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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"2009/719/EG"


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Drucksache 303/11

... Durch den ab dem 1. Juli 2011 anwendbaren Beschluss [...] der Kommission vom [...] zur Änderung der Entscheidung 2009/719/EG zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, ihr jährliches BSE-Überwachungsprogramm zu überarbeiten ([ ... ]) ist Deutschland und bestimmten anderen Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet worden, den Eintritt der BSE-Testpflicht für gesund geschlachtete Rinder von 48 auf 72 Monate anzuheben. Außerdem ist der Kreis derjenigen Mitgliedstaaten, für die die Möglichkeit besteht, ihr jährliches BSE-Überwachungsprogramm zu überarbeiten, vergrößert worden, was wiederum die Möglichkeit eröffnet, den Anwendungsbereich des in Deutschland bestehenden überarbeiteten BSE-Überwachungsprogramms auf in diesen Mitgliedstaaten geborene Rinder zu erweitern. Diese Erleichterungen sollen in nationales Recht umgesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung

Artikel 2
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1729: Dritte Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 304/10

... Mit dem Beschluss der Kommission vom 5. Februar 2010 zur Änderung der Entscheidung 2009/719/EG zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, ihr jährliches BSE-Überwachungsprogramm zu überarbeiten (2010/66/EU) (ABl. L 35 vom 6.2.2010, S. 21), wird Zypern in die Liste der Mitgliedstaaten aufgenommen die zur Überarbeitung ihres jährlichen BSE-Überwachungsprogramms ermächtigt sind. Damit wird für Rinder, die in Zypern geboren und in einem anderen ebenfalls ermächtigten Mitgliedstaat wie Deutschland geschlachtet werden die Altersgrenze für die Durchführung des BSE-Tests auf 48 Monate angehoben. Es ist erforderlich, zwei nationale TSE-rechtliche Verordnungen an diesen Beschluss anzupassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung

Artikel 2
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1248: Zweite Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 859/09

... Mit der Entscheidung der Kommission vom 28. September 2009 zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, ihr jährliches BSE-Überwachungsprogramm zu überarbeiten (2009/719/EG) (ABl. L 256 vom 29.9.2009, S. 35), wird die Altersgrenze für die BSE-Untersuchung von Rindern geregelt, die in Mitgliedstaat geboren wurden, die zur Überarbeitung ihrer jährlichen BSE-Überwachungsprogramme ermächtigt sind. Es ist erforderlich, zwei nationale TSE-rechtliche Verordnungen an diese Regelung anzupassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 859/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung

Artikel 2
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1090: Erste Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen


 
 
 



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