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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"2007/33/EG"


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Drucksache 466/1/10

... In der Richtlinie 2007/33/EG werden für Untersuchungen zur Feststellung der Verbreitung der Kartoffelzystennematoden in Anhang II Nummer 2 Buchstabe a drei Verfahren vorgesehen, die alle Ziel führend sind. Diese Möglichkeiten sollten auch national eingeräumt werden, im Sinne einer 1:1-Umsetzung der Richtlinie 2007/33/EG in nationales Recht. Der Aufwand für die Untersuchungen würde dadurch geringer.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/1/10




1. Zu § 2 Absatz 1 Satz 2

2. Zu § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4

3. Zu § 7 Absatz 1 Satz 3

4. Zu § 7 Absatz 1 Satz 4 - neu -

5. Zu § 9 Absatz 3

6. Zu § 10 Absatz 3 Satz 3

7. Zu § 11 Absatz 2

8. Zu § 15 Absatz 1 Satz 1


 
 
 


Drucksache 466/10 (Beschluss)

... In der Richtlinie 2007/33/EG werden für Untersuchungen zur Feststellung der Verbreitung der Kartoffelzystennematoden in Anhang II Nummer 2 Buchstabe a drei Verfahren vorgesehen, die alle Ziel führend sind. Diese Möglichkeiten sollten auch national eingeräumt werden, im Sinne einer 1:1-Umsetzung der Richtlinie 2007/33/EG in nationales Recht. Der Aufwand für die Untersuchungen würde dadurch geringer.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/10 (Beschluss)




1. Zu § 2 Absatz 1 Satz 2

2. Zu § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4

3. Zu § 7 Absatz 1 Satz 3

4. Zu § 7 Absatz 1 Satz 4 - neu -

5. Zu § 9 Absatz 3

6. Zu § 10 Absatz 3 Satz 3

7. Zu § 11 Absatz 2

8. Zu § 15 Absatz 1 Satz 1


 
 
 


Drucksache 466/10

... Durch die Richtlinie 2007/33/EG des Rates vom 11. Juni 2007 zur Bekämpfung von Kartoffelnematoden (ABl. L 156 vom 16.6.2007 S. 12) wurde die Richtlinie 69/465/EWG aufgehoben und die zu ergreifenden Bekämpfungsmaßnahmen umfassend aktualisiert und an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst. Die bisherige Verordnung zur Bekämpfung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltskosten ohne Vollzugsaufwand:

2. Haushaltskosten mit Vollzugsaufwand:

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Züchtungs- und Haltungsverbot

§ 2
Anzeigepflichten

§ 3
Ausnahmen zu Versuchs- und Züchtungszwecken

Abschnitt 2
Maßnahmen zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses

§ 4
Abgrenzung und Aufhebung der Sicherheitszone

§ 5
Schutzmaßnahmen in der Sicherheitszone

§ 6
Verwendung und Behandlung

Abschnitt 3
Maßnahmen zur Bekämpfung von Kartoffelzystennematoden

§ 7
Anforderungen an Felder für die Erzeugung von Pflanzen zum Anpflanzen

§ 8
Untersuchung von Anbauflächen

§ 9
Erhebungen zur Feststellung der Verbreitung von Kartoffelzystennematoden

§ 10
Amtliches Verzeichnis

§ 11
Maßnahmen bei Befall mit Kartoffelzystennematoden

§ 12
Amtliches Bekämpfungsprogramm

§ 13
Verwendung und Behandlung von kontaminierten Pflanzen

§ 14
Anforderung an Verarbeitungsbetriebe für Kartoffeln

§ 15
Ausnahmen für Nachbau

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

§ 16
Ordnungswidrigkeiten

§ 17
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 12) Geeignete Maßnahmen für das amtliche Bekämpfungsprogramm

Anlage 2
(zu § 14) Anerkannte Behandlungs- oder Beseitigungsverfahren für Resterden aus der Kartoffelverarbeitung

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu §§ 4

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1315: Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden


 
 
 


Drucksache 264/18 PDF-Dokument



Drucksache 412/18 PDF-Dokument




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