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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Ablagerungsfähigkeit"


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Drucksache 768/08A

... Die im Weiteren zu untersuchenden Parameter ergeben sich aus Anhang 3 Nr. 2. Weitere Parameter kann der Abfallerzeuger untersuchen lassen, wenn er dies zur abfallcharakterisierenden Beprobung für sinnvoll erachtet. Weitere Parameter können natürlich auch vom Deponiebetreiber vorgegeben werden, soweit dies zur Beurteilung der Ablagerungsfähigkeit geboten ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 768/08A




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten und Preiswirkungen

F. Bürokratiekosten

2 Anschreiben

Artikel 1
Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)

Artikel 2
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG (Gewinnungsabfallverordnung – GewinnungsAbfV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge

§ 4
Stabilitätsnachweis

§ 5
Abfallbewirtschaftungsplan

§ 6
Vermeidung schwerer Unfälle und Information

§ 7
Sicherheitsleistung

§ 8
Antrag, Anzeige

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

§ 10
Übergangsvorschriften

Artikel 3
Änderung der Abwasserverordnung

Artikel 4
Änderung der Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten und Preiswirkungen

E.1 Verwaltungskosten:

E.2 Preiswirkungen:

F. Bürokratiekosten

F.1 Artikel 1 der Verordnung:

Im Einzelnen:

F.2 Artikel 2 der Verordnung:

Im Einzelnen:

F.3 Artikel 3, 4 und 5 der Verordnung:

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Im Einzelnen:

Zu § 2

Nummer 1

Nummer n

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer n

Nummer 12

Nummer 13

Nummer 14

Nummer 15

Nummer 16

Nummer 17

Nummer 18

Nummer 19

Nummer n

Nummer 26

Nummer n

Nummer 29

Nummer 31

Nummer 34

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Teil 3

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Teil 4

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Teil 6

Zu den §§ 26

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Anhang 1 - Anforderungen an den Standort, die geologische Barriere, Basis- und Oberflächenabdichtungssysteme von Deponien der Klasse 0, I, II und III

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Anhang 2

Zu Anhang 3 - Zulässigkeits- und Zuordnungskriterien

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Anhang 4 - Vorgaben zur Beprobung Probenahme, Probevorbereitung und Untersuchung von Abfällen und Deponieersatzbaustoffen

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 312: Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts


 
 
 


Drucksache 245/06

... grundsätzlich in der hierzu ausgeführt wird: „Zur Nachweisführung von besonders überwachungsbedürftigen Abfälle ist nach den Vorschriften der Nachweisverordnung im Rahmen einer sog. Vorabkontrolle grundsätzlich ein Entsorgungsnachweis mit einer Deklarationsanalyse und einer verantwortlichen Erklärung erforderlich. Im Rahmen der Vorabkontrolle sind ggfls. ergänzend weitergehende Untersuchungen über den Gesamtgehalt an Inhaltsstoffen durchzuführen, soweit dies für die Beurteilung der Ablagerbarkeit des Abfalls erforderlich ist. Dies ist zwischen Deponiebetreiber und Abfallerzeuger oder Anlieferer abzustimmen. Die zuständige Behörde kann entsprechende ergänzende Untersuchungen in der Deponiezulassung festlegen. Ist die Zusammensetzung des Abfalls sehr gut bekannt, kann im Einzelfall auf die Deklarationsanalyse verzichtet werden. Der Entsorgungsnachweis, der in der Regel für einen Zeitraum von 5 Jahren gilt, muss vom Anlieferer im Fahrzeug in Kopie mitgeführt werden und beim Deponiebetreiber im Nachweisbuch, das Teil des Betriebstagebuches ist, vorliegen. Die Untersuchungen sind nach den Anforderungen des Anhanges 4 durchzuführen. Die Untersuchungsergebnisse zum kurzfristigen Auslaugverhalten sind an den Zuordnungskriterien des Anhanges 3 der vorliegenden Verordnung zu messen. Anhand der Einhaltung der Zuordnungskriterien wird über die Ablagerungsfähigkeit eines Abfalls entschieden. Für die Gesamtgehalte werden keine Zuordnungskriterien vorgegeben. Zuordnungskriterien sind hierfür noch nicht Stand der Technik. Absatz 3 sowie die Anforderungen nach § 5 Abs. 6 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Abfallablagerungsverordnung

1. Dem § 2 werden folgende Nummern 11 und 12 angefügt:

2. § 5 wird wie folgt neu gefasst:

3. In § 7 Nr. 4

4. Anhang 1 wird wie folgt neu gefasst:

5. Anhang 3 wird wie folgt geändert:

6. Anhang 4 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung der Deponieverordnung

1. § 2 wird wie folgt geändert:

2. § 6 wird wie folgt geändert:

3. In § 7 Abs. 1 Nr. 7

4. § 8 wird wie folgt neu gefasst:

5. In § 10 Abs. 3

6. § 11 wird wie folgt geändert:

7. In § 13 Abs.5

8. In § 14 Abs. 2

9. § 24 wird wie folgt geändert:

10. In Anhang 1 Nummer 1

11. Anhang 3 wird wie folgt neu gefasst:

12. Anhang 4 wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Änderung der Deponieverwertungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziele und Konzeption der Verordnung

III. Gender-Mainstreaming

IV. Kosten und Preiswirkungen

1. Kosten

2. Preiswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu den Nummer n

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 5
Abs. 1 AbfAblV:

§ 5
Abs. 2 AbfAblV:

§ 5
Abs. 3 AbfAblV:

§ 5
Abs. 4 AbfAblV:

§ 5
Abs. 5 AbfAblV:

§ 5
Abs. 6 AbfAblV:

§ 5
Abs. 7 AbfAblV:

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Artikel 2
- Dritte Änderung der Deponieverordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu Nummer 5

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.