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"97/69/EG"


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Drucksache 999/08

... – Bauteile, die feuerfeste Keramikfasern gemäß der Richtlinie 97/69/EG der Kommission vom 5. Dezember 1997 zur Anpassung der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 999/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf Den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.3. Neufassung

5.4. Entsprechungstabelle

5.5. Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Produktkonzeption

Artikel 5
Getrennte Sammlung

Artikel 6
Beseitigung und Beförderung von gesammelten Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Artikel 7
Sammelquote

Artikel 86
Behandlung

Artikel 9
Genehmigungen und Inspektionen

Artikel 10
erbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Artikel 117
Zielvorgaben für die Verwertung

Artikel 128
Finanzierung in Bezug auf Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten

Artikel 139
Finanzierung in Bezug auf Elektro- und Elektronik-Altgeräte anderer Nutzer als privater Haushalte

Artikel 1410
Informationen für die Nutzer

Artikel 1511
Informationen für Behandlungsanlagen

Artikel 1612
Registrier-, Informations- und Berichtspflicht

Artikel 1713
Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt

Artikel 1814
Ausschuss

Artikel 1915
Sanktionen

Artikel 2016
Inspektion und Überwachung

Artikel 2117
Umsetzung

Artikel 22
Aufhebung

Artikel 2318
Inkrafttreten

Artikel 2419
Adressaten

Anhang I
A Von dieser Richtlinie erfasste Gerätekategorien

Anhang I
B Auflistung der Produkte, die im Sinne dieser Richtlinie zu berücksichtigen sind und unter die in Anhang IA aufgeführten Kategorien fallen

1. Haushaltsgroßgeräte

2. Haushaltskleingeräte

3. IT- und Telekommunikationsgeräte

4. Geräte der Unterhaltungselektronik

5. Beleuchtungskörper

6. Elektrische und elektronische Werkzeuge Mit Ausnahme ortsfester industrieller Grosswerkzeuge

7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte

8. Medizinische Geräte Mit Ausnahme aller implantierten und infizierten Produkte

9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente

10. Automatische Ausgabegeräte

Anhang I
Mindestüberwachungsanforderungen für die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

ANHANG II Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gemäß Artikel 86 Absatz 21

Anhang III
Technische Anforderungen gemäß Artikel 86 Absatz 3

Anhang IV
Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten

Anhang V

Teil
A Aufgehobene Richtlinie mit ihren nachfolgenden Änderungen (genannt in Artikel 22)

Teil
B Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht (genannt in Artikel 22)

Anhang VI
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 53/05

der Richtlinie 97/69/EG der Kommission vom 5. Dezember 1997 zur

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 53/05




Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Abfallwirtschaftliche Ziele

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Pflichten beim Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten

§ 4
Produktkonzeption

§ 5
Stoffverbote

§ 6
Einrichten der Gemeinsamen Stelle, Registrierung, Finanzierungsgarantie

§ 7
Kennzeichnung

§ 8
Vertrieb mit Hilfe der Fernkommunikationstechnik

Abschnitt 3
Sammlung, Rücknahme, Behandlungs- und Verwertungspflichten

§ 9
Getrennte Sammlung

§ 10
Rücknahmepflicht der Hersteller

§ 11
Behandlung

§ 12
Verwertung

§ 13
Mitteilungs- und Informationspflichten der Hersteller

Abschnitt 4
Gemeinsame Stelle, zuständige Behörde

§ 14
Aufgaben der Gemeinsamen Stelle

§ 15
Organisation der Gemeinsamen Stelle

§ 16
Aufgaben der zuständigen Behörde

Abschnitt 5
Beleihung

§ 17
Ermächtigung zur Beleihung

§ 18
Aufsicht

§ 19
Beendigung der Beleihung

Abschnitt 6
Schlussbestimmungen

§ 20
Beauftragung Dritter

§ 21
Widerspruch und Klage

§ 22
Kosten

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Übergangsvorschriften

§ 25
Inkrafttreten

Anhang I
Liste der Kategorien und Geräte

Anhang II
Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten nach § 7

Anhang III
Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Elektro- und Elektronikaltgeräten nach § 11 Abs. 2

Anhang IV
Technische Anforderungen nach § 11 Abs.2 Satz 4


 
 
 


