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"99/30/EG"
Drucksache 645/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Umsetzung EG-rechtlicher Vorschriften, zur Novellierung der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft - 22. BImSchV ) und zur Aufhebung der Dreiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Festlegung von Konzentrationswerten - 23. BImSchV )
... Im Hinblick auf die Nichteinhaltbarkeit der Grenzwerte bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich bei der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, dass im "Rahmen der nach Artikel 10 der Richtlinie 99/30/EG vorgesehenen Revision der Richtlinie neben der ohnehin geplanten Revision der PM10-Richtgrenzwerte für 2010 (2. Stufe) die Grenzwerte der 1. Stufe (2005) sowie die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) für 2010 einer Prüfung unterzogen werden.
1. Überprüfung von Grenzwerten
2. Verlängerung von Einhaltefristen
3. Schaffung steuerlicher und wirtschaftlicher Anreize
Drucksache 349/05
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung partikelarmer Personenkraftwagen
... Die europäische Feinstaubrichtlinie 99/30/EG der Europäischen Union zwingt zur Verminderung der Feinstaubbelastung, zu der auch die Rußpartikelemissionen von Personenkraftwagen mit Dieselmotoren beitragen. Auch wenn ihr Anteil an der Gesamtbelastung gering ist, müssen auch hier Verbesserungen erfolgen. Nur die Bündelung von Einzelmaßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft wird letztlich zum Erfolg führen.
Drucksache 331/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung EG-rechtlicher Vorschriften, zur Novellierung der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft - 22. BImSchV ) und zur Aufhebung der Dreiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Festlegung von Konzentrationswerten - 23. BImSchV )
... Im Hinblick auf die Nichteinhaltbarkeit der Grenzwerte bittet der Bundesrat daher die Bundesregierung, sich bei der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, dass im Rahmen der nach Artikel 10 der Richtlinie 99/30/EG vorgesehenen Revision der Richtlinie neben der ohnehin geplanten Revision der PM10-Richtgrenzwerte für 2010 (2. Stufe) die Grenzwerte der 1. Stufe (2005) sowie die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) für 2010 einer Prüfung unterzogen werden.
Anlage Entschließung zur Verordnung zur Umsetzung EG-rechtlicher Vorschriften, zur Novellierung der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft - 22. BImSchV) und zur Aufhebung der Dreiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Festlegung von Konzentrationswerten - 23. BImSchV)
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