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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"AS-Richtlinie"


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Drucksache 258/15 (Beschluss)

... Zur Begründung der von dem Gesetzentwurf vorgesehenen Ansiedlung der Universalschlichtung auf Länderebene wird auf die "gebotene Ortsnähe" abgestellt (BR-Drucksache 258/15, S. 83), ohne dass dies näher ausgeführt würde. Der Gesetzentwurf setzt sich damit in Widerspruch zu der bereits bestehenden Schlichtungspraxis in verschiedenen Branchen, bei der er es aber belassen will. Sämtliche Streitschlichtungsstellen, auf die der Gesetzentwurf sich in den Artikeln 3 und 7 bis 22 bezieht, haben einen zentralen Sitz, und sie verzichten trotz Fallzahlen von bis zu knapp 19 000 p.a. (Versicherungsombudsmann im Jahre 2013) auf örtliche Niederlassungen. Der Gesetzentwurf sagt nicht, was entgegen dieser bewährten und von dem Gesetzentwurf auch nicht angetasteten Praxis im Rahmen der Universalschlichtung für die Notwendigkeit von Ortsnähe sprechen könnte. Insbesondere behandelt der Gesetzentwurf die Möglichkeit einer mündlichen Verhandlung als von dem Einverständnis aller Beteiligten abhängige Ausnahme (§ 17 Absatz 2 VSBG-E), so dass das Verfahren ohnehin zumeist schriftlich geführt werden wird. Zudem strebt auch der Bund aus oben genannten Gründen an, dass eine zentrale Universalschlichtungsstelle geschaffen wird, allerdings in Zuständigkeit und durch Zusammenarbeit der Länder, obwohl beim Bundesamt für Justiz bereits eine bundesweite Auffangzuständigkeit für den Luftverkehr besteht, die erweitert werden könnte, wodurch auch der zur Umsetzung der AS-Richtlinie noch verbleibende, knappe Zeithorizont eingehalten werden könnte.

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Drucksache 258/15 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein*

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 VSBG

6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 - neu - VSBG

7. Zu Artikel 1 § 3 Satz 1 VSBG

8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 3 VSBG

9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 3, § 30 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3 VSBG

10. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 VSBG

11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Nummer 3 und 4 VSBG

12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3, § 7 Absatz 5 Satz 2 VSBG

13. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Nummer 4 - neu - VSBG

14. Zu Artikel 1 § 14 Überschrift, Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Absatz 5 - neu - VSBG

15. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 2 - neu - VSBG

16. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 VSBG

17. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, § 30 Absatz 1 Nummer 4 und § 31 Absatz 1 VSBG

18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Satz 1 und § 16 Absatz 01 - neu - VSBG

19. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 VSBG

20. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 2 und 3 - neu - VSBG

21. Zu Artikel 1 § 18 VSBG

22. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1a - neu - VSBG *

23. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz 2 - neu - VSBG *

24. Zu Artikel 1 § 24 Satz 1 VSBG

25. Zu Artikel 1 § 28 Satz 2 VSBG

26. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 Überschrift, §§ 29 bis 32 und § 42 Absatz 2 VSBG

27. Zu Artikel 1 §§ 29, 30 Absatz 1 bis 3 und 5 Satz 2, § 31 Absatz 1 Satz 1 VSBG * Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

28. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 4 VSBG

29. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 7 - neu - VSBG

30. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 4, Nummer 5, Nummer 6, Absatz 3a - neu - VSBG *

31. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 1 VSBG

32. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 1 und Satz 2 VSBG *

33. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 3 VSBG *

34. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 VSBG

35. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 VSBG

36. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 2 VSBG

37. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 VSBG

38. Zu Artikel 1 § 43 - neu - VSBG

§ 43
Evaluation

39. Zu Artikel 3 und 7 ff.

40. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 309 Nummer 14 - neu - BGB

'Artikel 6 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

41. Zu Artikel 23 Absatz 2 Überleitungsvorschrift


 
 
 


Drucksache 199/13

... Der Vorschlag präzisiert die Rolle der nationalen Durchsetzungsstellen, indem ihnen allgemeine Durchsetzungsaufgaben zugewiesen werden, während für die außergerichtliche Behandlung individueller Beschwerden die Beschwerdestellen zuständig sein werden, bei denen es sich um die alternativen Streitbeilegungsstellen (AS) im Rahmen der neuen AS-Richtlinie11 handeln kann. Beide Typen von Stellen werden eng miteinander kooperieren (Artikel 1 Absatz 15 des Vorschlags, Artikel 16 und 16a der geänderten Verordnung (EG) Nr. 261/2004).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 199/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Geltender Rechtsrahmen

1.2. Jüngste Entwicklungen

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzung

2.1. Konsultationsprozess

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.3. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

3.3.1. Wirksame und einheitliche Durchsetzung der Fluggastrechte

3.3.1.1. Klärung wesentlicher Grundsätze

3.3.1.2. Wirksame und einheitliche Sanktionen

3.3.1.3. Effiziente Bearbeitung individueller Ansprüche und Beschwerden

3.3.2. Stärkere Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Luftfahrtunternehmen

3.3.3. Bessere Durchsetzung der Fluggastrechte in Bezug auf unsachgemäß behandeltes Gepäck

3.3.4. Anpassung der Haftungshöchstbeträge an den allgemeinen Preisanstieg

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

‚Artikel 6 Große Verspätungen

‚Artikel 6a Verpasste Anschlussflüge

‚Artikel 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung

‚Artikel 13 Regressansprüche

‚Artikel 14 Verpflichtung zur Information der Fluggäste

‚Artikel 16 Durchsetzung

‚Artikel 16a Forderungen und Beschwerden von Fluggästen

Artikel 16b
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission

Artikel 16c
Ausschussverfahren

‚Artikel 17 Bericht

Artikel 2

‚Artikel 6a

Artikel 6b

Artikel 6c

Artikel 6d

Artikel 6e

‚Artikel 7

Artikel 3

Anhang 1

Anhang
: Nicht erschöpfende Liste außergewöhnlicher Umstände im Sinne dieser Verordnung

Anhang 2

Anhang
Haftung von Luftfahrtunternehmen für Fluggäste und deren Reisegepäck

Schadensersatz BEI TOD ODER Körperverletzung

3 VORSCHUSSZAHLUNGEN

VerspätungEN BEI der Beförderung von FluggästeN

Verlust, BESCHÄDIGUNG ODER Verspätung von Reisegepäck

HÖHERE HAFTUNGSGRENZE für Reisegepäck

Fristen für Beanstandungen BEIM Reisegepäck

Haftung des Vertraglichen und des Ausführenden LuftfahrtunternehmenS

3 KLAGEFRISTEN

Grundlage dieser Informationen


 
 
 


Drucksache 657/12 (Beschluss)

... Mit der Änderung soll eine ähnliche Formulierung aus der der Verordnung zugrunde liegenden BMAS-Richtlinie aus dem Jahre 2009 übernommen werden.


 
 
 


Drucksache 657/1/12

... Mit der Änderung soll eine ähnliche Formulierung aus der der Verordnung zugrunde liegenden BMAS-Richtlinie aus dem Jahre 2009 übernommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 657/1/12




Zu § 2


 
 
 


Drucksache 177/11

... Drittes Energiepaket mit folgenden Leitlinien: Elektrizitätsmarkt Richtlinie44 Erdgas-Richtlinie45



Drucksache 343/11 PDF-Dokument



Drucksache 617/15 PDF-Dokument




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