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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"95/45/EG"


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Drucksache 572/06

... 2. Stoffe oder Zubereitungen, die den jeweiligen Anforderungen an die Reinheit nach der Richtlinie 95/45/EG der Kommission vom 26. Juli 1995 zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Algemeines

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Zuständige Behörden

Abschnitt 2
Herstellung von Mitteln

§ 3
Herstellungserlaubnis

§ 4
Inhalt der Herstellungserlaubnis

§ 5
Sachkundige Personen

§ 6
Anzeigepflichten

§ 7
Ruhen der Erlaubnis

§ 8
Anforderungen an die Herstellung oder das Lagern von Mitteln

§ 9
Besondere Anforderungen an Betriebe, die Mittel unter Verwendung exotischer Tierseuchenerreger herstellen

§ 10
Besondere Vorschriften für die Tierhaltung

§ 11
Verwendung von Tieren zur Herstellung oder Prüfung von Mitteln

§ 12
Wartezeiten

§ 13
Farbstoffe Bei der Herstellung von Mitteln, die zur Anwendung am Tier bestimmt sind, dürfen zur Färbung nur verwendet werden

§ 14
Abfüllen der Charge

§ 15
Aufbewahrung von Proben abgefüllter Chargen

§ 16
Arzneibuch

§ 17
Reinigung und Desinfektion, Beseitigung von Abfällen

§ 18
Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis

§ 19
Prüfung des Betriebs

Abschnitt 3
Zulassung von Mitteln

§ 20
Zulassungsantrag

§ 21
Zusammenfassung der Merkmale des Mittels

§ 22
Zulassungsverfahren

§ 23
Zulassung

§ 24
Zulassung in sonstigen Fällen

§ 25
Erlöschen der Zulassung

§ 26
Verlängern der Zulassung

§ 27
Rücknahme, Widerruf oder Ruhen der Zulassung

§ 28
Pflichten des Zulassungsinhabers

§ 29
Änderung der Zulassung, Neuzulassung

§ 30
Erfassen und Auswerten von Risiken

§ 31
Bekanntmachung, Veröffentlichung

Abschnitt 4
Staatliche Chargenprüfung

§ 32
Durchführung der staatlichen Chargenprüfung

§ 33
Umfang der staatlichen Chargenprüfung

§ 34
Rücknahme der Freigabe

Abschnitt 5
Kennzeichnung

§ 35
Kennzeichnung

§ 36
Packungsbeilage

Abschnitt 6
Großhandel und Einfuhr

§ 37
Pflichten des Großhändlers

§ 38
Einfuhrerlaubnis

§ 39
Bescheinigung

Abschnitt 7
Abgabe und Anwendung von Mitteln

§ 40
Vertriebsweg, Nachweispflicht

§ 41
Abgabe durch Apotheken und zentrale Beschaffungsstellen, Verschreibungspflicht

§ 42
Abgabeverbote

§ 43
Anwendung von Mitteln

§ 44
Anwendung durch den Tierhalter

§ 45
Vorrätighalten von Mitteln

§ 46
Befugnisse tierärztlicher Bildungsstätten

Abschnitt 8
Schlussbestimmungen

§ 47
Ordnungswidrigkeiten

§ 48
Übergangsvorschriften

§ 49
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 20 Abs. 4) Angaben und Unterlagen, die einem Antrag nach § 20 Abs. 4 beizufügen sind:

Anlage 2
(zu § 21 Abs. 2) Zusammenfassung der Merkmale, die einem Antrag nach § 20 Abs. 4 beizufügen ist:

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu den §§ 9

Zu § 12

Zu § 13

Zu den §§ 14

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 24

Zu den §§ 25

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu den §§ 32

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 40

Zu § 42

Zu den §§ 43

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48


 
 
 


Drucksache 515/06

... Mit dieser Verordnung wird die Richtlinie 2006/33/EG der Kommission vom 30. März 2006 zur Änderung der Richtlinie 95/45/EG hinsichtlich Gelborange S (E 110) und Titanoxid (E 171), (A131. EU (Nr.) L 82 S. 10), in deutsches Recht umgesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 515/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fruchtsaftverordnung

