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"2003/80/JI"
Drucksache 58/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
... Das Ziel der Richtlinie Umweltstrafrecht ist es, einen EU-weiten Mindeststandard für schwere Umweltdelikte zu schaffen. Diese Absicht verfolgte bereits der Rahmenbeschluss 2003/80/JI des Rates vom 27. Januar 2003 über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht (Rahmenbeschluss Umweltstrafrecht). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diesen Rahmenbeschluss jedoch mit Urteil vom 13. September 2005 (Rechtssache C176/03) wegen Verstoßes gegen Artikel 47 des Vertrages über die Europäische Union für nichtig erklärt. Die Regelung von strafrechtlichen Mindeststandards im Bereich des Umweltschutzes falle in die Kompetenz des Gemeinschaftsgesetzgebers, wenn solche Maßnahmen erforderlich seien, um die volle Wirksamkeit der von dem Gemeinschaftsgesetzgeber zum Schutz der Umwelt erlassenen Rechtsnormen zu gewährleisten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
§ 71 Strafvorschriften
§ 71a Strafvorschriften
Artikel 3 Änderung des Bundesjagdgesetzes
§ 38a Strafvorschriften
Artikel 4 Änderung der Abfallverbringungsbußgeldverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Entstehungsgeschichte der umzusetzenden Richtlinie
II. Umsetzungsbedarf im deutschen Strafrecht
III. Gesetzgebungszuständigkeit; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und die Wirtschaft; Bürokratiekosten
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1388: Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Drucksache 128/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt KOM (2007) 51 endg.; Ratsdok. 6297/07
... 12. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei den Beratungen des Vorschlags eng an die Formulierung des Rahmenbeschlusses 2003/80/JI des Rates vom 27. Januar 2003 zu halten.
Drucksache 128/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt KOM (2007) 51 endg.; Ratsdok. 6297/07
... 15. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei den Beratungen des Vorschlags eng an die Formulierung des Rahmenbeschlusses 2003/80/JI des Rates vom 27. Januar 2003 zu halten.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Drucksache 128/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt KOM (2007) 51 endg.; Ratsdok. 6297/07
... Dieser Vorschlag ersetzt den Vorschlag für eine Richtlinie des Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (2001/0076(COD)) in der Fassung nach der ersten Lesung im Europäischen Parlament. Er bezieht die Feststellungen des Europäischen Gerichtshofs in dessen Urteil vom 13. September 2005 (Rechtssache C-176/ 03, Kommission gegen Rat) ein, mit dem der Rahmenbeschluss 2003/80/JI über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht aufgehoben wurde.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
1. Festlegung von Straftaten
2. Haftung juristischer Personen
3. Sanktionen
4. Umsetzungszeitraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Straftaten
Artikel 4 Beteiligung und Anstiftung
Artikel 5 Sanktionen
Artikel 6 Haftung juristischer Personen
Artikel 7 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 8 Berichterstattung
Artikel 9 Umsetzung
Artikel 10 Inkrafttreten
Artikel 11 Adressaten
Drucksache 128/2/07
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt KOM (2007) 51 endg.; Ratsdok. 6297/07
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich in den weiteren Verhandlungen des Richtlinienvorschlags dafür einzusetzen, dass der Inhalt des Artikels 3 Buchstabe g nicht über den des Artikels 2 Buchstabe f in Verbindung mit Artikel 3 des Rahmenbeschlusses 2003/80/JI hinausgeht.
Drucksache 606/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers KOM (2005) 343 endg.; Ratsdok. 11549/05
... endg.). Zu letzterem hat auch der Rat mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass die Gemeinschaft nicht über eine Kompetenz für den Erlass dieser Richtlinie verfügt (vgl. Erwägungsgrund Nr. 7 des Rahmenbeschlusses 2003/80/JI
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 14
Zu Artikel 16
Zu Artikel 20
Drucksache 606/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers KOM (2005) 343 endg.; Ratsdok. 11549/05
... endg.). Zu letzterem hat auch der Rat mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass die Gemeinschaft nicht über eine Kompetenz für den Erlass dieser Richtlinie verfügt (vgl. Erwägungsgrund Nr. 7 des Rahmenbeschlusses 2003/80/JI des Rates vom 27. Januar 2003 über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht, Abl. L 20 vom 25. Februar 2003, S. 55).