Drucksache 985/04

... anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält herkunfts- oder stoffbezogene Betrachtung des Materials oder der Verunreinigung; vgl. auch LASI-Papier 25, LAGA-Beschluss; Gefährlich bei Abfällen, aus/mit Mineralfaser, die vor 10/2000 hergestellt wurden; nicht gefährlich, wenn Abfälle aus Fasern vorliegen, die nach Anmerkung Q der Richtlinie 97/69/EG freigezeichnet sind. Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 985/04




A. Zielsetzung

2 B.Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

1. Anwendungsbereich

2. Allgemeine Vorschriften

2.1 Abfallverzeichnis-Verordnung

2.2 Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft für das Abfallverzeichnis

2.3 Wasserhaushaltsgesetz WHG

3. Gefahrenrelevante Eigenschaften und Gefährlichkeitsmerkmale

3.1 Gefahrenrelevante Eigenschaften nach der Richtlinie über gefährliche Abfälle

Tabelle

3.2 Gefährlichkeitsmerkmale

Tabelle

Tabelle

3.3 Erläuterungen zur Konkretisierung der gefahrenrelevanten Eigenschaften H1, H2, H9, H12, H13 und H14

Tabelle

Tabelle

4.1 Systematik der Zuordnung

4.2 Beurteilung von Abfällen aufgrund von relevanten gefährlichen Inhaltsstoffen

4.2.1 Gefahrenrelevanz der organischen Inhaltsstoffe

Tabelle

4.2.2 Gefahrenrelevanz von Metallverbindungen

4.2.3 Gefahrenrelevanz von FCKW

4.2.4 Gefahrenrelevanz von Asbest und künstlichen Mineralfasern KMF

Tabelle

5. Vorgaben zur Analytik

6. Referenzen

7. Inkrafttreten

Anhang I
Liste der gefährlichen Abfallarten ohne Spiegeleinträge

Anhang II
Liste der Spiegeleinträge

Anhang III
Bestimmungswerte für die gefahrenrelevante Eigenschaft H13

Anhang V
Konzentrationsgrenzen ausgewählter Metallverbindungen (Stoffeinstufung aus Anhang I der Stoffrichtlinie 7)

Anhang VI
Vorgaben zur Untersuchung von Abfällen

1. Probenahme

1.1 Homogenität /Inhomogenität/Heterogenität

1.2 Anzahl der Proben und Probenmenge

2. Bestimmung der Parameter

2.1 Analytische Verfahren Feststoffe

2.2 Eluate

2.3 Bekanntmachungen sachverständiger Stellen


 
 
 


Drucksache 664/04

Richtlinie 97/69/EG der Kommission vom 5. Dezember 1997 zur

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Abfallwirtschaftliche Ziele

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Alternativen

B. Einzelne Vorschriften


 
 
 


Drucksache 985/1/04

... Gefährlich bei Abfällen aus/mit Keramikfasern oder Mineralwollen, die vor 06/ 2000 hergestellt wurden; nicht gefährlich, wenn Abfälle aus Mineralwollen vorliegen die nach Anmerkung Q der Richtlinie 97/69/EG freigezeichnet sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 985/1/04




1. Zu Nummer 3.2 Satz 5

2. Zu Nummer 3.3 H9 Satz 2

3. Zu Nummer 3.3 H9 Satz 4

4. Zu Nummer 3.3 H13 Satz 9 und 10 - neu -

5. Zu Nummer 4.2 Satz 2 und 3 und Nr. 4.2.1 PAK Satz 7

6. Zu Nummer 4.2 Satz 3 - neu - und 4 - neu -

7. Zu Nummer 4.2.1 LHKW Satz 2 und 3

8. Zu Nummer 4.2.1 PCB Satz 4 und Überschrift zu Tabelle 6

9. Zu Nummer 4.2.1 Tabelle 6

10. Zu Nummer 4.2.1 Persistente organische Schadstoffe POP - neu -

11. Zu Nummer 4.2.1 Kohlenwasserstoffe Satz 8 - neu -

12. Zu Nummer 4.2.3 Überschrift, Satz 1 und 2

13. Zu Anhang II Abfallschlüssel 16 02 13

14. Zu Anhang II Abfallschlüssel 17 01 06*, 17 05 03*, 17 05 05*, 17 05 07*, 17 08 01*, 17 09 03*, 19 01 11*

15. Zu Anhang II Abfallschlüssel 17 05 05*

16. Zu Anhang II Abfallschlüssel 17 06 03*

17. Zu Anhang VI Nr. 2.1 Tabelle

18. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten

19. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

20. Begründung

21. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf

22. Die Bundesregierung wird gebeten


 
 
 



Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.