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14 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"2005/671/JI"


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Drucksache 598/19

... "b) eine andere der in den Artikeln 3, 5 bis 10 und 12 der Richtlinie (EU) Nr. 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates (ABl. L 88 vom 31.3.2017, S. 6) umschriebenen Straftaten,".

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Drucksache 598/19




Gesetz

2 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Änderung des Geldwäschegesetzes

§ 9
Gruppenweite Pflichten.

§ 11a
Verarbeitung personenbezogener Daten durch Verpflichtete

§ 23a
Meldung von Unstimmigkeiten an die registerführende Stelle

§ 26a
Abruf durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen und die Strafverfolgungsbehörden

§ 29
Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen.

§ 51a
Verarbeitung personenbezogener Daten durch Aufsichtsbehörden

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 64y
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie

Artikel 3
Änderung des Anlegerentschädigungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Unterabschnitt 5a
Technische Infrastrukturleistungen

§ 58a
Zugang zu technischen Infrastrukturleistungen bei der Erbringung von Zahlungsdiensten oder dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts

Artikel 5
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 8
Änderung der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen

Artikel 9
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 10
Änderung der Prüfungsberichteverordnung

Abschnitt 8a
Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

§ 43a
Zeitpunkt der Prüfung

§ 43b
Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Artikel 11
Änderung der Grundbuchordnung

Artikel 12
Änderung der Grundbuchverfügung

Artikel 13
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 14
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 15
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 16
Änderung der Patentanwaltsordnung

Artikel 17
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Artikel 18
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

§ 26
Sperrfrist

Artikel 19
Folgeänderungen

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Zu Artikel 10 Nummer 3

Anlage
(zu § 43b Absatz 9) Erfassungsbogen für die Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

A. Angaben zu folgenden Risikofaktoren anhand der aktuellen und vollständigen uriternehmenseidenen Risikoanalyse l 43b Abs. 8 PrüfV :

B. Klassifizierung von Prüfungsfeststellungen die Klassifizierung von Prüfungsfeststellungen ist der Prüfungsleiter vor Ort verantwortlich.


 
 
 


Drucksache 444/1/18

... 9. Der Bundesrat sieht kritisch, dass nicht klar ist, für welche Straftaten die Kompetenzen der EUStA nach einer Erweiterung gelten sollen. Auch der Verweis auf eine analoge Anwendung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/541 vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates, verbunden mit dem Hinweis, dass die Straftaten mehr als einen Mitgliedstaat betreffen sollen, dürfte Zuständigkeits- und Abgrenzungsprobleme nach sich ziehen.



Drucksache 444/18 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat sieht kritisch, dass nicht klar ist, für welche Straftaten die Kompetenzen der EUStA nach einer Erweiterung gelten sollen. Auch der Verweis auf eine analoge Anwendung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/541 vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates, verbunden mit dem Hinweis, dass die Straftaten mehr als einen Mitgliedstaat betreffen sollen, dürfte Zuständigkeits- und Abgrenzungsprobleme nach sich ziehen.



Drucksache 184/18

... 14. Richtlinie (EU) Nr. 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates (ABl. L 88 vom 31.3.2017, S. 6).

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Drucksache 184/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, der Konsultationen der Interessenträger und der Folgenabschätzungen

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Benennung der zuständigen Behörden

Kapitel II
ZUGRIFF der zuständigen Behörden auf BANKKONTOINFORMATIONEN

Artikel 4
Zugriff der zuständigen Behörden auf Bankkontoinformationen und Abrufen dieser Informationen

Artikel 5
Bedingungen für den Zugriff und die Abfrage durch die zuständigen Behörden

Artikel 6
Kontrolle von Zugriff und Abfrage durch die zuständigen Behörden

Kapitel III
DATENAUSTAUSCH zwischen zuständigen Behörden und ZENTRALEN MELDESTELLEN sowie zwischen den ZENTRALEN MELDESTELLEN

Artikel 7
Auskunftsersuchen der zuständigen Behörden an die zentrale Meldestelle

Artikel 8
Auskunftsersuchen der zentralen Meldestelle an die zuständigen Behörden

Artikel 9
Informationsaustausch zwischen zentralen Meldestellen verschiedener Mitgliedstaaten

Kapitel IV
EUROPOL

Artikel 10
Zugriff von Europol auf Bankkontoinformationen und Informationsaustausch zwischen Europol und den zentralen Meldestellen

Artikel 11
Datenschutzanforderungen

Kapitel V
zusätzliche Bestimmungen zur VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER Daten

Artikel 12
Anwendungsbereich

Artikel 13
Verarbeitung sensibler Daten

Artikel 14
Aufzeichnung von Auskunftsersuchen

Artikel 15
Beschränkung der Rechte betroffener Personen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 16
Überwachung

Artikel 17
Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten

Artikel 18
Bewertung

Artikel 19
Umsetzung

Artikel 20
Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten


 
 
 


Drucksache 444/18

... 22. Richtlinie (EU) 2017/541 vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates. Nach Artikel 28 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2017/541 müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie (EU) 2017/541 bis zum 8. September 2018 umsetzen.