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Artikel 5 Nr. 2 Abs. 1 konstituiert eine umfassende Überprüfungspflicht des überweisenden Kreditinstituts im Hinblick auf alle Überweisungsvorgänge. Diese Regelung ist zu weit gehend.
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 14
Zu Artikel 16
Zu Artikel 20
Drucksache 600/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
... Gemeinschaft nicht über eine Kompetenz für den Erlass dieser Richtlinie verfügt (vgl. Erwägungsgrund Nr. 7 des Rahmenbeschlusses 2003/80/JI des Rates vom 27. Januar 2003 über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht, Abl. EG (Nr.) L 20 vom 25. Februar 2003, S. 55).
Drucksache 895/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Folgen des Urteils des Gerichtshofs vom 13. September 2005 (Rechtssache C-176/03, Kommission gegen Rat) KOM (2005) 583 endg.; Ratsdok. 15444/05
... 2. Die Kommission hatte beim Gerichtshof beantragt, dass der Rahmenbeschluss 2003/80/JI des Rates vom 27. Januar 2003 über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht
Mitteilung
1. Inhalt und Tragweite des Urteils VOM 13.9.2005 IN der Rechtssache C-176/03 Kommission gegen Rat
1.1. Inhalt des Urteils vom 13.9.2005 in der Rechtssache C-176/03
1.2. Tragweite des Urteils vom 13. September 2005
2. FOLGEN des Gerichtshofsurteils
2.1. Allgemeiner Stand der Dinge nach dem Urteil
2.2. Kohärenz der Strafrechtspolitik der Union
2.3. Auswirkungen des Urteils auf bereits verabschiedete und vorgeschlagene Rechtsakte
Anhang
Drucksache 897/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaft (Modernisierter Zollkodex) KOM (2005) 608 endg.; Ratsdok. 15380/05
... " vorrangig ist. Zwar hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 13. September 2005 zum Rahmenbeschluss 2003/80/JI über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht (Rs. C-176/03) festgestellt, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber Maßnahmen in Bezug auf das Strafrecht der Mitgliedstaaten auch in der ersten Säule ergreifen könne. Voraussetzung ist jedoch, dass die Anwendung wirksamer, verhältnismäßiger und abschreckender Sanktionen eine unerlässliche Maßnahme darstellt, um ein im Rahmen der ersten Säule zulässiges Ziel zu erreichen (EuGH, a.a.O., Rnr. 48). Die Kommission bleibt in dem Vorschlag jede Erläuterung dazu schuldig, weshalb bei Zuwiderhandlungen gegen die zollrechtlichen Bestimmungen der Gemeinschaft gerade strafrechtliche Sanktionen erforderlich sein sollen. In vielen dieser Fälle dürften Verwaltungssanktionen vielmehr ausreichend sein.
Drucksache 897/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaft (Modernisierter Zollkodex) KOM (2005) 608 endg.; Ratsdok. 15380/05
... " vorrangig ist. Zwar hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 13. September 2005 zum Rahmenbeschluss 2003/80/JI über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht (Rs. C-176/03) festgestellt dass der Gemeinschaftsgesetzgeber Maßnahmen in Bezug auf das Strafrecht der Mitgliedstaaten auch in der ersten Säule ergreifen könne.