Artikel 2
Änderung der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung

Artikel 3
Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

Kosten, Preiswirkung

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 589/06

... (8) Lebensmittelzusatzstoffe müssen jederzeit den genehmigten Spezifikationen entsprechen. Die Spezifikationen sollten eine verlässliche Identifizierung des Zusatzstoffs, auch seines Ursprungs, erlauben und die annehmbaren Reinheitskriterien beschreiben. Die bisherigen Spezifikationen für Zusatzstoffe in den Kommissionsrichtlinien 95/31/EG vom 5. Juli 1995 zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen5, 95/45/EG vom 26. Juli 1995 zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 589/06




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung betroffener Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung betroffener Kreise Anhörungsmethoden, wichtigste Zielsektoren und allgemeines Profil der Anhörungsteilnehmer

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Auswirkungen auf die Umwelt

Andere als gesetzgeberische Maßnahmen

Andere als gesetzgerberische Maßnahmen

Deregulierung der Rechtsvorschriften über Zusatzstoffe

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Nähere Erläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Gemeinschaftslisten der zugelassenen Zusatzstoffe

Artikel 4
Gemeinschaftslisten der Zusatzstoffe

Artikel 5
Allgemeine Bedingungen für die Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen in die Gemeinschaftsliste sowie für deren Verwendung

Artikel 6
Besondere Bedingungen für Süßungsmittel

Artikel 7
Besondere Bedingungen für Farbstoffe

Artikel 8
Einteilung der Lebensmittelzusatzstoffe nach Funktionsgruppen

Artikel 9
Inhalt der Gemeinschaftslisten von Lebensmittelzusatzstoffen

Artikel 10
Festlegung der Höchstmengen

Artikel 11
Lebensmittelzusatzstoffe nach der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003

Artikel 12
Spezifikationen von Lebensmittelzusatzstoffen

Kapitel III
Verwendung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln

Artikel 13
Verwendung von Zusatzstoffen in unbehandelten Lebensmitteln

Artikel 14
Verwendung von Farbstoffen und Süßungsmitteln in Säuglings- und Kleinkindnahrung

Artikel 15
Verwendung von Farbstoffen zur Kennzeichnung

Artikel 16
Migrationsgrundsatz

Artikel 17
Auslegungsentscheidungen

Artikel 18
Traditionelle Lebensmittel

Kapitel IV
Kennzeichnung

Abschnitt 1
Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen, die nicht für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind

Artikel 19
Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen, die nicht für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind

Artikel 20
Angaben zur Kenntlichmachung von Lebensmittelzutaten

Artikel 21
Angaben bei Beimengung anderer Stoffe oder Lebensmittelzutaten zu den Lebensmittelzusatzstoffen

Artikel 22
Angaben bei der Mischung von Lebensmittelzusatzstoffen mit anderen Lebensmittelzutaten

Artikel 23
Allgemeine Angaben über Lebensmittelzusatzstoffe

Abschnitt 2
Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen, die für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind

Artikel 24
Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen, die für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind

Abschnitt 3
Sonstige Kennzeichnungserfordernisse

Artikel 25
Sonstige Kennzeichnungserfordernisse

Kapitel V
Verfahrensvorschriften und Durchführung

Artikel 26
Informationspflichten

Artikel 27
Überwachung der Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen

Artikel 28
Ausschuss

Artikel 29
Gemeinschaftliche Finanzierung einer harmonisierter Politik

Kapitel VI
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 30
Erstellung der Gemeinschaftslisten von Zusatzstoffen

Artikel 31
Erneute Bewertung zugelassener Zusatzstoffe

Artikel 32
Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 33
Übergangsbestimmungen

Artikel 34
Inkrafttreten

Anhang I
Funktionsgruppen von Zusatzstoffen in Lebensmitteln und Zusatzstoffen in Zusatzstoffen und Lebensmittelenzymen

Anhang II
Gemeinschaftsliste der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Zusatzstoffe mit den Bedingungen für ihre Verwendung.

Anhang III
Gemeinschaftsliste der für die Verwendung in Lebensmittelzusatzstoffen und -enzymen zugelassenen Zusatzstoffe mit den Bedingungen für ihre Verwendung.

Anhang IV
Traditionelle Erzeugnisse, für die einzelne Mitgliedstaaten das Verbot der Verwendung bestimmter Zusatzstoffkategorien aufrechterhalten können


 
 
 



Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.