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"93/5/EWG"


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Drucksache 588/06

... " wurde im Rahmen der Richtlinie 93/5/EWG des Rates über die Unterstützung der Kommission und die Mitwirkung der Mitgliedstaaten bei der wissenschaftlichen Prüfung von Lebensmittelfragen (SCOOP) durchgeführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 588/06




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen politischen Maßnahmen und Zielen der Union

2. Anhörung betroffener Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung betroffener Kreise

Anhörungsmethoden, wichtigste Zielsektoren und allgemeines Profil der Anhörungsteilnehmer

Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie Art und Weise ihrer Berücksichtigung

1. Harmonisierung und Anwendungsbereich des Rechtsakts:

2. Harmonisierung von Sicherheitsbewertung und Zulassung:

3. Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen:

4. Zeitlich begrenzte Zulassung:

5. Übergangszeiten:

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

1. Keine Maßnahmen

1.1 Wirtschaftliche Folgen

1.2 Soziale Folgen

2. Andere als gesetzgeberische Maßnahmen

2.1 Wirtschaftliche Folgen

2.2 Soziale Folgen

3. Regelungsansatz

3.1 Wirtschaftliche Folgen

3.2 Soziale Folgen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Vereinfachung

Europäischer Wirtschaftsraum

Nähere Erläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Gemeinschaftsliste zugelassener Lebensmittelenzyme

Artikel 4
Gemeinschaftsliste der Lebensmittelenzyme

Artikel 5
Allgemeine Bedingungen für die Aufnahme von Lebensmittelenzymen in die Gemeinschaftsliste sowie für deren Verwendung

Artikel 6
Inhalt der Gemeinschaftsliste der Lebensmittelenzyme

Artikel 7
Aufnahme genetisch veränderter Enzyme in die Gemeinschaftsliste

Kapitel III
Kennzeichnung

Abschnitt 1
Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die nicht für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt Sind

Artikel 8
Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die nicht für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind

Artikel 9
Angaben zur Kenntlichmachung von Lebensmittelenzymen

Artikel 10
Angaben bei Beimengung anderer Stoffe oder Lebensmittelzutaten zu Lebensmittelenzymen

Artikel 11
Angaben bei der Mischung von Lebensmittelenzymen mit anderen Lebensmittelzutaten

Artikel 12
Allgemeine Angaben über Lebensmittelenzyme

Abschnitt 2
Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt Sind

Artikel 13
Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind

Abschnitt 3
Sonstige Kennzeichnungserfordernisse

Artikel 14
Sonstige Kennzeichnungserfordernisse

Kapitel IV
Verfahrensvorschriften und Durchführung

Artikel 15
Informationspflichten

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Gemeinschaftliche Finanzierung der Harmonisierung

Kapitel V
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 18
Erstellung der Gemeinschaftsliste der Lebensmittelenzyme

Artikel 19
Übergangsmaßnahmen für bestimmte Lebensmittelenzyme, für die es bereits Regelungen im Gemeinschaftsrecht gibt

Artikel 20
Änderung der Richtlinie 83/417/EWG

Artikel 21
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999

Artikel 22
Änderung der Richtlinie 2000/13/EG

Artikel 23
Änderung der Richtlinie 2001/112/EG

Artikel 24
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 510/15 PDF-Dokument




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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.