Drucksache 399/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union vom 27. Januar 2003 über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht (... StrÄndG )
1 Rahmenbeschluss 2003/80/JI des Rates vom 27. Januar 2003 über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht (AB1. EU (Nr.) L 29 S. 55)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
1. In § 311 Abs. 1
2. In § 312 Abs. 1
3. § 325 Abs. 5 wird wie folgt gefasst:
4. § 326 wird wie folgt geändert:
5. § 330d wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
1. In Absatz 2
2. Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
Artikel 3 Änderung des Ausführungsgesetzes Seerechtsübereinkommen 1982/1994
Artikel 4 Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 26. Oktober 1979 über den physischen Schutz von Kernmaterial
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Nach Artikel 2 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 3 des Rahmenbeschlusses
2. Die Buchstaben b bis g des Artikels 2 in Verbindung mit Artikel 3
3. Im Übrigen führen Artikel 2 Buchstaben b bis g in Verbindung mit Artikel 3 des Rahmenbeschlusses
4. Umsetzungsbedarf hinsichtlich Artikel 3 des Rahmenbeschlusses Strafbarkeit von Fahrlässigkeitstaten
5. Die sich aus Artikel 4 des Rahmenbeschlusses
6. Nach Artikel 5 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses
7. Mit den §§ 30 und 130 OWiG
8. Die Verpflichtungen aus Artikel 8 des Rahmenbeschlusses Gerichtsbarkeit
9. Artikel 9 des Rahmenbeschlusses Auslieferung und Verfolgung
10. Über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses hinaus
11. Artikel 2 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 26. Oktober 1979
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 600/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
... endg.). Zu Letzterem hat auch der Rat mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass die Gemeinschaft nicht über eine Kompetenz für den Erlass dieser Richtlinie verfügt (vgl. Erwägungsgrund Nr. 7 des Rahmenbeschlusses 2003/80/JI des Rates vom 27. Januar 2003 über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht, Abl. EG (Nr.) L 20 vom 25. Februar 2003, S. 55).
Drucksache 901/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 807. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2004
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Abänderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG hinsichtlich der Jahresabschlüsse bestimmter Arten von Unternehmen und konsolidierter Abschlüsse KOM (2004) 725 endg.; Ratsdok. 14119/04
... Durch eine derartige Bestimmung würden die Mitgliedstaaten verpflichtet, spezifisch strafrechtliche Sanktionen vorzusehen. Zum Erlass strafrechtlicher Bestimmungen ist die Gemeinschaft aber nur unter den in den Artikeln 29 ff. EUV normierten Voraussetzungen ermächtigt. Im Bereich der so genannten ersten Säule, d.h. im Anwendungsbereich des EGV, steht der Gemeinschaft demgegenüber, wie der Bundesrat bereits mehrfach festgestellt hat, keine Kompetenz zu, selbst Strafrecht zu regeln oder die Mitgliedstaaten zu spezifisch strafrechtlichen Sanktionen zu verpflichten. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine entsprechenden Stellungnahmen vom 23. Mai 2003 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen, für Verschmutzungsdelikte (BR-Drucksache 179/03 (Beschluss)) und vom 13. Juli 2001 zu dem Vorschlag einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (BR-Drucksache 390/ 01 (Beschluss)). Zu letzterem hat auch der Rat mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass die Gemeinschaft nicht über eine Kompetenz für den Erlass dieser Richtlinie verfügt (vgl. Erwägungsgrund Nr. 7 des Rahmenbeschlusses 2003/80/JI des Rates vom 27. Januar 2003 über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht, ABl. L 29 vom 5. Februar 2003, S. 55). Im Hinblick auf die Unterschiedlichkeit der Handlungsformen und der Verfahrensregelungen im EUV kann offen bleiben, ob und inwieweit die strafrechtlichen Bestimmungen auf die Artikel 31 und 34 EUV gestützt werden könnten.
Drucksache 901/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Abänderung der Richtlinien
78/660/EWG und 83/349/EWG hinsichtlich der Jahresabschlüsse
bestimmter Arten von Unternehmen und konsolidierter
Abschlüsse
Rahmenbeschlusses 2003/80/JI des Rates vom 27. Januar 2003
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.