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Drucksache 444/18




Mitteilung

Jean -Claude Juncker, Rede zur Lage der Union, 13. September 2017

1. Einführung

2. Die Initiative der Kommission

3. Lücken bei der Ermittlung und Verfolgung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten

3.1. Unkoordinierte Ermittlungen bei terroristischen Straftaten

3.2. Kein zuverlässiger rechtzeitiger Austausch von Informationen über Terrorismusfälle zwischen nationalen Behörden und EU-Agenturen

3.3. Erhebung, Weitergabe und Nutzung sensibler Beweise

3.4. Bruch zwischen Ermittlungs- und Strafverfolgungsphase

3.5. Ineffiziente parallele Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen

Hypothetischer Fall

4. Die EUStA kann die bestehenden Lücken füllen

Funktionsweise der Europäischen Staatsanwaltschaft

4.1. Eine umfassende europäische Antwort durch Ermittlung und Verfolgung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten

4.2. Rechtzeitiger und ausreichender Informationsaustausch über terroristische Straftaten

4.3. Verknüpfung von Ermittlungs- und Strafverfolgungsphase

4.4. Effizienz und Kohärenz der Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen

Hypothetischer künftiger Fall

5. Auswirkungen der Ausweitung der Zuständigkeiten der EUStA auf mehr als einen Mitgliedstaat betreffende Straftaten

5.1. Auswirkungen auf die EUStA

Sachliche Zuständigkeit

Sonstige Anpassungen der Verordnung EU Nr. 2017/1939

Haushalts - und Personalaspekte

5.2. Auswirkungen auf EU-Agenturen und nationale Behörden

6. Schlussfolgerung

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament und den Europäischen Rat

Anhang
Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Rates zur Änderung von Artikel 86 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Bezug auf die Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 496/09

... - unter Hinweis auf EU-Instrumente im Bereich der Sicherheit und der Terrorismusbekämpfung einschließlich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit und des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Mitgliedstaaten, beispielsweise den Beschluss 2005/671/JI des Rates vom 20. September 2005 über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten2, den Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates vom 18. Dezember 2006 über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union3, den Beschluss 2008/615/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität4 und den Beschluss 2008/616/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI5,

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Drucksache 496/09




Erstellung von Personenprofilen und Datenschürfung Data Mining

Rechtliche Verpflichtungen

2 Wirksamkeit

Erstellung von Personenprofilen auf der Grundlage ethnischer Merkmale


 
 
 


Drucksache 319/08

... "(3) Dieser Artikel lässt andere Verpflichtungen hinsichtlich der Übermittlung von Informationen an Eurojust, einschließlich des Beschlusses 2005/671/JI des Rates über Terrorismus, unberührt.

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Drucksache 319/08




Artikel 1
Der Beschluss 2002/187/JI wird wie folgt geändert:

Artikel 5a
Koordinierungszelle für dringende Fälle

Artikel 6
Wahrnehmung der Aufgaben von Eurojust durch seine nationalen Mitglieder

Artikel 7
Wahrnehmung der Aufgaben von Eurojust als Kollegium

Artikel 8
Wirkungen der Entscheidungen von Eurojust

Artikel 9a
Auf nationaler Ebene übertragene Befugnisse des nationalen Mitglieds

Artikel 12
Nationales Eurojust-Koordinierungssystem

Artikel 13a
Informationsübermittlung von Eurojust an nationale Behörden

Artikel 26a
In Drittstaaten entsandte Verbindungsrichter/-staatsanwälte

Artikel 27a
Ersuchen von Drittstaaten um justizielle Zusammenarbeit

Artikel 27b
Haftung

Artikel 41
Mitteilung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 429/06

... Mit Beschluss 2005/671/JI des Rates vom 20. September 2005 über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten wurde der Beschluss 2003/48/JI des Rates vom 19. Dezember 2002 aufgehoben.

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Drucksache 429/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten Keine.

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Probleme des geltenden Rechts

II .Lösung

III. Ermächtigungsgrundlage

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Ziffer 1 § 1

Zu Ziffer 2 § 2 Absatz 1 Satz 1

Zu Ziffer 3 § 3 Absätze 1 und 2

Zu Ziffer 4 § 5 Absatz 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 41/06

... Der Beschluss 2005/671/JI des Rates vom 20. September 2005 über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat innerhalb seiner Polizeidienste oder sonstigen Strafverfolgungsbehörden eine spezialisierte Dienststelle benennt, die zu allen einschlägigen Informationen über die von seinen Strafverfolgungsbehörden durchgeführten strafrechtlichen Ermittlungen zu terroristischen Straftaten und über die Ergebnisse dieser Ermittlungen Zugang hat und diese Informationen erfasst. Des weiteren sieht der Beschluss vor, dass jeder Mitgliedstaat eine nationale Eurojust-Anlaufstelle für Terrorismusfragen oder eine geeignete Justizbehörde oder eine andere geeignete zuständige Behörde benennt, die zu allen einschlägigen Informationen über strafrechtliche Verfolgungen und Verurteilungen wegen terroristischen Straftaten Zugang hat und diese Informationen erfassen kann.

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Drucksache 41/06




Begründung

1. Hintergrund

Allgemeiner Rahmen

Ausgangspunkt und Ziele des Vorschlags

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

Folgenabschätzung

2. rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Gewähltes Rechtsinstrument

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Nationale Kontaktstellen

Artikel 4
Informationsübermittlung an Europol

Artikel 5
Informationsübermittlung an andere Mitgliedstaaten

Artikel 6
Überwachung und Evaluierung

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 191/18 PDF-Dokument



Drucksache 215/18 PDF-Dokument



Drucksache 283/18 PDF-Dokument



Drucksache 302/18 PDF-Dokument



Drucksache 474/18 PDF-Dokument




Informationssystem - umwelt-online
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