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"792/2004/EG"


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Drucksache 290/05 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat lehnt die vorgesehene institutionelle Förderung von im Vorfeld festgelegten Organisationen ohne vorheriges Auswahlverfahren ab. Die zu fördernden Institutionen müssen auch aus Gründen der Chancengleichheit von Einrichtungen in den neuen Mitgliedstaaten in einem offenen und transparenten Verfahren benannt werden. Dieser Grundsatz wurde u. a. im Aktionsprogramm zur Förderung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen (Beschluss Nr. 792/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004) berücksichtigt, wo die von der Kommission ursprünglich vorgesehene Förderung ohne Auswahlverfahren nur für eine kurze Übergangszeit akzeptiert wurde. Der Vorschlag zum neuen Kulturprogramm "Kultur 2007" sieht ebenfalls die Vergabe von Betriebskostenzuschüssen an kulturelle Einrichtungen nur nach vorheriger Ausschreibung vor.



Drucksache 290/1/05

... 12. Der Bundesrat lehnt die vorgesehene institutionelle Förderung von im Vorfeld festgelegten Organisationen ohne vorheriges Auswahlverfahren ab. Die zu fördernden Institutionen müssen auch aus Gründen der Chancengleichheit von Einrichtungen in den neuen Mitgliedstaaten in einem offenen und transparenten Verfahren benannt werden. Dieser Grundsatz wurde u. a. im Aktionsprogramm zur Förderung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen (Beschluss Nr. 792/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004) berücksichtigt, wo die von der Kommission ursprünglich vorgesehene Förderung ohne Auswahlverfahren nur für eine kurze Übergangszeit akzeptiert wurde. Der Vorschlag zum neuen Kulturprogramm "Kultur 2007" sieht ebenfalls die Vergabe von Betriebskostenzuschüssen an kulturelle Einrichtungen nur nach vorheriger Ausschreibung vor.



Drucksache 576/04

... 4 Beschluss Nr. 792/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 138 vom 30.4.2004).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 576/04




Begründung

1. Einleitung: Hintergrundinformationen

1.1 Die Rechtsgrundlage

1.2 Umsetzung des Artikels 151

2. Die Grundlagen des neuen Programms

2.1 Umfangreiche Ex-post- und prospektive Analysen

2.2 Die wichtigsten Ergebnisse

2.2.1 ... in Bezug auf die Gemeinschaftstätigkeit im kulturellen Bereich

2.2.2 in Bezug auf das Programm „Kultur 2000“

2.2.3 ... in Bezug auf die Art der unterstützten Maßnahmen

3. Das Programm der dritten Generation

3.1 Eine globale Vision

3.2 Die spezifischen Zielsetzungen des neuen Programms

3.2.1 Unterstützung der grenzüberschreitenden Mobilität von Menschen, die im Kultursektor arbeiten

3.2.2 Unterstützung der internationalen Verbreitung von Kunstwerken sowie künstlerischen und kulturellen Erzeugnissen

3.2.3 Förderung des interkulturellen Dialogs

3.3 Die Mittel

3.3.1 Ein neues, offeneres Instrument

3.3.2 Ein neues, vollständigeres Instrument

3.4. Vereinfachte Handhabung des Programm

3.4.1 Vereinfachte Modalitäten für die Zuschussempfänger

3.4.2 Ein gestrafftes Verwaltungsverfahren

4. Schlussfolgerung

Vorschlag

Artikel 1
Festlegung des Programms und Laufzeit

Artikel 2
Finanzielle Ausstattung des Programms

Artikel 3
Programmziele

Artikel 4
Aktionsbereiche des Programms

Artikel 5
Bestimmungen betreffend Drittländer

Artikel 6
Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen

Artikel 7
Komplementarität mit anderen Aktionsmitteln der Gemeinschaft

Artikel 8
Durchführung

Artikel 9
Ausschuss

Artikel 10
Kulturkontaktstellen

Artikel 11
Finanzbestimmungen

Artikel 12
Beitrag des Programms zu anderen Politikbereichen der Gemeinschaft

Artikel 13
Begleitung und Evaluierung

Artikel 14
Übergangsbestimmungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang

I. Beschreibung der Massnahmen und Veranstaltungen

1. Erster Aktionsbereich: Unterstützung kultureller Projekte

1.1. Kooperationsnetze

1.2. Kooperationsprojekte

1.3. Besondere Projekte

2. Zweiter Aktionsbereich: Unterstützung von auf Europäischer Ebene tätigen Kulturellen Einrichtungen sowie von Massnahmen zur Erhaltung der wichtigsten mit den Deportationen in Verbindung stehenden Schauplätze und Archive und ihrer Mahnmalfunktion

2.1. Betriebskostenzuschüsse für Organisationen von europäischem kulturellem

2.2. Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung der wichtigsten mit den Deportationen in Verbindung stehenden Schauplätze und Archive und ihrer Mahnmalfunktion

3. Dritter Aktionsbereich: Unterstützung von Analysen sowie von Informationssammlung und -verbreitung im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit

3.1. Unterstützung von Analysen im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit

3.2. Unterstützung der Informationserfassung und -verbreitung im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit

3.3. Unterstützung von Kulturkontaktstellen

II. Programmverwaltung

III. Kontrollen und Prüfungen

IV. Informations- und Kommunikationsmassnahmen

1. Kommission

2. Kontaktstellen

V. Aufschlüsselung des Gesamtbudgets


 
 
 



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