Begründung
1. Kontext DES Vorschlags
• Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen UND
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Beiträge und Erläuterung, wie sie im Vorschlag berücksichtigt wurden
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
• Option 1:
• Option 2:
• Option 3:
• Option 4:
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
Vorschlag
Artikel 1
Begriffsbestimmungen
Artikel 2
Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch
Artikel 3
Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung
Artikel 4
Straftaten im Zusammenhang mit der Kinderpornografie
Artikel 5
Kontaktaufnahmen zu Kindern zum Zweck des sexuellen Missbrauchs
Artikel 6
Anstiftung und Beihilfe zu, Versuch der Begehung und Vorbereitung von Straftaten
Artikel 7
Strafen und erschwerende Umstände
Artikel 8
Verbot der Ausübung bestimmter Tätigkeiten aufgrund von Verurteilungen wegen Sexualstraftaten
Artikel 9
Verantwortlichkeit juristischer Personen
Artikel 10
Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 11
Keine Verhängung von Sanktionen gegen Opfer
Artikel 12
Ermittlung und Strafverfolgung
Artikel 13
Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung
Artikel 14
Schutz und Unterstützung der Opfer
Artikel 15
Teilnahme von Opfern im Kindesalter an Strafermittlungen und Strafverfahren
Artikel 16
Risikoabschätzung
Artikel 17
Interventionsprogramme oder -maßnahmen
Artikel 18
Sperrung des Zugangs zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten
Artikel 19
Geografischer Anwendungsbereich
Artikel 20
Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI
Artikel 21
Umsetzung
Artikel 22
Inkrafttreten