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"2006/957/EG"


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Drucksache 287/09

... " mit Beschluss vom 18. Dezember 2006 genehmigt (2006/957/EG)8). Gemäß Artikel 2 Absatz 2 dieses Beschlusses sollen sich die Europäische Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien des Übereinkommens von Aarhus sind, bemühen, ihre Urkunden zur Ratifizierung, Annahme oder Genehmigung der Änderung möglichst rasch, spätestens jedoch am 1. Februar 2008 zu hinterlegen. Nach Erwägungsgrund 5 wird dabei eine möglichst simultane Hinterlegung angestrebt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 287/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Änderung des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, Almaty, 27. Mai 2005

Anhang
Änderung des Übereinkommens

Artikel 6
Absatz 11

Artikel 6bis

Artikel 6bis
Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungen über eine absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt und ein Inverkehrbringen solcher Organismen

Anhang Ibis

Anhang Ibis
In Artikel 6bis genannte Modalitäten

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zur Änderung von Artikel 6

Zu Artikel 6bis

Zu Anhang Ibis

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 847: Vertragsgesetz zur Änderung des Übereinkommens vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Erstes Aarhus-Vertragsgesetz)


 
 
 


Drucksache 475/08

... 5 Im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigt durch den Beschluss 2006/957/EG des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Genehmigung – im Namen der Europäischen Gemeinschaft – einer Änderung des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an den Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (ABl. L 386 vom 29.12.2006, S. 46)




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