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1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"BImA-Verbilligungsrichtlinie"


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Drucksache 557/1/17

... Im Übrigen ist bei der Veräußerung staatlicher Grundstücke zu einem Wert, der die geplante Nutzung des Grundstücks berücksichtigt, das europäische Beihilfenrecht (gemäß Artikel 107 AEUV) zu beachten. Dabei sind etwaige beihilferechtliche Friktionen zu vermeiden. Anlässlich der Regelung dieser Maßnahme auf gesetzlicher Ebene bedarf es daher - entsprechend anderer Rechtsvorschriften wie auch dem Inhalt der BImA-Verbilligungsrichtlinie - der ausdrücklichen Klarstellung, dass diese nur im Einklang mit den Beihilfevorschriften der EU erfolgen darf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/1/17




1. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 64 Absatz 3a BHO

Zu Nummer 2

Zu Satz 1:

Zu Satz 2:

Zu Satz 1:

Zu Satz 2:


 
 
 


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