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13 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Anlagenrichtlinie"


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Drucksache 12/18 (Beschluss)

... II, die im Entladehafen abgegeben werden müssen. Der Richtlinienvorschlag sieht hingegen vor, dass alle Abfälle im jeweiligen Anlaufhafen abgegeben werden müssen, wenn die Lagerkapazität an Bord als nicht ausreichend eingeschätzt wird. Wird in einem derartigen Fall die Entsorgung angeordnet, erfolgt diese Anordnung nicht im Rahmen der Durchführung des MARPOL-Übereinkommens (da hier keine Abgabepflicht in einem bestimmten Hafen besteht), sondern im Rahmen der Durchführung der vorgeschlagenen Hafenauffanganlagenrichtlinie. Das bedeutet, dass die deutsche Vorschrift zur Umsetzung dieser Richtlinie die Dienststelle Schiffsicherheit ermächtigen müsste, diese Anordnungen zu erteilen. Dies ist dann problematisch, wenn diese Richtlinie wie bisher durch landesrechtliche Regelungen umgesetzt wird.



Drucksache 158/18

... 57. Beispielsweise die Maschinenrichtlinie, die Funkanlagenrichtlinie, die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit sowie spezifische Sicherheitsvorschriften, z.B. für Medizinprodukte oder Spielzeug.



Drucksache 12/1/18

... II, die im Entladehafen abgegeben werden müssen. Der Richtlinienvorschlag sieht hingegen vor, dass alle Abfälle im jeweiligen Anlaufhafen abgegeben werden müssen, wenn die Lagerkapazität an Bord als nicht ausreichend eingeschätzt wird. Wird in einem derartigen Fall die Entsorgung angeordnet, erfolgt diese Anordnung nicht im Rahmen der Durchführung des MARPOL-Übereinkommens (da hier keine Abgabepflicht in einem bestimmten Hafen besteht), sondern im Rahmen der Durchführung der vorgeschlagenen Hafenauffanganlagenrichtlinie. Das bedeutet, dass die deutsche Vorschrift zur Umsetzung dieser Richtlinie die Dienststelle Schiffsicherheit ermächtigen müsste, diese Anordnungen zu erteilen. Dies ist dann problematisch, wenn diese Richtlinie wie bisher durch landesrechtliche Regelungen umgesetzt wird.



Drucksache 615/12

... 5. Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union: Funkanlagenrichtlinie XXXX/xx



Drucksache 31/1/08

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Zusammenfassung mehrerer anlagenbezogener Einzelrichtlinien in eine gemeinsame Anlagenrichtlinie und die Anstrengungen der Harmonisierung dieser Rechtsvorschriften im Interesse der Erleichterung der Rechtsanwendung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/1/08




Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

22. Zu Artikel 12

Zu Artikeln 12

24. Zu Artikel 13 Abs. 1 Buchstabe e

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 18

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

45. Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 37

53. Zu Artikel 50

Zu Artikeln 51

55. Zu Artikel 57 i.V.m. Anhang VII Teil 7

56. Zu Artikel 67

57. Zu Artikel 69

Zu Anhang I

66. Zu Anhang V

67. Zu Anhang VII Teil 5

Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 31/08 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Zusammenfassung mehrerer anlagenbezogener Einzelrichtlinien in eine gemeinsame Anlagenrichtlinie und die Anstrengungen der Harmonisierung dieser Rechtsvorschriften im Interesse der Erleichterung der Rechtsanwendung. Der Bundesrat begrüßt ferner die Zielsetzung der Kommission, bei der Novellierung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/08 (Beschluss)




Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 12

Zu Artikeln 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 18

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 37

Zu Artikel 50

Zu Artikeln 51

Zu Artikel 57

Zu Artikel 67

Zu Artikel 69

Zu Anhang I

Zu Anhang V

Zu Anhang VII Teil 5

Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 31/08

... Großfeuerungsanlagenrichtlinie



Drucksache 286/1/05

überschneiden sich teilweise. So müssen die Betreiber von Kraftwerken beispielsweise Daten zu Emissionen von Schwefeldioxid und Stickstoffoxiden sowohl nach den Anforderungen der Großfeuerungsanlagenrichtlinie als auch nach der EPER-Entscheidung berichten. Durch diese Doppelberichterstattung entsteht eine Belastung für die Unternehmen.



Drucksache 490/03 (Beschluss)

... Von der Großfeuerungsanlagenrichtlinie sind Gasturbinen-Altanlagen ausdrücklich ausgenommen sodass die vorgeschlagenen Regelungen auch der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil des Standortes Deutschland dienen.



Drucksache 145/17 PDF-Dokument



Drucksache 145/17 (Beschluss)(zu) PDF-Dokument



Drucksache 381/17 PDF-Dokument



Drucksache 680/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


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