunden Ernährung, insbesondere für Kinder, allseits hervorgehoben wurden. Eine Einbindung der Vorschriften zur Verkehrsbezeichnung, Zusammensetzung und zu den Herstellungsverfahren in das dem Schutz der Verbraucher auch vor Täuschung und Irreführung dienende
Drucksache 439/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetz es
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