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"2008/122/EG"


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Drucksache 772/11

... 2. Richtlinie 2008/122/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Januar 2009 über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte sowie Wiederverkaufs- und Tauschverträgen (Artikel 14 Absatz 2), ABl. L 33 vom 3.2.2009, S. 10.

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Drucksache 772/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise Folgenabschätzung

2.1. Einholung von Fachwissen und Anhörung interessierter Kreise

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Hauptelemente des Vorschlags

3.1.1. Für alle verbraucherrechtlichen Streitigkeiten soll es AS-Verfahren geben

3.1.2. Information über alternative Streitbeilegung und Zusammenarbeit

3.1.3. Qualität von AS-Stellen

3.1.4. Überwachung

3.2. Subsidiaritätsprinzip

3.3. Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften der EU

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zugang zur Alternativen Streitbeilegung dafür geltende Grundsätze

Artikel 5
Zugang zur alternativen Streitbeilegung

Artikel 6
Fachwissen und Unparteilichkeit

Artikel 7
Transparenz

Artikel 8
Effektivität

Artikel 9
Fairness

Kapitel III
Information Kooperation

Artikel 10
Information der Verbraucher durch Unternehmer

Artikel 11
Unterstützung für Verbraucher

Artikel 12
Allgemeine Informationen

Artikel 13
Kooperation zwischen AS-Stellen zur Beilegung grenzübergreifender Streitigkeiten

Artikel 14
Kooperation zwischen AS-Stellen und den für die Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts zuständigen nationalen Behörden

Kapitel IV
überwachung von AS-Stellen

Artikel 15
Benennung der zuständigen Behörden

Artikel 16
Informationen, die den zuständigen Behörden von den AS-Stellen mitzuteilen sind

Artikel 17
Rolle der zuständigen Behörden und der Kommission

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Sanktionen

Artikel 19
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Artikel 20
Änderung der Richtlinie 2009/22/EG

Artikel 21
Mitteilungen

Artikel 22
Umsetzung

Artikel 23
Bericht

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Adressaten


 
 
 


Drucksache 319/10 (Beschluss)

... Außerdem erscheint nicht klar, ob und gegebenenfalls aus welchem Grund durch § 485 Absatz 2 Satz 2 BGB-E die Kostenerstattungsansprüche auf die Kosten für die Beurkundung des Vertrages beschränkt werden sollen. Wenn es Ziel ist, den Verbraucher gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 2008/122/EG über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte sowie Wiederverkaufs- und Tauschverträgen sowie der Entwurfsbegründung zu § 485 Absatz 2 BGB-E (BR-Drs. 319/10, S. 22 f.) beim Widerruf von jeglichen Kosten freizustellen, so sollten auch die Kosten für eine öffentliche Beglaubigung - die im Einzelfall an die Stelle der Beurkundung treten kann - und vor allem die Kosten einer Eintragung ins Grundbuch im Falle des Widerrufs nicht vom Verbraucher, sondern vom Unternehmer getragen werden.

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Drucksache 319/10 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 4


 
 
 


Drucksache 319/1/10

... Außerdem erscheint nicht klar, ob und gegebenenfalls aus welchem Grund durch § 485 Absatz 2 Satz 2 BGB-E die Kostenerstattungsansprüche auf die Kosten für die Beurkundung des Vertrages beschränkt werden sollen. Wenn es Ziel ist, den Verbraucher gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 2008/122/EG über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte sowie Wiederverkaufs- und Tauschverträgen sowie der Entwurfsbegründung zu § 485 Absatz 2 BGB-E (BR-Drs. 319/10, S. 22 f.) beim Widerruf von jeglichen Kosten freizustellen, so sollten auch die Kosten für eine öffentliche Beglaubigung - die im Einzelfall an die Stelle der Beurkundung treten kann - und vor allem die Kosten einer Eintragung ins Grundbuch im Falle des Widerrufs nicht vom Verbraucher, sondern vom Unternehmer getragen werden.

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Drucksache 319/1/10




Zu Artikel 1 Nummer 4


 
 
 


Drucksache 319/10

... Die Richtlinie 2008/122/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Januar 2009 über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte sowie Wiederverkaufs- und Tauschverträgen (ABl. L 33 vom 3.2.2009, S. 10; nachfolgend: Richtlinie) ist mittlerweile in Kraft getreten. Diese Richtlinie löst die Richtlinie 94/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 1994 zum Schutz der Erwerber im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Verträgen über den Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien ab. Sie erweitert den Anwendungsbereich in Bezug auf Teilzeit-Wohnrechte und erfasst erstmals auch Verträge über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge. Die Richtlinie regelt Einzelheiten der vorvertraglichen und vertraglichen Information der Verbraucher sowie der Vertragsform. Ferner enthält sie Vorgaben zum Widerrufsrecht. Sie basiert auf dem Prinzip der Vollharmonisierung. Abweichende innerstaatliche Regelungen – auch zugunsten des Verbrauchers – sind damit innerhalb des Regelungsumfanges der Richtlinie grundsätzlich nicht zulässig. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorschriften der Richtlinie ab dem 23. Februar 2011 anwenden und bis dahin die zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Vorschriften erlassen und veröffentlichen.

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Drucksache 319/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 481
Teilzeit-Wohnrechtevertrag

§ 481a
Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt

§ 481b
Vermittlungsvertrag, Tauschsystemvertrag

§ 482
Vorvertragliche Informationen, Werbung und Verbot des Verkaufs als Geldanlage

§ 482a
Widerrufsbelehrung

§ 483
Sprache des Vertrags und der vorvertraglichen Informationen

§ 484
Form und Inhalt des Vertrags

§ 485
Widerrufsrecht

§ 485a
Widerrufsfrist

§ 486
Anzahlungsverbot

§ 486a
Besondere Vorschriften für Verträge über langfristige Urlaubsprodukte

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ... [einsetzen: nächste bei der Verkündung freie Zahl] Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge

Artikel 242
Informationspflichten bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträgen sowie Tauschsystemverträgen

§ 1
Vorvertragliche und vertragliche Pflichtangaben

§ 2
Informationen über das Widerrufsrecht

Artikel 3
Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung

Artikel 4
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Bürokratiekosten

1. Pflichtangabe in der Werbung, dass vorvertragliche Informationen erhältlich sind und wo diese angefordert werden können

2. Verpflichtender Hinweis bei der Einladung zu Werbe- oder Verkaufsveranstaltungen auf den gewerblichen Charakter der Veranstaltung

3. Zusammenfassung

IV. Kosten vertraglicher Informationspflichten

1. Pflicht, vorvertragliche Informationen zur Verfügung zu stellen

IV der Richtlinie vorgegeben.

2. Pflicht zur Widerrufsbelehrung

3. Zusammenfassung

V. Sonstige Kosten

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 481

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 481a

Zu § 481b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 482

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 482a

Zu § 483

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 484

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 485

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 485a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 486

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 486a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1233: Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge


 
 
 


Drucksache 155/18 PDF-Dokument



Drucksache 628/14 PDF-Dokument




Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.