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"Ausgaben- und Beitragszahlungen"


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Drucksache 894/04

... Beim Vergleich der Ausgaben- und Beitragszahlungen von Rentnern in der Pflegeversicherung und der Krankenversicherung zeigen sich weiterhin gravierende Unterschiede bei den Finanzierungsanteilen, die durch Aktive einerseits und Rentner andererseits aufgebracht werden. Der Finanzierungsanteil, den also auch Eltern in der Pflegeversicherung erbringen müssen, liegt mit 75 Prozent weit höher ist als in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Denn Rentner müssen in der Pflegeversicherung nur rund 25 Prozent ihrer Leistungsausgaben durch Beitragszahlungen selbst aufbringen, verursachen jedoch gleichzeitig mehr als 80 Prozent der Gesamtausgaben der Pflegeversicherung. Daher stellt sich nur in der Pflegeversicherung das Problem der Beitragsentlastung der Aktiven, die Kinder erziehen und gleichzeitig einen "höheren" Gesamtbeitrag erbringen. Demgegenüber liegt der Eigenfinanzierungsanteil von Rentnern in der Gesetzlichen Krankenversicherung immerhin bei rund 46 Prozent ihrer Leistungsausgaben. Diese betrugen im Jahr 2003 rund 66 Milliarden Euro, die einem Anteil von rund 48 Prozent an den Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen und deren Anteil damit deutlich niedriger ist als in der Pflegeversicherung. Gründe für eine Beitragsentlastung für erziehende Beitragszahler sind daher in der Gesetzlichen Krankenversicherung auch aus diesen Gesichtspunkten nicht gegeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 894/04




Bericht

I. Ausgangslage: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001

II. Stellungnahme der Bundesregierung

III. Aussagen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 1 BvR 1629/94

IV. Umsetzung des Urteils in der Sozialen Pflegeversicherung

V. Zur Gesetzlichen Rentenversicherung

VI. Zur gesetzlichen Krankenversicherung

VII. Zur Gesetzlichen Unfallversicherung

VIII. Zur Arbeitsförderung Gesetzliche Arbeitslosenversicherung

IX. Bessere Rahmenbedingungen für das Leben mit Familien - Berücksichtigung von Betreuungs- und Erziehungsleistungen durch eine bereichsübergreifende Familienpolitik


 
 
 


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