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"Anlagenverzeichnis"


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Drucksache 246/06

... Die Inhaltsübersicht und das Anlagenverzeichnis werden der geänderten Vorschrift angepasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 1 wird dem Ersten Teil vorangestellt und wie folgt geändert:

3. § 2 wird wie folgt gefasst:

4. § 3 Abs. 3 bis 6 werden wie folgt gefasst:

5. § 4 wird wie folgt gefasst:

6. § 5 wird wie folgt gefasst:

7. § 6 wird wie folgt geändert:

8. § 7 wird wie folgt geändert:

9. § 8 wird aufgehoben.

10. § 9 wird wie folgt geändert:

11. § 10 wird wie folgt geändert:

12. § 11 Abs.1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

13. § 12 wird wie folgt geändert:

14. § 13 wird wie folgt geändert:

15. In § 14 werden die Angaben „§ 2 Abs. 2 bis 4, § 3 Abs. 2 bis 5, § 4 Abs. 2 bis 5, § 5 Abs. 2 bis 5, § 6 oder § 7“ durch die Angaben „§ 3 Abs. 2 bis 5, § 5 Abs. 2 und 3 oder des § 6 Abs. 1 bis 3“ ersetzt.

16. Der Zweite Teil wird wie folgt gefasst:

§ 15
Zielwerte

§ 16
Maßnahmen, Listen von Gebieten und Ballungsräumen

§ 17
Beurteilung der Immissionskonzentrationen und der Ablagerungsraten

§ 18
Berichterstattung über Daten, Zielwertüberschreitungen und Maßnahmen

§ 19
Unterrichtung der Öffentlichkeit über Immissionskonzentrationen, Ablagerungen und Maßnahmen

17. Nach Anlage 7 werden folgende Anlagen angefügt:

„Anlage 8

I. Obere und untere Beurteilungsschwellen

II. Ermittlung der Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen

Anlage 9

I. Großräumige Standortkriterien

II. Kleinräumige Standortkriterien

III. Dokumentation und Überprüfung der Standortwahl

IV. Kriterien zur Festlegung der Zahl von Probenahmestellen für ortsfeste Messungen von Immissionskonzentrationen von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo a pyren

Anlage 10

I. Datenqualitätsziele

II. Anforderungen an Modelle zur Beurteilung der Luftqualität

III. Anforderungen an objektive Schätzungstechniken

IV. Standardbedingungen

Anlage 11

I. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Arsen, Kadmium und Nickel in der Luft

II. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe in der Luft

III. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Quecksilber in der Luft

IV. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse der Ablagerung von Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen

V. Referenzmethoden zur Erstellung von Luftqualitätsmodellen

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeines

1. EG - Luftqualitätsrichtlinien

2. Regelungsinhalt und Zielstellung

3. Inhalt des Verordnungsentwurfs

4. Kosten und Preiswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Erster Teil

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zweiter Teil

Überschrift Zweiter Teil:

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu den Anlagen

Zu Anlagen 1 bis 7:

Zu Anlage 8

Zu Anlage 9

Zu Anlage 10

Zu Anlage 11


 
 
 


Drucksache 45/05 (Beschluss)

... sind auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die Vorschriften über die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung zu befolgen. Hierfür ist es praktikabel und sachgerecht, die Wirtschaftsgüter, die der Abnutzung unterliegen in einem gesonderten Verzeichnis festzuhalten, damit die Höhe der Absetzungen für Abnutzung jederzeit nachvollziehbar ist. Bislang ist ein Anlagenverzeichnis bei § 4 Abs. 3 EStG jedoch nur für die nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vorgesehen. Durch die Gesetzesänderung wird für alle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eine Verpflichtung zur Aufnahme in ein Anlagenverzeichnis geschaffen, so wie das bereits bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG geregelt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 45/1/05

... sind auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die Vorschriften über die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung zu befolgen. Hierfür ist es praktikabel und sachgerecht, die Wirtschaftsgüter, die der Abnutzung unterliegen in einem gesonderten Verzeichnis festzuhalten, damit die Höhe der Absetzungen für Abnutzung jederzeit nachvollziehbar ist. Bislang ist ein Anlagenverzeichnis bei § 4 Abs. 3 EStG jedoch nur für die nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vorgesehen. Durch die Gesetzesänderung wird für alle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eine Verpflichtung zur Aufnahme in ein Anlagenverzeichnis geschaffen, so wie das bereits bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG geregelt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/1/05




2 A

1. Zu Artikel 1

5 Folgeänderungen:

Begründung

2. Zu Artikel 2 Nr. 1 und 5 Buchst. a Artikel 2 ist wie folgt zu ändern:

5 Folgeänderungen:

Begründung

3. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchst. b - neu -*

5 Folgeänderungen:

Begründung

4. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchst. b - neu - und 5 Buchst. a

5 Folgeänderungen:

Begründung

5. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchst. c - neu -, 2 sowie 5 Buchst. al - neu - und a2 - neu - Artikel 2 ist wie folgt zu ändern:

5 Folgeänderungen:

Begründung

6. Zu Artikel 2 Nr. la - neu -

5 Folgeänderungen:

Begründung

7. Zu Artikel 2 Nr. 5 Buchst. a

Begründung

2 B

8. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Wirtschaftsausschuss

2 C

9. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner,


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.